Eugen Weidmann (* 5. Februar 1908 in Frankfurt am Main; † 17. Juni 1939 in Versailles; in Frankreich übliche Namensform Eugène Weidmann) war ein deutscher Staatsangehöriger, der in Frankreich sechs Morde beging. Seine Enthauptung durch die Guillotine war die letzte öffentlich vollzogene Hinrichtung in Frankreich und ist auf einem öffentlich zugänglichen Amateurfilm festgehalten.
Eugen Weidmann wuchs als Sohn eines Exportkaufmanns in Frankfurt am Main auf und ging dort zur Schule. Vom Ausbruch des Ersten Weltkriegs an lebte er bei seinen Großeltern und begann in dieser Zeit zu stehlen. Später verbüßte er fünf Jahre Haft wegen Raubes. Während dieser Zeit im Gefängnis traf Weidmann seine späteren Komplizen Roger Million, Jean Blanc und Fritz Frommer. Nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis beschlossen sie, gemeinsam reiche Touristen, die Frankreich besuchten, zu entführen und zu bestehlen. Sie mieteten für diesen Zweck ein Haus in Saint-Cloud in der Nähe von Paris.
Der erste Entführungsversuch scheiterte, weil ihr Opfer sich zur Wehr setzte. Der zweite Versuch, die Entführung einer New Yorker Tänzerin, Jean de Koven, war erfolgreich. Eugen Weidmann tötete und vergrub sie am 21. Juli 1937 im Garten des gemieteten Hauses. Die Gruppe sendete dann Millions Geliebter, Collette Tricot, die erbeuteten Reiseschecks, um diese in Bargeld zu wechseln.
Am 3. September desselben Jahres ließ sich Weidmann vom Chauffeur Joseph Couffy in dessen Wagen an die Côte d'Azur bringen, wo er ihn in den Hinterkopf schoss, um anschließend den Wagen zu stehlen. Am 4. Oktober 1937 lockte er mit Million Janine Keller, eine selbständige Krankenschwester, durch ein Arbeitsplatzangebot in eine Höhle. Er tötete sie und stahl ihre Habseligkeiten. Am 16. Oktober 1937 arrangierten Million und Weidmann ein Treffen mit einem jungen Theaterproduzenten, Roger LeBlond, und versprachen ihm, in seine Vorführungen zu investieren. Stattdessen erschoss Weidmann ihn durch Kopfschuss von hinten und stahl seine Brieftasche.
Zusammen mit Roger Million tötete er den gemeinsamen Komplizen Fritz Frommer am 20. November. Sein nächster Schuss traf Raymond Lesobre, einen Immobilienmakler, mit dem er ein Haus besichtigte. Er stahl Lesobres Auto sowie dessen Brieftasche.
Die Polizei konnte Weidmann Anfang Dezember nach einer Schießerei verhaften, wonach er alle seine Morde gestand. Weidmann, Million, Blanc und Tricot wurden im März 1939 vor Gericht gestellt. Weidmanns Verteidiger war der renommierte Rechtsanwalt Moro-Gaffieri, der bereits 1921 Henri Désiré Landru verteidigt hatte und später Herschel Grynszpan vertrat. Weidmann und Million erhielten am 31. März die Todesstrafe, während Blanc zu einer Gefängnisstrafe von 20 Monaten verurteilt wurde. Millions Geliebte Collette Tricot wurde zuerst freigesprochen und später zu lebenslanger Haft verurteilt. Staatspräsident Albert Lebrun begnadigte Roger Million zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und bestätigte das Todesurteil für Weidmann.
Weidmanns Hinrichtung wurde von volksfestartigen Szenen begleitet. Am Vortag der Vollstreckung waren etwa 10.000 Schaulustige nach Versailles gekommen. Die Gaststätten hatten die ganze Nacht über geöffnet, der Lärm war bis in Weidmanns Zelle im Gefängnis Saint Pierre zu hören. Die Hinrichtung fand auf dem Platz vor dem Gefängnis statt und musste wegen des Ansturms der Schaulustigen um etwa 45 Minuten auf 4:32 verschoben werden.
Trotz eines geltenden Film- und Fotografierverbots wurde von einer privaten Wohnung neben dem Gefängnis aus ein Amateurfilm aufgenommen, der derzeit in Internetportalen kursiert. Auf dem Film ist zu sehen, wie nach der Niederwerfung des Delinquenten durch zwei Assistenten auf das Klappbrett der Guillotine der Scharfrichter Jules-Henri Desfourneaux per Hebel die obere Lünette fixiert und das Beil auslöst. Unmittelbar nach Abtrennung des Kopfes kippen die beiden Assistenten den kopflosen Körper seitlich in die bereit stehende Truhe ab, während ein weiterer Assistent (André Obrecht), der die Enthauptung aus einigen Metern Entfernung (um nicht vom spritzenden Blut befleckt zu werden) auf der Kopfseite des Delinquenten beobachtet hatte, zur Guillotine eilt, um den Kopf des Hingerichteten aus dem dafür gedachten Gefäß zu holen. Das Hochheben des Kopfes ist jedoch nicht mehr auf dem Film enthalten. Der Scharfrichter und die Assistenten sind mit schwarzen Gehröcken und Hüten bekleidet. Von der Niederwerfung des Verurteilten auf das Klappbrett bis zur Abtrennung des Kopfes vergehen weniger als zehn Sekunden.
Der Aufbau der Guillotine, Weidmanns letzter Weg und seine Hinrichtung auf dem Platz vor dem Gefängnis.
Wegen des unwürdigen „hysterischen Verhaltens“ der Öffentlichkeit bei Weidmanns Hinrichtung erließ Premierminister Édouard Daladier am 24. Juni 1939 eine Verordnung, wonach alle Hinrichtungen nichtöffentlich hinter Gefängnismauern stattzufinden hatten.
Die Hinrichtungsszene im Spielfilm Mathilde - Eine große Liebe (2004), bei der eine Frau (Schauspielerin: Marion Cotillard) enthauptet wird, ist an den Amateurfilm von Weidmanns Hinrichtung angelehnt.
Quellen
Lexikon der Serienmörder (Peter & Julia Murakami) 2.Auflage 2000 - S.194 -ISBN 3-548-35935-3 und aus Wikipedia
Der Fall – Gustav Schrabacher (Der Kampf in der Jauchengrube)
„Der 34jährige Hilfsarbeiter Gustav Schrabacher war bis 22.Juli 1929 bei einem Bauern in Rainbach bedienstet. Er löste das Dienstverhältnis, ging in das Gasthaus, zechte bis mittags und ging endlich fort, um zu betteln. Zuerst kam er zum Hause der Bäuerin Karoline Moritz. Die Frau gab ihm ein schönes Stück Selchfleisch, Schrabacher war damit aber nicht zufrieden, warf ihr das Fleisch in das Vorhaus und beschimpfte die Bäuerin in gröblichster Weise.
Dann kam er zum Hause des Alois Goldberger und verlangte ein Mittagessen. Man gab ihm nur Brot und dieses schleuderte er zurück. Schrabacher begann zu schimpfen und zu drohen und sollte von dem Knechte Johann Ertl fortgeschafft werden. Als Schrabacher mit geballten Fäusten auf ihn eindrang, lief Ertl in die Wohnstube zurück. Schrabacher schlug nun mehrere Fensterscheiben ein. Nun ging Ertl in Begleitung des Schneiders Koran in den Hof, um den Bettler fortzubringen. Dieser bewaffnete sich mit einer Schaufel und schlug die beiden in die Flucht. Dabei fiel Koran in die Jauchegrube. Ertl und Schrabacher gerieten in ein Handgemenge, und dabei fiel auch Ertl in die Jauchegrube. Der wütende Schrabacher sprang ihm aber nach, entriss ihm die eiserne Gabel, und nun wäre Ertl verloren gewesen, wenn nicht der Bauer herbeigeeilt wäre und Schrabacher durch Schläge von weiteren Angriffen abgehalten hätte.
Nun kletterten alle aus der Grube, Bauer und Knecht zogen sich in das Haus zurück. Der Angeklagte folgte ihnen, nahm aus dem Vorhaus das Fahrrad des Bauern und warf es in die Jauchegrube. Er schlug auch noch vier Fenstertafeln ein, dann bewaffnete er sich mit einem Prügel und setzte sich im Hofraum nieder. Hier aber schlief er bald ein und die Gendarmerie setzte ihn hinter Schloss und Riegel.“
Die 44-jährige Marianne Sweceny lebte nun seit 4 Jahren in der Badener Straße 194 in Traiskirchen. Nach dem Tod ihres Gatten war sie aus Wien fortgezogen. Ihr Ehemann war Sektionschef im Landesverteidigungsministerium gewesen. Viele Jahre war sie bei ihm als Hausgehilfin tätig. Als er dann zu kränkeln begann, heiratete der Mann seine Bedienstete. Er lebte nicht mehr lange und ließ seine Frau bald als Witwe zurück. Marianne Sweceny übersiedelte nach Traiskirchen. Von dem Erbe konnte sie sich eine schöne Wohnung leisten. Dazu kamen noch Einkünfte aus Hausbesitzungen des verstorbenen Gatten.
Frau Sweceny galt als sehr lebensfroh, aber keinesfalls als leichtsinnig. Sehr schnell hatte sie es verstanden, die Zuneigung der in der Umgebung lebenden Menschen zu gewinnen und war als angesehener Gast bei den verschiedensten gesellschaftlichen Ereignissen gerne gesehen. Ihr Haus galt als beliebte Adresse für unterschiedlichste Treffen und so war sie schnell über den Tod ihres Gatten hinweggekommen. Langweilig war ihr nie. Ihr Leben hatte sich gründlich geändert und sie konnte sich im Grunde als sehr zufrieden bezeichnen. Nur eine Sorge bedrückte die sympathische Frau. Einer ihrer Brüder lag ihr sehr in der Tasche, wie sie es zu nennen pflegte.
