Der langjährige Herausgeber der „Annalen der deutschen und ausländischen Kriminalrechtspflege“ Wilhelm Ludwig Demme beschreibt in seinem „Das Buch der Verbrechen“ Bd.1 – Leipzig 1851 den Fall des Musiklehrers Adolf Höllenthal sowie dessen Verurteilung in Württemberg als einen Justizmord. Dieser Ansicht kann man in diesem Falle nicht folgen. Was war geschehen!
Adolf Höllenthal, der sich in bitterster Geldnot befand, hatte sich am Abend des 24. April 1836, um zu stehlen, in das vom dem Stiftungsverwalter Griesinger bewohnte Haus geschlichen. Er führte einen Hammer und einen Dolch bei sich, um damit Behältnisse zu erbrechen. Als er weder seine Absicht zu stehlen ausführen noch ungesehen aus dem Hause entkommen konnte, verbarg er sich in einem Winkel des Bodens, um dort den Morgen und damit eine Gelegenheit zur Flucht zu erwarten. Griesinger ertappte ihn dort; Höllenthal wollte entfliehen; Griesinger vertrat ihm die schmale Bodentreppe und rief um Hilfe. Da versetzte ihm Höllenthal mit dem Hammer zwei Schläge an den Kopf, die die Kopfschwarte durchdrangen und den Schädel einschlugen. Griesinger erlag nach wenigen Tagen seinen Verletzungen.
Höllenthal wurde in zwei Instanzen wegen Totschlages zum Tode verurteilt, aber zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt.
Mit ausführlicher Begründung suchte Wilhelm Ludwig Demme darzulegen, dass Höllenthal die Schläge nicht mit dem Vorsatz zu töten geführt, sich vielmehr nur einer Körperverletzung mit hinzutretender fahrlässiger Tötung schuldig gemacht habe. Seine subtilen psychologischen Ausführungen überzeugen nicht. Wer in der verzweifelten Lage Höllenthals seinem Gegner mit zwei wuchtigen Hammerschlägen den Schädel an zwei Stellen einschlägt, tötet vielleicht ohne Überlegung, sicherlich aber mit Vorsatz, wenn auch nur mit unbestimmten.
Quelle:
- Die Irrtümer der Strafjustiz unserer Zeit (Geschichte der Justizmorde von 1797 – 1910) von Erich Sello – Ausgabe 2001 – Seite 417 – ISBN 3-929349-40-X
Der Fall - Christiane Ruthardt
Die Prozessakte
Christiane Ruthardt ist eine junge Frau mit einer bewegten Vergangenheit. Als 20-Jährige erfährt sie, dass sie ein Kind einer verbotenen Liaison ist. Die Hauptmannswitwe Henriette von Lehste und der Hofmedicus von Klein hatten einst ein romantisches Tete-a-tete - doch von dem kleinen Spross aus der leidenschaftlichen Verbindung durfte die Öffentlichkeit nicht erfahren. Deswegen wächst Christiane Ruthardt unter gefälschtem Namen bei verschiedenen Pflegefamilien in Ludwigsburg auf. Unter dem Namen "Mayer, Tänzers Tochter aus Frankfurt", kennt man sie. Als solche verdient sie jahrelang als Dienstmädchen ihren Unterhalt.
400 Gulden - ein kleines Vermögen - vermacht ihr ihre letzte Dienstherrin. Das Glück scheint perfekt, als sie im Jahr 1839 den Stuttgarter Goldarbeiter Eduard Ruthardt heiratet und mit ihm in die Torstraße nach Stuttgart zieht. Doch der Ehemann verprasst das Vermögen. Er hält sich für einen genialen Erfinder, steckt das Geld in Bücher und Maschinen. Eine kleine Tochter wird kurze Zeit später geboren. Doch ihr Ehemann hat nichts als seine Erfindungen im Kopf. Binnen kürzester Zeit steht die junge Familie vor einem Scherbenhaufen. Das geerbte Vermögen ist aufgebraucht, der Schuldenberg wächst und wächst.
Christiane Ruthardt weiß keinen Ausweg mehr. Denn eine Scheidung kommt nicht in Betracht. Die altwürttembergische Eheordnung von 1689 macht eine legale Trennung so gut wie unmöglich. So schmiedet sie einen unheimlichen Plan.
Bei sechs Ärzten versucht sie unter dem Vorwand, die Rattenplage bekämpfen zu wollen, an Arsenik zu kommen. Das Gift solle den Tieren den Garaus machen, erzählt sie den Ärzten. Drei von sechs verschreiben der jungen Frau das Mittel. Doch sie setzt es nicht gegen die tierischen Plagegeister ein, sie mischt es ihrem Gatten ins Essen und in seine Medizin.
Dieser klagt im Frühjahr 1842 das erste Mal bei seinem Stuttgart Hausarzt Dr. Voettiner über "unzeitiges Unwohlsein, trübe Stimmung und kranken Unterleibe". Am 24. April verschlechtert sich sein Zustand rasant: Der Arzt attestiert eine akute Magenentzündung, verordnet Brausepulver, legt Blutegel an und rät der Ehefrau, Senfteig auf den Magen ihres Mannes zu legen. Erst einige Tage später verschwinden die Symptome.
Nach Arsenik zur Rattenbekämpfung hat Christiane Ruthardt bei ihrem Hausarzt gefragt – und bekommen. Was sie dem Hausarzt nicht verraten hat: Nicht zur Rattenvergiftung setzte sie das Mittel ein, sie mischte es ihrem Gatten ins Essen und in die Medizin.
Das Foto zeigt das Giftbuch, in dem die Ausgabe des Arseniks dokumentiert wurde.
Das Leid der jungen Familie spricht sich in der Nachbarschaft herum. Man bietet Christiane Ruthardt Hilfe an, ist betroffen vom schlechten Gesundheitszustand des jungen Mannes. Am 9. Mai gibt es gute Nachrichten. Eduard Ruthardt leide zwar unter einer "hartnäckigen Gastritis enteritis mucosa", sei durch die häufigen Durchfälle und das heftige Erbrechen sehr geschwächt, so der Arzt. Ruthardt könne aber "über die Krankheit Herr werden".
Wohl zu gute Neuigkeiten für die verzweifelte Gattin. Denn am 10. Mai eilt sie - angeblich verzweifelt - zum Hausarzt und bittet um sofortigen Besuch ihres Mannes, denn "es seye sehr schlimm mit ihm geworden".Dr. Voettiner findet Ruthardt mit eingefallenem Gesicht, kalten Gliedern und aufgeblähtem Bauch - und kann ihm nicht mehr helfen. Zur Mittagszeit stirbt Eduard Ruthardt am 11. Mai 1844. Christiane Ruthardt sitzt am Krankenbett und wird gestützt von ihrer Schwiegermutter.Doch die Witwe macht für die Außenstehenden einen gefassten Eindruck, macht sich gleich an die Vorbereitungen für die Beisetzung. Vier Stunden nach Ruthardts Tod wird seine Ehefrau festgenommen. Polizeidiener Gölz bringt sie direkt auf das Kriminalamt Stuttgart.
Ein Zufall hat die wahre Ursache der Leiden des jungen Ruthardt ans Licht gebracht: Einen Tag vor Ruthardts Tod war Diakon Hofacker zu Besuch, hatte dem schwer kranken Mann Trost zugesprochen. Danach traf er sich mit seinem Schwager zu einem Spaziergang. Dort erzählt er ihm und seiner Gattin von seinem Krankenbesuch bei Ruthardt. Schlagartig erinnert sich des Schwagers Frau an eine Begebenheit im Haus ihres Hausarztes Dr. Johann Wilhelm Camerer. Dort habe sie Christiane Ruthardt getroffen, die sich ein Abführmittel sowie eine Portion weißen Arsenik zur Rattenvergiftung verschreiben ließ . . .
Das Geständnis der jungen Gattin lässt nicht lange auf sich warten. Am 4. Februar 1844 wird sie zum Tode verurteilt. Die Gnadengesuche ihres Verteidigers aus Marbach - er hatte ein psychologisches Gutachten beantragt - werden verworfen. Am 23. Juni pilgern tausende Stuttgarter zur Feuerbacher Heide. Dort wird die junge Frau mit dem Schwert hingerichtet.
Quellen:
- Der Artikel wurde am 3. Juni 2005 von Katja Sommer in der Ludwigsburger Kreiszeitung veröffentlicht. Akteneinsicht:
Die Akte kann im Staatsarchiv Ludwigsburg unter der Signatur E 319 Bü 159 - 160 bestellt und eingesehen werden.
Der Fall - Johann Georg Ahles
Selbstmord. Diese zehn Buchstaben gehen Johann Georg Ahles nicht mehr aus dem Kopf. Der Ludwigsburger Schuster hat eine schwere Zeit hinter sich, das Schicksal hat ihn schwer getroffen. Nur ein Sohn ist ihm aus seiner Ehe geblieben. Die drei anderen Kinder, ebenso seine geliebte Friederike, starben früh.
Ahles nimmt den Schicksalsschlag hin, öffnet sein Herz für eine andere Frau, verliebt sich in Caroline Endriss. Die Hochzeitsglocken läuten, ein Kind soll die Liebe des Paares besiegeln. Kurze Zeit später ist Caroline schwanger, das Familienglück scheint perfekt. Doch die Geburt ist kompliziert. Sowohl Mutter und Kind müssen bei der Entbindung ihr Leben lassen. Ahles ist verzweifelt.
Der Schuster, den die Ludwigsburger als gutmütig und freigiebig kennen, hadert mit dem Schicksal. Er greift immer öfters zur Flasche und führt dem Stadtschultheißamt zufolge einen "leichtsinnigen Lebenswandel". Die Kunden bleiben aus, sie bestellen keine Schuhe mehr bei Ahles. Das Leder wird knapp, noch knapper das Geld. Doch weder Geselle noch Magd kündigt er - aus Scham, seine vornehme Kundschaft zu verlieren. Sie müssen ihr Arbeitswerkzeug erst aus der Hand legen, als nichts mehr zu retten ist.
Am 20. Februar 1824 weiß Ahles nicht mehr ein noch aus. Die Stiefel für den Obristen von Gaisburg kann er nicht vollenden, das Geld für zusätzliches Leder fehlt. Selbst sein Vater kann ihm nicht aus der finanziellen Misere helfen. Selbstmord - bislang immer nur ein Gedanke. In dieser Nacht überkommt Ahles der dringende Wunsch, von dieser Welt zu gehen. Seinen einzigen Sohn will er mit ins Jenseits nehmen - um ihm eine Jugend in Armut, bei fremden Menschen und ohne Vater zu ersparen.
Georg Ahles bringt seinen Sohn zu Bett, spricht mit ihm den Abendsegen und legt sich dann ebenfalls schlafen. Doch der Kummer lässt ihm keine Ruhe. Gegen Mitternacht steht er erneut auf, schleicht zum Bett seines Sohnes und entzündet eine Kerze. "Zwölf Thore hat die Stadt, seelig wer den Eingang hat", zitiert Ahles den Nachtwächter, der auch in dieser Nacht durch die Ludwigsburger Straßen zieht. Ahles verwirft seine Gedanken, er kann das friedlich schlafende Kind nicht töten.Ahles tapst mit nackten Füßen zurück in sein Bett. Doch er findet keinen Schlaf. Zu groß ist die Verzweiflung. Ahles macht sich erneut auf den Weg zum Bett seines Sohnes - schreitet dabei an der Küche vorbei, wo er sich ein Brotmesser greift. Die Zeit des Zögerns ist für Ahles vorbei: Er sticht zu. Mehrfach lässt er die Hand mit dem Brotmesser nach unten fallen und verletzt seinen Sohn schwer. Dieser wacht auf, blickt seinem Vater ins Gesicht und fragt: "Vater, hast Du es getan? Kommen wir jetzt zur Mutter?"
Ahles bejaht, geht wieder zu Bett und stößt sich das Brotmesser selbst in die Brust. Ahles stöhnt vor Schmerzen, die Schreie des Sohnes gellen durch die stille Nacht. Die beiden Nachbarn - der Schlosser Friedrich Maier und der Bäcker Gottfried Müller - hören die Rufe und brechen die Wohnung des Nachbarn auf. "Im Blute schwimmend" finden sie die Beiden. Später erzählen sie, Ahles habe immer wieder gestammelt: "Er sey lebenssatt und sein Kind wolle er auch nicht im Elende herumlaufen lassen." Ahles Verletzungen sind nicht tödlich. Aber der Sohn ringt um sein Leben. Den gerufenen Ärzte ist schnell klar: Der junge Ahles wird seine schwere Verwundung nicht überleben. Das Kind schreit vor Schmerzen und schlägt wild um sich, dies verursacht weitere Verletzungen und innere Blutungen. Ein Tatbestand, der sich am Ende trotz allem mildernd auf das Urteil gegen den Vater auswirken wird.
Am 22. Februar stirbt der junge Ahles. Sein Vater gesteht die Tat, nachdem der Ludwigsburger Stadtschultheiß Preyß sogleich Anzeige beim Oberamtsgericht wegen versuchten Mordes erstattet hatte.
Im Protokoll: Johann Georg Ahles hat der Polizei genau erläutert, wie er sein eigenes Kind ermordet hat.
Im April sind die Wunden bei Georg Ahles verheilt, das Strafverfahren gegen ihn wird eröffnet. Der Kriminalsenat in Esslingen verurteilt den Ludwigsburger Schuster im August 1824 zum Tode durch das Schwert.
Sein Verteidiger reicht allerdings ein Gnadengesuch ein, das Erfolg zeigte. Bereits im Oktober verwarf das Obertribunal zu Stuttgart die Todesstrafe und verurteilte Ahles zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe.
Quellen:
- Der Artikel wurde am 25. Juni 2005 Von Katja Sommer in der Ludwigsburger Kreiszeitung veröffentlicht.
Akteneinsicht:
Die Akte kann im Staatsarchiv Ludwigsburg unter der Signatur E 319 Bü 156 bestellt und eingesehen werden.
Der Fall - Lizzie Borden
Lizzie Borden wurde am 19. Juli 1860 in Fall River im Bundesstaat Massachusetts geboren. Als Lizzie zwei Jahre alt war, starb ihre Mutter. Lizzies ältere Schwester Emma hat versprochen, sich der Lizzie anzunehmen und ist ihr zur Mutterfigur geworden. Lizzie hatte schon immer eine enge Beziehung zu ihrem Vater, Andrew Borden. Später heiratete Andrew Borden die junge Abby Durfee Gray.
Das Haus der Bordens in dem der Doppelmord geschah
Der Vater Andrew Borden ....und seine Frau Abby Durfee Borden (geb. Gray)
Andrew hatte es im Laufe der Jahre zu bescheidenem Wohlstand gebracht, aber die Bordens lebten weiterhin viel bescheidener, als sie es sich hätten leisten können. Das hatte Lizzie schon immer geärgert, denn ihr größter Wunsch war es, das üppige Leben einer jungen, schönen und reichen Frau zu führen und vielleicht sogar auf den „großen Hügel“ zu ziehen, wo die Wohlhabenden von Fall River wohnten. Aber Lizzies Vater verbot ihr, mit Ausnahme der Tätigkeit in der Kirche, das Leben in der Gesellschaft. Die Spannung bei den Bordens wuchs mit Lizzies Frustration wegen der Einschränkungen durch den Vater und auch wegen des gespannten Verhältnisses zwischen den Schwestern und Abby Borden. Diese Spannung soll schließlich zu einem der berühmtesten Mordfälle in der amerikanischen Geschichte geführt haben.
Am 4. August 1892 wurde einer der bekanntesten Morde in der amerikanischen Geschichte verübt. Abby Borden war mit Staubwischen beschäftigt und ging nach oben, um das Gästezimmer aufzuräumen. Dort wurde sie später tot aufgefunden, das Gesicht gegen den Fußboden und mit zahlreichen Stichen im Rücken. Dem Anschein nach konnten diese von einem axtähnlichen Gegenstand stammen. Im Erdgeschoss fand man bald darauf die Leiche von Andrew Borden.
Die im Gästezimmer erschlagen Abby Borden
.....und der auf seinem Sofa erschlagene Vater Andrew Borden
Es sah so aus, als sei er während eines Nickerchens auf dem Sofa im Wohnzimmer ermordet worden. Auch er war wiederholt mit einem axtähnlichen Gegenstand geschlagen worden. Ein Vergleich der Mengen geronnenen Blutes bei beiden Opfern ergab, dass Abby Borden anderthalb bis zwei Stunden vor ihrem Mann getötet worden war.
Der eingeschlagene Schädel von Andrew Borden und die zur Tat benutzte Axt.
Die einzigen Personen, die zurzeit von Abbys Tod zu Hause gewesen waren, waren Lizzie und das Dienstmädchen, Bridget Sullivan. Aber Bridget hatte ein Alibi. Sie hatte in ihrem Zimmer ein Nickerchen gemacht, weil sie sich unwohl gefühlt hatte. Davon abgesehen hatte Bridget keinen Grund, ihre Arbeitgeber zu ermorden. Lizzie hatte dahingegen das Motiv, ihre Eltern zu ermorden. Sie behauptete, sie sei zur Zeit des Mordanschlags auf ihre Stiefmutter im Erdgeschoß gewesen und habe von oben nichts Außergewöhnliches gehört. Sie behauptete außerdem, zu der Zeit, als ihr Vater ermordet wurde, in der Scheune gewesen zu sein. Die Ermittlungen der Polizei ergaben jedoch, dass es in der Scheune sehr staubig war und dass jeder, der hineingegangen wäre, Spuren hätte hinterlassen müssen. Die einzigen Fußabdrücke in der Scheune waren aber die der Polizisten. Auch war es in der Scheune unglaublich heiß, und es war doch klar, dass kein Mensch es dort mehr als ein paar Minuten hätte aushalten können. Wohlgemerkt: Als Lizzie ihre Aussage machte, hatten ihr die Polizisten zur Nervenberuhigung Drogen gegeben, die eventuell ihre Denkfähigkeit etwas getrübt hatten.
Lizzies ältere Schwester Emma ..... und das Dienstmädchen Bridget Sullivan
Die Polizisten fanden auch ein Beil im Haus, das so aussah, als passe es zu den Wunden. Jemand hatte auch vor kurzem versucht, es mit weißer Asche sauber zu machen. Des weiteren hatte man Lizzie gesehen, wie sie ein Kleid mit braunem Fleck verbrannt hatte. Sie behauptete, es habe sich dabei um einen Lackfleck gehandelt, aber zufällig haben auch Blutflecke eine braune Farbe. Emma Borden hatte ein Alibi, sowie auch John Morse, ein Gast bei Bordens zur Zeit der Morde. Obwohl Andrew Borden bekanntlich viele Feinde hatte, bezweifelten die Polizisten, dass der Mörder von außen gekommen sei, weil er sich dann fast zwei Stunden im Haus hätte verstecken müssen.
Lizzie Borden wurde wegen Mordes an Vater und Stiefmutter verhaftet. Sie nahm den besten Verteidiger, der für Geld zu haben war, und erklärte, siesei unschuldig. Die Geschworenen waren alle Weiße. Es fiel diesen voreingenommenen Männern schwer, zu glauben, dass diese Frau, dazu eine Sonntagsschullehrerin, einen so brutalen Mord hätte begehen können. Die Geschworenen berieten eine Stunde lang, und Lizzie wurde in beiden Anklagepunkten freigesprochen.
Nach dem Freispruch zog Lizzie mit ihrer Schwester auf den „großen Hügel“ und benutzte das kleine Vermögen ihres Vaters, um das Leben zu führen, von dem sie schon immer geträumt hatte. Die Bürger von Fall River jedoch haben Lizzie bis zu ihrem Lebensende geächtet. Es gibt zum Fall Borden einen allgemein bekannten Spruch:
Lizzie Borden nahm eine Axt
Und schlug den Vater vierzig mal.
Als sie sah, was sie getan,
Die Mutter einundvierzig mal.
Quellen:
- Recherche - alte Kriminalfälle in Amerika / Kriminallexikon
Der Fall - Hugo Schenk
In den letzten 120 Jahren sind im Raum Wien mehrere Serienmörder in den Annalen der Kriminalistik aufgelistet. Der erste war der legendäre Dienstbotenmörder Hugo Schenk, dessen Taten selbst nach seiner Hinrichtung bei Generationen von Köchinnen und Stubenmädchen noch Angst und Entsetzen auslösten.
Hugo Schenk wurde am 11. Februar 1849 in Teschen/Cesky Têsin im heutigen Tschechien geboren. Sein Vater war dort Kreisgerichtsrat und entstammte somit dem mittelhohen Beamtenapparat, Sohn Hugo wurde standesgemäß auf die Artillerieschule geschickt. Schon mit 21 Jahren neigte der fesche Jüngling zur Hochstapelei: Er gab sich als russischen Fürst Wilopolsky aus (Version des Wiener Polizeihistorikers Harald Seyrl) oder als Fürst Winipolski (Version von Egon Erwin Kisch). Ja mehr noch: Dieser russische Fürst werde von einem hinterhältigen Killerkommando verfolgt, das vom Zaren höchstpersönlich gedungen worden sei. Im Wiener Kriminalmuseum sind grafische Darstellungen von Hugo Schenk ausgestellt. Man erkennt einen schlanken, fast zarten Mann mit feinem, fast könnte man sagen: sanftem Gesicht und markantem schwarzem Schnurrbart. Es gehörte wohl zur Strategie von Hugo Schenk, dass ihm jene Unberührtheit und Kälte niemand zutrauen würde, mit der er tatsächlich zu Werke ging.
Mit 32 Jahren - also 1882 - wurde er wegen Heiratsschwindel in Stein inhaftiert. Er bekam ein Jahr Gefängnis. Während der Haft lernte er den wegen Diebstahls eingesperrten Karl Schlossarek kennen. Die beiden sollten sich in der Folge wunderbar ergänzen: der ausgeklügelte Tüftler auf der einen Seite, der affektgeladene Schlächter auf der anderen. Nach der Entlassung im Jänner 1883 komplettierte der Bruder Hugos, Karl Schenk, die Bande, deren Taten durch zahlreiche posthume Balladen und Moritaten zu schaurigem Ruhm gelangte. Hugo Schenk suchte noch im Jänner 1883 per Zeitungsinserat nach weiblichen Bekannten und lernte so das 34jährige Dienstmädchen Josefine Timal kennen. Er stellte sich ihr als Hermann Siegel, Bahningenieur zu Krakau vor, ließ sich von zwei Dienern - die anderen Mitglieder der Bande - begleiten und gabhinter vorgehaltener Hand zu erkennen, dass er ein russischer Fürst namens Winopolsky sei, den die Häscher des Zaren bedrohten.
Kein Wunder, dass der armen Pepi Timal diese Geschichten sehr imponiert haben.Der schnurrbärtige Bahningenieur Siegel versprach ihr die Ehe. Sie löste ihren Dienst in Wien auf, packte all ihre Wertgegenstände und ihr Sparbuch und fuhr mit ihrem geheimnisvollen Ehemann in spe auf Hochzeitsreise nach Krakau. Die Hochzeitsreise endete in einem böhmischen Ort namens Weißkirchen, und dort wieder in einer Schlucht namens Gevatterloch. Anlässlich einer Pause während der Landpartie vergewaltigte Hugo Schenk die unschuldige Pepi. Danach tauchte Schlossarek mit einem großen Stein auf; Schenk stopfte ihr ein Knebel in den
Mund, Schlossarek fesselte ihre Hände und Beine. Schenk nahm ihr die Wertsachen ab und griff nach dem Sparbuch, das sie in ihrer Bluse trug. Dann banden sie der entsetzten Pepi den Stein um den Leib und versenkten sie im Gevatterloch. Schlossarek soll über die noch lebende Pepi Tikal gesagt haben: "Wie fuchtig sie uns angeschaut hat!"
Nachforschungen betreffs des Verbleibens der unglücklichen Pepi Tikal waren - soweit die Kombinationen von Hugo Schenk - nur von einer Person zu befürchten: von deren Tante Katharine Timal, Dienstmädchen in Budweis. Also schrieb ihr der Bahningenieur Hermann Siegel, dass er deren Nichte geheiratet habe, und lud sie ein, mitsamt ihrem gesamten Hab und Gut auf sein Landgut
nach Pöchlarn zu übersiedeln. Am 21. Juni 1883 kam Katharine Timal mit dem Zug in Wien an - mitsamt ihrem gesamten Hab und Gut. Ingenieur Siegel holte sie ab und fuhr mit ihr nach Krummnußbaum. Auf dem Weg zu seinem vermeintlichen Landhaus am Donauufer trat ihnen ein Fährmann entgegen, der willfährig seine Dienste anbot. Die Antwort "ja" von Hugo Schenk war das Zeichen. Der Fährmann Schlossarek würgte die bedauernswerte Kathi, doch sie konnte dem Würgegriff entkommen. Daraufhin schnitt ihr Hugo Schenk mit einem Schachtmesser Hals und Kehle durch. Die beiden nahmen ihr die Wertsachen und das Sparbuch mit der Einlage von 1.200 Gulden ab, banden um die Unglückliche einen Stein und versenkten sie in den tiefen Wogen der Donau. Tags darauf - nach der Behebung der Einlage - zeigte Hugo Schenk, dass er Nerven wie Drahtseile hatte: Er machte mit seiner Geliebten Emilie Höchstmann eine Landpartie nach Melk.