Dieser Verwandte, der 55-jährige Johann Schilger, war vor etwa einem Jahr arbeitslos geworden. Ständig in Geldnöten - er hatte auch für eine Ziehtochter zu sorgen - sprach er bald bei seiner wohlhabenden Schwester vor und bat sie um Geld. Sie gab ihm, was er wollte, und er kam wieder. Seine Auftritte wurden immer fordender und Frau Sweceny begann sich allmählich vor ihrem Bruder zu fürchten. Sie hatte bald Angst, alleine im Haus zu sein und wurde für ihre Umgebung immer sonderbarer. Wenn sie verreiste, verbot sie ihren Bekannten streng, ihren Aufenthalt irgendjemand bekannt zu geben.
Da ihre Wohnung sehr groß war, hatte sie einen Teil einem Zahnarzt vermietet, den sie eines Tages bat: "Wenn mein Bruder kommt, sagen sie ihm um Gottes Willen nicht, wo ich bin. Ich bin sonst meines Lebens nicht mehr sicher!"
Nun war sie schon so weit, dass sie sich um eine andere Wohngelegenheit umschaute und mit der Gemeinde Schwadorf in Verhandlungen trat, um ein Grundstück zu kaufen. Sie stellte fast keine Bedingungen und war mit nahezu allen Vorgaben der Gemeinde einverstanden. Nur von einer Bedingung ging sie nie ab: "Niemand darf meine Adresse erfahren!"
Anfang Juli kam Frau Sweceny ganz aufgeregt zu ihren Bekannten und schilderte, dass sie ihr Bruder wieder besucht hatte und es sei zu furchtbaren Szenen gekommen: "Er hat mich mit einer Waffe bedroht!" Mit einem Revolver, den sie ihm selbst geschenkt hatte. "Als mein Mann starb, hat mich mein Bruder um diese Waffe gebeten, weil er sich gefährdet fühlte. Ich hab‘ mit dem Revolver nichts anfangen können und hab‘ ihn ihm gegeben. Jetzt ist er wieder gekommen, um Geld zu erbetteln." Das höre sich jetzt endlich einmal auf, diese ewige Bettelei, habe sie zu ihm gesagt. Er bekäme ab sofort kein Geld mehr von ihr. Er müsse sich wieder um ordentliche Arbeit umschauen. "Da hat er die Waffe aus der Tasche gezogen und sie gegen meine Stirn gehalten", erzählte Sweceny mit bebender Stimme. "Er hat mich bedroht, ist dann aber gegangen."
Sie war ganz erschüttert, vor allem aufgrund der Tatsache, dass sie selbst es war, die ihm die Waffe in die Hand gegeben hatte, mit der er sie jetzt bedrohte. "Wenn mein Bruder noch einmal kommt, bin ich verloren!"
Am Samstag, dem 6. August 1932, kam gegen 11 Uhr ein im Hause unbekannter Mann zur Sektionschefswitwe. Vorerst machte sich im Hause keiner darüber Gedanken, denn sie öffnete ihm die Wohnungstür und ließ ihn freundlich grüßend eintreten. Kurz darauf hörten die Nachbarn einen heftigen Streit und erkannten die Stimme der Frau Sweceny. Erschrocken dachten alle sofort an die ängstliche Prophezeiung und befürchteten, ihr Bruder könnte gekommen sein. Ein Nachbar sagte: "Ich schau‘ ‘rüber, vielleicht ist’s eh‘ gar nicht so schlimm, wie sie immer sagt." Noch bevor er seine Wohnung verlassen hatte, krachte ein Schuss.
Frau Sweceny riss ihre Wohnungstür auf und lief mit angsterfülltem Gesicht in den Hof, wo sie in der Nähe des Brunnens Deckung suchte. Ein Mann stürmte hinterher, in der rechten Hand einen Revolver und schrie: "Versteck‘ dich nicht!" Im Hof zielte er auf die Frau und gab in rascher Folge drei Schüsse ab. Blutüberströmt brach Frau Sweceny zusammen. Der Unbekannte drehte sich um und lief wieder zurück in die Wohnung. Ein weiterer Schuss hallte durch‘s Haus.
Große Aufregung machte sich breit und alle eilten in den Hof. Der bedauernswerten Frau war nicht mehr zu helfen, sie war unter den Kugeln ihres Mörders gestorben. Zwei hatten sie direkt im Bereich der linken Brust getroffen, die dritte war als Querschläger von der steinernen Brunneneinrandung abgeprallt und ebenfalls in ihre Brust gedrungen. Keiner getraute sich in die Wohnung, in die der Täter geflüchtet war.
Die rasch herbeigeeilte Gendarmerie stürmte darauf die Wohnung, aus der keine Geräusche mehr zu hören waren und fand den Schützen tot am Boden liegend vor. Er hatte sich mit einem Schuss selbst getötet. Noch war nicht bekannt, um wen es sich bei dem Täter handelte. In seinen Taschen fand man eine Wiener Straßenbahnkarte für Arbeitslose und eine frisch gelöste Bahnkarte der Badener Bahn. Wohl deutete alles darauf hin, dass es sich beim Täter um den Bruder des Opfers handeln müßte, doch fehlte dazu vorerst jeder Beweis. Im Haus hatte niemand den Verwandten der Sweceny jemals gesehen. Gesprochen hat sie ja häufig von ihm, nur zu Gesicht hat in nie jemand bekommen.
Schon am nächsten Tag war es möglich, mit einem anderen Bruder der Ermordeten Kontakt aufzunehmen, der sich unverzüglich nach Traiskirchen begab. Erschrocken und traurig zugleich musste er feststellen, dass er mit einem Schlag seine Schwester und einen seiner Brüder verloren hatte. Er bestätigte die Vermutung der Sicherheitsbehörde: "Ja, der Tote ist mein Bruder Johann Schilger."
Damit war das Mordrätsel völlig gelöst. Wie aus den Aussagen der Nachbarn geschlossen werden konnte, war es wieder um Geld gegangen, um das Johann Schilger seine Schwester anbetteln wollte. Sie hatte ihn abgewiesen und damit ihr Todesurteil gesprochen.
Die beiden Toten wurden in die Totenkammer von Traiskirchen gebracht, wo sich erschütternde Szenen abgespielten. Auch die Ziehtochter des Todesschützen war gekommen. Nachbarn des Opfers erinnerten sich, dass die Witwe am Morgen ihres Todestages beinahe schon ungewohnt fröhlich gewesen war und vorgehabt hatte, zum Jahrmarkt nach Wiener-Neudorf zu fahren, um "sich wieder einmal so richtig unterhalten zu können." Doch ihr Mörder war ihr zuvorgekommen.
Quellen
Polizeiberichte aus Österreich - (von Erich Müllner) - Ausgabe 2004
Der Fall - Julius Adolf Petersen
Der Mann sah überzeugend aus in Bowler, schwarzem Anzug und den gewienerten Schuhen. Optisch ein Gentleman, der bei Damen gut ankam. De facto einer, dessen größter Stolz es war, Panzerknacker zu sein, und zwar ein ganz spezieller, der Tresore nicht aufbrach, sondern erst den Schlüssel stahl, um ihn dann wieder zurückzubringen. Irgendwo, das muß man zugeben, hatte er Stil.
Man gab ihm einen "Ehrennamen": Lord von Barmbeck (damals noch mit "C"). Bürgerlich hieß er Julius Adolf Petersen, wurde am 7. Oktober 1882 in einer Kellerwohnung am Borstelmannsweg in Hamm als Sohn eines Zimmermannes geboren. Später war er Kneipenwirt in einem Kellerlokal in der Bartholomäusstraße. Er wurde 51 Jahre alt.
In seinen Lebenserinnerungen bespiegelte und gefiel er sich in dem, was er tat, wenn auch nicht ohne Selbsterkenntnis: Er nannte sich einen "bockbeinigen Mephistojünger, dem Fluch der bösen Tat erlegen". Tatsächlich hat er die organisierte Kriminalität in Hamburg begründet. Als "Held" blieb er bis heute in Erinnerung, weil er sich nicht lösen konnte aus diesem Strudel, der ihm so viel "Anerkennung" bescherte.
Eine orangefarbene Karteikarte mit der Aufschrift "Schulknabe" führt zu dem, was ihn bis heute zu etwas Besonderem in der Stadtgeschichte macht: 20 Meter vergilbte Akten. Die Karte gehört zu seinem ersten Delikt. Er hatte eine Geldbörse mit 20-Mark-Stücken unterschlagen. Er bekam dafür, erst 13 Jahre alt, fünf Tage Gefängnis.
Die Geschichte dieses Mannes wird im St.-Pauli-Theater gezeigt. Ulrich Tukur spielt den "Lord", singt dazu wenig bekannte Lieder von Hans Albers und hat selber welche dazugedichtet. "Petersen", sagt Tukur, "haftet eine Art Robin-Hood-Image an, aber das ist übertrieben. Er gilt heute immer noch als Held, war aber ein Schwerkrimineller. Mit Prostitution und Mord hatte er allerdings nichts zu tun."
Dafür war er zum Ausklang des Kaiserreichs und in die Weimarer Republik hinein der bekannteste Hamburger Kriminelle - pflegte aber sein Image als braver Bürger, heiratete 1911 und wurde Gastwirt. Doch im Grunde war er Kopf der "Barmbecker Verbrechergesellschaft", einer Bande von Dieben, Einbrechern und Räubern.