Offenbar hatte Hugo Schenk die beliebige Wiederholbarkeit seiner Methode und die Vorteile des Opferprofils "Dienstmädchen" (ohne Familienangehörige, ohne Erfahrungen mit Männern) erkannt: Schon sechs Wochen später erfolgte der Dienstmädchenmord Nummer 3. Das Opfer hieß Theresia Ketterl, der Ort hieß Lilienfeld und die Schlucht "Sternleiter". Die Umstände des Mordes variierten etwas; Harald Seyrl schreibt, dass Hugo Schenk anläßlich eines Picknicks der bemitleidenswerten Theresia mit einem Revolver das "russische Roulette" demonstrierte. Unbemerkt lud er den Revolver nach und forderte sie zum Spiele auf. Theresia Ketterl schoss sich selbst in die Schläfe. Übrig blieben nebst vielem Schmuck an die 1.400 Gulden.
Noch im Oktober 1883 war Dienstmädchen Nummer 4 im Visier. Sie hieß Rosa Ferenszi und ihre steinbeschwerte Versenkung erhielt vorerst zwei Monate Aufschub, weil sich beim Abheben ihrer Barschaft Verzögerungen ergaben. Am 28. Dezember war es endlich so weit. Schenk und seine Verlobte Rosa Ferenczi unternahmen einen Ausflug nach Preßburg. Bei der Wanderung längs der Donau nach Kittsee zertrümmerte der heimlich folgende Schlossarek der ahnungslosen Rosa mit einer Hacke die Schädeldecke; die Leiche wurde steinbeschwert in die Fluten der Donau geworfen. Die nächsten 800 Gulden waren erworben.
Am 10. Jänner wurde Hugo Schenk in der Wohnung Schlossareks verhaftet, einen Tag später erwischten die Behörden auch seinen Bruder und Karl Schlossarek. Hugo Schenk und Karl Schlossarek wurden zum Tod durch den Strang verurteilt und am 22. April 1884 im Hof Nr. 1 des Wiener Landesgerichtes hingerichtet - oder justifiziert, wie es die beschönigende Amtssprache damals verkündete. Einen Tag darauf erstellte der Scharfrichter die Rechnung über 141,20 Gulden.
Quellen:
- Wiener Zeitung 02.04.1997/extra Lexikon (von Beppo Beyerl) – Wiener Chriminalchronik / Wien 1993
Der Fall - Johann Berchtold
Im Februar 1896 wurden in der Münchener Karlstraße die Ministerialwitwe Caroline von Roos, deren Tochter und deren gemeinsame Köchin tot aufgefunden. Da der Polizei bei der ersten Besichtigung des Tatorts außer einer Flasche Arsenik auf dem Küchentisch nichts Verdächtiges aufgefallen war, ging man zunächst davon aus, dass sich die drei Damen versehentlich vergiftet hätten. Eine endgültige Klärung der Todesart sollte erst die Obduktion bringen. Diese führte zu einem eindeutigen Ergebnis: dreifacher Tod durch Ersticken. Da keinerlei äußere Spuren von Gewaltanwendung festzustellen waren, ging die Polizei davon aus, dass die Köchin, die dem Mörder die Tür geöffnet haben musste, diesen erkannt haben musste. Eine detaillierte Untersuchung der Wohnung erfolgte aber erst nach der Sezierung der Leichen. Dabei konnte mit Hilfe des Sohnes der Frau von Roos festgestellt werden, dass neben dem Bargeld von 800 Reichsmark auch zahlreiche Pfandbriefe fehlten. Das Motiv für die Ermordung der drei Damen war damit geklärt: Raubmord.
Da die Damen kränklich waren und aufgrund dieser Tatsache ein sehr zurückgezogenes Leben geführt hatten und keine unbekannten Personen in ihre Wohnung ließen, schien der Kreis der Tatverdächtigen nicht sonderlich groß. Die Ermittlungen im Verwandtenkreis führten jedoch zu keinerlei Ergebnissen, so dass die Polizei bald ziemlich ratlos dastand. Hilfe brachten erst zwei Hinweise aus der Bevölkerung. Sie beide führten zu derselben Person: dem 1862 in München geborenen und in Schwabing lebenden Maurer Johann Berchtold. Mit einem Indizienprozess konnte Berchtold überführt werden. Zahlreiche Zeugen glaubten Berchtold zur Tatzeit in der Karlstraße gesehen zu haben. Außerdem stellte sich heraus, dass Berchtold bereits Maurerarbeiten in der Wohnung der Ermordeten ausgeführt hatte. Darüber hinaus besaß der Verdächtige einen Lebensstil, der aufwendiger war, als es sein Verdienst erlaubt hätte. Zwei weitere Raubmorde durch Erwürgen wurden in Zusammenhag mit Berchtold gebracht, konnten ihm aber nicht eindeutig nachgewiesen werden. Sie entfielen damit der Anklage.
Am 14. Oktober 1896 wurde Johann Berchtold wegen dreifachen Raubmordes zum Tode verurteilt. Ein halbes Jahr später wurde die Strafe aber auf dem Gnadenwege zu lebenslänglichem Zuchthaus abgemildert. Am 18.August 1925 starb Berchtold im Alter von 65 Jahren im Zuchthaus in Kaisheim. Die Polizeidirektion München glaubte, die Akte „Berchtold“ damit für immer schließen zu können und bereitete sie im Jahr 1939 zur Abgabe an das Reichsarchiv zur Archivierung vor. Doch genau in diesem Jahr musste die Akte „Berchtold“ erneut geöffnet werden. Sie wurde in einem mindestens ebenso Aufsehen erregenden Verfahren gegen den mehrfachen Frauenmörder Johann Eichhorn als Vergleichsmaterial gebraucht. Der Grund dafür: Johann Berchtold war der Großvater von Johann Eichhorn.
Am 11. August 1874 wurde der Apotheker Z. in Lodi von einem gewissen Dossena durch einen Stich mit einer Schusterahle in die linke Schläfe tödlich verwundet.
Der Täter, der damals 66 Jahre alt war, hatte mit vierzig Jahren an einer Affektion der Leber und des Herzens gelitten, im sechsundfünfzigsten Jahr ein Anfall von Hirnkongestion mit Angstzuständen gehabt und in den Monaten vor der Tat unter Steigerung einer früheren Affektion Ruhelosigkeit gezeigt und die Angst geäußert, dass man ihn vergiften wolle. Den Apotheker Z. hielt er für das Haupt einer Bande, die ihm nach Gesundheit und Leben trachtete; Z. verteile unter sie das Gift, womit sie ihm nachstelle.
Dossena wurde zu lebenslänglichem Kerker verurteilt.
In der Nacht darauf schlug er einen Mitgefangenen mit einem Stein ein Loch in den Schädel, weil er sich von ihm verfolgt wähnte. Die hierdurch veranlasste sorgfältige Untersuchung führte zu folgendem Ergebnis:
Dossena war vor seiner Krankheit ein unbescholtener Mann. Z. hatte ihm nie etwas zuleide getan und ihm jedes mal, wenn sich Dossena über seine Verfolgung beschwerte, geduldig auseinandersetzte, dass er nichts gegen ihn habe. Dossena war von Vater- wie von Mutterseite her schwer erblich belastet. In beiden Familien fanden sich nicht wenige Fälle von Idiotismus, Blödsinn und Irresein. Dossena selber war von Kindesbeinen an verschroben und oft hypochondrisch verstimmt. Mit sechsundfünfzig Jahren hatte er einen mehrmonatlichen Anfall von Melancholie, von dem er sich nicht wieder ganz erholte. Er blieb sonderbar, reizbar, ängstlich, arbeitsunlustig und litt an Verdauungsbeschwerden wie an asthmatischen Anfällen. Seitdem ihm der Apotheker Z. einmal gesagt hatte, er könne möglicherweise an diesem Übel sterben, hegte er gegen diesen ein Misstrauen, das sich zu dem Wahn steigerte, dieser stelle seinem Leben mit Gift nach. Die Beschwerden, woran er litt, führte er auf solche Vergiftungsversuche zurück. Er hatte dann Z. wiederholt gewarnt und ihn und andere, die er für seine Schuldgenossen hielt, mit Schlimmem gedroht. Daneben hatte er beständig Ärzte befragt, mediziniert, um das Gift unschädlich zu machen, und zu gleichem Zweck die verkehrtesten Maßnahmen getroffen. Seiner ganzen Umgebung brachte er das größte Misstrauen entgegen. Überall sah er Feinde, überall Mitschuldige des Apothekers.
In einer Nacht war er voller Angst ins Krankenhaus gelaufen und hatte verlangt, man solle ihm eine Wunde verbinden, die ihm zugefügt worden sei. Der Arzt fand keine Spur einer Verletzung. Kurz vor der Tat hatte Dossena abermals wiederholt über Vergiftung geklagt und sich so verkehrt benommen, dass seine Angehörigen ihn ins Krankenhaus bringen wollten. Der herbeigerufene Arzt hielt es für unnötig, und freiwillig wollte sich Dossena nicht dazu verstehen, da er alle Ärzte des Landes für Mitverschworene des Apothekers hielt und im Krankenhaus seinen sicheren Tod voraus sah.
Am Morgen der Tat hatte er sich sehr unwohl gefühlt und gemeint, der Tod durch Vergiftung stehe ihm unmittelbar bevor.
Im Gefängnis dauerte der Wahn fort; das Gift werde ihm an die Kleider und auf die Haut getan, ins Essen gestreut, in alle Öffnungen seines Körpers eingeführt; seine nervösen und Verdauungsbeschwerden wie seine Schlaflosigkeit seien Symptome dieser Vergiftung. Das Gutachten wies die übersehene, seit vielen Jahren in der Form der Paranoia persecutoria bestehende Geisteskrankheit und die Unzurechnungsfähigkeit zur Zeit der Tat nach.
Quellen
- Die Irrtümer der Strafjustiz unserer Zeit – Geschichte der Justizmorde von 1797 – 1910 (von Alfred Sello) Ausgabe 2001 - Seite 410 – ISBN3-929349-40-X
Der Fall - Margaret Waters
Fünf Pfund Sterling war der Witwe Margaret Waters das Leben eines Säuglings wert. Denn dies war der Betrag, den die aus dem Südlondoner Stadtteil Brixton stammende „Babyfarmerin“ für die Adoption eines ungewollten Kindes verlangte. Dafür warb sie in Zeitungsinseraten und konnte sich über mangelnden Zulauf nicht beklagen. Doch anstatt die Neugeborenen in gut situierten Familien unterzubringen, ließ sie die Babys verhungern. Innerhalb von vier Jahren soll sie auf diese Weise zwischen 16 und 35 Kindern ermordet haben.
Als ihr im Juni 1870 die Polizei auf die Spur kam, bot sich den Gesetzeshütern in ihrem Haus ein Bild der Schreckens: Sie fanden 10 völlig verwahrloste Babys und Kleinkinder vor, die bis auf die Knochen abgemagert waren und in ihren Exkrementen lagen. Einige von ihnen waren mit Opiumlösung betäubt worden, um sie vom Schreien abzuhalten. Die Kinder wurden ins Armenhaus gebracht, doch trotz intensiver Pflege starben fünf von ihnen infolge der Unterernährung. Waters gestand nach und nach immer mehr Morde. Neben den fünf im Armenhaus verstorbenen Kindern, gab sie zu, elf Babys durch Nahrungsverweigerung getötet zu haben.
Als der Fall um die Kindermörderin im September 1870 vor Gericht kam, zeigte sich die Bevölkerung in Aufruhr über die Verbrechen. Obendrein wurde Margaret Waters lediglich wegen eines Mordes angeklagt und schuldig gesprochen. Sie zeigte sich dennoch empört über den Schuldspruch und empfand es als eine Ungerechtigkeit, dass man nicht auch die leiblichen Eltern für die getöteten Kinder verantwortlich machte. Margaret Waters wurde am 11. Oktober 1870 im Alter von 35 Jahren in Horsemonger Lane hingerichtet.
Quellen
-Lexikon der Serienmörder (von Peter & Julia Murakami) 2. Auflage 2000 – S.191 – ISBN 3-548-35935-3
Der Fall – Frederick Bailey Deeming
Lange bevor der 1853 in Liverpool geborene Frederick Deeming in Australien als Serienmörder bekannt wurde, betätigte er sich als Heiratsschwindler, Betrüger und Dieb. Unter verschiedenen Namen beging er Betrügereien in Südafrika, Belgien, Südamerika und Australien, indem er sich als Besitzer einer Diamantmine ausgab und überwiegend Juweliere betrog.
Deeming alias..., alias..., Deeming mit seiner Frau Mary und das letzte Foto von Emily Mather
Anfang 1891 ermordete er seine Frau Mary und seine vier Kinder, die er unter dem Küchenboden einer herrschaftlichen Villa in Rainhill bei Liverpool einzementierte. Anschließend machte er Emily Mather, der Tochter der Hausbesitzerin, den Hof, der gegenüber er seine Frau als seine Schwester ausgegebenhatte. Noch im gleichen Jahr heiratete er Emily und siedelte mit ihr nach Australien über, wo er sich im Dezember 1891 in Melbourne niederließ. 14 Tage später war Emily tot und unter dem Boden des Kamins einzementiert. Deeming hatte sich unter dem Namen Baron Swanton abgesetzt und wurde am 11. Mai 1892, als er eine andere junge Frau, die kurz zuvor eine beträchtliche Erbschaft gemacht hatte, zu hofieren begonnen hatte, festgenommen. Die Polizei hatte die einzementierte Frauenleiche entdeckt, weil seinem Vermieter ein starker Verwesungsgeruch aufgefallen war. Auch die britischen Behörden stießen auf die in der Liverpooler Villa einzementierten Leichen von Mary Deeming und ihren Kindern. In drei weiteren Häusern in Südafrika, in denen er gelebt hatte, wurden ebenfalls Frauenleichen entdeckt.
Bei seinem Prozess in Melbourne im Mai 1892 gab Deeming an, dass ihn der Geist seiner verstorbenen Mutter gezwungen habe, die Morde zu begehen. Trotz aller Versuche seines prominenten Verteidigers und späteren australischen Premierministers Alfred Deakin, den Serienmörder wegen Unzurechnungsfähigkeit in eine geschlossene Klinik einweisen zu lassen, verurteilte ihn die Jury des Geschworenengerichts zum Tode. Wie der Engländer Dr. Thomas Neill Cream, der im gleichen Jahr in London hingerichtet wurde, behauptete auch Deeming, der gefürchtete „Jack the Ripper“ gewesen zu sein, obwohl er zur Zeit der Rippermorde im Gefängnis saß.
Die Totenmaske von Frederick Bailey Deeming
Frederick Bailey Deeming wurde am 23. Mai 1892 im Swanston Gefängnis in Melbourne gehängt.
Quellen
- Lexikon der Serienmörder (von Peter & Julia Murakami) 2. Auflage 2000 – S.581 – ISBN 3-548-35935-3
Der Fall – Franz Troglauer
Franz Troglauer wurde am 8.Juli 1754 in der Marktgemeinde Mantel geboren und starb am 6.
Mai 1801 in Amberg. Er war ein Räuberhauptmann und Wilderer in Nordbayern.
Geboren und aufgewachsen im Markt Mantel in der bayerischen Oberpfalz soll er schon in seiner Jugend ein Dieb und Räuber gewesen sein. Nachdem er wegen verschiedener Vergehen dreimal im Amberger Zuchthaus eingesessen war (das erste mal 1786), schloss er sich mit einigen Brüdern und Schwestern der später so genannten „Großen Fränkischen Diebes- und Räuberbande“ an. In dieser über 180-köpfigen Bande brachte er es schnell zum Rädelsführer. Bei einem Diebstahl in Bamberg entwendeten sie Beute im Wert von 12.000 Gulden - unter anderem den Bischofsstab des Weihbischofs. 1796/97 saß Troglauer wegen eines Pferdediebstahls in Untersuchungshaft in Vilseck.
Diese Stadt war eine bambergische Enklave in bayerischem Gebiet. Obwohl man ihn hier ursprünglich zu ewigem Kerker verurteilen wollte, begnügte man sich ihn an den Pranger zu stellen und danach des Landes zu verweisen. Als die „Große Fränkische Diebes- und Räuberbande“ 1798 durch Verrat aufflog und viele Bandenmitglieder verhaftet wurden, musste Troglauer quer durch Bayern flüchten.
In Regensburg wurde er verhaftet, konnte jedoch bei einem Gefangenentransport fliehen. Einige Wochen später wurde er in Straubing inhaftiert, konnte aber auch von dort entkommen. Schließlich scharte er einige Kumpane um sich und gründete eine eigene kleine Räuberbande.
Von 1799 bis Dezember 1800 trieb Troglauer mit seiner Bande in der gesamten Oberpfalz und in Franken sein Unwesen. Er wurde öffentlich gesucht und hatte nicht mehr viel zu verlieren. Aus Rache für frühere Verhaftungen wollte er den Landrichter Georg von Grafenstein auf Parkstein ermorden. Angeblich hatte er diesen schon mehrere male aufgelauert. Die Regierung in Amberg setzte 100 Gulden Belohnung für denjenigen aus, der Franz Troglauer gefangen nahm. Obwohl Troglauer steckbrieflich gesucht wurde, scheute er sich nicht mit seiner Bande öffentlich im Wirtshaus zu zechen (im März 1800 in Hirschau). Niemand wagte es gegen diese Räuber öffentlich vorzugehen. Auf Troglauers Konto gehen viele Diebstähle und Einbrüche in Kirchen. Ein anderes Delikt war aber die Wilderei, die alleine schon aus Überlebensgründen an der Tagesordnung war.
Im Dezember 1800 gelang es schließlich einem Gerichtsdiener in Freystadt bei Neumarkt, Troglauer festzunehmen. Von dort wurde er nach Amberg transportiert, wo man ihm den Prozess machte.
Am 6. Mai 1801 wurde er am Galgen in Amberg hingerichtet.
Eine Beurteilung Franz Troglauers aus heutiger Sicht ist schwierig. Die zeitgenössischen Akten gehen mit ihm schwer ins Gericht. Man muss hierbei jedoch berücksichtigen, dass alle überlieferten Schriftstücke aus der Hand der Strafverfolger stammen. Ohne einen gewissen Rückhalt in der Bevölkerung hätte sich Troglauer wohl nicht so lange halten können.
Quellen
- Der Galgen ist mein Grab - auf den Spuren der Räuberbande des Franz Troglauer durch Oberpfalz und Franken (von Bernhard Weigl) Verlag Eckhard Bodner, Pressath/Oberpfalz 2005 - ISBN 3-937117-22-9.
Der Fall – Johann Oberreiter 1865
Ein Ex-Bürgermeister als Seriengiftmörder
Tod durch den Strang lautete das Urteil gegen den Lebzelter und Bürgermeister Johann Oberreiter aus Werfen in Salzburg. Nach fünftägigem Prozess im k. k. Landesgericht Salzburg wurde der Angeklagte am 4. März 1865 schuldig gesprochen, seine Tochter und Stieftochter aus Geldgier vergiftet zu haben. Johann Oberreiter, 1803 in Dienten am Hochkönig geboren, lernte den Beruf des Lebzelters in Radstadt und kam 1832 als Geselle nach Werfen, wo er im Lebzeltergeschäft einer jungen Witwe arbeitete, die er auch heiratete. Die Familie galt als angesehen, obwohl die Frau als cholerisch galt und ihre Kinder vernachlässigte; 1843 wurde Oberreiter zum Bürgermeister ernannt. Dieses Amt übte er bis 1848 aus. Im Jahr 1855 starb seine Frau und der Witwer wurde Alleinbesitzer des stattlichen Hauses. Vier Jahre später heiratete der inzwischen verschuldete Lebzelter eine „Chirurgenswitwe“. Im Jahr 1864 starben innerhalb von wenigen Wochen eine Stieftochter und eine Tochter an denselben Symptomen. Oberreiter versuchte auffällig, eine möglichst schnelle Beerdigung zu erreichen. Seine Frau, der zu Ohren gekommen war, ihr Mann hätte seine erste Gattin umgebracht, erstattete kurze Zeit später beim Bezirksgericht St. Johann die Anzeige, ihr Mann hätte die beiden Mädchen mit Grünspan vergiftet, weil sie ihm zu einer „unerträglichen Last“ geworden seien. Die Obduktion der beiden Leichen ergab, dass die Mädchen mit Arsen vergiftet worden waren. Johann Oberreiter wurde wegen des „Tatbestands des Verbrechens des Meuchelmordes“ verhaftet. Im k. k. Bezirksgericht St. Johann legte er ein Geständnis ab, allerdings gab er an, er hätte die „Leiden“ der Töchter „abkürzen“ wollen. Nach dem Geständnis wurde die Leiche seiner ersten Frau exhumiert und untersucht. Die körperlichen Überreste enthielten Spuren von Arsen und Kupfer. Der Verdacht verstärkte sich, dass Oberreiter seine Frau mit Arsen vergiftet hatte. In diesem Punkt wurde der Angeklagte aber vom Gericht mangels Beweisen freigesprochen. Es blieb die Verurteilung wegen der Vergiftung seiner Tochter und Stieftochter. Die Vollstreckung des Todesurteils war die letzte Hinrichtung im 19. Jahrhundert in Salzburg.
Quellen -ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 5-6 / 2007
Der Fall - Darja Nikolajewna Saltykowa
Das russische Gegenstück zu Elisabeth Báthory stellt zweifelsohne Darja Nikolajewna Saltykowa (1730-1801) dar.
Darja Nikolajewna Saltykowa, genannt Saltytschicha, war eine russische Gutsbesitzerin im Moskauer Gouvernement, die über 100 Leibeigene, in der großen Mehrzahl junge Mädchen, zu Tode quälte. Über ihre Kindheit ist nicht viel bekannt, außer dass sie die dritte Tochter eines Adligen gewesen sein soll. Sie heiratete Gleb Saltykow, einen Offizier der Leibgarde, gebar ihm zwei Söhne und wurde mit 26 Jahren Witwe. Nach dem Tod ihres Ehemannes avancierte sie zur alleinigen Besitzerin von Tausenden leibeigenen Muschiks (Bauern) und ausgedehnten Landgütern, die sich im Südwesten des riesigen russischen Reiches befanden. (...) Zur Erholung hielt sie sich gern auf ihrem Landgut Troizkoje nahe der Stadt Podolsk südlich von Moskau auf, wo sich auch die meisten Folterungen und Morde ereigneten. Zunächst verbreiteten sich in den umliegenden Dörfern Gerüchte von der grausamen Gutsherrin, die eigenhändig auf ihre Leibeigenen bis zu deren Tod einschlug. (...)
Am 17. Mai 1764 wurde die Strafsache gegen Darja Nikolajewna eingeleitet. (...) Die Saltytschicha konzentrierte ihren Hass vornehmlich auf Frauen bzw. junge Mädchen. Gewöhnlich bekam sie den Rappel, wenn das Mädchen den Fußboden reinigte. Diese einfache Handlung brachte sie in einen Zustand extremer Aufregung und Wut. Sie stürzte sich auf ihr Opfer, schlug mit einem Holzscheit oder mit einem glühend heißem Bügeleisen auf das Opfer ein. Anderen steckte sie den Kopf ins Eis, ließ sie Tag und Nacht hungern oder verbrannte ihnen mit kochendem Wasser das Gesicht. Sie quälte die Leibeigene Larionowa, indem sie die Kerze nahm und mit der Flamme die Haare des Mädchens anzündete. Die Leibeigene Petrowa jagte sie in den Teich hinein und ließ sie bei Novemberkälte bis zum Hals im Wasser stehen. Schwangeren Frauen trat sie in den Bauch, zwei zwölfjährige Mädchen quälte sie zu Tode.
In ihrem blutigen Verzeichnis fanden sich auch die Namen von zwei Männern. (...)
Im staatlichen Ermittlungsverfahren, das sechs Jahre dauerte und das etliche Beamten der Korruption und Unterschlagung von Beweisen überführte, klagte man die Saltytschicha für 38 Verbrechen an. In das Verzeichnis der Mordopfer gingen 75 Namen ein. Auf Befehl Katharinas der Großen, die ein politisches Zeichen setzen wollte, wurden ihr am 12. Juni 1768 der Adelsstand, die mütterlichen Rechte und das gesamte Vermögen aberkannt. Auf die Todesstrafe wurde allerdings verzichtet – auch in Russland wollte man es sich mit der herrschenden Klasse nicht verscherzen.