Ein starker Gaunertrupp, vor dem kein Tresor in Hamburg sicher ist. Einbrüche und Raubüberfälle sind ihre Spezialität. Und schillernd ihre Namen: "Schlachterkarl", "Lockenfitsche", "Rabenmax" und "Hunderobert", um nur einige zu nennen. Beim Verteilen der Beute zieht der "Lord" sie auch gerne über den Tisch.
1917, als er mal wieder im Gefängnis sitzt, gelingt es ihm, auszubrechen, ebenso wie 1918, weshalb er sich selber lieber "Aus-" statt Einbrecher nennt. Die Blütezeit seiner Verbrecherkarriere beginnt nach dem Ersten Weltkrieg, und das neue Phänomen der organisierten Kriminalität stellt die Polizei in Hamburg vor Rätsel. Der "Lord" knüpft das Netz von Helfern und Helfershelfern kompetent und im großen Stil. Er spannt es über halb Deutschland. Reisende Bandenmitglieder begingen schwer zu entwirrende Verbrechen. Dabei gibt die Polizei selbst zu, daß die Bande "in geradezu bewundernswürdiger Weise" organisiert ist.
1920 erleichtert Petersen in seinem größten Coup mit seiner Gang den Geldtransporter der Farmsener Trabrenngesellschaft um 190 000 Mark, die Amtskasse der Seewarte um mehr als 50 000 Mark und das Postamt in der Susannenstraße um 222 300 Mark - nachdem sie den Postbeamten erst beim Schäferstündchen beobachtet und ihn dann in einen Schrank gesperrt haben. Den Tresor räumt der "Lord" persönlich aus. Er wird geschnappt.
Von 1922 an werden dann 200 Delikte verhandelt, die ihm zugeschrieben werden, 3000 Haftbefehle werden ausgestellt, 400 Personen müssen sich vor Gericht verantworten. 1924 bekommt der "Lord" eine Zuchthausstrafe von 15 Jahren, dazu für zehn Jahre Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.
1927 schreibt er in seiner Zelle in "Santa Fu" an seinen Memoiren und zeigt, daß er auch gut erzählen kann. Er gibt sogar Anweisung, was auf dem Titelbild zu erscheinen habe: "Links in der Ecke das gewaltsame Öffnen eines Geldschranks."
1932 wird er vorzeitig entlassen. Weil er als höflich, ruhig und bescheiden gilt, vermutet man Besserung und eine gefestigte Persönlichkeit. In Gnadengesuchen hat er außerdem seine "Psychose des Verbrechers" mit seiner "Neigung zu verkehrtem Heldentum" geradezu tiefenpsychologisch verklärt. In seinen Memoiren heißt es: Ich büße so, wie ich gefehlt habe, kühn waren meine Handlungen, ohne Murren ist meine Buße." Dabei hat er gerade hinter Gittern sein Organisationstalent weiter ausgebaut und mit Hilfe von Kassibern, bestochenen Polizeibeamten und Rechtsanwälten einen regen Nachrichtenverkehr eingefädelt und Befehle weitergegeben.
Petersen wird wieder rückfällig - und im Oktober 1933 festgenommen, weil er im Verdacht steht, mit einem Raubmörder namens Hannack Einbruchddiebstähle ausgeführt zu haben. Hannack schießt ihm dabei in den Arm. Die Polizei wirft dem "Lord" auch vor, daß er die Hand im Spiel hat, als sein Bruder Arnold Blüten in Umlauf bringt.
Am 21. November 1933 wird er vorgeführt. Kommissar Präger, Leiter des Falschgelddezernats, befragt ihn. Zurück in der Zelle, sieht Julius Adolf Petersen wohl keine Chance mehr, in seiner heißgeliebten Freiheit leben zu können. Präger notiert im Protokoll: "Petersen hat noch am gleichen Tage gegen 20 Uhr sich durch Erhängen selbst entleibt."
Eine zwiespältige Persönlichkeit mit Charisma hatte ihr Leben beendet. Der Ruhm des Lords von Barmbeck blieb zwar zweifelhaft, aber auch nachhaltig. Das macht ihn bis heute unsterblich.
Quellen
-abendblatt.de - erschienen am 22. Januar 2005 (von Alexandra zu Knyphausen)
Der Fall - Gabor Bodony
Szenen wie in einem Wild - West - Film ereigneten sich am Morgen des 1. September 1928, einem Samstag, am damaligen Suttnerplatz (heute Rilkeplatz) in Wien, auf der sonst so friedlichen Wieden.
Der Juwelier Leopold Kürer hatte eben erst sein Geschäft Suttnerplatz 7 geöffnet, als ein junger, sehr elegant gekleideter Mann eintrat und eine Uhr kaufen wollte. Als Kürer die Uhr verpackte, verspürte er einen mächtigen Schlag auf den Kopf. Einen zweiten Hieb des Kunden konnte Kürer geistesgegenwärtig abwehren und den Täter - es war der Käufer der Uhr - zurückstoßen. Dem Überfallenen gelang es, auf die Strasse zu taumeln, laut um Hilfe zu rufen und sich in ein benachbartes Geschäft zu flüchten. Währenddessen verließ der mit einer Pistole bewaffnete Räuber den Juwelenladen und rannte durch die Margarentenstrasse gegen die Schleifmühlgasse. Jedoch ein am Suttnerplatz diensttuender Verkehrspolizist hatte die Situation beobachtet und folgte nun, mit der Dienstwaffe in Anschlag, dem flüchtenden Räuber.
Bald entwickelte sich zwischen dem Flüchtenden und seinem Verfolger ein reger Schußwechsel, wobei der Polizist durch einen Schuss verletzt wurde. Auch ein Autofahrer, der das Ereignis beobachtet hatte, beteiligte sich mit seinem Wagen an der Verfolgung und wurde ebenfalls vom Flüchtenden beschossen. Es gelang dem Fahrer jedoch, den Räuber einzuholen und als der Täter die Fahrbahn überquerte, erfasst ihn der Wagen des Verfolgers. Der Mann blieb verletzt auf der Straße vor dem Haus Margaretenstrasse 9 liegen und als er erkannte, dass eine Flucht nicht mehr möglich war, richtete er die Waffe gegen sich und tötete sich durch einen Kopfschuss mit seiner letzten Kugel.
Bei den folgenden polizeilichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass es sich bei dem Täter um einen aus Budapest stammenden Artisten namens Gabor Bodony handelte, der in Wien unter dem Namen "Texas King" in verschiedenen Varietees als Kunstschütze aufgetreten war.
Seine erfolgreichste Bühnennummer wurde unter der Bezeichnung "Das Spiel mit dem Tod" angekündigt und war beim Publikum immer gut angekommen.
Für Gabor Bodony war es an diesem 1. September 1928 sein letzter "Auftritt" in Wien gewesen, Publikum war genug vorhanden aber das "Spiel mit dem Tode" war für ihn endgültig verloren.
Quellen
- Tatort Wien - 2. Band - Die Zeit von 1925 - 1944 (von Harald Seyrl) Ausgabe 2007 - S.77 - ISBN 3-911697-10-1
Der Fall - Karl Hübscher
Er war ein lebensfroher gutmütiger Mensch. Nur einmal, da rastete Karl Hübscher aus und schlug mit einem Bierschlegel zu, bis sie tot war.
Karl Hübscher scheute die Arbeit zwar nicht, aber das verdiente Geld auszugeben, war ihm bedeutend lieber. Am liebsten zog er mit Frauen durch die Gegend.
Als Marktfahrer war er viel unterwegs. Es fiel ihm leicht, Bekanntschaften zu machen. Mit 22 Jahren ging er seine erste Ehe ein, die aber nicht von Dauer war, weil die Gattin kein Interesse für sein Geschäft aufbringen konnte und sich immer öfter die Zeit bei Tanz und anderen Lustbarkeiten, ohne ihren angetrauten Ehemann, vertrieb. Abends, oder besser nachts, kam sie betrunken nach Hause, was den Fortbestand der ehelichen Gemeinschaft keinesfalls förderte. Nach elf Jahren wurde die Ehe einvernehmlich geschieden. Der Mann war frei und bald zog er wieder mit einer Frau zusammen, der Markthändlerin Rosa Popovsky. Da sie aus der Branche kam, war eine berufliche Gleichgültigkeit nicht zu befürchten.
Das Zusammenleben gestaltete sich sehr harmonisch. Sie machten Ausflüge und so kamen sie auch öfter über die Grenze in die Tschechoslowakei. Da die beiden auch ihr berufliches Interesse teilten, konnten diese Fahrten zum Einkauf von Waren genutzt werden, die dort viel billiger waren.
Eine neue Beziehung
Doch auch diese Verbindung war nicht für die Ewigkeit geschaffen. Eines Tages lernte Hübscher auf einem Markt in Linz Marie Horvath kennen. Die um 27 Jahre jüngere Frau gefiel ihm und auch Marie hatte an dem Mann Gefallen gefunden. Nach 23 Jahren andauernder Lebensgemeinschaft trennte er sich von Rosa Popovsky. Zuvor verkaufte er noch sein kleines Haus in Kirchham bei Gmunden in Oberösterreich und gab einen Teil des erzielten Erlöses seiner scheidenden Lebensgefährtin.
Hübscher zog in die Wohnung seiner neuen Freundin. Nicht nur die berufliche Harmonie gefiel dem Mann, sondern auch die hervorragenden Eigenschaften, die diese Frau als Köchin unter Beweis stellen konnte. Doch bald stellten sich Unstimmigkeiten ein, vor allem wegen des großen Altersunterschiedes. Ab und zu gerieten sie in heftigen Streit. Doch Hübscher lag es nicht, zu streiten und so zog er es alsbald vor, sich von seiner neuen Liebe wieder zu trennen. Dazu kam noch die zufällige Begegnung in Brünn mit seiner früheren Lebensgefährtin Popovsky. Erneut zog er mit dieser Frau zusammen und lebte mit ihr in Brünn.
Horvath liebt ihren Karl immer noch
Horvath konnte den Verlust nicht verkraften und schrieb ihm immer wieder Briefe, in denen sie Karl ihrer Liebe versicherte. Eines Tages packte Hübscher seine sieben Sachen. Er fuhr nach Wien und zog wieder bei Horvath ein. Die beiden verstanden sich neuerlich prächtig und dem Glück schien kein Hindernis im Wege zu stehen. Sie reisten viel herum und kamen auch in verschiedene Orte des bereits bekannten Nachbarlandes. Noch war die Welt in Ordnung.
Eines Tages kamen sie nach Karschau. Dort lud Horvath mehrere Marktfahrer zu einem Besuch nach Wien ein. Hübscher verdächtigte sie, mit den Besuchern Verhältnisse angefangen zu haben und wieder gab es Streit. Streit war bald nichts mehr Außergewöhnliches im 3. Bezirk, in der Erdbergstraße Nr. 48.
Ein heftiger Stoß
Am 14. Juli 1925 begleitete die Frau ihren Lebensgefährten in die Handels- und Gewerbekammer, weil er wegen seiner Marktfahrerlizenz etwas zu erledigen hatte. Schon am Hinweg begann ein Streit, der sich am Rückweg fortsetzte und an Heftigkeit zunahm. Horvath hänselte den Mann und setzte die Sticheleien auch noch in der Wohnung fort. Selbst im Bett gab sie ihren Spott nicht auf. Endlich wurde es ruhig und der Mann schlief ein. Plötzlich weckte ihn ein heftiger Stoß in die Rippen, begleitet von einem scharfen: "Hör auf zu schnarchen!" Hübscher war verärgert aufgewacht. Er drehte sich zur Seite und schlief wieder ein. Wie lange, konnte er nicht sagen, als ihn ein neuerlicher Stoß in die Seite aufschrecken ließ: "Hör auf zu schnarchen!" Er fuhr in die Höhe und noch bevor er etwas sagen konnte, setzte sie schon nach: "Du musst fort! Das is‘ nix mit uns zwei!" Horvath wollte ihn nicht mehr länger in ihrer Wohnung dulden.
Als Hübscher am Morgen nach dieser unruhigen Nacht erwachte, fragte er sich, wie es nun weitergehen sollte. Er setzte sich halb auf und blickte um sich. Neben ihm lag Horvath, sie schlief noch. Ihre Atemzüge waren regelmäßig und von einem ganz leisen Schnarchgeräusch begleitet. Er erinnerte sich an die nächtlichen Störungen und verspürte beinahe schon wieder so einen Stoß in die Rippen. Er dachte, ob er sie nicht auch wecken sollte. Nicht nur er, sondern sie schnarchte ja auch. In Gedanken beschimpfte er sie und bedachte sie mit den schlechtesten Wünschen. Das Gefühl der Eifersucht kam in ihm auf. In letzter Zeit war sie oft mit anderen Männern unterwegs gewesen und das ärgerte ihn jetzt umso mehr. Tage war sie oft ausgeblieben und er wusste nicht, wo sie gewesen war.
Auf dem Nachtkästchen lag der Bierschlegel
"Umbringen könnt‘ ich des Weib!" dachte er hasserfüllt und ließ seine Blicke durch das Zimmer schweifen. Er kannte niemanden, zu dem er hätte ziehen können. Auf seinem Nachtkästchen lag ein hölzerner Bierschlegel. Hübscher fiel dieses Werkzeug gar nicht bewusst auf. Es lag ja immer neben dem Bett. Früher hatte er es verwendet, wenn er aus Papier Figuren ausgestanzt hatte. Er sah zur Decke und sein Blick wanderte zu den Fenstern. Dahinter war die Freiheit, dachte er. Seine Hand griff nach diesem Werkzeug. Es kam ihm vor, als spürte er jetzt die nächtlichen Rippenstöße und sein Hass wuchs ins Unermessliche. Hübscher hob die rechte Hand, in der er den Bierschlegel hielt und ließ das Werkzeug auf den Kopf der schlafenden Frau donnern. Von einem schrecklichen Geräusch begleitet, spritzte Blut auf die Bettwäsche und die Wand. Ein zweites Mal schlug er zu. Wieder dieses Geräusch, das ihn zusammenfahren ließ. Trotzdem holte er ein drittes Mal aus und wieder fuhr die Keule in die Masse aus Haaren, Knochen, Hirn und Blut. Hübscher stand auf und blickt noch einmal zurück. Er sah, wie die Frau zuckend im Bett lag. Er beugte sich über sie und schlug noch ein paar- mal auf den Kopf, dann war es ruhig. Sie rührte sich nicht mehr.
Der Mann zog sich an und verließ die Wohnung. In einem Marktcafé trank er zwei "Schwarze gespritzt" und ging danach ziellos umher. Er dachte gar nicht so sehr an das Geschehene und wie es jetzt weiter gehen sollte. Er wollte einfach unterwegs sein. Nur Fremde kamen ihm entgegen. Er fühlte sich alleine. Er ging wieder nach Hause.
Er war nicht mehr der Jüngste und so hatte manchmal nicht alles geklappt, wie sie es sich gewünscht hatte. Hatte sie da das Recht gehabt, ihn zu verspotten? Sein Hass war noch nicht verraucht. Obwohl sie da im Bett lag und sich nicht mehr rührte, nicht mehr atmete, ihr Herz nicht mehr schlug.
Hübscher nahm alles Geld, das er finden konnte und verließ die Wohnung. In den nächsten Tagen nahm kaum jemand Notiz davon, dass er ohne Begleitung war. Wenn jemand nach ihr fragte, ließ sich jeder Neugierige mit der Auskunft, sie sei verreist, zufrieden stellen. Er suchte in der Wohnung zusammen, was zu Geld zu machen war. Kleider, Pelze, Uhren, Schmuckgegenstände. Hübscher verbrachte die folgenden Tage in lustiger Mädchengesellschaft. Sobald ihm das Geld ausging, kehrte er in die Wohnung zurück und holte die nächsten Wertgegenstände.
Es stockte ihm der Atem
Die Fenster der Wohnung hatte er stets fest verschlossen. Die Luft wurde von Mal zu Mal stickiger. Der Gestank der verfaulenden Leiche wurde immer unerträglicher. Trotzdem schlief er noch gelegentlich im Ehebett. Eines Morgens fand er neben dem Bett eine unappetitliche, sich bewegende weiße Masse. Als er diese näher betrachtete, sah er kleine Würmer, die vom Bett herunterfielen. Er schlug die Decke zurück, mit der er die Leiche bedeckt hatte. Hübscher stockte der Atem. Der Zersetzungsprozess hatte eingesetzt und die Leiche mit Fäulnisblasen und anderen entsetzlich wirkenden Veränderungen überzogen. Hübscher schlug die Decke wieder zurück und verließ die Wohnung.
Er traute sich nicht mehr in die Wohnung zurück. Hübscher mietete ein Hotelzimmer. Aus Angst, man hätte die Tote schon entdecken können, kam er doch bald wieder in die Wohnung zurück. Doch die Tür war unversehrt, niemand stellte unangenehme Fragen. Hübscher kaufte eine Flasche Lysol, um die Leiche zu übergießen. In der Hoffnung, die Würmer zu vertreiben und den üblen Geruch zu mildern.
Hübscher stellt sich der Polizei. Am 1.8.1925 verließ er wie gewohnt das Hotelzimmer, um sich wieder in die Erdbergstraße zu begeben. Am Weg dachte er nach und hoffte, dass noch immer niemandem etwas aufgefallen war. Doch wie lange konnte das noch gut gehen? Hübscher wurde zum ersten Mal nach dem Mord bewusst, dass es so nicht weitergehen konnte. Irgendwann wird man die Tote entdecken, was auch immer dazu führen würde.
Der Gestank wurde durch das Lysol nicht schwächer. Hübscher entschloss sich, an diesem Tag nicht in die Wohnung in der Erdbergstraße zu gehen. Er ging zum nächsten Polizeiwachzimmer: "Ich habe meine Lebensgefährtin erschlagen. Sie liegt in der Erdbergstraße Nummer 48. Erschrecken Sie nicht, sie schaut furchtbar aus", warnte er die Beamten.
Hübscher gab wohl die Schläge gegen den Kopf des Opfers zu, behauptete jedoch, er habe sie nicht töten wollen. Die Diebstähle gestand er. Prof. Dr. Werkgartner vom Institut für gerichtliche Medizin nahm die Obduktion vor. Aufgrund des bereits begonnenen Fäulnisprozesses und der Hautzersetzungen durch die Fliegenmaden, war ein Rückschluss auf die gesetzten Verletzungen nur aufgrund der Knochendefekte möglich. Die Veränderungen an der Haut waren für derartige Untersuchungen nicht mehr geeignet. Das Schädeldach war durch mehrere wuchtige Schläge mit einem stumpfen harten Gegenstand vollständig zertrümmert. Brüche und Splitterungen fanden sich auch an der Schädelbasis. Die vorgefundenen Verletzungen korrelierten mit dem vom Täter als Tatwerkzeug bezeichneten Bierschlegel.