Am Morgen des 17. November 1768 führte man Darja Nikolajewna Saltykowa bei heftigem Schneefall auf den Roten Platz in Moskau. Dort, wo alle Bestrafungen stattfanden, musste sie mit der angehängten Aufschrift „Peinigerin und Mörderin“, in Ketten gefesselt, öffentlich am Pranger stehen. Dann wurde sie lebenslänglich in einer Zelle unterhalb der Kirche des Iwanowski Klosters eingesperrt. (...) Sie soll dort 33 Jahre gesessen haben und starb 1801 als gebrechliche Frau.
Quellen
- Historische Serienmörder - Menschliche Ungeheuer vom späten Mittelalter bis zum Ende es 19. Jahrhunderts (von Michael Kirchschlager) 1. Auflage Arnstadt 2007 - S. 214 - ISBN 978-3-934277-13-7
Der Fall - Christian Hussendörfer
Maximilian II. hatte 1854 durch königliche Verordnung festgelegt, dass die Todesstrafe nicht mehr durch das Schwert, sondern durch ein Fallbeil zu vollziehen sei.
Maximilian II von Bayern (1848 - 1864)
Den äußeren Anlass dafür bot ihm die unglücklich verlaufene Enthauptung des 19 Jahre alten Sattlergesellen Christian Hussendörfer aus Syburg im Landgericht Greding. Dieser war am 11. Mai 1854 in München hingerichtet worden, weil er seinen Lehrmeister Joseph Lindermaier aus Eurasburg brutal ermordet und ausgeraubt hatte.
Der Scharfrichter musste 7 mal zuschlagen bis der Kopf von Hussendörfer fiel
Christian Hussendörfer, 19 Jahre alt, lediger Sattlergeselle von Syburg, k. Landgerichts Greding, führte seither kein tadelfreies Leben. Er neigte sich dem Trunke und der Nachtschwärmerei hin, war dem fremden Eigentum gefährlich, und bestahl auch schon einen seiner früheren Meister.
Im Monat Juli 1853 trat Christian Hussendörfer bei dem Sattlermeister Joseph Lindermaier von Eurasburg als Geselle gegen Kost und Lohn in Arbeit, und befand sich im September des Jahres 1853 mit demselben bei einem Bauern in Holzburg auf der Störe.
Als sie am 29. desselben Monats die Arbeit dort vollendet hatten, begaben sie sich nachts zwischen zehn und elf Uhr auf den Rückweg nach Eurasburg.
Hussendörfer, welcher schon einige Tage vorher den Entschluss gefasst hatte, seinen Meister zu ermorden und ihm den vereinnahmten Arbeitslohn, welcher in dreizehn fl dreißig kr bestand, abzunehmen, überfiel nun plötzlich am Ende eines Waldes denselben, tötete ihn nach langer vergeblicher Gegenwehr durch mehrere Schläge und Messerstiche, und nahm sodann dessen Barschaft zu sich.
In Eurasburg angekommen, rief Christian Hussendörfer sogleich um Hilfe, und sagte unter Vorzeigung seiner blutigen Hände, er und sein Meister seien von Räubern überfallen worden, und dieser liege noch im Walde.
Erst am anderen Tage wurde Joseph Lindermaier grässlich verstümmelt und in einem Acker auf dem Rücken liegend entseelt gefunden.
Bei der gerichtlichen Besichtigung der Leiche ergab sich, dass der Hirnschädel gänzlich zerschmettert, das rechte Schläfenbein durchstoßen und die edelsten Organe der Brust und des Unterleibes mehrfach beschädigt waren, - Verletzungen, welche notwendig, unmittelbar und ihrer allgemeinen Natur nach tödlich gewesen.
Christian Hussendörfer wurde als der Tat verdächtig alsbald in Untersuchung gezogen und nach erfolgter Verweisung vor das Schwurgericht von Oberbayern in der Sitzung vom 20. März 1854 abgeurteilt.
Die Geschworenen erkannten ihn des Verbrechens des doppelt qualifizierten Mordes für schuldig, worauf der Schwurgerichtshof von Oberbayern durch das Urteil vom 20. März die Todesstrafe gegen ihn aussprach.
Nachdem der oberste Gerichtshof, welchem die Prüfung des Urteils gemäß Artikel 233 des Strafprozess-Gesetzes vom 10. November 1848 von Amts wegen zustand, weder in dem gegen den Angeklagten durchgeführten Strafverfahren, noch in dem erlassenen Strafurteil einen Nichtigkeitsgrund gefunden hatte, haben Seine Majestät der König am 1. Mai 1854 zu erklären geruht, dass zur Begnadigung des Christian Hussendörfer kein zureichender Grund vorliege.
Demzufolge wurde am Vormittag das Todesurteil an Christian Hussendörfer durch öffentliche Enthauptung mit dem Schwert vollzogen.
Durch häufigen Gebrauch hat die kolorierte Planzeichnung zur bayerischen Variante des Fallschwerts stark gelitten. Sie wurde von der Restaurierungswerkstatt des Bayerischen Hauptstaatsarchivs plangelegt und in mühevoller Detailarbeit wiederhergestellt.
Tragisch an der Hinrichtung war, dass es dem Münchner Scharfrichter Lorenz Scheller nicht gelang, Hussendörfer mit einem einzigen Schwerthieb zu enthaupten. Zeitgenössischen Berichten zufolge musste er siebenmal zuschlagen, ehe Hussendörfers Kopf vom Leib getrennt war. König und Justizverwaltung reagierten prompt, da sie das Unruhe- und Protestpotenzial erkannten, das einer misslungenen Hinrichtung innewohnte. Die Einführung der Fallschwertmaschine lag Mitte des 19. Jahrhunderts in der Luft. Das Königreich Bayern war auch keineswegs der erste deutsche Staat, der sie offiziell einführte. In Sachsen, Württemberg, und Hessen-Darmstadt war man schon in den Jahren zuvor zu dieser Hinrichtungsart übergegangen. Hatte man die Guillotine in der ersten Jahrhunderthälfte vor allem mit der französischen Revolution, also mit Umsturz und Gewalt in Verbindung gebracht, so sah man im Fallschwert nun mehr und mehr ein Mittel zur Stabilisierung der Monarchie. Aus dem Symbol der Unordnung war – wie der Historiker Richard J. Evans festgestellt hat – ein Symbol der Ordnung geworden. Damit diese Logik aufging, bedurfte es allerdings eines zuverlässig funktionierenden Mechanismus. Wie ein erst kürzlich vom Staatsarchiv München neu erworbener Akt der bayerischen Bauverwaltung, der auch den Bauplan des bayerischen Fallschwerts enthält, dokumentiert, wurde 1854 eine Hinrichtungsmaschine aus Württemberg ausgeliehen, um deren Praxistauglichkeit erproben zu können. Die Mitarbeiter der Münchner Bauinspektion I bestätigten die Funktionalität der württembergischen Hinrichtungsmaschine, formulierten zugleich aber eine Reihe von Kritikpunkten. Ein zentraler Einwand bezog sich darauf, dass deren Obergestell aus eisenbeschlagenen Hölzern hergestellt war, die beim Kontakt mit Feuchtigkeit aufquellen und so die Funktionsfähigkeit gefährden konnten. Bei der bayerischen Hinrichtungsmaschine wurden daher nicht nur das Schwert und der Schlitten, sondern auch der Rahmen selbst aus massivem Eisen hergestellt. Außerdem schlug die Bauverwaltung eine geringere Fallhöhe vor, um das Gerät leichter und besser transportabel zu machen.
Quellen
- Kriminal- Geschichte Bayerns (von Reinhard Heydenreuter) Ausgabe 2003 - S.293 - ISBN 3-7917-1826-6
- BSZ Bayrische Staatszeitung vom 23. März 2007
Der Fall - John Bishop, Thomas Williams und James May
Die Leichenräuber von London
Das London des 19. Jahrhunderts war ein in vieler Hinsicht finsterer Ort. Armut, Krankheiten und Verbrechen hatten die Stadt im Griff, Zehntausende Obdachlose kämpften um das tägliche Überleben. Manche von ihnen fielen "Körperjägern" zum Opfer - Mördern im Dienste der medizinischen Forschung.
Kinderkrankenhaus: Seltenes Privileg
John Bishop erwacht vor Morgengrauen in seiner Zelle aus kurzem, tiefem Schlaf. Er fährt sich mit der Hand durch das Haar und sagt, so erinnert sich später der Wärter: "Ich verdiene, was auf mich zukommt." Dann nimmt er eine letzte Mahlzeit zu sich, etwas Toast und Tee, scheinbar gleichgültig. In seinem Kerker nebenan fleht Thomas Williams verzweifelt um Vergebung. Er stammelt den Anfang eines Gebetes, bricht ab, beginnt ein anderes, dessen Text er aber ebenfalls vergessen hat.
Als er herausgeführt wird, muss er gestützt werden. So gehen John Bishop und Thomas Williams, Leichendiebe und Mörder, dem Galgen entgegen. Der eine entrückt und beinahe in Trance, der andere zitternd vor Angst. Draußen treibt ein kalter Wind Nebelschwaden durch die Straßen der Stadt. Dennoch haben sich seit fünf Uhr morgens mindestens 30.000 Schaulustige vor Old Bailey, dem Strafgericht, versammelt, wo die beiden Mörder gehängt werden sollen.
Gesühnt wird der Tod eines Straßenkindes wahrscheinlich italienischer Herkunft, das in den Zeitungen unter dem Namen "The Italian Boy" bekannt geworden ist. Es ist von John Bishop und Thomas Williams ermordet worden, die seinen Körper anschließend an die anatomische Fakultät des King's College verkaufen wollten - zu Lehrzwecken. Der Tod des Jungen ist ein Medienereignis. Die Zeitungen sind voller Zeichnungen des schönen kleinen Knaben, voller Geschichten über dessen angebliche Herkunft und sein Leben als Vagabund in den Straßen. Gegen acht Uhr verstummt das Gemurmel der Menge.
William Calcraft, der Henker, betritt mit seinem Assistenten das Schafott. Er ist dafür bekannt, sich vor öffentlichen Auftritten mit Brandy zu betäuben - und auch dafür, die Fallhöhen schlecht zu berechnen: Mehr als einmal schon hat er sich an den Rücken eines Verurteilten klammern müssen, damit dessen Genick durch das zusätzliche Gewicht auch tatsächlich brach. James May, einem dritten Leichenräuber und Komplizen von Bishop und Williams, bleibt der Strick erspart - er war an dem Mord nicht beteiligt und wird zwei Wochen später mit der "Justitia" in die australische Verbannung segeln.
John Bishop betritt das Gerüst über eine Treppe. Sofort beginnen die Zuschauer zu kreischen und Verwünschungen auszustoßen. Bishop nimmt dies hin, ohne sich zu bewegen. Als Calcraft ihm den Sack über den Kopf zieht und die Schlinge um den Hals legt, geht ein Jubelschrei durch die Menge. Bishop steht ruhig da und wartet. Zwei Minuten später wankt Thomas Williams auf das Schafott. Obwohl sein Körper bebt, verbeugt er sich vor den Massen wie ein Schauspieler nach einer gelungenen Premiere. Schließlich legt Calcraft auch ihm die Schlinge um den Hals. Dann öffnen sich die Falltüren mit einem Knacken. Bishop ist sofort tot. Aber Williams strampelt und kämpft. Fünf schreckliche Minuten dauert es, bis auch sein Körper reglos am Galgen hängt. Das Publikum ist entzückt.
Polizeikontrolle: Machtlose Gesetzeshüter
London 1831: Die größte und wohlhabendste Stadt der Welt ist auch eine der unruhigsten. Regelmäßig machen die Armen ihrer Wut über Preiserhöhungen in Tumulten und Plünderungen Luft. Drei Viertel der Bevölkerung sind verelendet. Trotz staatlicher Lohnzuschüsse müssen schätzungsweise mehr als die Hälfte der Familien mit einem Jahreseinkommen von weniger als 25 Pfund auskommen; damit leben sie unter dem Existenzminimum. Schon ein geringer Anstieg der Lebensmittelpreise, beispielsweise nach Missernten, führt dazu, dass sie sich noch nicht einmal mehr mit Grundnahrungsmitteln versorgen können. Doch auch in besseren Jahren reicht ihr Einkommen kaum aus, um etwa frisches Obst kaufen zu können. Mangelkrankheiten wie Skorbut sind die Folge: Den Kranken fallen die Zähne aus, ihre Gelenke entzünden sich, sie leiden unter Muskelschwund und können schließlich nicht mehr arbeiten.
Waschung im Obdachlosenheim: Hoffnung auf eine Nacht unter festem Dach
Weil das Trinkwasser ungefiltert aus der Themse gepumpt wird, grassieren in den dicht besiedelten Armenvierteln zudem Durchfallkrankheiten wie die oft tödlich verlaufende Ruhr. In diesen Stadtteilen stirbt ein Fünftel der Kinder noch vor dem ersten Geburtstag. Die dort wohnenden Arbeiter haben eine Lebenserwartung von 22 Jahren, während Angehörige der Oberschicht durchschnittlich 45 Jahre alt werden. Dennoch wächst die Stadt explosionsartig: Seit der Jahrhundertwende hat sich die Zahl der Einwohner im Großraum London auf rund zwei Millionen fast verdoppelt - vor allem durch den Zuzug von Landarbeitern und Kleinbauern, deren Höfe nicht mehr rentabel waren.
Nur langsam beginnen Politiker und Versorgungsunternehmen mit der Modernisierung der Region. Die Chelsea Waterworks etwa reinigen das Themsewasser seit 1829 mit einem Sandfilter, in dem die gröberen Verunreinigungen hängen bleiben. Doch pro angeschlossenes Haus verlangt das Unternehmen jährlich eine Gebühr von zehn Pfund. 1826 wird das University College gegründet, die erste öffentliche Universität Londons, zwei Jahre später folgt das King's College. 1831 studieren allein 800 Medizinstudenten an 21 - meist privaten - anatomischen Lehranstalten: so viele wie nie zuvor, doch zu wenige, damit auch künftig eine angemessene ärztliche Versorgung für die Unterschicht gewährleistet werden kann.
Um die Grundbegriffe der Anatomie und die notwendigen Operationstechniken zu erlernen, müssen die Studenten an Leichen üben; insgesamt werden mehr als 1000 Tote pro Jahr benötigt. Doch die einzigen Leichname, die den Medizinern per Gesetz zur Verfügung stehen, sind die von hingerichteten Mördern. Im Jahr 1831 sind das genau zwölf Leichen in ganz England und Wales - zu wenige. Und so ist in der Halbwelt ein neuer, für Angehörige der Unterschicht attraktiver Wirtschaftszweig entstanden: Resurrection Men, "Männer, die die Toten wiederauferstehen lassen", stehlen Verstorbene aus frischen Gräbern, von Totenwachen und aus Krankenhäusern und verkaufen die Leichen für acht bis zwölf Pfund pro Stück an Anatomen und Chirurgen der Stadt.
Männliche Leichen haben einen höheren Marktwert als weibliche, weil deren Muskulatur anschaulicher ausgebildet ist; zur Not akzeptieren die Chirurgen auch Babyleichen. Spitzenpreise erzielen die verstorbenen Insassen von Psychiatrien. Für die Leiche eines jungen Geisteskranken bieten Chirurgen, wohl auf seltsame Verformungen des Gehirns hoffend, schon mal 20 Pfund. Eine enorme Summe - fast das halbe Jahresgehalt eines gut bezahlten Dieners.
Bei den Preisen, die von den Ärzten für Leichen gezahlt werden, ist die Versuchung für die Resurrection Men groß, selbst für Nachschub zu sorgen Es ist unklar, wie viele Leichenräuber 1831 ihrer Arbeit nachgehen. Möglicherweise sind es mehr als 200, die gelegentlich ein "Ding", wie sie es nennen, verkaufen, ansonsten aber gewöhnliche Diebe und Betrüger sind. Ein guter Body Snatcher benötigt für die Bergung einer Leiche etwa 30 Minuten. Auf manchen Friedhöfen liegen die Leichen so dicht unter der Erdoberfläche, dass die Arbeit schon fast der eines Pilzsammlers gleicht. Der Kirchhof der St. Clement Danes Church etwa, südlich des Clare Market, ist chronisch überfüllt. Die frisch beerdigten Toten liegen meist nur 30 Zentimeter unter der Oberfläche. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Besucher der Kirche in Ohnmacht fallen, betäubt von dem Gestank, welcher der Krypta entweicht, wo 12000 Körper in Stapeln bestattet sind.
Wirkliche Spezialisten, denen die Anatomen vertrauen und die ihre Ware pünktlich liefern, gibt es vielleicht zehn in der Stadt. Gut möglich, dass John Bishop und Thomas Williams dazu zählen. Bis zu seiner Verhaftung hat John Bishop zwischen 500 und 1000 Leichen an die medizinischen Lehranstalten Londons geliefert. Am 5. November 1831 präsentieren die beiden gemeinsam mit James May den Ärzten des King's College die Leiche eines etwa 14-jährigen Jungen. Doch der Körper, der aus einem Sack auf den steinernen Boden gleitet, macht einen verdächtig frischen Eindruck.
Einen Tag zuvor haben sich die zwei schon morgens von ihrem winzigen Cottage im Viertel Nova Scotia Gardens auf den Weg in ihre Stammkneipe "Fortune of War" gemacht, wo sich Londons Leichenräuber mit ihren Informanten und Trägern treffen, um Details über bevorstehende Todesfälle oder Beerdigungen auszutauschen. Der Pub liegt mitten in Smithfield, an der Ecke Giltspur Street und Cock Lane - jener Kreuzung, an der das große Feuer von 1666 Halt gemacht hat. Unter den Wirtshäusern in der Umgebung, in denen sich die Body Snatcher treffen, ist es das berühmteste. Es soll Zeiten gegeben haben, da lagerten die Leichenräuber ihre "Dinge" einfach, mit einem Namensschildchen versehen, unter den Bänken oder hinter den Tresen, während sie die medizinischen Schulen abgingen, um herauszufinden, wer bereit war, den besten Preis zu zahlen.
Gedränge in der Innenstadt: Mittendrin versuchen 15.000 Straßenjungen mit Betteln, Taschendiebstahl und der Präsentation von Kuriositäten zu überleben – oft im Auftrag eines erwachsenen Patrons
Arbeiter beladen Speicher am Hafen: Zwei Drittel sind Tagelöhner, die jeden Morgen erneut um einen Job anstehen müssen. Abends treffen sie sich in Pubs wie dem "Fortune of War", wo auch die Leichenhändler verkehren
Obdachlose: Wer kein Heim hat, schläft im Freien. Eine obdachlose Frau und zwei Jungen gehören zu den Opfern der Leichenbeschaffer
Leichendiebstahl wird nur milde bestraft. John Bishop etwa ist 1825 zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden, nachdem er beim Transport eines exhumierten Leichnams ertappt worden war. Doch weitere Strafen fürchtet er nicht. Eines Tages hat er sich vor dem Gerichtsgebäude an der Bow Street aufgestellt, eine Hand voller Geldstücke in die Höhe gehalten und den herumstehenden Polizisten zugerufen: "Seht ihr? Ihr könnt mich nicht davon abhalten. Letzte Nacht habe ich wieder einen Steifen geholt und neun Pfund dafür bekommen." Für den Jungen will er mindestens zehn haben.
Rettung von der Straße: Fast die Hälfte aller Londoner Toten ist unter zehn Jahre alt. Selbst deren schmächtige Körper kaufen Ärzte von den Leichenhändlern
Blumenmädchen: Oft mussten sie nicht nur Veilchen verkaufen, sondern auch ihre Körper. Es wird geschätzt, dass 80.000 Frauen in der Metropole als Prostituierte arbeiteten
Im "Fortune of War" sitzt an diesem Morgen der Leichenräuber James May am Tresen und trinkt Rum. Bishop bittet May, der gute Kontakte hat, um Hilfe beim Verkauf der Leiche. May hat erst am Tag zuvor zwei "Dinger", die er sich auf dem Land besorgt hat, an Guy's Hospital verkauft. Er hat keine Ahnung, wie Bishop und Williams an die Leiche gekommen sind. Als er den Körper besichtigt, ist er über dessen erstaunliche Frische verwundert - und sicher, einen guten Preis dafür zu bekommen. Später am Abend stellt sich May im "Fortune of War" an den Tresen und beginnt, etwas Wasser über sein Taschentuch zu schütten. Henry Lock, der Barmann, beugt sich über den Tresen, um zu sehen, was May in dem Tuch hält. Es ist ein Satz guter, gesunder Zähne, wie die eines sehr jungen Menschen. "Die sind sicherlich einiges wert", sagt Lock. May, der mit dem Stoff Blut und Zahnfleischreste abzureiben versucht, sagt, er hoffe, für den ganzen Satz zwei Pfund zu bekommen.
Neben Zahnärzten gehören auch Perückenmacher zu den Kunden der Body Snatcher. Ein Frauenskalp mit gesundem, langem Haar bringt den Leichenräubern ein ordentliches Handgeld. Die Händler in der Field Lane wiederum bieten die Kleidungsstücke der Toten, gewaschen und ausgebessert, in ihren Schaufenstern an. Am nächsten Morgen kurz vor neun Uhr betritt James May den Laden des Zahnarztes Thomas Mills am Bridge House Place, südlich der Themse. Einer der Schneidezähne weise eine Kerbe auf, sagt Mills, und sähe aus, als gehöre er nicht zu den anderen. May schwört, dass alle Zähne aus demselben Mund stammen und dass der Körper dazu niemals beerdigt gewesen sei - ein Satz, der ihn später fast an den Galgen bringt. "Tatsache ist", sagt May, "dass sie einem jungen Kerl von 14 oder 15 Jahren gehörten. Bei Gott, die gehörten vor kurzem noch alle zum gleichen Kopf."
Doch es ist ein schlechter Tag für Geschäfte. Als James May den Laden verlässt, hat er kaum mehr als ein halbes Pfund eingenommen. Am King's College läuft es nicht besser. Richard Partridge, ein Anatomieprofessor, will den drei Leichenräubern, die bei ihm erschienen sind, nur neun Pfund für den Körper zahlen, obwohl der Leichnam ungewöhnlich frisch aussieht, als wäre er niemals beerdigt gewesen - der Lehm an Torso und Schenkel ist offensichtlich draufgeschmiert worden. Das Kind ist 1,37 Meter groß, hat blondes Haar und graue, blutunterlaufene Augen. Der linke Arm ist eigentümlich nach oben gebogen, die Hand zur Faust geballt. Auf seinem linken Unterarm finden sich längliche blaue Flecke, als hätte ihn jemand mit großer Kraft gepackt. Die Zähne fehlen.
Partridge, der gerade einen Artikel über einen spurlos verschwundenen 14-jährigen Jungen gelesen hat, wird misstrauisch. Er habe nur eine 50-Pfund-Note bei sich, teilt er den Body Snatchern mit, er müsse kurz weggehen, um sie zu wechseln. 20 Minuten später kehrt er mit Superintendent Joseph Sadler Thomas von der Londoner Polizei und einigen Beamten zurück. Auf die Frage, woher er den Jungen habe, antwortet Bishop: "Wenn Sie wissen möchten, wie ich ihn bekommen habe, finden Sie es doch heraus, wenn Sie können." Bishop, May und Williams werden wegen Mordverdachts verhaftet. Niemand kennt die Identität des Toten. Mehrere Elternpaare kommen, auf der Suche nach ihren vermissten Söhnen - vergebens. Unter ihnen sind auch italienische Immigranten. Sie glauben, in dem toten Jungen ein italienisches Straßenkind zu erkennen, das sie häufig mit einem Mäusekäfig um den Hals und einer Schildkröte in Covent Garden gesehen hatten. Die Zeitungen nehmen die mögliche Spur schnell auf - aus dem unbekannten Toten wird "The Italian Boy".
Übernachtung im Freien: Die meisten Obdachlosen Jungen schlafen unter den Dächern des Marktes von Covent Garden, in den Büschen des Hyde Park, in den Heuhaufen von Marylebone - oder unter einer der Themsebrücken
Seit Jahren haben Menschenhändler Hunderte italienischer Jungen in die Stadt geschleust. Meist stammen die Kinder aus ärmlichen Verhältnissen und wurden ihren Eltern gegen ein Handgeld abgekauft. In London stehen sie zumeist an Straßenecken und gewähren Passanten für ein paar Pennys einen Blick auf Kuriositäten oder exotische Tiere, die sie bei ihren Herren mieten müssen. Eine Schachtel mit aus Wachs geformten siamesischen Zwillingen oder ein uniformierter Affe bringen dem Vermieter etwa zwei Shilling pro Tag, für vier tanzende Hunde in Kostümen mit Flöte und Tamburin verlangt er fünf Shilling. Auf den Straßen der Stadt leben schätzungsweise 15.000 obdachlose Jungen.
Superintendent Joseph Sadler Thomas von der neu gegründeten Metropolitan Police ist jung und ehrgeizig. Der "Italienische Junge" ist sein erster Mordfall. Er ordnet eine Hausdurchsuchung an - im Jahre 1831 noch ausgesprochen ungewöhnlich. Im Garten von Nova Scotia Gardens Nr. 3 finden seine Männer vergrabene Kinderkleidung, einen Skalp mit langem, braunem Haar sowie einige Stücke Menschenfleisch. Auch das Haus Nr. 2 untersucht der Superintendent; im Abtritt findet er ein Bündel Frauenkleider, eine schwarze Haube und Strümpfe. In den Zeitungen - in der "Times", dem "Morning Advertiser" oder der "Sun" - heißen Bishop, Williams und May schon bald "Die Mörder des italienischen Jungen". Die gezeichneten Porträts der Männer erscheinen von Mal zu Mal düsterer.
Gleichzeitig sorgt der Tod des Jungen für eine neue Attraktion in der kargen Gegend von Spitalfields und Bethnalgreen: Die Polizei bietet für fünf Shilling Führungen in "Bishop's House of Murder", um zu verhindern, dass Hunderte von Schaulustigen das Gelände überrennen. Doch auch dieses handverlesene Publikum - "nur die Eleganteren dürfen an der Tour teilnehmen", schreibt der "Morning Advertiser" - ist so erpicht auf Erinnerungsstücke aus dem Haus der Mörder, dass von zwei kleinen Bäumen im Garten nur noch Stümpfe übrig bleiben, nachdem Souvenirjäger Borke und Äste abgekratzt haben.
Am 2. Dezember 1831 ist Old Bailey besetzt bis auf den letzten Platz, obwohl die Preise von den üblichen zehn Shilling auf mehr als ein Pfund angehoben wurden. Unter den Zuschauern sind viele Ärzte, aber auch zwei Söhne des Premierministers Earl Grey und sogar der jüngere Bruder des Königs, der Duke of Sussex. John Curwood und J. T. Barry - ein Anwalt, der für die Abschaffung der Todesstrafe eintritt - stehen den Angeklagten zur Seite.
Ihre Möglichkeiten sind begrenzt; sie dürfen zwar Zeugen aufrufen und Kreuzverhöre führen sowie von den Angeklagten vorbereitete Stellungnahmen vorlesen, sich aber nicht mit einem Plädoyer an die Geschworenen wenden. Erst fünf Jahre später wird ein Anwalt in einem Kriminalfall erstmals vor einer Jury plädieren dürfen. Zudem wissen die Anwälte nicht, welche Beweise die Staatsanwaltschaft vorlegen wird. In der Regel dauert ein Prozess in Old Bailey nicht einmal zehn Minuten, selten länger als einige Stunden.
Doch diesmal vergehen neun Stunden, ehe die Geschworenen Bishop, Williams und May des Mordes für schuldig erklären. Denn es sind ungewöhnlich viele Zeugen gehört worden: Der Staatsanwalt hat 40 Belastungszeugen benannt, die Verteidigung sechs Entlastungszeugen. Die drei Angeklagten, die bis zuletzt ihre Unschuld beteuern, werden zum Tod durch den Strang am kommenden Montag verurteilt. Ihre Körper sollen anschließend den Anatomen zur Sektion zur Verfügung gestellt werden. Die Nachricht sorgt unter den Zuschauern auf der Straße für so großen Jubel, dass die Gerichtsdiener die Fenster schließen müssen.
Gefängnishof: Hinter Gittern legten Bishop und Williams ein Geständnis ab
Zwei Tage später legen Bishop und Williams, ermutigt durch einen Geistlichen, ein Geständnis ab und bekennen sich des Mordes an einer obdachlosen Frau und zwei Jungen für schuldig. "Der Italian Boy", so Bishop, sei in Wirklichkeit "ein Lincolnshire Boy". Sie geben zu, die Opfer mit Rum und Laudanum, einem opiumhaltigen Medikament, betäubt und schließlich in einem Brunnen im Garten ihres Hauses ertränkt zu haben. Sie erklären auch, dass James May mit den Morden nichts zu tun hat. Als May erfährt, dass seine Hinrichtung aufgeschoben (und später zu einer Verbannungsstrafe umgewandelt) werden soll, fällt er vor Erleichterung in nervösen Krämpfen zu Boden, unfähig, auch nur eine einzige verständliche Silbe herauszubringen.
Nach der Hinrichtung der beiden Body Snatcher wird Richard Partridge, dem Anatom des King's College, die Ehre zuteil, John Bishop zu sezieren. Während er dessen Leib vor Studenten mit einem langen Schnitt von der Kehle bis zum Unterleib auftrennt, hält er einen Vortrag über Gerichtsmedizin. Es stellt sich heraus, dass Bishop von ungewöhnlich guter Konstitution war. "Ein gesünderes oder muskulöseres Subjekt ist in den Anatomie-Schulen lange nicht gesehen worden", schreibt später der "Morning Advertiser". Der Körper wird schließlich, mit dickem Garn zugenäht, als Ausstellungsstück in einem Nebenraum gezeigt; viele kommen, um sich ihn anzusehen. Ob John Bishop und Thomas Williams noch mehr Menschen ermordet haben, wird niemals geklärt. Und auch die wahre Identität des Jungen aus dem King's College bleibt im Dunkeln.
Der Mord an dem Italian Boy führt zum Ende der Body Snatcher. Im Unterhaus sagt ein Parlamentarier während einer Aussprache: "Je elender, je einsamer der Mensch sein mag, desto begehrenswerter erscheint er diesen Schuften. Es ist der Mensch, der nackte Mensch, den sie verfolgen." Am 11. Mai 1832 wird ein Anatomiegesetz verabschiedet, das den Ärzten erlaubt, von Anverwandten nicht beanspruchte Leichen aus den staatlichen Arbeitshäusern zu Sektionszwecken zu benutzen. Seither wacht "Her Majesty's Inspector of Anatomy" darüber, dass keine Leichen mehr illegal seziert werden. Zwei Jahre später zwingt ein neues Gesetz die Armen zu Tausenden in die Arbeitshäuser, wo sie unter gefängnisähnlichen Bedingungen leben und arbeiten müssen. Den Medizinstudenten stehen schon bald mehr Leichen zur Verfügung als jemals zuvor.
Quellen
- von Susanne Frömmel 2002 - ( Finsteres London: Originalstiche von Gustave Doré - 1832 - 1883)
Der Fall - Nathan Hertling
Missgeschick eines schlaftrunkenen Apothekers
Nathan Hertling schickte im Jahr 1829 seinen Knecht mit diesem Zettel zum Apotheker. Er sollte Magnesia bringen, das gegen das starke Sodbrennen Hertlings helfen sollte.
Der Bestellzettel von Hertling
Nathan Hertling ist ein Lebe-Mann wie er im Bilderbuch steht. Man schreibt das Jahr 1829. Hertling genießt sein Dasein in Affaltrach (Oberamt Weinsberg), wo der ehemalige kaiserlich-königlich österreichische Oberleutnant seit 14 Jahren mit seiner Ehefrau als Privatier lebt. Er isst für sein Leben gern und ist auch dem Wein nicht abgeneigt.
Doch wie so vieles hat auch der übermäßige Weingenuss und die Schlemmerei ihre Schattenseiten: Nathan Hertling plagt das Sodbrennen.
Und weil er nicht selten das eine oder andere Hähnchenschlegelchen zu viel in seinem Mund verschwinden lässt oder ein oder zwei Gläser Wein über den Durst trinkt, weiß sich Hertling zu helfen. Mit in Weinstein aufgelöstem Magnesium verschafft er sich regelmäßig ein wohliges Gefühl im Bauch und lässt das Sodbrennen verschwinden.
Am 14. März 1829 kehrt Nathan Hertling von einer dreitägigen Sauftour zurück. Seinem Magen macht der Alkoholkonsum heftig zu schaffen. Es brennt im Bauch. Ständig muss er aufstoßen. Mit diesen Schmerzen ist nicht an Einschlafen zu denken – aber das Magnesium im Hause Hertling ist alle. Hertling schickt seinen Knecht zum Chirurgus von Affaltrach. Doch dieser kehrt mit leeren Händen zurück: „Wohl durch vielen Verbrauch von Hertling hatte der Chirurg von Affaltrach dieses Mittel nicht mehr vorrätig“, schreibt der Oberamtsarzt Justinus Kerner später in einem Gutachten.
Doch Hertling krümmt sich wegen der starken Schmerzen rund um Bauch und Magen und schickt seinen Knecht in das benachbarte Eschenau, er solle beim Apotheker Karl Friedrich Klotz das Mittel besorgen. „Magnessia und purgierten Weinstein bittet für 12 Kreuzer Nathan Hertling“ hat seine Frau auf einen Zettel geschrieben.
Kurz vor halb zehn kommt der Knecht in Eschenau an. Er klingelt den bereits schlafenden Chirurgus Klotz aus dem Bett und reicht ihm den Zettel der Oberleutnant-Gattin. Schlaftrunken wankt der Chirurgus zum Medikamenten-Schrank. Alphabetisch hat er dort seine Mittelchen in den kleinen Schubladen verwahrt. Seine Hände wandern gezielt zum Buchstaben M. Er steht vor den Schubladen und flüstert vor sich hin: „Mag....“
Der Chirurgus öffnet die Schublade, holt das Mittelchen heraus und reicht es dem Knecht. Was dieser zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß: Nicht das wohl bringende Magnesium wurde ihm übergeben, sondern Magisterium Bismuthi, also basischer salpetersaurer Wismut. Müde wie der Chirurgus war, hatte er das falsche Mittelchen aus seinen Schubladen geholt.
Niemand bemerkt die Verwechslung und das Unglück nimmt seinen Lauf: Hertling trinkt das tödliche Gemisch und hofft auf Linderung.
Doch das Brennen im Hals wird schlimmer. Hertling muss sich übergeben, krampfartige Durchfälle folgen. Auch die Muskeln verkrampfen, Hertling bekommt hohes Fieber – er macht in dieser Nacht kein Auge zu. Am Morgen ruft Hertlings Frau den Weinsberger Oberamtsarzt – zu dieser Zeit kein geringerer wie Justinus Kerner. Er kann den kritischen Zustand seines Patienten zwar vorübergehend stabilisieren, am 23. März jedoch macht der Oberleutnant gegen 2 Uhr in der Nacht seinen letzten Atemzug.
Kerner wird stutzig, kann sich nicht erklären, was Hertling so schnell das Leben nehmen konnte. Das Oberamtsgericht Weinsberg ordnet daher eine Obduktion an. Kerner untersucht gemeinsam mit anderen Ärzten den Leichnam und die Todesursache steht fest: Vergiftung durch Wismut.
Kerner selbst vernimmt später den todunglücklichen Chirurgus Klotz. Ihm war Hertling kein Unbekannter, gemeinsam hatten sie schon das eine oder andere Glas Wein geleert.
Trotzdem muss sich Klotz vor dem Kriminalsenat Esslingen verantworten. Am 20. Juni 1829 wird er zu einer fünfmonatigen Festungshaft auf dem Hohenasperg sowie zur Übernahme aller Verfahrens- und Arztkosten verurteilt.
Quelle
- Ludwigsburger Kreiszeitung vom 14. Mai 2005 (von Katja Sommer)
- Die Akte kann im Staatsarchiv Ludwigsburg unter der Signatur E 319 Bü 155 eingesehen werden.
Der Fall - Johann Georg Dietrich
Junger Mann ermordet Eltern
Diese Broschüre sollte die Bürger vor solchen Verbrechen abschrecken
Johann Georg Dietrich trägt eine schwere Last. Als junger Mann von 24 Jahren drängt ihn seine Mutter dazu, das elterliche Gut zu übernehmen. Doch trotz harter Arbeit bleibt die Ernte aus. Die Familie bangt ums Überleben. Doch in der Not rücken die Dietrichs nicht zusammen. Im Gegenteil: Johann Georgs Vater weigert sich, mit dem Sohn an einem Tisch zu sitzen. Dieser sorgt für seine Eltern - er muss sogar für sie aufkommen. Bei der Übernahme des Hofes ließ er sich dazu verpflichten, seinen Eltern die Hälfte des Ertrags zu überlassen - bis zu ihrem Lebensende.
Die Unterhöfener kennen Johann Georg Dietrich als fleißigen Arbeiter und guten Haushälter. Er lebt friedliebend, still und zurückgezogen auf seinem Gut - doch das feindselige Verhalten seines Vaters belastet ihn sehr. Im Dorf ist bekannt, dass der alte Dietrich ein bösartiger, unverträglicher und arbeitsscheuer Mensch sein soll. Auch seine Gattin sei getrieben vom Eigennutz, erzählt man sich. Und man hat Mitleid mit dem armen Bauernjungen, der Tag für Tag ums Überleben der Familie kämpft.
Keiner jedoch kennt die geheimen Gedanken des Johann Georg Dietrich. So groß ist der Hass auf den Vater, dass er immer wieder daran denkt, ihn umzubringen. Arsen ist im Haus. Johann Georg hatte es ursprünglich zur Rattenbekämpfung gekauft, doch man könnte damit doch auch . . . Doch der 24-Jährige verwirft die Gedanken schnell, stürzt sich in die Arbeit. Im Sommer 1817 bekommt seine Wut jedoch neue Nahrung. Er streitet sich heftig mit seinem Vater, der wutentbrannt aufs Feld flüchtet. In diesem Moment steht für Johann Georg Dietrich fest: Ich werde ihn töten! Nach Öhringen zum Erntefest ist seine Frau mit den Kindern gefahren. Seine Mutter wärmt gerade die Suppe für den Vater. Sie habe schon gegessen, ließ sie ihren Sohn wissen. Aber der Vater werde doch bestimmt hungrig vom Feld heimkehren. Johann Georg Dietrich nutzt die Gelegenheit. Er schleicht sich in die Küche und mischt das Arsen in den Suppentopf. Dann geht er auf den Hof und geht seiner Arbeit nach als ob nichts geschehen wäre.
Urteil gegen Johann Georg Dietrich
Doch Johann Georg wird vom Ächzen seiner Mutter ins Haus gelockt. Weil der Vater so lange auf sich warten ließ, hatte sie doch noch einmal von der Suppe gekostet. Krämpfe suchten die Frau heim und sie ist sich sicher: Das hat mit der Suppe zu tun! Sie fordert ihren Sohn auf, von der Suppe zu kosten. Er nimmt ein kleines Löffelchen und taucht es in den großen Kochtopf. Wird es mir schaden, fragt er sich. Das Schlückchen Suppe wandert seine Kehle hinunter. Johann Georg verspürt keinen Schmerz, bekommt keine Krämpfe. So serviert er dem Vater nach der Heimkehr in aller Seelenruhe sein Abendessen. Die heiße Suppe dampft im Teller, der Vater schlingt die Mahlzeit nur so hinunter. Johann Georg schaut dem Vater zu - und wartet, bis das Arsen seine Wirkung entfaltet. Allzu lange muss sich Johann Georg nicht gedulden. Wenige Minuten später verlässt sein Vater den Raum. Er muss sich übergeben und sein Kreislauf wird schwach. Sechs Stunden später verstirbt er in seinem Bett. Auch die Mutter überlebt die Kostprobe der Suppe nicht. Johann Georg hat aus Furcht, seine Tat könnte entdeckt werden, keinen Arzt gerufen.
Die Nachbarn zählen eins und eins zusammen. Sie hatten nach der vor Schmerzen stöhnenden Frau geschaut und dabei erfahren, dass ihr von einem Teller Suppe übel geworden sei. Anzeige wird erstattet. Die Ermittler fackeln nicht lange. Sie lassen die Leichen der Eltern obduzieren - und es steht fest: Michael und Anna Dietrich wurden vergiftet. Besonders betroffen scheint der einzige Sohn Johann Georg über den Tod seiner Eltern jedoch nicht zu sein. Die Behörden schöpfen Verdacht und durchsuchen die Giftbücher in Öhringen. Der Beweis ist erbracht. Johann Georg hatte bereits 1815 Arsen gekauft.
Doch Johann Georg schweigt. Obwohl das Verhör in seinem eigenen Haus im Beisein der obduzierten Leichen geschieht. Er greift sogar theatralisch nach der kühlen Hand der Mutter, dankt ihr für alles und hofft, er werde sie im Himmel wieder sehen. Doch die Ermittler sind sich einig: Johann Georg Dietrich hat seine Eltern ermordet. Er wird nach Öhringen ins Gefängnis gebracht. Auf dem Weg dorthin sprudelt es nur so aus Johann Georg heraus. Ja, er habe seine Eltern umgebracht, grausam vergiftet mit Arsen.
Vor dem Kriminalrat Mergentheim wiederholt er das Geständnis seiner grausamen Tat. Die Richter geben die Akten nach Ellwangen weiter, wo die Richter ihr Urteil fällen: "dass derselbe zur Richtstätte geschleift, mit dem Rade von oben vom Leben zum Tod gebracht, sofort der Kopf auf den Spieß gesteckt und der Körper auf das Rad geflochten, auch alle Kosten aus dem hinterlassenen Vermögen des Dietrich bezahlt werden sollen."
Später erscheint eine Broschüre zu dem Fall, detailliert ist der grausame Mord beschrieben. Der König verfolgt damit ein Ziel: "Möge das Vaterland nie wieder ein ähnliches Beispiel menschlicher Verworfenheit ausweisen können."
Quellen
- Ludwigsburger Kreiszeitung vom 27.August 2005 (von Katja Sommer)
- Die Akten können im Staatsarchiv Ludwigsburg unter den Signaturen E 341 Bü 91 und IL 425 Tom. XVIII 63 eingesehen werden.
Der Fall - Andreas Herold
Der 63-Jährige wird von Trio ermordet
Abgelehnt hat der König eine Begnadigung der Mörder - so steht es in der Akte geschrieben
Andreas Herold ist ein gefragter Zimmermann. Auch wenn ihm sonst wenig positive Eigenschaften zugeschrieben werden - er gilt als dumm, unzuverlässig und dem Alkohol sehr zugetan - überzeugt er mit Können in seinem Handwerk. Jahrelang zieht er von Ort zu Ort. Seine Rosine vermisst ihn nicht sehr. In Oberkessach erzählt man sich ohnehin, dass die beiden nicht glücklich miteinander sind.
1831 kehrt er nach Oberkessach zurück, bezieht mit Rosine das Haus seiner Eltern. Doch nicht nur das Ehepaar wohnt unter diesem Dach. Die Hebamme Regina Arnold hat im Dachgeschoss ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Mit dieser Nachbarin kann es kein gutes Auskommen geben. Denn Regina Arnold ist nicht nur ein geschwätziges Weib. Sie schafft es auch immer wieder, Menschen gegeneinander aufzuhetzen. So gelingt es ihr auch, dass Rosine ihrem Mann nicht mehr über den Weg traut. Doch 1839 stirbt Rosine. Andreas Herold trauert nicht allzu lange. Bereits am 16. Februar 1841 heiratet der 63-jährige Herold die blutjunge Walburga Schweikert. 25 Jahre alt ist das Mädchen, das alles andere als wahre Liebe im Sinn hat. Sie sieht die Ehe mit Andreas Herold als "gute Zukunftssicherung". Geliebt aber hat sie den Soldaten Bernhard Appel. Auch Walburga war nicht gefeit vor den Sticheleien der Hebamme. "Bring ihn doch um", fauchte sie immer wieder zu der jungen Frau, wenn diese ihr unglücklich ihr Leid klagt. Was Walburga allerdings nicht weiß: Ihr geliebter Soldat Appel hat nicht nur mit ihr sein Bett geteilt. Auch Regina Arnold lockt den jungen Mann immer wieder in ihre Kammer - und Appel kann den weiblichen Reizen nicht widerstehen.
Im August 1841 ist Walburga am Ende ihrer Kräfte. Sie hatte sich eine "Versorgungsehe" einfach anders vorgestellt - zu sehr forderte Herold ihre ehelichen Pflichten ein. Sie hingegen hatte mit einem baldigen Tod ihres alten Mannes gerechnet. Sie beschließt - gemeinsam mit ihrem geliebten Appel - den Weg für das junge Glück zu bereiten. Als Andreas Herold am 29. August betrunken von einer Zechtour nach Hause kommt, lauert sie ihm hinter der Tür auf. Schwummrig ist es Herold, es war wohl wieder einmal ein Glas zu viel. Er dreht den Schlüssel im Schloss, torkelt in seine Wohnung, als ihn ein schwerer Schlag trifft. Walburga schmettert ihm einen dicken Wackerstein auf den Hinterkopf. Andreas Herold sinkt zu Boden. Aber er lebt noch. Bernhard Appel tritt den alten Mann mit Füßen, stößt ihn die Treppe hinunter. Regungslos bleibt Herold auf den Stufen liegen. Ganz oben steht die Hebamme und blickt teilnahmslos ins Treppenhaus. Doch wohin mit dem toten Herold? Der junge Soldat packt den Toten und schleift ihn mitten in der Nacht an den Ortsrand. Dort wirft er den Toten in die Kessach.
In Berlichingen wird Herold am nächsten Tag vermisst. Dort sollte er bei Dacharbeiten zur Hand gehen. Der Bauherr fährt zu Walburga, erkundigt sich nach ihrem Ehemann. "Fortgefahren ist er heute morgen, um sich neues Werkzeug machen zu lassen", lässt sie den Berlichinger wissen. Als Herold auch abends nicht auftaucht, gibt der Schultheiß eine Vermisstenmeldung auf. Sieben Tage später schrecken zwei schreiende Mädchen ganz Oberkessach auf. Hysterisch rennen die beiden Zwölfjährigen durch den Ort, links und rechts der Straße recken die Bewohner die Köpfe aus den Fenstern. Ein Toter wurde im Bach entdeckt - bis zum Bauch liege er im Wasser. Der Schultheiß eilt zum Fundort, schickt gleichzeitig einen Kurier zum Oberamt nach Künzelsau. Es dauert nicht lange, bis eine ganze Heerschar von Ermittlern den kleinen Ort erreicht. Keiner spricht sie aus, die Vermutung, die alle haben: Das muss der Herold sein! Von seinem Gesicht ist kaum mehr etwas zu erkennen. Doch seine Kleider und sein Hut, der einige Meter flussaufwärts im Gebüsch hängt, lassen keine Zweifel an seiner Identität.
An Ort und Stelle obduzieren Mediziner den Leichnam. Sie sind sicher: Andreas Herold wurde ermordet. Sowohl an der Schläfe als auch am Hinterkopf finden sie Knochenbrüche. In Oberkessach munkelt man gleich, dass Walburga und ihr Geliebter dahinter stecken könnten. Auch das Verhältnis zwischen der Hebamme und dem Soldaten kommt ans Licht. Die drei werden verhört - und der Schultheiß pokert: "Die anderen beiden haben gestanden, nun geben Sie's doch auch zu", sagt er zur Hebamme. Sie kommt ins Stottern und gesteht, ebenso die anderen beiden. Der Kriminalsenat Ellwangen verurteilt die drei: Ihnen soll der Kopf abgehackt werden.
Die Rede des Pfarrers
Am 4. September 1843 wird das Urteil in Künzelsau vollstreckt. Kaum hat der Scharfrichter sein Werk vollendet, tritt Pfarrer Haßler auf das Schaffott und hält vor den Leichen und ihren Köpfen seine Predigt: "Von solch schauderhaften und schmerzlichen Empfindungen war mein Herz noch nie ergriffen."
Quellen
- Ludwigsburger Kreiszeitung vom 3.September 2005 (von Katja Sommer)
- Die Akten können im Staatsarchiv Ludwigsburg unter den Signaturen E 341 Bü 83-90 eingesehen werden.
Der Fall - David Reichardt
Wegen eines Kastens mit Wertpapieren den Besitzer und seine Frau erschlagen
Fein säuberlich skizziert haben die Ermittler den Tatort - das Wohnhaus der Familie Weiß
Die Not ist groß bei den Reichardts. Reichtum ist für den Familienvater ein Fremdwort. Der heimische Hof wirft kaum Gewinn ab und das wenige Geld, das er als Nagelschmid verdient, reicht hinten und vorne nicht aus, um die vierköpfige Familie zu ernähren. Der Schuldenberg wächst. Der Entringer Reichardt leiht sich hier mal ein paar Mark, dort mal ein paar Mark. Und bei einem gewissen Gallus in Tübingen steht er mit stolzen 800 Mark in der Kreide. Im November 1881 fordert Gallus sein Geld zurück. Zum Martinitag - den 11. November - will der Tübinger die geliehenenen 800 Mark wieder haben. David Reichardt ist verzweifelt. Er fragt Nachbarn. Geht zu Freunden und bittet sie um Hilfe. Doch niemand vermag dem Familienvater zu helfen - zu groß ist die Angst, man könne das Geliehene nie wieder zu Gesicht bekommen.
In seiner Not macht sich David Reichardt auf nach Wurmlingen. Dort wohnt Johannes Weiß mit seiner Gattin Salome. "Weiß hat immer Bares im Hause", heißt es sogar im Nachbarort Entringen. Reichardt zieht bei dem Wurmlinger Ehepaar alle Register. Die Frist für ihn sei abgelaufen, er sei schon sechs Tage überfällig mit der Rückzahlung an den Tübinger Gallus. Dennoch schickt ihn der 78-jährige Weiß nach Hause. Auch seine Frau Salome bestärkt ihn in seiner Entscheidung. Sie fürchten, nie wieder ihr Geld zurückbezahlt zu bekommen. Traurig verlässt Reichardt das Weiß'sche Haus. Aufmunterung und Abwechslung verspricht er sich von einem kleinen Abendessen in einer Wirtschaft. Doch Reichardts Gedanken drehen sich nur um eines: Um den Kasten mit dem Berg von Schuldscheinen und Wertpapieren von Johannes Weiß. Ein kleiner Einbruch - und seine Geldsorgen wären Vergangenheit!