Der Prozess
Am 15. Februar 1926 begann unter dem Vorsitz von Hofrat Dr. Ramsauer die für zwei Tage anberaumte Schwurgerichtsverhandlung gegen den 58-jährigen Karl Hübscher wegen Verdacht des Mordes und Diebstahls. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Nickerl. Dr. Teirich verteidigte den Angeklagten. Hübscher bekannte sich schuldig, schränkte aber ein, die Frau zwar getötet zu haben, doch sei dies nicht seine Absicht gewesen. Wiederholt kamen ihm während der Verhandlung die Tränen. Er hätte die Frau ja geliebt.
Zur Tat erzählte er, dass er plötzlich den Schlegel in der Hand gehabt hätte und ihn ein unbeschreibliches Angstgefühl erfüllt hätte. Der Vorsitzende wand ein, dass er doch bei der Polizei von Wut gesprochen hätte: "Ja, auch Wut", sagte Hübscher. "Weil sie mich verhöhnt und bedroht hat. Was ich dann getan hab‘, hab’ ich unbewusst getan. Ich war meiner Sinne nicht mächtig!"
Das Publikum erschauerte, als der Angeklagte schilderte, wie er die Tage nach der Tat verbracht hatte.
Der Verteidiger suchte eine Entschuldigung für den Angeklagten in einem Unfall zu finden und sprach ihn dazu an: "Sie hatten vor der Tat einen Unfall. Erzählen Sie uns von dem Sturz!" Hübscher schilderte: "Ich bin im Hof zwischen zwei Platten hingefallen, auf den Hinterkopf. Die Leute haben mich dann aufgehoben. Ich hab den ganzen Tag Schmerzen g’habt. Noch drei Monat‘ später hab‘ ich nicht schlafen können." Nach diesem Unfall wäre er nicht mehr der Alte gewesen, sagte er, und er hätte auch nicht mehr normal denken können.
Darauf folgte das Zeugenverhör. Zusammenfassend blieb am Opfer kaum noch ein gutes Haar, sie wäre zänkisch, streitsüchtig und launenhaft gewesen. Andere Adjektive waren boshaft, rachsüchtig und geldgierig.
Das Urteil
Die Geschworenen verneinten die Hauptfrage auf Mord mit neun gegen drei Stimmen. Sie bejahten einstimmig die Eventualfrage auf Totschlag. Die Zusatzfrage auf Sinnesverwirrung wurde einstimmig verneint. Des Diebstahles wurde er einstimmig schuldig gesprochen.
Unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes wurde Karl Hübscher zu vier Jahren schweren Kerker verurteilt.
Die Bäuerin Rosina Steinkellner vom Maxergut in Ober-Pabneukirchen wollte am Morgen des 11. April 1922 wie jeden Tag ihre zwei im Ochsenstall schlafenden Söhne wecken. Aber ihr und ihrem Gatten bot sich an diesem Morgen ein Schreckensbild dar: der jüngere Sohn Josef lag ermordet im Doppelbett, sein Bruder Franz bewusstlos und schwer verwundet daneben. Der Kopf des Josef Steinkellner war mit einer Hacke fast gänzlich zertrümmert worden, Franz Steinkellner wies eine schwere Kopfverletzung und sechs Stichwunden auf.
Der Verdacht richtete sich sofort auf den ältesten Bruder Johann, der mit seinen jüngeren Brüdern in ständigem Streit lebte. Sein Vater wollte das Gut nämlich seinem jüngsten Sohn, dem ermordeten Josef, übergeben. Auch beschuldigte Johann seine Brüder, eine für ihn günstige Heirat zu hintertreiben.
Der Gendarmerie von Königswiesen gelang es bald, Johann Steinkellner in Groß Gehrungs auszuforschen und festzunehmen. Vor dem Untersuchungsrichter gestand er schließlich, aus Rache in das Haus eingedrungen zu sein. Zuerst habe er im Keller Most getrunken, dann habe er eine Schrothacke gefunden und damit blindlings auf die Köpfe seiner Brüder eingeschlagen.
Vor dem Gericht änderte er seine Verantwortung und erzählte eine neue Geschichte: Um den häuslichen Frieden zu erflehen, hätte er am kritischen Tag eine Wallfahrt begonnen. Im Walde aber habe er plötzlich ein Feuer und in einer Vision eine Lichte, schöne und zwei schwarze Gestalten gesehen! Er wisse nur noch, dass er daraufhin die Wallfahrt abgebrochen habe. Von diesem Augenblick weg habe er eine Erinnerungslücke bis zu dem Augenblick, als er durch die entsetzten Schreie seines Bruders wieder zu sich gekommen sei.
Seine Schwester, die als letzte mit ihm gesprochen hatte und als Zeugin aussagte, berichtete, dass Johann Steinkellner „schon seit einem Jahr an religiösen Übungen nicht mehr teilnehme und einen Gott überhaupt ableugnete.“
Auch die Geschworenen mochten die Geschichte mit der Wallfahrt nicht glauben. Sie verneinten die Frage nach der Sinnesverwirrung und sprachen ihn des Mordes schuldig. Johann Steinkellner wurde zu dreißig Jahren schweren und verschärften Kerkers verurteilt.
Quellen: Arsen im Mohnknödel (von Franz Steinmaßl) Ausgabe 1992; S. 75 - ISBN: 3-900948-13-3
Der Fall – Karl Dörr
Der 42-jährige Karl Dörr war Wagenreiniger bei den Bundesbahnen. Er hatte zehn Jahre lang ein Verhältnis zu Adrienne Steidl unterhalten, ehe er sie 1933 heiratete. Gemeinsam zog das junge Paar in die Wohnung der Mutter Dörrs in Meidling, Singrienergasse 29. Obwohl Adrienne Dürr in einer Wäschefirma in der Schottenfeldgasse arbeitete und eine fleißige anständige Frau war, verfolgte sie Karl Dörr mit krankhafter Eifersucht und misshandelte sie.
Als sie im Jahre 1934 schwanger wurde, behauptete er, das Kind sei nicht von ihm und prügelte sie derart, dass sie eine Totgeburt erlitt. Erst 1936 wurde Sohn Karl geboren und Karl Dörrs rasende Eifersucht nahm zu. Zeitweilig flüchtete Adrienne Dörr mit ihrem Kind zu ihrer Mutter, ließ sich aber mehrmals überreden, zu ihrem Mann zurückzukehren.
Endlich reichte Adrienne Dörr die Ehescheidungsklage ein und man einigte sich am 8. Mai 1937 auf einen Vergleich, wonach beide Teile in die Scheidung einwilligten und Karl Dörr Alimente für Frau und Kind zahlen müsse. Dörr erklärte nach der Verhandlung, dass er seine Frau eher umbringen als Alimente zahlen würde. Am 19. Mai 1937, nachdem Dörr von einer Kur in Schallerbach zurückgekommen war, trafen sich die Eheleute auf der Philadelphiabrücke und vereinbarten für den nächsten Tag, dass Adrienne Dörr ihre Habseligkeiten aus Dörrs Wohnung holen sollte.
Dörr ging ihr jedoch noch einmal nach, weil ihm eingefallen war, dass er anderntags Dienst habe und vielleicht schon bald nach Klagenfurt versetzt werde, Adrienne solle lieber noch am selben Abend zu ihm kommen. Adrienne Dörr, von bösen Vorahnungen gequält, kam aber trotzdem abends in die Wohnung, während ihre Mutter mit dem Sohn auf der Straße auf ihre Wiederkehr wartete. Dörr beschwor zunächst seine geschiedene Gattin, doch zu ihm zurückzukehren. Diese lief ans Fenster und rief: „Hilfe! Mutter ich kann nicht mehr!“ Da geriet der zurückgewiesene Mann so in Wut, dass er sie zuerst gegen das Bett schleuderte, dann sie aber bei den Knien packte und zum Fenster hinaus schleuderte. Zahlreiche Zeugen konnten den Tathergang später schildern
Dörr selbst war geständig und meinte in einem Anflug von Selbsterkenntnis, dass er wohl „…an den Strang gehöre“. Seine Einschätzung war richtig, in einem Standgerichtsprozess am 31. Mai 1937 wurde er zum Tod durch den Strang verurteilt und drei Stunden später hingerichtet.
Quellen: Tatort Wien 2. Band (von Harald Seyrl) Ausgabe 2007, S. 179 - ISBN 3-911697-10-1
Der Fall – Josefine Heider
Als die Hausbesorgerin Josefine Kaiser am 6. Juni 1925 durch das Fenster in die gegenüberliegende Wohnung der 61-jährigen Barbara Mitura sah, fiel ihr ein Paket auf, das am Küchentisch lag. Kurze Zeit später sah sie ein blondes, ihr unbekanntes Mädchen mit einem Koffer aus dem Haus kommen – was ihr besonders ungewöhnlich erschien. Sie sah das fremde Mädchen in das „Zwölferhaus“ der Steingasse eilen und beeilte sich, der ihr befreundeten Witwe Mitura ihre Beobachtungen zu erzählen…Die Wohnungstür war offen und bereits in der Küche entdeckte sie Blutspuren. In einem fensterlosen Nebenraum prallte sie zurück: sie stand vor der blutüberströmten Leiche der alten Frau…
Sofort alarmierte die Hausbesorgerin einen hilfreichen Nachbarn, der schließlich das gesuchte Mädchen im „Zwölferhaus“ – hinter einem Misthaufen versteckt – aufstöberte und in das Polizeikommissariat Landstrasse brachte.