David Reichardt macht sich an diesem Abend nicht auf den Nachhauseweg. Er schlendert über die Feldwege rund um Wurmlingen. Als die Nacht über den kleinen Ort hereinbricht, macht sich David Reichardt auf zur Wurmlinger Kirche. Nicht weit davon entfernt steht das Weiß'sche Haus, versteckt hinter einer Scheune. Dort angekommen, drückt Reichardt zaghaft gegen die Tür. Sie ist verschlossen.
Doch Reichardt sucht ein Schlupfloch, schleicht um das Haus herum - und entdeckt schließlich ein angelehntes Fenster. Reichardt klettert durchs Fenster und steht in der Werkstatt von Johann Weiß. Im Treppenhaus angekommen, zündet er sich eine kleine Kerze an. Den Weg ins Wohnzimmer mit der Kasten voller Schuldscheine und Wertpapiere muss er nicht suchen. Dieser ist noch gut vom Besuch vor ein paar Stunden in Erinnerung.
Reichardt schleicht die Treppe hoch. Behutsam setzt er einen Fuß vor den anderen, um das schlafende Ehepaar Weiß nicht aufzuwecken. Wenige Minuten später steht Reichardt im Wohnzimmer. Sein Herz klopft bis zum Halse, denn neben dem Kasten liegt Salome Weiß in ihrem Bett und schläft. Ihr Mann schlummert im Nebenzimmer. Reichardt fühlt sich sicher. Er stellt die Kerze auf den Tisch und macht sich am Kasten zu schaffen. In diesem Moment erwacht Johannes Weiß. Ein Blick ins Nebenzimmer versetzt ihm einen großen Schreck. "Feurio!", schreit der alte Mann und springt auf, um seiner Frau zu Hilfe zu eilen.
David Reichardt fährt der Schrei des alten Mannes durch alle Knochen. Er greift zu seinem Nageleisen und schlägt es dem ebenso erschreckten alten Mann auf den Kopf. Weiß' Frau - vom Lärm in der Stube geweckt - wird ebenso Opfer des Einbrechers. Noch während sie im Bett liegt, erwischt sie das Nageleisen das erste Mal. David Reichardt schlägt weiter zu, bis sich auch Salome Weiß in ihrem Bett nicht mehr regt.
Den Griff in den Kasten vergisst Reichardt dennoch nicht. Er öffnet den Schrank und holt zwei Wertpapiere der ungarischen Ostbahn heraus. Gesamtwert: 1450 Mark. Zudem findet er 100 Mark Bares in einem Geldsäckel, das er in die Hosentasche steckt. Als er wenig später zu seiner Frau nach Hause kommt, lässt er sie wissen: "Weck mich morgen in der Früh um Drei. Ich will nach Stuttgart zum Arzt."
Was die Gattin nicht ahnt: Kein Wehwehchen plagt ihren Mann, sondern die zwei Wertpapiere. Diese will Reichardt schnell zu Bargeld machen. Als Johann Fischer aus Plieningen stellt er sich am nächsten Tag in Stuttgart den Banken vor - und hält alsbald 1450 Mark Bares in seinen Händen.
Als er nach Hause zu seiner Frau nach Entringen kommt, ist der Mord an Johann Weiß einziges Thema im Flecken. "Hoffentlich wird der Täter gefunden", sagt er bestürzt zu seiner Maria, als die ihm von der unfassbaren Tat erzählt. Die Staatsanwaltschaft Tübingen ermittelt - und hat als erstes die Schuldner von Weiß im Blick. Der Verdacht fällt auf den 36-jährigen Pius Müller. Ordentliche Schulden hatte dieser bei Johannes Weiß. Doch die Ermittler müssen bald zugeben: "Das ist der Falsche."
In Entringen wundert man sich derweil über den plötzlichen Wohlstand Reichardts. Im Wirtshaus lässt er sich oft nachschenken, Prostituierte tanzen, weil er ihnen Geld zuschiebt und auch sein Haus wirkt immer weniger verfallen. Bis bei den Ermittlern in Tübingen ein anonymer Hinweis eingeht und die Aufmerksamkeit der Polizisten dadurch auf den Entringer gelenkt wird. Am 10. Januar 1882 wird David Reichardt verhaftet. Das Schwurgericht Tübingen lässt sein Urteil am 15. Mai 1882 im Gefängnis in Rottenburg vollstrecken: David Reichardt wird mit der Guillotine der Kopf abgeschlagen.
Diesen Brief hat David Reichardt aus dem Gefängnis an seine Frau Maria und seine Kinder geschrieben.
Quellen
- Ludwigsburger Kreiszeitung vom 17.09.2005 (von Katja Sommer)
- Die Akte kann im Staatsarchiv Ludwigsburg unter der Signatur E 332 Bü 38 eingesehen werden.
Der Fall - Wilhelm Heinrich Armbruster
Ein geplanter Raub gerät aus den Fugen und wird Mord
In der Akte schlummert nicht nur Papier: Die Tatwaffe – das Messer – ist ebenso erhalten wie das Geldsäckel. Anhand des abgerissenen Ärmels wurde der Täter einst überführt. Man konnte ihn eindeutig seinem Metzgerschurz zuordnen.
Es ist ein heißer Tag im Juni 1847. Der Metzgergeselle Wilhelm Heinrich Armbruster schuftet auf einem Acker an der Neckarweihinger Straße. Armbruster rinnt der Schweiß herunter, er rammt seinen Spaten in die Erde und stützt die Arme auf das inzwischen glitschige Holz des Griffes. Viel lieber würde er jetzt ein Nickerchen im Schatten machen. Armbruster ist als Faulpelz bekannt. Andere bezeichnen ihn zudem als heimtückisch, unbarmherzig und sogar charakterlos.
Er lässt seinen Blick über die Felder schweifen. In der Ferne taucht ein Schatten auf. Er entdeckt einen Viehtreiber. Mit ein paar Ochsen ist dieser auf dem Weg nach Ludwigsburg. Johann Gottlieb Winter marschiert mit seinem Vieh regelmäßig nach Ludwigsburg. Der Markt ist bekannt, für Ochsen werden gute Preise bezahlt.
Das weiß auch der Metzgergeselle. Er zählt eins und eins zusammen: Wenn der Viehtreiber jetzt nach Ludwigsburg geht, seine Ochsen verkauft, dann tritt er mit einem gefüllten Geldsäckel seinen Nachhauseweg an. Armbrusters Plan ist schnell geschmiedet: Er wird Winter auflauern und ihm das Geldsäckel rauben.
Der Viehtreiber lässt nicht allzu lange auf sich warten. Die stattlichen Ochsen waren gefragt. 327 Gulden hat er für sein Vieh bekommen. Der Weg nach Ludwigsburg hatte sich für ihn gelohnt.
In Neckarweihingen trifft Winter auf einen Metzgergesellen. Winter erkennt ihn an seinem blauen Schurz. Armbruster verwickelt den Viehtreiber in ein Gespräch. Er wolle nach Maubach, ein Kuh kaufen, flunkert er den Viehtreiber an. In Maubach trennen sich dann ihre Wege. Armbruster erkundigt sich wirklich nach einer Kuh - an einen Kauf aber denkt der Metzgergeselle nicht wirklich. Sein Plan ist durchdacht. Schließlich will er nicht mit Winter gemeinsam in Maubach gesehen werden. Armbruster will keine Zeugen für seine Tat.
Winter marschiert weiter. Von seinem Verfolger ahnt er nichts. Dieser hält sich in sicherem Abstand, versteckt sich immer wieder hinter Büschen und Bäumen. Es dämmert schon, als der Viehtreiber mit seinem unbekannten Verfolger den Ungeheuerhof zwischen Backnang und Unterweissach passiert.
Das Gelände wird unwegsamer, immer weniger Menschen begegnen dem Viehtreiber. Armbruster sieht seine Zeit gekommen. Er überfällt den Viehtreiber, will das Geldsäckel an sich bringen. Doch Winter ergibt sich nicht kampflos. Er wehrt sich heftig.
Damit hat Armbruster nicht gerechnet. Er hat die glänzenden Gulden im Kopf und will um jeden Preis an das Vermögen des Viehtreibers. Mit einem Messer sticht er auf Winter ein. Geschwächt übergibt dieser sein Geldsäckel. Doch Armbruster tritt nicht die Flucht an. Er fürchtet, der Mann könnte ihn nach seiner Genesung verraten. Deswegen beschließt er kurzerhand, den einzigen Zeugen seiner Tat umzubringen. Er schneidet Winter die Kehle durch. Doch Armbruster ist kein kaltblütiger Mörder. Ihn packt die Panik. Er flüchtet angsterfüllt und bemerkt nicht, dass ihm ein Stück seines Kittels fehlt. Dieses hatte Winter ihm im Kampf vom Metzgersschurz abgerissen.
Spaziergänger finden die Leiche Winters wenige Minuten nach der Tat. Blutüberströmt liegt der tote Viehtreiber am Wegesrand - und neben ihm die blaue Manschette. Sofort fällt der Verdacht auf einen Metzger. Denn der blaue Kittel gilt als Merkmal der Zunft. Feldarbeiter erinnern sich zudem an einen Metzger, der den Fürstenhof bei Großaspach passiert habe und in Richtung Stuttgart marschiert sei. Ein Knecht des Fürstenhofs gibt den Fahndern einen weiteren Hinweis: Blutverschmiert sei das Hemd des Metzgers gewesen, ist dieser überzeugt. Doch Armbruster gelingt die Flucht. Das Geldsäckel trägt er stets bei sich. 135 Gulden hatte er erbeutet. Eine stolze Summe. Was Armbruster nicht weiß: Winter hatte die restlichen 192 in anderen Taschen versteckt.
Der Metzgergeselle fühlt sich sicher. Fünf Tage nach der Tat lässt er sich in der Wirtschaft zum grünen Baum in Bietigheim ein kühles Bier schmecken. Doch die Fahnder haben ihn im Visier: Sie verhaften Armbruster vom Biertisch weg. Die beim Ermordeten gefundene Manschette passt exakt an seinen Metzgerschurz. Er ist überführt.
Das Oberamtsgericht Backnang verhört Armbruster. Dieser legt ein Geständnis ab und der Prozess vor dem Kriminalsenat nimmt seinen Lauf. Am 5. August 1847 wird Armbruster angeklagt. Das Urteil fällen die Richter am 14. Dezember. Armbruster wird zum Tode durch das Schwert verurteilt. Bis zu 8000 Menschen verfolgen die öffentliche Hinrichtung des Metzgergesellen am 8. Januar 1848 auf der Bleichwiese in Backnang - zugleich die letzte öffentliche Hinrichtung im Oberamt Backnang.
Quellen
- Ludwigsburger Kreiszeitung vom9. Juli 2005 ( von Katja Sommer)
- Die Akte kann im Staatsarchiv Ludwigsburg unter der Signatur E 319 Bü 153-154 eingesehen werden.
Der Fall – George Allen
Dass es sich im Falle des George Allen, der am 30. Mai 1807 von den Assisen von Stafford zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde, um einen schlechterdings durch nichts zu rechtfertigenden und nur aus der Rückständigkeit der englischen Gesetze und der starren Grausamkeit einer englischen Hängejury zu erklärenden Justizmord handelt, wird nach der folgenden, dem Neuen Pitavalentnommenen Schilderung niemandem zweifelhaft sein.
George Allen in Upper-May-Field in Staffordshire war nach dem Zeugnis aller seiner Nachbarn ein rechtschaffener Mann, der sich in ehrbarer Weise von seiner Arbeit nährte. Durch siebzehn Jahre hatte er in der glücklichsten Ehe mit seiner Frau gelebt. Man wusste von keinem Zwist zwischen Mann und Frau, und die Ehe war durch Kinder gesegnet. Nur hatte er das Unglück, dann und wann epileptischen Zufällen unterworfen zu sein. Montag, am 12. Januar 1807, befand er sich aber besser, und auch am Tage vorher hatte man nichts von diesen Anfällen bemerkt. An diesem Montage ging er um acht Uhr abends zu Bett. Als seine Frau etwa nach einer Stunde ihm folgte, fand sie ihn aufrecht im Bett sitzen, seine Pfeife rauchend. Es war dies nichts Ungewöhnliches. Im selben Zimmer, in einem anderen Bett, lagen drei seiner Kinder schlafend: ein Knabe, der älteste, von zehn Jahren, ein Mädchen, die zweite, von sechs und noch ein Knabe von etwa drei Jahren.
Als die Frau sich auch ins Bett gelegt, mit ihrem jüngsten Kinde an der Brust, fragte George Allen plötzlich: „Du, welchen Mann hast du sonst im Hause?“ – Sie erwiderte: Im ganzen Hause sei keine Mannsperson als er selbst. Er schwor darauf, es verhalte sich anders. Sie fragte, wie er dazu komme, sie sei gewiss und wahrhaftig ganz unschuldig. Mit einem Satz war der Mann aus dem Bett und rannte die Treppe hinunter. Von Angst getrieben, folgte sie ihm, den Säugling noch immer im Arm. Sie ereilte ihn noch auf der Treppe und fragte ihn, was er denn in solcher Hast tun wolle? Er antwortete ihr barsch, sie solle sich auf der Stelle zurückscheren. Zitternd stieg sie die Treppe wieder hinauf; er folgte ihr.
Oben trat er ans Bett der Kinder und riss wütend die Decken und Kleider fort, womit sie zugedeckt waren. Als das Weib ihn daran hindern wollte, schrie er, sie solle ihn allein lassen oder es würde ihr ebenso gehen. Sie ließ nicht ab; das kleine Kind im Arme, suchte sie den Wütenden zu halten; aber er, mit einem Messer in der Hand fuhr nach ihrem Halse. Ein Tuch, welches sie um Kopf und Nacken trug, fing den Streich auf und hinderte die tödliche Wirkung. Aber an der rechten Brust verwundet, fuhr sie zurück, mit Leib und Armen nur ihr Kind deckend, und stürzte dann oder fiel vielmehr die steile, enge Treppe hinab; wunderbar glücklich genug, dass ihr Säugling keine Schaden nahm. Sie selbst verlor nur für den Augenblick die Besinnung.
Aber schon im nächsten Augenblick ward sie aufs entsetzlichste erweckt; ehe sie Knie und Füße zum Aufstehen rühren konnte, fiel ihr zweites Kind, das sechsjährige Mädchen, auf die unglückliche Mutter. Der Hals war ihr fast durchgeschnitten; der Vater hatte den rauchenden Leichnam ihr nachgeschleudert.
Das arme Weib raffte ihre letzten Kräfte zusammen; sie riss die Haustür auf und schrie mit herzzerreißenden Wehlauten auf die Straße: „Hilfe, um Gotteswillen Hilfe! Mein Mann schneidet den Kindern die Köpfe ab!“
Ein Nachbar kam endlich zu ihrer Hilfe herbei. Man schaffte ein Licht, zündete es an und trat in das Unglückshaus. In der Mitte des Flurs stand das Ungeheuer, ein blutiges Rasiermesser in der Hand schwingend. „Was hast du getan?“ schrie man ihn an. Er antwortete ruhig und kalt: „Jetzt noch nicht. Ich habe erst drei von ihnen geschlachtet.“
Man entriss ihm den Stahl, was er sich ruhig gefallen ließ.
Der Anblick oben, als man die Treppe hinaufging, war noch entsetzlicher. Der älteste Knabe und der jüngste waren schon tot. Dem einen war der Kopf so abgeschnitten, dass er nur noch mit einer dünnen Haut mit dem Körper zusammenhing. Beiden war der Bauch aufgeschlitzt, die Gedärme waren mit Gewalt herausgerissen und lagen auf dem Boden umhergeschleudert.
Allen ließ sich ruhig ergreifen und machte auch nachher keinen Versuch zu entfliehen.
Als ihn der Leichenbeschauer in Gegenwart der blutigen Körper verhörte, bekannte er mit der Ruhe von vorhin seine Schuld, ohne mit einem Wort oder Zeichen Reue auszudrücken. Er erklärte aufs Bestimmteste, es sei seine Absicht gewesen, sein Weib und alle seine Kinder zu ermorden und dann Hand an sich selbst zu legen. Nein, setzte er hinzu, ich wollte dann noch eine umbringen, das alte Weib, das bei uns im Schafstalle liegt.
Dennoch sagte er später, es drücke ihn etwas, und er habe etwas Schweres zu bekennen. Der Coroner vermutete, dass noch eine frühere, unentdeckte Blutschuld auf ihm laste. In Gegenwart ehrenwerter Männer ward ihm zugeredet, dass er sein Gewissen entlaste. Es kostete ihm sichtliche Überwindung, bis er die ungeordnete, wüste Erzählung über die Lippen brachte: Ja, es sei wahr und müsse heraus; vor vier Jahren sei ihm ein Geist erschienen in Gestalt eines schwarzen Rosses, in einem Stall sei es gewesen, und das habe ihn bezaubert. Da hätte es ihm Blut aus den Adern gesogen und er hätte sich nicht rühren können, und plötzlich hätte es Flügel bekommen und sei durch die Lüfte davon gesaust, und seitdem liege es auf ihm.
Man sagt uns nichts davon, dass eine Untersuchung über seinen Geisteszustand angeordnet worden sei, nicht einmal ein Arzt scheint als Zeuge vernommen worden zu sein.
Quellen
- Die Irrtümer der Strafjustiz unserer Zeit – Geschichte der Justizmorde von 1779-1910 (von Erich Sello) Ausgabe 2001 – S.270 – ISBN3-929349-40-X
Der Fall – Mr. und Mrs. Mayers
Am 11. Februar 1883 fand ein herumschnüffelnder Hund den abgetrennten Kopf eines ca. 11-jährigen Mädchens im Schlossteich von Apsley Castle. Der Schädel war in einen mit weißem und rosa Garn zugenähten Kopfkissenbezug eingewickelt und ganz offensichtlich gebraten worden, um eine Identifizierung zu erschweren. Die Beine des Kindes entdeckte die Polizei während der Spurensuche unweit des Teiches im Gras.
Die Mörder waren schnell ermittelt. Von dem im Schloss als Gärtner angestellten Ehepaar Mr. und Mrs. Mayers war allgemein bekannt, dass es wegen mehrfacher Misshandlung seiner kleinen Tochter bereits eine Gefängnisstrafe verbüßt hatte. Und Mr. Ogle, der Verwalter des Anwesens, vermutete, dass das Mädchen auch nach der Haftentlassung weiterhin verprügelt worden war. Erst Anfang Januar hatte das Kind versucht zu fliehen, war aber im 20 km entfernten Shrewsbury aufgegriffen und zu seinen Eltern zurück gebracht worden. Eine Durchsuchung der Mayers´schen Dienstwohnung brachte sowohl die Reste der benutzten farbigen Garne als auch die zerschnittenen, blutbesudelten Kleider des Mädchens zu Tage. Die Eheleute, die vor Gericht keine Reue zeigten, da sie der Meinung waren, mit ihrem eigenen Kind tun und lassen zu können, was ihnen gefiel, wurden einen Monat nach der Tat schuldig gesprochen und von WilliamMarwood gehenkt. Wie man sieht, ist der Mörder zwar nicht immer, aber eben manchmal doch der Gärtner.
Quellen
- Tatort Großbritannien – Galgen, Mörder und Verbrechen (von Gerald Hagemann) Ausgabe 2002 – S. 115 – ISBN 3-89102-448-7
Der Fall - Wenzel Babinsky
Zeitgenössische Fotografie Václav Babinskýs nach der Entlassung aus dem Gefängnis 1861
Wenzel Babinsky (auch Josef Schmid, Anton Müller, tschechisch Václav Babinský) (* 20. August 1796 in Pokratitz bei Leitmeritz; † 1. August 1879 in ?epy bei Prag), war ein böhmischer Räuber. Sein Leben und seine Taten wurden in vielen populären tschechischen Liedern und Romanen des späten 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts beschrieben.
Babinský stammte aus der Familie eines Tagelöhners. Ob er eine Schulbildung besaß, ist ungeklärt. 1816 trat er den Militärdienst an, wurde aber wegen einer (vorgetäuschten) psychischen Krankheit und Bedrohung anderer Soldaten in das psychiatrische Militärkrankenhaus in Prag eingewiesen. Nach der Entlassung 1824 zog er als Landstreicher und Dieb durch das nördliche Böhmen. 1825 und 1829 wurde er verhaftet, die Anklage wegen Diebstahls wurde jedoch fallen gelassen.
1830 organisierte er eine kleine Bande von Wegelagerern, zu deren Mitgliedern auch seine Geliebte Apolena Hoffmann zählte.
Am 19. Januar 1832 kam es aufgrund einer Panne zu einer erneuten Festnahme. Bei einer Kontrolle im Dorf Hühnerwasser fiel dem dortigen Dorfschulzen der gefälschte Pass des Räuberhauptmanns auf, noch dazu fielen seiner Geliebten zwei geladene Pistolen aus dem Rock. Apolena Hoffmann gelang die Flucht, während Babinský inhaftiert wurde. Vier Monate später konnte er aus
dem Gefängnis in Prag entkommen. Nach der Flucht ließ er sich in der Gegend von Oberkamnitz nieder. Hier beging er sein größtes nachgewiesenes Verbrechen, als er im Wald bei Hasel bei einem Raubüberfall am 4. Juli 1833 den Webereifaktor Johann Gottfried Blumberg aus Hirschfelde ermordete. Vor der eingeleiteten Fahndung flüchtete er nach ?ód? in Kongresspolen.
1835 besuchte Babinský unvorsichtigerweise unter dem Pseudonym Anton Müller seine Heimatstadt Leitmeritz. Er wurde gefangen genommen und zusammen mit seiner Geliebten und vier weiteren Bandenmitgliedern vor dem Kriminalgericht in Prag wegen 12 Verbrechen, darunter drei Raubmorde, angeklagt. Da er als Organisator der Überfälle meist im Hintergrund blieb, von den Zeugen daher nicht immer identifiziert wurde, und zudem seine Taten stets abstritt, konnten ihm allerdings nur sechs nachgewiesen werden. Am 1. Dezember 1840 wurde er zu 20 Jahren schwerer Zuchthausstrafe verurteilt. Apolena Hoffmann bekam 12 Jahre ebenfalls schweres Zuchthaus, starb jedoch 15 Tage nach der Urteilsverkündung an Blutsturz. Sie wurde 41 Jahre alt.
Babinský wurde am 10. Juni 1841 als Häftling Nummer 1042 in die Festung Spielberg bei Brünn, deren Kasematten für die gefährlichsten Verbrecher der Habsburgermonarchie bestimmt waren, eingeliefert. Er war als ruhiger Gefangener bekannt, der stets einen Rosenkranz bei sich trug und betete. Dadurch gewann er das Vertrauen des Kaplans und später auch der Gefängnisleitung. Er durfte Kranke betreuen und erhielt dadurch zahlreiche Vergünstigungen. 1855 wurde das Gefängnis in Spielberg aufgelöst und der Häftling nach Kartouze bei Ji?ín verlegt. Hier gewann er das Vertrauen der barmherzigen Schwestern des Boromäerordens, die sich der Betreuung der Inhaftierten widmeten. Nach seiner Entlassung 1861 stellten sie den 65-jährigen als Gärtner im Frauengefängnis in ?epy ein, wo er bis zu seinem Tod 1879 blieb.
Das Grab Babinskýs in ?epy bei Prag
An der Pustý zámek genannten Felsklippe zwischen ?eská Kamenice und Líska erinnert ein Denkmal an die Mordtat von 1833 an dem Webereifaktor Blumberg. Der nach 1946 umgeworfene Gedenkstein wurde 1998 wiederhergestellt.
Nachgewiesene Verbrechen
Am 24. März 1830 überfiel Babinský mit vier Kumpanen das Haus des Müllers Anton Heine. Die Räuber fesselten ihn und seine
Haushälterin und stahlen 500 preußische Taler. Heine starb danach an Herzschlag.
In der Nacht auf den 1. Mai 1830 stieg er mit einer siebenköpfigen Bande in das Haus des Jan Paul in Lysá nad Labem ein. Pauls Frau wurde niedergeschlagen, Paul selbst sollte ans Bett gefesselt werden. Durch einen Luftzug ging jedoch den Räubern das Licht aus, Paul konnte flüchten und im Dorf Hilfe holen, die jedoch zu spät kam. Die geringe Ausbeute des Überfalls bestand in Bekleidung im Wert von 15 Goldstücken.