Es handelte sich um die arbeits- und unterstandslose, 23-jährige Josefine Heider. Im Burgenland bei Zieheltern aufgewachsen, hatte das Mädchen bereits mit 17 Jahren einen lockeren Lebenswandel eingeschlagen und war nach Wien gezogen, wo sie verschiedene Dienstposten bekleidet und zahlreiche Männerbekanntschaften gemacht hatte. Im Juni 1924 lernte sie schließlich den in Oberlaa lebenden Josef Schuch kennen, in den sie sich ernsthaft verliebte. Um eine erstrebte Heirat mit Schuch zu ermöglichen, täuschte sie diesem sogar vor, 50 Dollar zu besitzen und so in der Lage wäre, eine „Aussteuer“ anzuschaffen. Bald jedoch wäre die Stunde der Wahrheit gekommen und Josefine Heider hätte dem Bräutigam ihre Vermögenslosigkeit und Lüge eingestehen müssen, was das Zustandekommen der Ehe in Frage gestellt hätte.
In ihrer Verzweiflung fasste sie den Plan zu einem Verbrechen: sie suchte die Witwe Mitura auf, von der sie wusste, dass sie „ganz hübsch eingerichtet war“ und deren zwei Söhne tagsüber in Arbeit standen. Mit wuchtigen Hieben der stumpfen Seite einer Hacke ermordete sie die arglose alte Frau und raffte eine Uhr, Besteck, Geschirr und Lebensmittel zusammen. In zwei Paketen verpackt deponierte sie diese bei einer Mietpartei und der benachbarten „Milchfrau“. Als sie mit einem weiteren Beutestück, einem Koffer, das Haus verließ ereilte sie jedoch das Schicksal und sie wurde – wie geschildert – durch die Neugierde der Hausbesorgerin entdeckt.
Josefine Heider gebar in der Untersuchungshaft ein Kind, worauf sie ihr Geständnis widerrief und ihre Mutter sowie eine Bekannte beschuldigte, die Tat geplant und ausgeführt zu haben. Sie wurde jedoch von den Geschworenen schuldig gesprochen und zu achtzehn Jahren Kerker verurteilt.
Der Traum von Ehe und Glück war wohl nun endgültig vorbei…..
Quellen: Tatort Wien 2. Band (von Harald Seyrl) Ausgabe 2007, S. 61 - ISBN 3-911697-10-1
Der Fall – Marie Mikschofsky
Am 17.Juli 1922, an einem heißen Sommertag machte ein Schnitter in einem Simmeringer Kornfeld einen schrecklichen Fund: Nahe dem Mitterweg, unweit des Simmmeringer Friedhofes, lag ein mit Papier und Hadern umwickeltes Paket, von dem starker Verwesungsgeruch ausging. Bei näherer Untersuchung erkannte man den Rumpf einer männlichen Leiche, Beine und Kopf fehlten. Die gerichtsmedizinische Untersuchung des offensichtlich ermordeten Mannes brachte wichtige Hinweise auf einen schlecht ausgeheilten Oberschenkelbruch, so dass Hofrat Dr. Wahl, damals gerade erst Chef des Sicherheitsbüros geworden, in einer großen Kampagne die Bevölkerung auffordern konnte, Abgängige mit entsprechenden Merkmalen der Polizei zu melden.
Bereits wenige Tage später erreichte ihn eine Meldung von Mietern des Hauses Sedlitzkygasse 45, dass ein dort wohnhafter Dachdecker namens Simon Mikschofsky schon seit Anfang Juni nicht mehr gesehen war und seine Frau über Befragung eigenartige Ausflüchte machte. Auch hatte sich die verwahrloste Frau durch das bei ihr ungewöhnliche Reinigen von Wohnung und Teppich verdächtig gemacht.
Die Kriminalbeamten griffen die Spur auf und man fand in der Wohnung soviel belastendes Material, dass davon ausgegangen wurde, die Frau hätte ihren Mann ermordet und die Leiche zerstückelt. Den abgetrennten Kopf des Opfers hatte sie, wie man feststellte, im Ofen verbrannt, den Rumpf und die Beine ins Kornfeld geworfen. Nach ersten Ausflüchten fand sie sich schließlich zu einem Teilgeständnis bereit.
Der Ruf der Bevölkerung nach strengster Strafe für dieses Aufsehen erregende, besonders abstoßende und schreckliche Verbrechen verhallte jedoch ungehört. Die vom Gericht beauftragten psychiatrischen Gutachter stellten bei Marie Mikschofsky eine so stark entwickelte Paranoia fest, dass sie als unzurechnungsfähig gelten musste.
Nicht die Kerkertore, sondern die Gitter eines Irrenhauses schlossen sich hinter der Mörderin und beendeten damit einen der aufsehenerregendsten Kriminalfälle des Jahres 1922 in Wien.
Quellen: Tatort Wien 1. Band (von Harald Seyrl) Ausgabe 2004, S. 187 - ISBN 3-911697-09-8
Der Fall – Josef Wrbik
Ein polizeiliches Protokoll aus dem Jahre 1931 hatte in lapidaren Worten folgendes schreckliches Versehen zu vermelden:
„Am 09.03.1931 um 06:15 Uhr früh fanden Fußgänger in einer umfriedeten Mauernische des Hauses Wien 3., Krummgasse 2 zwei menschliche Beine. Eines der Beine war in Packpapier gehüllt. An einem der mit Strümpfen bekleideten Beine wurde unter dem Strumpf verborgene Fragmente eines Briefumschlages mit einem bestimmten Poststempel, der Adresse einer Frauensperson sowie der Absenderadresse gefunden. Das aufgefundene Brieffragment war der einzige Anhaltspunkt in diesem Mordfall. Es wurde nun die Adressatin überprüft. Diese konnte jedoch nicht vorgefunden werden und war auch in den letzten Tagen nicht mehr gesehen worden. Die polizeilichen Erhebungen ergaben, dass der Kanalräumer Josef Wrbik, am 04.12.1881 in Toleschowitz-Böhmen geboren, mit der gesuchten Person ein Verhältnis hatte.
Der Verdacht, dass Wrbik seine Freundin ermordet hatte, verstärkte sich bei den in dieser Richtung gepflogenen Erhebungen. Bei der Durchsuchung seiner Arbeitsstätte, dem Kanalräumungsinspektionszimmer im Gebäude des Magistratischen Bezirksamtes in Wien 3., Sechskrügelgasse, wurde die Wahrnehmung gemacht, dass sich an einem Kasten, einem an diesen anschließenden Vorhang, sowie an einem Krampen, einer Schaufel und an einem kleinen Beil zahlreiche kleine Blutspuren zeigten. Am Fußboden waren ebenfalls Blutspuren erkennbar, die jedoch durch Aufwaschen stark verblasst waren.
Von diesem Raum aus führte, durch eine Glastüre abgeschlossen, eine Holztreppe in einen Keller. Bei der Durchsuchung dieses Kellers wurde ein blutige Damenhose und unterhalb der Holztreppe, mit Schutt und altem Kellergerümpel bedeckt, der Rumpf einer Frauenleiche aufgefunden. Auf den Vorhalt dieser Wahrnehmung gestand Wrbik, er habe in der Nacht vom 6. zum 7. März 1931 eine Frauensperson, die er in einem Gasthaus kennen gelernt hatte, in dem Inspektionszimmer erschlagen, und die Leiche zerstückelt. Zur selben Zeit, als der Lokalaugenschein stattfand, wurde im umfriedeten Rondeau des Brunnens am Karl-Borromäus-Platz, in Packpapier gehüllt, zwei Frauenarme sowie einige Schritte davon entfernt, ein schwarzer hoher Schnürschuh aufgefunden.
In der daktylokopischen Abteilung des Erkennungsamtes wurde aufgrund der von den Händen der Leiche abgenommenen Fingerabdrücke festgestellt, dass die Ermordete, deren Identität bis dahin ungeklärt war, mit der Hilfsarbeiterin Marie Novacek, geboren am 11.09.1875 in Dritkova/Böhmen indent war“.
Josef Wrbik wurde verhaftet und war voll geständig.
Beim Verfahren gegen ihn wurde besonders seine Unbescholtenheit und langjährige fast – 30-jährige Arbeitsleistung im Dienste der Stadt hervorgehoben. Hingegen wurde sein Opfer, das nicht weniger als 25 Vorstrafen wegen Trunksucht und Prostitution verbüßt hatte, als gänzlich verkommener Charakter geschildert, reizbar und streitsüchtig. Allerdings hatte sich Wrbik seit dem Zusammenbruch ebenfalls dem Alkohol ergeben und gab selbst an, seit 1923 ständig zu trinken. Auch am Abend der Tat hatte er, wie Zeugen bestätigten, mehr als sonst getrunken, da er seinen Lohn erhalten hatte.
Allerdings konnte nie geklärt werden, warum die Ermordete den Zorn und die nachfolgende Gewalttätigkeit des Wrbik auf sich gezogen hatte, er selbst schilderte den Grund dafür völlig unzureichend und alle Bekannten bekundeten ihm eine ruhige und gelassene Wesensart.
Gegen das Urteil der Geschworenen auf Mord, das die Richter unter besonderer Berücksichtigung der Milderungsgründe mit nur 7 Jahren schweren Kerker bemaßen, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Das Urteil wurde in 12 Jahre schweren Kerker abgewandelt, allerdings wurde Wrbik nach 8 Jahren bedingt entlassen.
Quellen: Tatort Wien – 2. Band (von Harald Seyrl) Ausgabe 2007 - Seite 68/69 – ISBN 3-911697-10-1
Der Fall – Huey Pierce Long
Geboren am 30. August 1893 in einer der ärmsten Gegenden von Louisiana (USA) wuchs der rhetorisch hoch begabte, ehrgeizige, auf großem Fuß lebende Long heran, einmal wegen Verleumdung angeklagt und auch verurteilt, aber sein Ruf als geschliffener Oppositionsredner war bereits so gefestigt, dass es nur noch zu einer Strafe von einem Dollar und einer Stunde Haft im Arbeitszimmer des Richters reichte.
Anstecker und ein eigenes Lied für Long
Mit 34 Jahren wurde Long Gouverneur von Louisiana, vorwiegend mit den Stimmen der Landbevölkerung, die ihn wie einen Christus verehrte. Sein Ziel war aber von Anfang an das Weiße Haus. Mit einer ausgeklügelten Wahlparole, nämlich durch Vermögensaufteilung jeder Familie im ganzen Land 5.000 $ schenken zu wollen, machte er sich beliebt, zumal manche seiner Versprechungen auch eingelöst wurden. Schulen und Straßen wurden gebaut, die Reichen wurden hart besteuert. Long selbst wurde Millionär.
Ein Teil seiner großen Pläne, das Straßenbauprogramm für Louisiana, lag bereits im Detail vor.
Als er jedoch auch noch die Ölgesellschaften besteuern wollte, kam es zu einer Anklage wegen Amtsmissbrauchs.
Ab 1930 Uhr herrschte er wie ein Diktator in Louisiana, von kolossaler Angst vor Attentaten geplagt, ständig von bulligen Leibwächtern umgeben. Mit diktatorischer Gewalt brachte er im Parlament jedes Gesetz durch, wie er es haben wollte.
Long, der große Redner, nutzt jede Gelegenheit die sich ihm bietet für "große Auftritte"
Als er zum Senator von Louisiana gewählt war, wollte er auch den Posten des Gouverneurs noch behalten, was dem herrschenden Gesetz nicht entsprach. Um zu verhindern, dass sein bisheriger Stellvertreter, den er nicht mochte, Gouverneur wurde, machte er seine Sekretärin und Geliebte zur Staatssekretärin (ein selbst für Amerika ziemlich einmaliges Manöver) und besetzte den Gouverneursposten mit einem ihn genehmen Mann. Auch durch unmögliche Wahlmanipulationen machte er von sich reden.
Die gezielte Werbung für Long.
In einem bestimmten Bezirk (St. Bernhard) gab es nur 2000 Wähler, aber 3000 Stimmen für Long! Mit eiserner Hand herrschte er über Louisiana. Man verglich sein Regiment mit dem Al Capones über Chicago. In Washington war er nicht besonders beliebt. Er schockierte seine Kollegen durch rüdes Benehmen und hielt sich selten an die Vorschriften des Protokolls. Präsident Roosevelt warf er vor, sich im ersten Weltkrieg vor dem Wehrdienst gedrückt zu haben, während er selber sich hatte zurückstellen lassen (als unentbehrlicher Notar). Immer mehr sickerten seine unsauberen Machenschaften, Korruption und Bestechung, Amtsmissbrauch und Vetternwirtschaft durch. Je mächtiger und skrupelloser seine Herrschaft ausartete, desto dichter wurde der Gürtel von Sicherheitsbeamten um ihn. Zuerst schießen und dann fragen, das war seine Parole für die Leibwächter, falls sich Ihnen eine zweifelhafte Gestalt nähern sollte.
Im Untergrund wuchs die Zahl seiner Feinde. Zu ihnen gehörte der Hals-, Nasen- und Ohrenarzt Dr. Carl Weiss (29) aus Boston. Weiss hatte persönlichen Anlass für seine Feindschaft Long gegenüber: Sein Schwiegervater, ein aufrechter und von Long nicht geschätzter Richter von Louisiana, war von Long verdächtigt worden, dass Negerblut in seinen Adern fließe. Ein Vorwurf, der damals einem Rufmord gleichkam. Die berufliche Laufbahn war ruiniert, die Familie lebte nicht mehr sicher. Auch Weiss´ Familie hatte unter diesem Vorwurf zu leiden.
Am 8.September 1935 verließ Dr. Weiss mit einem Revolver bewaffnet gegen Abend sein Haus und ging zum Kapitol. Im Korridor traf er auf Long, der von Leibwächtern umgeben war. Diese eröffneten sofort das Feuer, schossen wild um sich und leerten ihre Magazine. Long wurde schwer verletzt und starb zwei Tage später im Krankenhaus. Weiss wurde von den Leibwächtern auf der Stelle getötet. 61 Einschüsse wurden in seinem Körper gezählt.
Das traurige Ende eines Selbstdarstellers
Es ließ sich später nicht mehr feststellen, wurde auch gar nicht untersucht, ob Long tatsächlich von einem Schuss aus der kleinen Pistole des Dr. Weiss getötet worden sein kann, ja es stand nicht einmal fest, ob Weiss überhaupt geschossen hatte. Denkbar, dass Long von seinen eigenen, wild um sich knallenden Wächtern erschossen wurde. Bis heute blieb diese Frage ungeklärt.
Bücher über Huey Pierce Long
Quellen: Das große Verbrecherlexikon (von Dieter Sinn) Ausgabe 1984 - S.264 – ISBN 3-88199-146-8
Der Fall - Ludwig Eitele
Am 1.April 1922, nachmittags 2 Uhr, fanden Polizeibeamte die 76 Jahre alte Stadtkämmererswitwe Elise Lengmüller und ihre 33 jährige Tochter Lisa tot in ihren Schlafzimmern in der Wohnung in Landshut, Neustadt Haus 463 im III. Stock. Beide waren ermordet worden. Mutter Lengmüller hatte tief unten im Schlund einen 19 cm langen Knebel, gefertigt aus einem Taschentuch, und einen zweiten, 10 cm kleineren, im Mund stecken. Daran war sie erstickt. Tochter Lisa lag, nur spärlich bekleidet, quer über dem Bett, der Oberkörper hing über die Bettkante hinaus. Auf dem Boden unter dem Kopf war eine große Blutlache, das Bett voll von Blutspritzern. Der Täter hatte ihr einen Stich in die Halsgrube bis in den Nacken gesetzt und dabei die Schlagader durchtrennt.
Die Obduktion der Leiche ergab, dass der Mörder bei der Tatausführung mit großer Brutalität vorgegangen war.
Lisa Lengmüller war am Nachmittag des 30. März 1922, einem Donnerstag, zuletzt in der Stadt gesehen worden. Gegen 16.45 Uhr kaufte sie im Metzgerladen Rötzer ein. Da sie sichtlich unter Zeitnot war, erhielt sie eine bevorzugte Bedienung. Eilig habe die Lisa die Metzgerei verlassen, berichtete später die Verkäuferin der Polizei. Statt zu ihren musischen und sportlichen Übungen zu gehen, musste sie die gekaufte Wurst noch heimgebracht haben und in der Wohnung ihrem Mörder begegnet sein. Denn am selben Abend wollten zwei Freundinnen die Lengmüllers besuchen. Auf wiederholtes Klingeln an der Wohnungstür machte niemand auf. Auch anderntags, am Freitag, dem 31. März, wurde ihnen nicht geöffnet. Die Frauen waren ratlos. Noch nie hatte Elise und Lisa sie vor der Türe stehen lassen. Beide wussten, dass es um die Gesundheit der Elise schlecht bestellt war, nahmen deshalb an, augenblicklich als Besucherinnen nicht gerne gesehen zu sein und gingen ein wenig enttäuscht aus dem Haus. Sie verabredeten sich aber, am folgenden Tag, Samstag, dem 1. April, gleich nach dem Mittag erneut zu den Lengmüllers zu gehen, um nach dem Rechten zu sehen. Abermals läuteten sie vergebens. Als auch auf Rufen und Klopfen an die Wohnungstüre keine Reaktion erfolgte, fragten sie bei der Mieterin der darunterliegenden Wohnung nach, ob sie wisse, was mit den Lengmüllers los sei. "Letztmals habe ich Tritte und Laute aus der Wohnung über mir am Donnerstag gehört. Wenn ich mich recht entsinne, war das so gegen 5 Uhr nachmittags gewesen ", sagte die Frau.“Seitdem ist es sehr ruhig da oben. Lisa wird halt besonders leise umgehen, weil doch die Mutter schon längere Zeit kränkelt." Nach kurzem Zögern meinten sie dann aber noch: "Eigentlich scheint's mir aber jetzt auch so, dass oben in der Wohnung etwas nicht stimmt. Man sollte die Polizei verständigen."
Ohne noch länger abzuwarten, gingen die beiden Freundinnen zu Polizei. Auf der Wache brachten sie ihre Bedenken vor. Beamte gingen daraufhin zur Lengmüller´schen Wohnung und öffneten sie mit einem Nachschlüssel, den sie sich vom Hausbesitzer besorgt hatten. In den Schlafzimmern entdeckten sie dann die schaurigen Verbrechen.
Von der Neugier getrieben, waren die beiden Freundinnen in die Wohnung gegangen. Als sie die Toten sahen, beteuerten sie einhellig: "Dös hod niamand anders getan als der Eitele." Auf die Frage der Polizeibeamten, womit sie ihren Verdacht begründen könnten, antwortete Bertha Beer: "Lisa hat zu mir am Mittwoch, es war der 29. März, mit scharfem, abfälligen Worten gesagt, der Eitele ist ein ausgekochter Lump, ein Bazi, zu jeder Schandtat bereit. Die Uhr meines verstorbenen Vaters hat er hinter meinem Rücken verkauft, und mir sind jetzt die Augen aufgegangen, was für ein abgefeimter Schurke er ist. Ich bin mir sicher, der hat es auf meinen Schmuck abgesehen. Immer wieder verlangte er ihn von mir zu sehen. Seit drei Wochen werde ich ein unheimliches Angstgefühl nicht mehr los, dass Ludwig falsch zu mir ist und Schlimmes vorhat. Die andere Frau, Augusta Kölbl, fügte hinzu:" Ich weiß es, die Lisa hatte viel Schmuck. Ringe, Halsketten, Ohrringe und so. Da muss man nachschauen, ob die Sache noch da sind."