In der Nacht des 15. Januar 1831 brach die Bande in das Haus des Fährmanns Jan Krejza in Brozany ein, um dessen Ersparnisse zum Kauf einer Gastwirtschaft zu rauben. Sie stahlen 2.500 Goldstücke und Loscoupons im Wert von 380 Goldstücken.
Bei der Inhaftierung am 19. Januar 1832 in Hühnerwasser benutzte Babinský einen gefälschten Pass auf den Namen Josef Schmid, ausgestellt durch einen korrupten Kanzleischreiber der Stadt Vrchnov. Außerdem erfolgte eine Verurteilung wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, da er bei der Festnahme den Dorfschulzen in den Daumen biss und zwei Gehilfen verletzte.
In der Nacht zum 4. Juli 1833 hat Babinský im Wald bei Oberkamnitz den Faktor Johann Gottfried Blumberg mit acht Messerstichen tödlich verletzt, ihm 200 Taler und einige Ellen Stoff sowie Kaffee gestohlen.
Obwohl seine Taten vergleichsweise wenig aufsehenerregend waren, wurde der Räuberhauptmann in der tschechischen Spätromantik zu einer Berühmtheit und entgegen den Ergebnissen der Gerichtsermittlungen zu einem Beschützer der Armen gegen die Obrigkeit stilisiert, der nie einen Mord begangen habe. Der „Nachruhm“ begann bereits zu seinen Lebzeiten: Bereits 1860-61 schrieb der Prager Jahrmarktsänger František Hais ein populäres Bänkellied mit dem Titel „Babinský žije“ (Babinsky lebt), und 1862, ein Jahr nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, erschien der Heftroman „Babinský, v?dce loupežník? v ?eských zemích“ (Babinsky, Führer der Räuber in den böhmischen Ländern). In der Folgezeit entstanden zahlreiche weitere Lieder,
romantische Erzählungen und Sensationsromane. 1926 wurde Babinský zur Hauptfigur in einem gleichnamigen Stummfilm von V. Ch. Vladimírov. Noch 1929 verwendete Gustav Meyrink die Figur in seinem Roman - Der Golem, und Egon Erwin Kisch nahm ihn 1931 in seine kriminalistische Sammlung Käsebier und Fridericus Rex, Aus dem Prager Pitaval auf.
Quellen
- Babinský, v?dce loupežník? v ?eských zemích, Hefte, 110 Seiten, Hradec Králové 1862
- Dagmar St?tinová: Babinský - strašlivý les? pán. Legenda a skute?nost. Fontána 2005, ISBN 80-7336-224-4
- "Wenzel Babinsky" ist Teil der Freien-Enzyklopädie
- http://www.spsmvbr.cz/cesky/os_stranky/jedlicka/muzeumzla/babinsky/babinsky.htm
Der Fall - Anna Delpech
In den letzten Wochen des August 1868 starben zu Corbarieu bei Montauban im südlichen Frankreich zwei Frauen fragwürdigen Rufes, eine an Blutungen aus dem Unterleib, die andere an einer Darmfellentzündung. Beide waren, die eine im vierten, die andere im fünften Monat schwanger. Nach dem Gutachten der Ärzte wurde der Tod der Frauen durch Operationen herbeigeführt, die zur Beseitigung der Schwangerschaft vorgenommen worden waren.
Die Polizei schöpfte Verdacht gegen Anna Delpech zu Montauban. Man schritt gegen sie ein und hatte bald genug Belastungsmaterial gesammelt, um einen Kriminalprozeß gegen sie einzuleiten.
Anna Delpech bewohnte ein kleines Haus in einer Vorstadt von Montauban, welches am Ufer eines Flüßchens lag. Man kannte es in der Stadt wegen eines über der Tür gemalten weißen Vierecks unter dem Namen Perno blanco. Bei der Polizei allerdings war es als Schlupfwinkel lichtscheuer Zusammenkünfte berüchtigt. Sie selbst hatte von ihren Nachbarn den wenig schmeichelhaften Beinamen gatano gatasso erhalten, was so viel wie dicke oder böse Katze bedeutete. Anna Delpech war 53 Jahre alt, von großer Figur und einer Körperfülle, die jeder Beschreibung zu spotten schien. Mit großen tückischen Augen und weingeröteter Nase war sie ein Bild gemeinster Verworfenheit. Bereits 1863 verbüßte sie eine Strafe wegen Diebstahls und Betrugs.
Im November 1867 entband die junge Nähterin Emilie Lages zu Montauban eine Tochter. Bedingt durch ihre Armut gab sie das Kind auf Anraten einer Freundin in die Obhut von Anna Delpech. Diese versprach, nachdem sie am 13. August 1868 40 Francs für die Reise und die Unkosten der Unterbringung erhalten hatte, das Kind in Cadillac in eine Anstalt namens Nazareth zu bringen, wo man sich um das Kind kümmern werde. Schon nach wenigen Tagen erkundigte sich Emilie Lages, wie das Kind die Reise überstanden habe.
„Vortrefflich“, entgegnete Anna Delpech, „es hat allen Syrup, den Sie uns mitgaben, ausgetrunken und ich habe ihm noch eine Flasche Milch geben lassen. Ich habe es der Frau Fougères übergeben, die mir versprochen hat, bestens dafür zu sorgen.“
Nach der Verhaftung der Delpech schickte die Mutter eine Freundin nach Cadillac, Erkundigungen über ihr Kind und die Nazareth genannte Anstalt einzuholen. Dort gab man ihr die Auskunft, daß eine solche Anstalt nicht existiere und das Kind wahrscheinlich an Zigeuner verkauft worden war. Die unglückliche Mutter erwirkte nun die Erlaubnis, die Delpech im Gefängnis aufzusuchen, um sie nach dem Verbleib ihrer Tochter zu fragen. Lange machte die Verbrecherin Ausflüchte. Endlich entgegnete sie mit entsetzlichem Zynismus: „Dein Kind liegt längst im Abtritt!“
Die Polizei stellte im Perno blanco Nachforschungen an. Man fand im Abtritt zuerst die oberhalb der Knie abgeschnittenen Beine und dann den Körper eines etwa neun Monate alten Kindes. Sonst wurde in diesem Haus nichts gefunden. Viel schrecklicher waren dagegen die Untersuchungen in einem in derselben Straße gelegenen kleinen Haus, in dem die Delpech bis 1864 zwei Jahre lang gewohnt hatte.
Unter dem Fußboden eines Wohnzimmers fand man zwei, unter einer Treppe drei und in einem Anbau verscharrt zwei zum Teil verstümmelte und von Ratten zernagte Skelette, die von Kindern zartesten Alters herrührten. Anna Delpech, die inzwischen ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, war bei den Nachgrabungen zugegen.
Der Polizeikommissar, der die Untersuchung leitete, versicherte später, sie habe ihm die Verstecke meist selbst gezeigt und zwischendurch harmlos mit einem anwesenden kleinen Knaben gescherzt. Sie gestand aber nicht nur, diese Kinder ermordet zu haben, sondern sie beschuldigte eine der angesehensten Hebammen von Montauban, eine gewisse Frau Coyne, ihr einige dieser Kinder zum Zweck der Tötung überliefert zu haben. Sie gestand weiter, in Gemeinschaft mit Frau Coyne an einer Reihe von Mädchen und Frauen verbrecherische Operationen zur Beseitigung der Schwangerschaft vorgenommen zu haben.
Diese Enthüllungen riefen in Stadt und Umgebung von Montauban eine helle Aufregung hervor. Die Zahl der Schlachtopfer wurde auf das ungeheuerlichste übertrieben. Im Volksmund verbreitete sich bald das Gerücht, Anna Delpech habe die ermordeten Kinder zubereitet und verspeist, und man gab ihr den Namen L`Ogresse - von Ogre, einem märchenhaften, menschenfressenden Ungeheuer in der französischen Mythologie.
Die Gerichtsverhandlungen begannen am 3. März 1869. (...)
Die Reihe der Verbrechen, die Anna Delpech lachenden Mundes eingestand, begann mit einem, das der Ahndung des Gesetzes bereits entrückt war, da nach damaligem französischen Recht selbst die schwersten Verbrechen nach Ablauf von zehn Jahren verjährten. Ihre Tochter Jeanne (Frau Barrière) wurde 1857 siebzehnjährig zum ersten Mal Mutter. Die Angeklagte Delpech behauptete, ihr gesagt zu haben, sie werde sie des Kindes entledigen. Jeanne aber stritt dies ab.
Die mörderische Großmutter benutzte einen Augenblick, als die Hebamme Paul, in deren Haus die Entbindung stattfand, abwesend war, um ihrem kaum 48 Stunden alten Enkel etwas verdünnte Schwefelsäure einzuflößen. Das Kind starb fast unmittelbar darauf. Die Hebamme und ihr Ehemann schöpften Verdacht. Es wurde ein Arzt gerufen, der die Todesursache jedoch nicht feststellen konnte. Die Mörderin tröstete ihre Tochter damit, daß sie ihr erklärte, da sie selbst noch so jung sei, sei das Kind nicht gehörig ausgebildet gewesen und habe deshalb nicht leben können. (...)
Sie wußte sich neugeborene Kinder zu verschaffen, versprach, sie in einer Anstalt in Pflege zu geben, ließ sich dafür bezahlen und ermordete die Kinder.
Das Tötungsverfahren war, nach ihrer Aussage, immer das gleiche: Sie hielt die unglücklichen Opfer so lange in einem Gefäß mit dem Kopf unter Wasser, bis sie erstickt waren. Dann grub sie irgendwo in ihrer Behausung ein Loch und verscharrte sie. War das Loch zu klein geraten, so zerschnitt sie die Leichname oder zerbrach die Knochen. Lachend macht sie in der Sitzung die Pantomime des Zerbrechens über dem Knie, und läßt sich`s nicht sehr anfechten, als in dem überfüllten Zuhörerraum ein Geheul der Wuth und des Abscheus ausbricht. Einzelne Leichen warf sie auch in die Senkgrube.
Die Kindermörderin war mit einem Totengräber verwandt und besuchte ihn bisweilen. Auf die Frage, ob sie auch diese Bekanntschaft genutzt habe, um Leichen fortzuschaffen, entgegnete sie: „O nein, Kinder, die einmal in mein Haus gekommen waren, kamen nie wieder heraus!“ (...)
Im Jahre 1863 beseitigte Anna Delpech für 100 Francs das Kind der Marie Villadieu, bald darauf für 400 Francs das der Antoinette Fourcade. Dann wurde sie durch eine Verurteilung wegen Betrugs auf kurze Zeit unschädlich gemacht, verließ das Gefängnis im Juni 1864 und ermordete im November 1865 das Kind der Eulalie Laroque mit einem Gewinn von 300 Francs. Der Umstand, daß sie endlich in Emilie Lages eine Mutter fand, die sich nicht mit leeren Ausflüchten abspeisen ließ, führte zu ihrer Entdeckung. (...) Bisweilen scheint sie ein Kind wegen eines etwas weniger verbrecherischen Geschäfts eine Zeitlang verschont zu haben. (...)
Über die anderen Verbrechen legten alle Angeklagten mehr oder weniger umfassende Geständnisse ab. Aus denen ergab sich, daß Anna Delpech und Frau Coyne zahlreichen Mädchen und Frauen auf jede mögliche Weise behilflich waren, die Schwangerschaft zu beseitigen. Sie hatten mit ihrer „Kunst“ beinahe ein öffentliches Gewerbe getrieben.
Das kontinuierliche, merkwürdige Lachen der Angeklagten Delpech konnte nicht den Eindruck verhehlen, als habe man es mit einer Wahnsinnigen zu tun. Hinzu kam, daß sie auf die Frage, was sie zu ihrem Geständnis bewogen habe, einmal antwortete, sie habe geglaubt, man wisse dies alles schon, ein anderes Mal aber, ihre verstorbenen Eltern seien ihr erschienen und hätten ihr befohlen, alles zu gestehen.
Der Gerichtshof verurteilte Anna Delpech zu lebenslänglicher Zwangsarbeit. Frau Coyne erhielt zehn Jahre Zwangsarbeit. Die anderen Frauen kamen mit Gefängnisstrafen von ein bis drei Jahren davon. Frau Boyer, die Gattin des Bürgermeisters, wurde freigesprochen.
Quellen
- Historische Serienmörder (von Michael Kirchschlager) 1. Auflage 2007 - S.205 - ISBN 978-3-934277-13-7
Der Fall - Bernhard Matter
Bernhard Matter (* 21. Februar 1821 in Muhen, † 24. Mai 1854 in Lenzburg, enthauptet) war ein notorischer Dieb und Einbrecher aus dem Kanton Aargau. Seine Hinrichtung war die letzte, die im Aargau stattfand. Er gilt als Schweizer Robin Hood.
In Muhen am 21. Februar 1821 geboren und aufgewachsen, schwänzte er dort nicht selten die Schule und beging schon als Knabe regelmässig Diebstahl. 1836 stand er zum ersten Mal vor Gericht, weil er einen Aarauer Juwelier um vier Goldringe erleichtert hatte. 1841 heiratete er die Näherin Barbara Fischer. Der Chronist vermerkte dazu: „Aber auch diese um sechs Jahre ältere und als verständig geltende Weibsperson vermochte den haltlosen Burschen nicht im Zaume zu halten.“
Mit geschickten Methoden verstand er es meist, sich einer Festnahme durch die Polizei zu entziehen. Bei der damaligen Armut gewann Matter viele Freunde, weil er nur Begüterte um ihren Reichtum „erleichtert“ und die Beute freigebig verteilt haben soll.
Nach einer Verhaftung wurde er zu einer Strafarbeit verurteilt: er musste beim Bau der Kaserne in Aarau helfen. Gleichzeitig machte er nachts seine Raubzüge und versorgte Dorfbewohner Muhens mit dem Diebesgut zu niedrigen Preisen. Wenn es gelang, ihn zu verhaften, fand er stets einen Fluchtweg. Er versteckte sich in Muhen, und die Dorfbewohner gaben seinen Aufenthaltsort nicht Preis. Eines Tages verleideten einem Dorfbewohner die Umstände, so dass er Matters Aufenthaltsort verriet.
Er machte seine Einbrüche und Diebstähle im Alleingang oder als Kopf einer Bande. Allmählich machten sie fast das ganze Schweizer Mittelland unsicher. Neben seiner Rolle als Robin Hood spielte er ebenso erfolgreich jene des Don Juan: er hatte viele Frauenbekannt- und Liebschaften, tanzte gerne und war anscheinend sehr attraktiv: „Alle Maitli waren in ihn verschossen!“
Matter wurde schliesslich zu 16 Jahren Zuchthaus (Kettenhaft) verurteilt, brach aber nach kurzer Zeit aus der Strafanstalt in Baden aus und setzte seine Raubzüge fort. Eine 20-jährige Haftstrafe sollte er ab 1851 in der Strafanstalt Lenzburg verbüssen, fand aber auch dort einen Fluchtweg. Kurz darauf wurde er wieder festgenommen und in der Festung Aarburg untergebracht. Nach drei misslungenen Ausbruchsversuchen stellte er einen Antrag zur Versetzung in eine ausländische Strafkolonie. Sogar die Landesregierung wollte da mithelfen, konnte aber auch keinen Erfolg verbuchen.
Am 11. Januar 1853, in einer Sturmnacht, gelang ihm sein Meisterstück: nach mehrwöchiger Vorbereitung „verliess“ er das bislang ausbruchsichere Zuchthaus. Am Neujahrstag 1854 wurde er in der Herberge Teufenthal entdeckt und erneut festgenommen. Die zuständigen Richter verurteilten ihren „Staatsfeind Nr. 1“ am 15. April zum Tode. Ein letzter Ausbruchsversuch misslang, und sein Gnadengesuch wurde, nachdem auch das Obergericht das Urteil bestätigt hatte, vom Aargauer Grossen Rat abgelehnt. Am Abend des 24. Mai 1854 wurde der Volksheld vor über 2'000 Zuschauern in Lenzburg aufs Schafott geführt und geköpft.
Vielen Leuten wurde er so zu einer Märtyrergestalt; ihnen blieb er als Freund der Armen und Rechtlosen in Erinnerung. Zahlreiche Geschichten und Anekdoten ranken sich um ihn.
Heute ist kaum nachzuvollziehbar, wie jemand, der nie einen Menschen verletzt, geschweige denn getötet hatte, zum Tode verurteilt werden konnte. Einen vergleichbaren „Ruhm“ - wenigstens in Teilen der Schweizer Bevölkerung - genoss in den 1970er- und 1980er-Jahren der Ostschweizer „Ausbrecherkönig“ Walter Stürm.
Quellen
- Nold Halder: Leben und Sterben des berüchtigten Gauners Bernhart Matter. Eine Episode aus der Rechts- und Sittengeschichte des 19. Jahrhunderts. Sauerländer (Beiträge zur Geschichte des Strafvollzuges und des Gefängniswesens im Kanton Aargau, Heft 3), Aarau 1947.
- Kurt Hutterli: Gaunerblut. Das Leben des Ein- und Ausbrecherkönigs Bernhart Matter posthum von ihm selbst dargestellt und mit Materialien aus der Sammlung seines Schreibers ergänzt, Limmat-Verlag, Zürich 1990, ISBN 3-85791-174-3
- Hans A. Jenny: Bernhart Matter. Meisterdieb und «Robin Hood», in: Schweizer Originale. Porträts helvetischer
Individuen. Band 2, Nebelspalter-Verlag, Rorschach 1992, S.34-39, ISBN 3-85819-176-0
Der Fall - Johann Gottfried Kaltofen
Der seinerzeit in Sachsen ebenso hoch als Künstler gefeierte wie seines edlen Charakters und seiner liebenswürdigen Persönlichkeit wegen als Mensch allgemein geschätzte Maler Gerhard von Kügelgen lebte in Dresden in so glücklichen Verhältnissen, wie es schaffenden Künstlern nur in den seltensten Fällen beschieden ist. Er fand überall, bei Hofe, bei den einflussreichen Persönlichkeiten der Stadt und im Publikum, Liebe und Anerkennung; er war der glücklichste Gatte und Vater, den man sich denken kann, und befand sich infolge seiner künstlerischen Erfolge in dem Wohlstande, der die gewöhnlichen Sorgen des Künstlerlebens ausschloss. Aber auch die anderen Sorgen des Künstlers, der nach dem Höchsten trachtet und doch weiß, dass er das Ziel nie erreichen wird, scheint Kügelgen kaum gekannt zu haben. Sein klarer Verstand, seine ruhige Seele, sein tief religiöser Sinn und vielleicht auch der Umstand, dass er der Erste war und keinen Größeren neben sich hatte, bewahrten ihn vor der Zerrissenheit, die manchem anderen Künstler das Leben zur Qual gemacht hat.
Um sich ein Atelier zu einem größeren Werke – einem von einem Freund in Riga bestellten Altarblatt – zu schaffen, kaufte er auf dem reizendsten Punkte der sogenannten Loschwitzer Pflege einen Weinberg, von dem aus man eine schöne Aussicht auf die niedrigen Elbufer jenseits und auf die böhmischen Gebirge genießen konnte. Hier wollte er zugleich ein neues, bequemes Wohnhaus für sich und seine Familie errichten, und dieser Bau, der seinem Geist neue, ungewohnte Anregungen gab, beschäftigte ihn in der nächsten Zeit außerordentlich.
Er schrieb im November 1819 an seinen Bruder: »Dies Häuschen soll uns ein Feenpalast werden, bis die Zeit, da wir durch ein noch kleineres, engeres Haus die Tür finden zu dem großen Hause des himmlischen Vaters, in dem viele Wohnungen sind und in dem sich einmal wieder die ganze Familie zusammenfinden wird. Sollte es Gott gefallen, mich bald nach Hause zu rufen, so hat Lilla einen Witwensitz, von wo sie die Erziehung der Kinder leicht vollenden kann, da die Stadt nur eine Stunde Wegs entfernt liegt.»
Das war eine Vorahnung. Kügelgen sollte, ehe er die Schwelle seines neuen Feenpalastes betrat, in das kleinere, engere Haus Einzug halten.
Die Karwoche des nächsten Jahres 1820 traf ihn in einer religiös geweihten, heiteren Stimmung. Er war Katholik, hatte aber seinen Sohn protestantisch einsegnen lassen. Die Feierlichkeit hatte ihn gerührt und erhoben. Als ein Freund sich über seine glückselige Stimmung freute, äußerte er mehrmals: »Ich weiß, so finde ich es im Himmel wieder.«
Am 27. März, am Tage nach der Einsegnung, ging er wie gewöhnlich nach seinem Weinberge hinaus, um nach dem Bau zu sehen. Er fragte einen seiner Schüler, ob er ihn begleiten wolle, dieser aber war durch Geschäfte verhindert und musste es ablehnen. So ging Kügelgen allein.
Er kam gegen fünf Uhr an, ordnete an, was nötig war, zahlte die Arbeiter aus, bestellte junge Birken für den Weinberg und ging zwischen sechs und sieben Uhr fort, um nach Dresden zurückzukehren.
Die Landstraße von Dresden nach Bautzen führt nun zwar über den sogenannten Mordgrund, eine tiefe Felsschlucht, die nach der Elbe zu die Höhe durchschneidet, war aber schon damals von schönen Villen und Erholungsstätten wie dem Linkeschen Bade, Findlaters und anderen eingesäumt und deshalb einer der am häufigsten begangenen und sichersten Spaziergänge. Auch dort, wo sie über freies Gelände führt, ist sie fast nie menschenleer, und da sie sich ohne tiefe Einschnitte immer auf der Höhe hinzieht, kann man sie fast überall übersehen, und dazu war es ein mondheller Abend.
Aber Kügelgen kam nicht nach Haus. Die beunruhigte Familie sandte Boten aus. Der siebzehnjährige Sohn machte sich selbst mehrmals auf den Weg, er ging ein paar Mal nach dem Weinberge und wieder zurück, ohne eine Spur des verschwundenen Vaters zu finden. Bei Kügelgens regelmäßiger Lebensweise war gar kein Grund einzusehen, weshalb er so lange ausgeblieben sein könnte. Endlich wurde die Polizei in Kenntnis gesetzt, aber auch den vereinten Nachforschungen derselben und der Familie gelang es die ganze Nacht hindurch nicht, irgend etwas zu entdecken.
Erst am folgenden Morgen gegen neun Uhr fand der junge Kügelgen, als er in Begleitung eines Gendarmen noch einmal an dem Fußweg entlang ging, der an der Elbe hinführte, jetzt aber von dem Flusse überschwemmt war, in der Vertiefung eines Röhrenlagers, das sich dort befand, hinter einem Feldraine einen entseelten Körper: Es war sein Vater.
Bis auf die Unterhosen und das blutige Kamisol nackt, lag der Körper, die Arme nach der Brust zu gebogen, auf dem Gesicht. Am Finger steckte noch ein goldener Ring mit dem Namen Lilla. Das Gesicht war von mehreren Schlägen und Stichwunden entstellt, der linke Augenwinkel, der linke Unterkiefer und das linke Schläfenbein waren zerschmettert, auch das rechte Schläfenbein war zum Teil eingedrückt und zerbrochen.
Fußspuren – wie es schien, von zwei Personen – gingen von der Bautzener Straße her über den Sturzacker, an dessen Rand die Leiche lag. Allen Anzeichen nach schien die Tat auf der Chaussee selbst verübt und der Erschlagene erst dann über den Acker weg nach dem Röhrenlager geschleppt und hier entkleidet und beraubt worden zu sein. Denn daran, dass ein Raubmord vorlag, war vom ersten Augenblick an kein Zweifel. Kügelgens Mütze fand man bald darauf auf demselben Felde, etwa vierundzwanzig Schritt davon nach der Stadt zu entfernt.
Der Schrecken, den die Nachricht in Dresden verbreitete, war außerordentlich. Es war nicht nur Kügelgens Persönlichkeit, die dabei mitsprach, sondern vor allem war das Sicherheitsgefühl der Dresdner aufs schwerste bedroht, wenn in der nächsten Nähe der Stadt, etwa einhundertachtzig Schritt von dem bekannten Marcolinischen Vorwerke und nur wenige hundert Schritt von dem Linkeschen Bade entfernt, eine solche Tat geschehen konnte.
Um so größer waren das Entsetzen und die Furcht, als man sich jetzt wieder eines Raubmordes entsann, der vor wenigen Monaten in der Nähe desselben Stadtteils an der Landstraße verübt worden war, den man aber inzwischen schon fast vergessen hatte, da es sich bei ihm nicht um einen Gerhard von Kügelgen, sondern um einen armen Tischlergesellen gehandelt hatte. Die Ermordung Kügelgens war also keine Gelegenheitstat, sondern hier waren Mörder am Werke, die mit Vorbedacht an ihre Verbrechen gingen. Die Nachforschungen der Polizei wurden deswegen mit umso größerem Eifer betrieben. Schon am folgenden 29. März setzte die Regierung auf den Vorschlag des Justizamtes einen Preis von tausend Talern für die Entdeckung des Mörders aus.
Noch an demselben Tage fanden Kinder, die an dem Schutthaufen spielten, der hinter dem Zollhause vorm Schwarzen Tore aufgefahren worden war, unter den Steinen einen blauen Tuchmantel: Es war der Mantel Kügelgens, den er bei seinem Gang nach dem Weinberge getragen hatte. In der Tasche fand man noch das kleine Gebetbuch, das er stets bei sich führte.
Also musste der Raubmörder in die Stadt gegangen sein. Wahrscheinlich wagte er aber nicht, das große Kleidungsstück in seine Wohnung zu schaffen, und hatte es darum unter den Steinen in der Absicht verborgen, es ein andermal unbemerkt auf die Seite zu bringen. Es ergab sich also mit großer Sicherheit, dass der Raubmörder ein Bewohner der Stadt sein musste.
Vom 29. März bis zum 24. April blieben alle Nachforschungen der Regierung ohne Wirkung, obgleich man wiederholt durch Anschläge und durch die Zeitung auf die ausgesetzte Belohnung hinwies und eine genaue Beschreibung der fehlenden Kleidungsstücke und der Uhr gab, die Kügelgen an dem Tage trug. Einige Personen, die um die Zeit der Tat auf der Landstraße gesehen worden waren, konnten weder Auskunft geben noch verdächtigt werden. Besonders ein Maurer und Baumhändler, der am Abend des 17. März auf dem Weinberge Geld von Kügelgen ausgezahlt erhalten, dann früher als dieser seinen Rückweg nach Dresden angetreten hatte, jedoch später hinter ihm hergegangen war, schien zunächst besonders verdächtig, aber auch er musste beim Mangel aller anderen Verdachtsmomente wieder entlassen werden.
Man setzte nun alle Hoffnungen auf die Ermittlungen über den früheren Raubmord, auf den man in der Folge das Hauptaugenmerk richtete.
Am 29. Dezember 1819 hatte ein Fuhrmann auf der von Dresden nach Großenhain führenden Chaussee ungefähr neunhundert Schritt vor dem Gasthofe zum Wilden Mann abends nach sechs Uhr – ebenfalls in einer mondhellen Nacht – den Körper eines Ermordeten und Beraubten gefunden. Der Hirnschädel war zerschlagen, die Leiche noch mit Stiefeln, Strümpfen, Hosen und Hemd bekleidet. Es stellte sich heraus, dass der Tote ein Tischlergeselle namens Winter war. Von dem Täter fehlte jede Spur; nicht einmal Fußspuren waren entdeckt worden.
Dagegen hatte man später erfahren, dass die Frau eines Tagelöhners am 28. Dezember, also am Tage vor dem Morde, ebenfalls in der Gegend des Wilden Mannes von einem Unbekannten, der Soldatenmantel und Mütze getragen haben soll, angefallen worden war. Er hatte sie aber wieder freilassen müssen, als ein Wagen angekommen war, und war über die Felder nach dem Schwarzen Tore und den Kasernen der Neustadt zu entsprungen.
Der Soldatenmantel und die Tatsache, dass der Flüchtling den Weg nach den Kasernen eingeschlagen hatte, ließen den Verdacht aufkommen, dass der Mörder ein Soldat war, und die nächsten Ermittlungen schienen diesen Verdacht zu bestätigen.
Am 4. April – nachdem noch am 3. das Publikandum mit genauer Bezeichnung der Kleidungsstücke und der Uhr wiederholt worden war – gaben zwei jüdische Handelsleute eine silberne Uhr ab, die mit der Beschreibung übereinstimmte. Sie sagten aus, die Uhr wäre ihnen am 28. März, morgens vor neun Uhr, noch vor Kügelgens Ermordung also, von einem Menschen verkauft worden, den sie seiner Kleidung nach für einen Artilleristen gehalten hätten. Die Uhr gehörte Kügelgen.
Auf Ersuchen des Gerichts ließ die Militärbehörde sämtliche Artilleristen in den Kasernen antreten, die Juden gingen die Reihen durch, konnten aber keinen der Soldaten als den Verkäufer der Uhr wieder erkennen.
An demselben Tage begegneten in der Stadt drei Juden, unter ihnen einer der Käufer der Uhr, einem Soldaten in bürgerlicher Kleidung; es war der Unterkanonier Johann Georg Fischer. Der Jude glaubte in ihm den Verkäufer der Uhr zu erkennen. Sie redeten ihn deswegen an und gingen in lautem Gespräch eine Strecke Weges mit ihm, so dass sich mit der Zeit eine ganze Menge Menschen, die aufmerksam geworden waren, um die erregt sprechende Gruppe sammelte. Fischer wusste wirklich um die Uhr Bescheid, aber als sie ihm dann schärfer zusetzten, erklärte er, er habe geglaubt, sie sprächen von der Uhr, die er in einem Wirtshause gekauft habe. Er wurde ärgerlich, fasste den Juden, der ihn ausfragte, am Arme und verlangte, dass er mit ihm gehen solle.
In dem Augenblick kam ein Gendarm hinzu, der, als er hörte, wovon die Rede war, den Kanonier Fischer festnahm und auf die nächste Polizeiwache führte.
Die Juden hatten den Verkäufer der Uhr erkannt, es war ein Soldat, wie die Frau des Tagelöhners ausgesagt hatte, er hatte verdächtige Antworten gegeben, er war festgenommen worden: Im Volke war es also ausgemachte Sache, dass der Kanonier Kügelgens Mörder sei, und es kam nur noch darauf an, ihn zum Geständnisse zu bringen.
Bald wurde auch bekannt, dass der Kanonier wirklich ein Geständnis abgelegt habe. Damit hatte es aber folgende Bewandtnis:
Fischer war sofort am 4. vernommen worden, hatte aber beharrlich geleugnet, dem Juden die Uhr verkauft zu haben. Es machte ihn aber sehr verdächtig, dass er behauptete, von dem Raubmorde an Kügelgen, von dem doch jedes Kind in Dresden wusste, noch nichts gehört und auch den Anschlag mit den tausend Talern Belohnung noch nicht gelesen zu haben. Aber schon am folgenden Tage gestand er ein: Ja, er habe die Uhr an den Juden verkauft, den Kügelgen aber nicht ermordet, sondern die Uhr vor dem Schwarzen Tore gefunden.
Gleich darauf widerrief er wieder und gestand, dass er durch die plötzliche Verhaftung gar zu sehr in Angst versetzt worden sei, und da ihm der Gendarm so sehr zugeredet und ihm gesagt habe, dass er so am besten wegkommen würde, hätte er dann den Verkauf eingeräumt und vorgegeben, dass er die Uhr gefunden habe.
Noch am gleichen Tage musste er seine Uniform anziehen und wurde so den beiden Juden gegenübergestellt. Da erklärten beide einstimmig, dass sie in ihm den Verkäufer der geraubten Uhr nicht wieder erkennen könnten.
Hiermit fielen alle Verdachtsmomente gegen den Kanonier Fischer bis auf seine unverständliche Selbstangabe fort. Dennoch blieb er in Haft, und das Volk glaubte nach wie vor an seine Täterschaft; selbst die Gerichte hielten es für wahrscheinlich, dass er irgendwie mit der Tat in Verbindung stand.
Nachdem er vierzehn Tage gesessen hatte, zeigte der Amtsfron am 18. April abends an, Fischer habe ihm soeben eingestanden, den Herrn von Kügelgen umgebracht zu haben.
Noch in der Nacht wurde ein regelrechtes Verhör mit ihm vorgenommen, und Fischer blieb dabei, dass er den Herrn von Kügelgen ermordet und beraubt habe. Den Tischlergesellen dagegen hätte er nicht ermordet.
Am nächsten Morgen kam der Amtsfron wieder mit einer neuen Meldung: Gleich nach dem Verhör vom vergangenen Abend hätte er mit dem Gefangenen ein Gespräch gehabt, und Fischer hätte ihn auf seine eindringlichen Vorstellungen hin endlich auch noch bekannt, dass er den Tischler Winter ebenfalls ums Leben gebracht habe.
Sofort erfolgte ein neues Verhör, und was Fischer in der Nacht im einsamen Gefängnis dem Wärter bekannte, räumte er bei Tageslicht vor den Richtern ein und gab sogar nähere Umstände an.
Am folgenden Tage wurde er auf die Chaussee nach Bautzen, auf den Sturzacker, an das Röhrenlager und auf die Chaussee nach Großenhain nahe dem Wilden Mann geführt und gestand auch hier die beiden Mordtaten ohne Umschweife ein. Aber schon am nächsten Tage widerrief er beide Geständnisse und sagte, er habe sich selbst bezichtigt, »weil er doch ganz unschuldig in Verdacht gekommen sei und deswegen gern habe sterben wollen«. Als man ihm vorhielt, dass sein jetziger Widerruf mit diesem Wunsche nicht übereinstimme, rief er aus, er wolle auch jetzt noch gern sterben und man möge ihn martern, wie man wolle; es kämen ihm alle Abende so viele Gedanken ein, dass er keine Ruhe habe. Ein andermal äußerte er, er hätte sich gefürchtet, sein Arrest würde immer noch schwerer werden, daher habe er alles eingestanden.
Bald aber teilte der Wärter mit, dass Fischer ihm gegenüber alle seine früheren Geständnisse wiederholt hätte. Das tat er am 23. April auch vor Gericht, um sie schon am 27. April aufs neue zu widerrufen.
Unter diesen Umständen war es für das Gericht am Geratenste, sich nicht weiter auf die Aussagen Fischers zu verlassen, der von vornherein den Eindruck eines geistig unentwickelten Menschen gemacht hatte. Man begann also die Untersuchung von vorn und erließ am 21. April eine neue Bekanntmachung, in der die Kügelgen und Winter geraubten Kleidungsstücke noch einmal genau beschrieben wurden.
Da zeigte der jüdische Handelsmann Löbel Graf am 24. April an, er habe am 3. Februar von dem Unterkanonier Kaltofen einen stahlgrünen Oberrock und am 4. April einen dunkelblauen Tuchoberrock mit Ölflecken und ein Paar lange Beinkleider gekauft. Da ihm die Sachen nunmehr verdächtig vorgekommen seien, weil die Beschreibung der geraubten Stücke in den Zeitungen auf sie zu passen scheine, hätte er Kaltofen darüber zur Rede gestellt. Kaltofen habe viele Ausflüchte gemacht und sich dabei widersprochen, endlich aber habe er angegeben, die beiden Oberröcke von dem verhafteten Kanonier Fischer gekauft zu haben.
Johann Gottfried Kaltofen, ein vierundzwanzigjähriger junger Mensch, der als Offiziersbursche nicht in den Kasernen wohnte, wurde sofort verhaftet. Freilich gestand er sogleich ein, sie seien ihm von Fischer übergeben worden; er sei jedoch sonst mit Fischer nicht weiter bekannt.
Als Fischer vorgeführt und über den Verkauf befragt wurde, wiederholte er anfangs seine frühere Behauptung, dass er Winters Sachen an einen Juden verkauft habe. Dann geriet er wieder ins Leugnen und beteuerte, er wisse von diesen Sachen ebenso wenig etwas wie von den Sachen des ermordeten Herrn von Kügelgen, und niemals in seinem Leben habe er einen Rock an einen Kanonier verkauft.
Es wurde sofort eine Haussuchung in Kaltofens Wohnung vorgenommen, man fand dabei drei Schlüssel, die als Kügelgens Eigentum erkannt wurden. Anfangs wollte Kaltofen von diesen Schlüsseln nichts wissen; er begreife nicht, wie sie an den Ort gekommen seien, wo man sie gefunden haben wolle. Als er aber Fischer gegenübergestellt worden war und Fischer dabei mit Bestimmtheit geleugnet hatte, die zwei Röcke an Kaltofen verkauft zu haben, rief Kaltofen aus, jetzt entsinne er sich, die Schlüssel hätten in dem blauen Rocke gesteckt, den Fischer ihm verkauft habe.
Fischer, der aus dem Verhör schon entlassen worden war, forderte in diesem Augenblicke, wieder vorgelassen zu werden. Jetzt gestand er aus freien Stücken: Ja, er habe die von Kaltofen angegebenen Sachen, namentlich den Rock des Tischlers Winter, wirklich an Kaltofen verkauft.
Als man ihn über die einzelnen Kleidungsstücke und Schlüssel zu Protokoll vernahm, stockte er plötzlich wieder, und noch ehe das Protokoll vorgelesen wurde, nahm er das ganze Geständnis wieder zurück, wiederholte die Erklärung, dass er überhaupt nichts an Kaltofen verkauft habe, und brach endlich in die Worte aus: »Nun kann ich gar nichts mehr sagen, mein Verstand steht mir still.«
Bei dieser Erklärung seiner Unschuld blieb er von da ab beharrlich. In jedem neuen Verhör erklärte er aus freien Stücken, das Frühere habe er immer nur gesagt aus Furcht vor noch schwererem Arrest, und er habe weder den Herrn von Kügelgen noch den Winter ermordet und beraubt.
Es ist merkwürdig, wie seine Lust, sich selbst zu beschuldigen, im Kerker immer aufs Neue erwachte, bis er vor den Richtern immer wieder zur Besinnung kam und seine Aussagen widerrief. Der Fron glaubte indessen noch nach dem Urteilsspruch weiter an Fischers Mitschuld, und auch das Volk in Dresden war fest von ihr überzeugt.
Schon während jener Verhöre aber hatte sich ein dritter Kanonier als Zeuge gemeldet, wahrscheinlich aus Angst, durch längeres Verschweigen in den Verdacht der Mittäterschaft zu gelangen, vielleicht aber auch von seinem Gewissen getrieben.
Der Kanonier Kießling, der Kompanieschuhmacher, hatte zuerst seinem Sergeanten, dann auf dessen Anzeige hin dem Gericht folgendes mitgeteilt: Kaltofen sei kurz vor seiner Verhaftung bei ihm gewesen und habe geäußert, es lasse ihm keine Ruhe, er wisse nicht mehr, was er machen solle, er habe den Herrn von Kügelgen mit einem Beile ermordet und auch noch den Hosenträger und eine Weste des Ermordeten in seinem Quartier versteckt. Aber er wolle alles auf Fischer schieben und sagen, dass er die Sachen, die er an einen Juden verkauft hätte, erst wieder von Fischer bekommen habe. Vor Gericht gab er außerdem folgenden Umstand an: Vor vierzehn Tagen habe ihm Kaltofen ein Paar Kommissstiefel zum Besohlen gegeben, heute Nachmittag – am Tage des Verhörs –, während Kießling abwesend gewesen sei, habe er sie wieder unbesohlt abgeholt und dafür ein Paar andere, bessere Stiefel zurückgelassen. Diese Stiefel wurden als die erkannt, die Kügelgen am Tage seiner Ermordung getragen hatte.
Kaltofen leugnete auf diese Anzeige hin ruhig und entschieden die Äußerung Kießling gegenüber; dagegen gab er zu, die Stiefel umgetauscht zu haben: Die Stiefel, die er zu Kießling getragen habe, habe er aber neu auf dem Markte gekauft.
Nun wurde eine abermalige Haussuchung bei Kaltofen veranstaltet, und jetzt fand man in einer Bodenkammer wirklich den größten Teil der Gegenstände, die Winter und Kügelgen geraubt worden waren. Sie wurden Kaltofen vorgezeigt, und aller Augen hafteten dabei auf dem jungen Manne, der bis dahin durch seine unerschütterliche Ruhe seine Richter fast zur Verzweiflung gebracht hatte. Als er aber jetzt besonders die Stiefel sah, die seine eben erst zu Protokoll gegebene Aussage auf der Stelle widerlegten, war er sichtlich überrascht.
Aber statt in Jammer und Verzweiflung auszubrechen und mit dem Bekenntnis seiner Schuld zu beginnen, fuhr er auf Kießling los und überhäufte ihn mit Vorwürfen über seinen Verrat. Erst nachdem er sich so Luft gemacht hatte, legte er ein vollständiges Bekenntnis ab. Er bekannte, den Tischler Winter und den Herrn von Kügelgen ermordet und beraubt zu haben.
Fischer sprach er von der Teilnahme an den Mordtaten in jeder Hinsicht völlig frei. Aus dem Geständnis ging nun folgendes hervor: Weil er Geld brauchte, war er in einer Woche gegen Ende Dezember 1819 dreimal ausgegangen, in der Absicht, den ersten besten, der ihm begegnete, zu erschlagen und zu berauben. Zu dem Zwecke hatte er jedes Mal ein Beil unter den Mantel gesteckt und den Weg nach dem Wilden Mann zu eingeschlagen.
Am 29. Dezember sah er Winter, den er nicht kannte, auf der Chaussee daherkommen; er ließ ihn an sich vorübergehen, holte ihn dann wieder ein, ging eine Strecke mit ihm und versetzte ihm plötzlich, ohne ihm zuvor sein Geld abzufordern, mit dem Rücken des Beils einen Schlag auf die rechte Seite des Kopfes. Als der Arme sofort niedergesunken war, versetzte er ihm noch zwei tödliche Schläge auf den Kopf und ging dann an die Beraubung. Er nahm dem Fremden einen Halskragen, einen Oberrock, einen Hut, ein Halstuch, eine Uhr, einen Taler und zehn Groschen Geld, zwei Bücher und einiges Handwerkszeug ab. Stiefel und Beinkleider hätte er gern auch genommen, aber es machte ihm zuviel Mühe, sie abzuziehen; überdies wurde er durch einen Wagen, der vom Wilden Mann herkam, gestört, und er lief nun mit seiner Beute rasch über die Felder rechts nach der Neustadt zurück und in sein Quartier. Den Hut ließ er durch Kießling verkaufen, die anderen Sachen verhandelte er an Juden.
Ob er es auch gewesen war, der den Überfall auf die Tagelöhnerfrau am Tage vorher verübte, darüber schweigen die Mitteilungen.
Ähnlich verhielt es sich indessen mit der an Kügelgen verübten Mordtat. Kaltofen brauchte wieder Geld. Am Montag vor dem Osterfeste 1820 ging er mit dem Beile unter dem Mantel die Bautzener Straße hinaus, um jemand aufzulauern und ihn zu ermorden. Als der Mond bereits hell schien, begegnete ihm da, wo es nach dem Meilensteine aufwärts geht, ein unbekannter Mann in einem blauen Mantel. Er ließ ihn zunächst vorüber und folgte ihm dann. Eine Frau, die mit Kügelgen in derselben Richtung, aber schneller als dieser, ging, ließ er vorgehen, bis sie an den ersten Häusern verschwunden war. Dann näherte er sich leise Kügelgen, und ohne ihn anzureden, versetzte er ihm von hinten einen Schlag mit dem Beile auf die rechte Seite des Kopfes. Kügelgen stürzte besinnungslos zur Erde. Rasch packte er ihn am Kragen und schleppte ihn von der Chaussee quer über den Sturzacker bis in die Vertiefung, wo er gefunden wurde.
Der Unglückliche hatte sich gleich nach dem ersten Schlage nicht mehr gerührt; dennoch versetzte ihm der Mörder jetzt noch einmal einige Schläge mit dem Beile, um ganz sicher zu sein. Als der Überfallene nunmehr allem Anschein nach völlig leblos dalag, sprang Kaltofen noch einmal nach der Chaussee zurück, da ihm einfiel, dass der Ermordete seinen Stock dort hatte fallen lassen. Daher rührten vielleicht die im Sturzacker bemerkten Spuren von Fußtritten zweier Männer.
Als er zu seinem Opfer zurückgekehrt war, fing er an, den Toten auszuziehen. Da bewegte sich der Körper noch einmal vorwärts, als wenn er sich aufrichten wolle. Kaltofen gab ihm noch einige Schläge mit dem Beile auf den Kopf, und Kügelgen richtete sich nicht mehr auf.
Hier ging der Mörder in seinem Raubgeschäfte sorgfältiger zu Werke. Er zog dem Toten Mantel, Rock, Hosen, Weste und selbst das Hemd aus, zog von den erstarrenden Füßen die Stiefel herunter und knüpfte ihm das Halstuch ab. Außer der Uhr fand er an Wertsachen nur drei Taler und siebzehn Groschen. Mit seinem Raube schlich sich Kaltofen unten an der Elbe am Röhrenlager hin, ging jedoch vor dem Linkeschen Bade wieder nach der Chaussee hinauf, versteckte den Mantel am Schwarzen Tore unter einem Steinhaufen und kam mit der übrigen Beute unangefochten in seine Wohnung.
Das alles war deutlich und klar, obwohl der Umstand, dass er den toten Körper so leicht entkleiden und die Stiefel von den Beinen hatte ziehen können, den Verdacht erregte, dass er doch Beihilfe gehabt haben könnte. Auch darüber gab er in der Beschreibung, wie er die Tat im Einzelnen vollbracht habe, genügend Erklärungen, und im Übrigen wurde sein Geständnis durch mehrere andere Umstände bestätigt. Der noch einmal vernommene Kießling berichtete über das außergerichtliche Geständnis des Mörders mit denselben Umständen und teilweise mit fast denselben Worten, wie es Kaltofen vor Gericht getan hatte. Ferner fand man bei einer dritten Nachsuchung in Kaltofens Hause in einem mit Schutt angefüllten Winkel unter dem Dachstuhle noch die den beiden Ermordeten geraubten Halstücher und andere Gegenstände. Kaltofen räumte ein, die Uhr am Morgen des 28. März den beiden Juden verkauft zu haben, und sie erkannten durch eidlich bekräftigte Aussage in ihm den Verkäufer der Uhr. Endlich bekannte Kaltofen, auch noch zwei Diebstähle begangen zu haben, von denen er den einen mit Kießling gemeinschaftlich verübt haben wollte.
Nunmehr stand also die Täterschaft Kaltofens fest, und hinsichtlich Fischers schien dargetan, dass er völlig schuldlos sei. Auch Fischer selbst blieb vom 24. April ab beharrlich bei seinem Leugnen. Keinem Richter konnte entgehen, dass Fischer ein höchst beschränkter, einfältiger Mensch war; er besaß keine Spur von Geistesgegenwart, und jede unerwartete Frage brachte ihn in Verlegenheit oder ganz außer Fassung. Während seines ganzen dreizehnjährigen Soldatendienstes hatte er stets für einen stupiden Menschen gegolten, der sich immer zum Besten hatte halten lassen. Der Physikus fand bei ihm einen starken Andrang des Blutes nach dem Kopfe, Ohrensausen und Kopfschmerzen und erklärte mit diesen Erscheinungen seinen düsteren Blick und seine trübsinnige Gemütsstimmung. In sittlicher Beziehung war ihm nichts Nachteiliges vorzuwerfen; er war stets ordentlich und friedfertig gewesen und hatte das Seine immer sparsam zusammengehalten.
Der besonnene Kaltofen sagte selbst, Fischer könne nur die Angst zu solchen Geständnissen getrieben haben, bei denen sich zudem eine auffällige Gedächtnisschwäche gezeigt hatte. Eine fast stupide Schwermut trat hervor, als man ihm ankündigte, dass er infolge seiner ersten widerspruchsvollen Bekenntnisse aus den Listen des Artilleriekorps gestrichen worden sei.
Wie bestimmt dagegen Kaltofen als ausgeprägte Persönlichkeit dastand, blieb das Motiv seiner Handlungsweise doch immer noch rätselhaft, wenn nicht für den Richter, doch für den Psychologen.
Erst vierundzwanzig Jahre alt, hatte er einen ziemlich guten Schulunterricht genossen, fünf Jahre lang treu und redlich an verschiedenen Orten gedient und während der nächsten fünf Jahre seine Pflicht als Soldat treu erfüllt.
Er war kräftig und wohlgebildet und hatte eine muntere Gesichtsfarbe, und nichts, weder in seiner Erscheinung noch in seiner früheren Aufführung, deutete auf einen Hang zum Verbrechen hin. Er hatte sich das Zutrauen seiner Vorgesetzten ebenso durch sein gefälliges Äußeres wie durch sein gutes Betragen erworben und genoss daher manche Vergünstigung.
Ebenso wenig ließ sich ein Umgang Kaltofens mit verdächtigen Leuten nachweisen. Nur mit Kießling hatte er in letzter Zeit zusammengehalten und mit ihm auch den schon erwähnten Diebstahl an einem Manne, der ihm viel Gutes erwies, verübt, ein Verbrechen, das erst bei diesem Prozesse ans Tageslicht kam und Kießling eine sechsjährige Strafarbeit eintragen sollte. Aber Kaltofen hatte in letzter Zeit auch gespielt und sich mit Frauen abgegeben, und so kam es, dass sein Geld trotz eines verhältnismäßig hohen Verdienstes niemals ausreichte: Das wurde die erste Ursache zu seinem Verbrechen. Dennoch ist es ein weiter Schritt von einem Spieler, der im kleinen Spiel sein Geld verliert und stets neues und mehr braucht, bis zu einem Menschen, der auf die Landstraße geht mit der Absicht, den ersten besten zu töten, ob er nun viel, wenig oder gar kein Geld bei sich führte.
Ob Menschenhass, Rachsucht oder was sonst diesen brutalen Drang in ihm genährt hat, darüber ist weder von den Gerichten noch von dem Geistlichen etwas ermittelt worden. Er bekannte, wohl gewusst zu haben, was für ein schweres Verbrechen der Mord sei, aber er wusste sich's nicht zu erklären, wie er die Tat wiederholt habe begehen können. Doch sagte er mehrmals vor Gericht, er danke Gott, dass seine Schandtaten ans Licht gezogen worden wären, sonst hätte er wohl noch mehr verübt, da er ja ganz verblendet gewesen sei.
Allmählich kamen freilich immer mehr bedenkliche Eigenschaften Kaltofens zur Sprache. Immer schon ein sehr einsilbiger Mensch, wollte man auch etwas Tückisches in seinem Benehmen bemerkt haben. Wenn von den Mordtaten gesprochen wurde, zeigte er sich gleichgültig und unbefangen. Festigkeit des Charakters war ihm nicht abzusprechen, aber er war gefühllos und eitel. Aus einigen seiner sparsamen Äußerungen über sein früheres Leben ließ sich vermuten, dass er die Kunst, seine Umgebung zu täuschen, in hohem Grade verstanden haben muss. Er gewann stets zunächst Zutrauen durch sein einnehmendes Äußeres. »Das Spiel mochte die Gefühllosigkeit in ihm ausgebildet haben, die das Grässlichste ruhig vollzieht, wenn nur die augenblickliche Begierde dadurch gestillt wird. Ohne rau gegen andere zu sein, vielmehr gefällig im Umgange, betrachtete er doch die Menschen mit tierischer Gleichgültigkeit. « Nur kurz vor der ersten Mordtat und bei Kügelgens Begräbnis will er eine Anwandlung von Gewissensrührung gespürt haben. So gemütlos blieb er auch in den letzten Wochen seines Lebens.
Obgleich Kaltofen auch fernerhin jede Teilnahme eines anderen an der Mordtat leugnete, ergaben sich doch bei der weiteren Untersuchung mancherlei neue Momente, die darauf hinzudeuten schienen. Deshalb hielt es das Gericht für notwendig, vor allem diesem Punkte seine Aufmerksamkeit zu widmen. Zunächst nahm es noch einmal den Fischer vor, in dessen Aussagen manches noch ungeklärt war. Aber er als auch Kaltofen blieben bei ihren bisherigen Geständnissen. Fischer gewann sogar, obgleich er immer wieder häufige Spuren seiner großen Beschränktheit und Gedächtnisschwäche zeigte, an Sicherheit in seinen Aussagen, und was seine früheren Geständnisse betraf, so äußerte er, er habe von den Umständen beider Mordtaten sprechen hören und dann die Einzelheiten so nach seinen Gedanken angegeben. Es sei ihm unerträglich, jahrelang im Gefängnis zu sitzen, und er fürchte außerdem, noch mehr gefesselt zu werden; darum habe er gestanden, freilich hinterher auch wieder keine Ruhe gehabt und deshalb alles widerrufen.
Auf die Frage, wie er den Weg bezeichnen konnte, den er nach Winters Ermordung genommen haben wollte, antwortete er: »Ich sagte erst, ich wäre links gegangen. Da meinte aber der Amtsfron, ich würde wohl rechts gegangen sein, und da sagte ich: rechts« – ein Beispiel übrigens von einer Zeugenbearbeitung, das nur auf zu viele Fälle passt!
Fischers Anwalt, der Rechtskonsulat Eisenstuck, der die unglücklichen Selbstanklagen seines Klienten lediglich von der Behandlung herleitete, erreichte dann auch durch eine sehr scharfsinnige und gründliche Vorstellung, dass Fischer aus der Amtsfron entlassen und auf das Ratsstockhaus zur Verwahrung abgegeben wurde, wo er bald in eine schwere Krankheit verfiel. Kaltofen blieb in jenem Gefängnis unter der Obhut des Amtsfrons zurück.
Die Sache schien zum Spruch reif; man hatte nichts hinsichtlich eines Gehilfen bei beiden Mordtaten ermitteln können. Die Akten wurden am 12. September zur Abfassung des Endurteils an den Schöppenstuhl in Leipzig eingesandt. Beigefügt wurde das Mordbeil zur Beurteilung der Schlag- und Stichwunden.
Aber die Akten mussten bald wieder aus Leipzig zurückgefordert werden, ehe der Spruch erfolgt war, da einer der merkwürdigsten Zwischenfälle die Wiederaufnahme der Untersuchung nötig machte. Am 5. Oktober zeigte der Amtsfron an, dass Kaltofen ihm eröffnet habe, dass Fischer an beiden Mordtaten beteiligt gewesen sei. Kaltofen wiederholte die Aussage bei der gerichtlichen Vernehmung und sagte, er habe die Teilnahme Fischers bis jetzt nur deswegen abgestritten, weil er und Fischer sich gegenseitig verschworen hätten, einander nicht zu verraten.
Fischer, der jetzt der Kontrolle des Amtsfrons enthoben war, leugnete entschieden und blieb auch nachher fest und standhaft dabei, dass er bei keiner der beiden Mordtaten geholfen habe und gar nichts von ihnen wisse. Bei der Gegenüberstellung mit Kaltofen sagte er es ihm ruhig ins Gesicht, ohne jedoch den noch ruhigeren Kaltofen in seiner Angabe wankend zu machen.
Die Sache wurde mit allerstrengster Sorgfalt untersucht.
Nach Kaltofens neueren Angaben hätten er und Fischer am 26. März in der Vormittagsstunde zwischen neun und zehn Uhr beim Spaziergange in der Neustädter Allee den Überfall verabredet.
Aber es ergab sich aus vielen Zeugenaussagen und anderen Indizien, dass Fischer an diesem 26. März in der erwähnten Stunde auf der Magazinwacht gestanden hatte. Er war erst um zwölf Uhr mittags zurückgekommen.
Ebenso erwiesen sich andere von Kaltofen angegebene Umstände als unwahr. Aber es war doch merkwürdig, dass Kaltofen ohne bestimmten Grund einen ihm gleichgültigen Menschen denunziert haben sollte, den er dadurch aufs Blutgerüst bringen musste, ohne sich selbst zu retten. Es kam daher alles darauf an, über Fischers Verhalten während der Zeit, in der die beiden Überfälle stattfanden, Auskunft zu erhalten, und es wurde von Gerichts wegen auch alles getan, um für den beschränkten Menschen, der selbst nicht dazu fähig war, den Alibibeweis zu führen.
Am 27. März abends gegen acht Uhr war Kügelgen angefallen und erschlagen worden. Fischer war an diesem Abend auf seiner Stube in den Kasernen sowohl beim ersten Verlesen um sechs Uhr abends als auch bei dem zweiten nach acht Uhr zugegen. Allerdings war er nach sechs Uhr wie gewöhnlich ausgegangen, jedoch bald nach acht Uhr und noch vor dem Zapfenstreiche, der damals halb neun Uhr geschlagen wurde, zurückgekehrt. Später ging er nicht wieder aus, sondern legte sich zu Bett.
Die Entfernung des Tatortes von der Stadt wurde genau gemessen; sie betrug bis zum Schwarzen Tor ungefähr dreieinhalbtausend Schritt, das war also ein Weg, den man in etwa fünfundzwanzig Minuten gehen könnte. Unter einer halben Stunde würde also Fischer nicht in der Kaserne haben eintreffen können. Er war aber, wie gesagt, nach acht Uhr, jedenfalls vor dem Zapfenstreiche gegen halb neun Uhr, wieder in der Kaserne gesehen worden.
Freilich war der Wert dieses Alibinachweises nicht besonders hoch anzuschlagen, denn die Tat war vor ungefähr sieben Monaten geschehen, und die Erinnerung der Kameraden konnte daher nicht als verlässlich bewertet werden. Hinsichtlich der Winterschen Ermordung, die noch früher vorgefallen war, ließ sich erst recht kein Alibi nachweisen.
Fischer selbst machte in diesem Stadium der Verhandlungen eine sehr treffende Bemerkung, die erste, die man von ihm in diesem Prozesse hörte: Ebenso falsch wie die Angabe Kaltofens über den Verkauf der Sachen der Erschlagenen durch Fischer an ihn gewesen sei, ebenso falsch sei jetzt seine Behauptung, dass Fischer an der Tat teilgenommen habe.
Fischers Verteidiger Eisenstuck suchte in einem Nachtrage zu seiner Verteidigungsschrift den äußeren Anlass dieser merkwürdigen Angabe Kaltofens auf den Dienstübereifer des Amtsfrons zu schieben. Gleichwie dieser in der ehrlichen Überzeugung, in Fischer den Täter vor sich zu sehen, dem ängstlichen und einfältigen Menschen das furchtbare Geständnis abgepresst oder vielmehr eingepresst hätte, so könne er auch jetzt auf Kaltofen eingewirkt haben. Aber ein Charakter wie Kaltofen war nicht so leicht wie Fischer zu einem wahrheitsgetreuen Geständnis zu verleiten, noch dazu, da für ihn gar keine Beweggründe zu einer Aussage vorhanden waren, die Fischer belasteten.
Kaltofen war eine harte Natur, die allen moralischen Eindrücken von außen widerstand und eher gewohnt war, durch Täuschung auf andere einzuwirken. Hier fehlte also jedes Medium, jedes Agens, wenn es nicht von innen heraus kam. Nun war Kaltofen zwar tückisch, aber nicht bis zu dem Grade boshaft, um sich zu freuen, wenn er Unschuldige mit in sein Geschick verwickelte. Wenigstens deutet aus der Geschichte seines Prozesses nichts darauf hin. Es ist mithin gar kein Grund, anzunehmen, dass er später solchen Regungen nachgegeben und mit einem Male sich vorgenommen haben solle: Da ich sterben muss, soll der andere auch sterben!
Kaltofen blieb seit dem 5. Oktober wirklich hartnäckig bei seiner Angabe, dass Fischer sein Mitschuldiger sei; später, wann, wird nicht angegeben, hat er auch in einem Schreiben aus dem Gefängnis an die Seinigen eines Mitschuldigen gedacht, jedoch ohne ihn zu nennen.
Nachdem noch einmal alle Für und Wider zu Fischers Mitschuld abgewogen worden waren, sah das Gericht ein, dass sich nichts Entscheidendes zu der Frage ermitteln ließ, und gab die Akten aufs neue nach Leipzig. Die königlich-sächsischen Schöppen zu Leipzig erkannten am 4. Februar 1821 zu Recht, dass Kaltofen wegen zweier eingestandener Raubmorde mit der Strafe des Rades zu belegen und sein Körper auf ein besonderes Rad zu flechten sei. »Hier nächst« – die Worte des Urteils – »ist wider Johann Georg Fischer wegen der ihm beigemessenen Teilnahme an der Ermordung Winters und des von Kügelgen in Mangel allen Verdachts weiter nichts vorzunehmen, deswegen derselbe von der Inquisition wieder zu entbinden und nach Leistung des Urfehdens der gefänglichen Haft zu entlassen.«
Hinsichtlich des Amtsfrons und des Polizeigendarmen wurde verordnet, dass sie »wegen des zu Schulden gebrauchten Ungebührnisses von Gerichts wegen nachdrücklich zu verweisen«.
Kaltofen ergriff das Rechtsmittel der weiteren Verteidigung, das zweite Urteil der Juristenfakultät der Universität Leipzig bestätigte indes am 26. März 1821 die zuerst getroffene Entscheidung. Durch seinen Verteidiger flehte er nunmehr die Gnade des Königs zur Milderung der Strafe an, indem er sich auch hier wieder darauf stützte, dass er nicht der alleinige Täter sei. Noch am 4. April erklärte er dann vor Gericht, dass er es noch auf dem Schafott aller Welt sagen werde, dass Fischer dabei gewesen sei. Der König verwandelte die Strafe des Rades in die des Schwertes.
Das Urteil des Leipziger Schöppenstuhls hatte ein außerordentliches Aufsehen erregt. In der sächsischen Kriminalpraxis war es noch nicht vorgekommen, dass jemand gänzlich freigesprochen wurde mit dem ausdrücklichen Vermerk »in Mangel allen Verdachts«, nachdem man gegen ihn die Spezialinquisition verfügt hatte, was gesetzlich immer nur dann geschehen konnte, wenn ein dringender Verdacht wirklich vorhanden war.
Indessen war der Urteilsspruch zu klar und deutlich: Man musste also Fischer, sobald er »den Urfehden« geschworen hatte, nicht allein aus der Haft entlassen, sondern ihn sofort in alle Rechte eines sächsischen Untertanen wieder einsetzen. In Rücksicht auf die allgemeine Stimmung, die noch immer an die Mitschuld Fischers glaubte, stellte man ihn aber, als man ihn entließ, unter polizeiliche Aufsicht.
Er kam bald darauf aus seinem Geburtsorte nach Dresden zurück, um durch seinen Verteidiger sein Abschiedsgesuch übergeben zu lassen. Da er ohne Pass war, wurde er von der Polizei verhaftet und festgehalten. Der Obersteuerprokurator Eisenstuck richtete daraufhin eine Immediatsvorstellung an den König, dass dem Urteilsspruch sein Recht geschehe und Fischer in volle Freiheit gesetzt werde; außerdem möge er seine ehrenvolle Entlassung vom Militär erhalten und ihm die gesetzliche Pension zugesprochen werden. Diesem völlig gesetzlichen Verlangen musste endlich entsprochen werden. Fischer wurde am 19. April 1821 aus der polizeilichen Haft entlassen und nach seiner Heimat zurückgeschafft.
Der Diakonus an der Kreuzkirche, Magister Jaspis, hatte inzwischen Kaltofen zum Tode vorbereitet. Aus seinen im Druck erschienenen Mitteilungen erfährt man das meiste, was zu einer näheren psychologischen Charakterkenntnis des Verbrechers dienen kann, ohne dass jedoch auch durch diese Aufzeichnungen das eigentliche Rätsel der Mittäterschaft gelöst erscheinen könnte.
Als Jaspis den Verurteilten bald nach dem 24. April 1820 in der Absicht besuchte, ihn zum Geständnis von Teilnehmern zu bewegen, legte Kaltofen eine kalte, entschlossene Bosheit an den Tag; er sprach über sein Verbrechen mit gefühllosem Leichtsinn und leugnete, dass irgendein anderer von dem Verbrechen etwas gewusst habe. Auf Jaspis' Bemerkung, dass ja doch ein anderer dieselben Mordtaten bereits eingestanden habe, entgegnete er kurz: »Ich bin es allein gewesen.«
Nachdem Kaltofen dann im Oktober Fischer als einen Mitschuldigen angegeben hatte, erinnerte ihn der Geistliche an jene erste Unterredung; er wollte aber nichts mehr von ihr wissen.
Indes zeigte er in den letzten Tagen manchmal eine größere Rührung. Er bewies ein richtiges Urteil über seine Tat und Selbsterkenntnis. Ein Buch für Leidende, das man ihm geliehen hatte, legte er mit der Bemerkung beiseite, das sei ein Buch für unschuldig Leidende; für ihn passe es nicht. Aber von solchen Betrachtungen, die ihn ganz zu der Erkenntnis seines Seelenzustandes hätten führen können, ließ er sich durch die Besuche der Neugierigen gern abhalten. Seine Eitelkeit fand dabei Befriedigung. Als er gehört hatte, dass der Geistliche am Sonntag vor seiner Hinrichtung in der Predigt auf ihn angespielt habe, wünschte er, sie zu lesen. Der Prediger las ihm den Text vor, aber auch die ergreifendsten Stellen erweckten in ihm keine besonders tiefe Gemütsbewegung.
Sichtlich lag ihm viel an der Meinung anderer. Der Gedanke schien ihn zu beunruhigen, dass man seine Angabe, einen Mitschuldigen gehabt zu haben, für eine Unwahrheit halten könne. Jedoch äußerte er oft, dass er der verantwortliche Urheber der Tat sei und den Tod verdient habe. Zuweilen drückte er den Wunsch aus, dass sein Beispiel recht lebhafte Eindrücke zurücklassen möchte. Der Geistliche sah ihn sogar dreimal weinen. Nach der letzten Betstunde am Abend vor seiner Hinrichtung aber, als jeder Anwesende tief erschüttert war, ergriff er, wie er es nach jeder Unterredung getan hatte, seine Pfeife und ließ sich in Gespräche über ganz andere Dinge ein.
Noch in derselben Nacht schlief er ruhig fünf Stunden lang und griff auch dann, nachdem er schon das Armesünderhabit angezogen hatte, wieder zu seiner Pfeife. Doch war diese Ruhe kein stumpfsinniges Erstarren; er zeigte vielmehr bis zuletzt viel Verstand und Überlegung.
In dem Augenblick, als der Geistliche in die Stube trat, um ihn zum letzten Gang abzuholen, übergab Kaltofen ihm einen Zettel mit einer Art Bekenntnis. An diesem Zettel musste ihm sehr viel gelegen sein, denn als die erste Niederschrift beim Trocknen am Lichte etwas angebrannt war, hatte er sofort noch eine Abschrift hergestellt. In diesem Bekenntnisse nannte er »mit Hochachtung die Namen der würdigen Männer Teller und Lavater, welche ein Buch für schwere Verbrecher und zumal für einen Mörder herausgegeben, das den tiefsten Eindruck auf sein Herz gemacht, ihm Beruhigung gewährt und ihn, so wie die kräftigen Ermahnungen des Geistlichen, bis zu dem letzten Hauche seines Lebens gestärkt habe«.
»Wolle Gott«, heißt es am Schlusse, »dass es mehrere und zumal Mitschuldige mit wahrer Andacht lesen und zugleich eine ebenso rechtschaffene Reue haben möchten. Dieses wünscht ein mit Gott versöhnter und zu seinem Tode vorbereiteter Verbrecher. Johann Gottfried Kaltofen. Dresden, den 11. Juni 1821.«
Als Aufschrift stand darauf: »Dieses habe ich vier Stunden vor meinem Tode geschrieben.«
Vor dem auf dem Marktplatze öffentlich gehegten peinlichen Gericht beharrte Kaltofen bei seinem Geständnisse, die beiden Mordtaten verübt zu haben, ohne bei dieser Gelegenheit Johann Georg Fischer einer Teilnahme zu beschuldigen. Er sprach jedoch das Ja, das den an Winter verübten Mord betraf, rascher und entschlossener aus als das zweite Ja, und der Geistliche bemerkte dabei an ihm auch eine seltsame Änderung der Gesichtszüge.
Auf dem Wege zum Richtplatze weinte er und sagte ohne Veranlassung zu dem Geistlichen, der ihn begleitete: »Mir ist wohl.« Auf den Stufen des Schafotts richtete er seine Blicke auf die Menge, dann bestieg er das Blutgerüst mit Eile. Er sagte die Beichte stotternd her, und seine Todesangst war jetzt nicht mehr zu verkennen. Allein nach der gewöhnlichen Absolution ermannte er sich, stand auf und sprach die Worte:
»Meine Herrschaften, Fischer hat dieselbe Strafe verdient, die ich jetzt erleide.« Dann setzte er sich gefasst nieder, strich die Haare aus dem Nacken und empfing den Schwertstreich.
Diese Worte waren vom Volke gehört worden. Sie brachten eine ungewöhnliche Aufregung hervor. Niemand konnte an der Wahrhaftigkeit dieses vierundzwanzigjährigen, wohlgebildeten Verbrechers zweifeln, der die Teilnahme aller, besonders der Frauen, durch seinen gefälligen Anstand und durch die von aller Frechheit entfernte Ruhe in seiner Haltung in hohem Grade erregt hatte. Aber derselbe Fischer, der sich früher selbst als Mittäter angegeben hatte und den der so fromm sterbende Kaltofen nun in seinem letzten Augenblick noch einmal der Mitschuld bezichtigte, derselbe Fischer war vom Gericht völlig freigesprochen worden, und – mehr als das – er ging in diesem Augenblicke zum Hohne für das Rechtsgefühl frei in Dresdens Straßen umher.
Fischer war gerade an diesem Tage wieder in Dresden. Man hatte ihn gesehen; man wusste, dass er in die Wohnung seines Verteidigers gegangen war, um sich nach seinem Abschiedsgesuche zu erkundigen. In seiner aufgeregten Stimmung rottete sich das Volk zusammen und besetzte die Zugänge. Eisenstuck ließ sich aber nicht schrecken und wandte das beste Mittel an, die Masse, die wohl selbst nicht wusste, was sie eigentlich wollte, in Respekt zu halten. Er ließ einen Wagen vorfahren und stieg offen und vor aller Augen mit seinem Klienten hinein. So fuhr er mit ihm ruhig durch die Menge fort, die stumm und untätig zusah.
Erst als Fischer schon lange wieder in seiner Heimat war, wurde endlich sein Schicksal in gesetzmäßiger Art entschieden. Am 26. August 1822 erhielt er auf Befehl des Königs, »weil er durch das Urteil völlig absolviert und wider ihn in Mangel Verdachts weiter etwas nicht vorzunehmen sei«, in gewöhnlicher Art seinen Abschied. Darin wurde ausdrücklich erklärt, »dass er sich während seiner mehr als sechzehnjährigen Dienstzeit als Unterkanonier sowohl im Lande als im Felde, in den Feldzügen 1813-1815, jederzeit gut und zur Zufriedenheit seiner Offiziere betragen habe«. Die frühere Streichung seines Namens aus den Listen wurde zurückgenommen und er als ein treuer Diener allen Behörden empfohlen. Auch Eisenstuck erntete Lob und Ruhm durch Fischers Verteidigung.
Was es mit den letzten Worten Kaltofens auf sich hatte, blieb ein Rätsel. Man suchte die verschiedensten Deutungen, die Fischer teils belasten, teils entlasten konnten, aber etwas Greifbares wurde nicht mehr ermittelt.
Das Trauerspiel von Kügelgens Ermordung hat noch zwei Nachspiele gehabt: eine Farce und eine neue grauenhafte Tragödie.
Zuerst die Posse. Die Dresdener Judenschaft, beseelt von derselben Entrüstung über den Mord, die die ganze Stadt erfüllte, hatte den Beschluss gefasst, die Entdeckung der Mörder auch ihrerseits zu einer Ehrensache aller zu machen, und war deshalb übereingekommen, dass dasjenige ihrer Mitglieder, das möglicherweise zu dieser Entdeckung beitrage, auf die Prämie von 1000 Talern Verzicht leisten solle. Nachdem aber der wahre und vermeintliche oder auch wirkliche andere Mörder entdeckt war, meldete sich Hirschel Mendel, der die Uhr Kügelgens nachgewiesen hatte, und beanspruchte die 1000 Taler. Gleich darauf kam auch Löbel Graf und forderte dieselbe Summe, weil er die den Erschlagenen geraubten Oberröcke angegeben hatte. Statt der Prämie zu entsagen, prozessierten beide miteinander über den früheren oder späteren Anspruch. Die Sache wurde durch einen Vergleich geschlichtet; die beiden Juden teilten sich in die Prämie.
Die Tragödie ist folgende: Kaltofens Hinrichtung wurde für das Volk in Dresden ein Fest, wie es nicht sein soll. Der junge, hübsche Mensch war auf so vornehme Weise wie ein großer Herr mit allem möglichen Gepränge vom Leben zum Tode gebracht worden. Alle Welt hatte sich um ihn gedreht, seiner Eitelkeit war auf alle Art geschmeichelt worden, und da ein Geistlicher ihn begleitete, war er obendrein fromm gestorben und gewissermaßen vom Schafott durch leichte, rasche Todesart geradeswegs in den Himmel gekommen. Unter die Tränen, die dabei vergossen wurden, stahl sich mancher Seufzer, auch unter solchen Festlichkeiten und an der Hand eines ehrwürdigen Priesters öffentlich zu sterben; das alles erschien als ein Glück, ein Vorzug, der dem Verbrecher vor dem Unschuldigen wurde, der vielleicht langsam, qualvoll, in dunkler Hütte und auf faulem Strohlager, von keinem Teilnehmenden besucht, der Erlösung entgegenschmachtete.
Auf die Phantasie eines unglückseligen, sittlich verderbten Weibes hatte die Hinrichtung einen unauslöschlich bezaubernden Eindruck gemacht. Sie wollte auch so gottselig sterben. Vier Wochen nach Kaltofens Hinrichtung lud sie ein verlobtes Mädchen zu sich ein und bewirtete es. Als das Mädchen bald darauf einschlief, ermordete sie es im Schlafe. Sie reinigte den Leichnam und die Mordwerkzeuge und gab sich nach wenigen Stunden bei der Polizei selbst als Mörderin an. Freimütig bekannte sie als Motiv, dass schon früher bei zwei anderen Hinrichtungen, im Jahre 1804 und 1809, der Gedanke in ihr rege geworden sei, auch einen Mord zu begehen, um auch so sterben zu können; nach Kaltofens herzerhebender Hinrichtung aber habe sie dem Wunsche nicht mehr widerstehen können. An ihrer Stubentür hatte sie das Datum der Exekution verzeichnet, um immer an die Vorgänge dieses Tages erinnert zu werden.
Quellen
- Kriminalfälle des neuen Pitaval - von Willibald Alexis