Ludwig Eitele, Sohn eines Landshuter Bürstenwarenfabrikanten, hatte sich seit Anfang des Jahres 1921 von Lisa Lengmüller Klavierunterricht geben lassen. Sehr bald schon verliebten sich die beiden. Die neun Jahre ältere Lisa stammte aus gutem Hause. Ihr Vater war Stadtkämmerer gewesen. Die Familie Lengmüller zählte zur oberen Gesellschaftsklasse in der Stadt, und Lisa war sozusagen eine "höhere Tochter". In der Wahl ihrer Verehrer aber war sie anspruchsvoll gewesen und dadurch in die ungute Situation hineingeraten, mit 33 Jahren noch im Ledigenstand als "alternde Jungfrau" eingestuft zu werden. Sich diesen Stempel aufdrücken zu lassen, widersprach ihrer Eitelkeit. Als nicht unvermögende Bürgerstochter durfte sie für sich in Anspruch nehmen, dem Mann gehören zu wollen, dem ihr Herz sich zuneigte. In Ludwig Eitele meint sie, sich den Richtigen auserwählt zu haben. Dieser gaukelte ihr Liebe vor. Dass ein wesentlich jüngerer, gut aussehender Mann, der noch dazu einer angesehenen Bürgersfamilie angehörte, sie begehrte, schmeichelte ihr und machte sie stolz. Lisa war dem Eitele hörig geworden. Sein Scharm und seinen guten Umgangsformen beeindruckten und betörten das reife Mädchen. Im grenzenlosem Vertrauen legte sie ihre Vermögensverhältnisse offen und zeigte ihm auch ihre gesamten, wertvollen Schmuck. Zu spät dämmerte es ihr, einem Luftikus und Gauner aufgesessen zu sein, dem sie letztlich nur ein lohnendes Zielobjekt abgab. Deshalb weinte sie sich bei einer Freundin ihre Mutter aus und ließ sich mit bemitleiden.
Während Ermittlungsbeamte am Tatort notwendige Untersuchungen zur Aufklärung des Verbrechens vornahmen, fahndeten Kollegen bereits nach Eitele. Denn Ludwig Eitele war der Polizei kein Unbekannter mehr. In der letzten Zeit war er verhältnismäßig oft mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, und bei ihm daheim musste recherchiert werden. Die Familie kam bald ins Gerede und fürchtete um den guten Ruf des Hauses. Als diesmal Beamte erschienen nach dem Sohn Ludwig fragten, schwante der Mutter des Gesuchten böses. Seit zwei Tagen war Ludwig wie vom Erdboden verschwunden. Sollte er schon wieder etwas angestellt haben? Mit versteinertem Blick saß Vater Eitele neben seiner Frau und hörte zu, als sie tränenreich zu erzählen anfing: "Tief drinnen in meinem Herzen fühle ich es, Ludwig hat die Frau umgebracht. Er hat mir oft davon erzählt, dass die Lisa viel und teueren Schmuck besitzt. In seinen Augen zuckten dabei Blitze, und mir wurde bange. Wie Schuppen fiel es mir vor den Augen: Ludwig liebte nicht die Lisa, sondern ihren Schmuck. Mit keinem Wort sprach er davon, wie sie zueinander stehen. Obwohl er zuletzt mehr bei den Lengmüllers war als daheim, dachte ich nie an eine Dauerverbindung der beiden. Zu unterschiedlich waren sie im Charakter, als dass sie zusammengepasst hätten. Ludwig war ein Windhund und hinter jedem Weiberrock her. Frauen sind es auch, die ihn in ständige Geldschwierigkeiten bringen."
Nach den Aussagen der Mutter kostete Ludwig sein aufwändiges Leben mehr, als er bezahlen konnte. Mit dem wöchentlichen Taschengeld von 150 DM konnte er seine überzogenen Lebensansprüche nicht finanzieren. Innerhalb kürzester Zeit hatte sich sein Schuldenberg auf 25.000 Mark angehäuft. Sogar auf das väterliche Geschäft hatte er einen nicht unbedeutenden Kredit aufgenommen. Um ihn zu bekommen, spiegelte er falsche Tatsachen vor: "Ludwig ist zum Betrüger und Hochstapler geworden, der Freunde um sich hat, deren Straflisten länger sind als der Bart, den sie im Gesicht tragen."
Ludwig Eitele wurde von den Fahndern der Münchner Kriminalpolizei am Sonntag, dem 2. April in der Frühe vom Bett heraus im Hotel Germania festgenommen. Er wohnte dort mit seiner angeblichen Braut Therese Stadler aus Landshut und dem Freund Heinrich Rudolph Scherf seit Donnerstagabend, dem 30. März. Eitele bestritt die ihm auf den Kopf zugesagte Tat und beschuldigte stattdessen seinen Kumpel Scherf, die beiden Frauen in Landshut getötet und beraubt zu haben. Von Scherf habe er Schmuck zum Verkauf erhalten, gab er zu Protokoll.
Scherf, ein liederlicher Mensch mit langer Strafliste, ging keinem geregelten Broterwerb nach. Er lebte ausschließlich von den Erträgen aus strafbaren Handlungen, wobei er Diebstahl, Hehlerei und Zinswucher bevorzugte. Von ihm lieh sich Eitele gegen horrende Zinsen größere Geldbeträge. Da es nie zu den vereinbarten Rückzahlungen der Darlehen kam, wuchsen die Schulden rapide an. Als Eitele endgültig total abhängig war von Scherf, wollte auch Lisa Lengmüller ihre geborgten 1500 Mark zurückhaben. Das war ihr Todesurteil, denn Eitele wollte nun an ihre Kostbarkeiten kommen, koste es was es wolle.
So trieb sich Eitele am Donnerstag den ganzen Tag zusammen mit Scherf in der Stadt Landshut herum. Am späten Nachmittag ließ Lisa Eitele in die Wohnung. Er veranlasste sie, sich zu entkleiden. In einem Nebenraum zog sich Lisa aus bis aufs Hemd, Hose, Strümpfe und Schuhe, legte sich einen Nachtmantel um und folgte dem Geliebten in ihr Schlafzimmer. Eitele packte sie und warf die völlig Verstörte quer über das Bett. Mit einem wuchtigen Handkantenschlag gegen die Schläfe betäubt er Lisa. Dann stieß er ihr einen spitzen Gegenstand in die Halsgrube und zog den Stich 14 cm lang bis in den Nacken hinab. Dabei wurde die Schlagader durchtrennt, dass Opfer verblutete in Sekundenschnelle. Von Lisas Zimmer aus ging Eitele hinüber in das Schlafzimmer der Elisa Lengmüller. Diese schlief im Bett, bemerkte seine Anwesenheit deshalb nicht. Er faltete sein Taschentuch zu einem Knebel und schob ihr diesen gewaltsam tief hinunter in den Schlund. Dann nahm er ein Taschentuch der Frau aus der neben dem Bett stehen Kommode, machte daraus einen etwas kleineren Knebel und schob ihn ihr in den Mund. Die alte Frau starb einen grässlichen Erstickungstod.
Eitele kehrte zur toten Lisa zurück, zog ihr wertvolle Ringe von den Fingern, nahm beide Ohrringe ab und stahl weitere 39 Stücke (Brillanten, Ringe, Broschen, Halsketten, Anhänger, Armreife und vieles mehr) mit einem Gesamtwert von 17.525 Mark. Dazu raffte er noch das in einer Küchenschublade aufbewahrte Bargeld in Höhe von 900 Mark zusammen und steckte es ein. Die Schmucksachen tat er in einen Schuhkarton, verschnürte diesen zu einem Paket, zog alle Vorhänge in der Wohnung zu, schloss sämtliche Türen mit dem Originalschlüssel hinter sich zu und verließ eiligen Schrittes den Ort des Grauens.
Eitele suchte Scherf. In der Königsfelder Gasse trafen sie zusammen, berieten eine Zeitlang, was sie machen sollten, und entschlossen sich zur Fahrt nach München. Sie holten Therese Stadler von ihrem Zuhause ab und nahmen sie mit. Bis zur Ankunft in München hatte Eitele nichts vom Schmuck gesagt. Erst vor dem Zubettgehen gab er Scherf einen größeren Teil und bezahlte damit seine Schulden. Anderntags gingen beide los, Schmuckstücke in Geschäften für Gold- und Schmuckwaren abzusetzen. Unter dem Falschnamen Karl Schardt aus Starnberg verkauft er einen Brillantring für 1500 Mark, dessen Wert war jedoch ein Vielfaches mehr gewesen. Als Theodor Landauer aus Dingolfing gab er weiteren Schmuck einem Juwelier in Kommission. Am Samstag, dem 1. April 1922, erfuhr Scherf aus der Zeitung vom Doppelmord in Landshut und dem nachfolgenden Raub wertvollen Schmuckes. Da wurde ihm klar, dass Eitele die Tat verübt hatte. "Mich wird man zwar wegen Hehlerei und persönlicher Begünstigung des Eitele bestrafen, eine Beihilfe oder gar eine Mittäterschaft an dem Verbrechen kann mir nicht angehängt werden. Ich habe davon nichts gewusst." Mit diesem persönlichen Eingeständnis ging er zusammen mit Eitele in die Untersuchungshaft.
Bereits bei der ersten Vernehmung benannte Eitele und Scherf die Geschäfte, in denen sie Schmuckstücke verkauft hatten. Eitele führte die Ermittlungsbeamten auch zu einem Versteck in Grünwald bei München, in welchem er am Tag zuvor einige besondere teure Stücke verborgen hatte. Der gesamte Schmuck wurde sichergestellt. Den Doppelmord leugnete Eitele vehement. Er verstrickte sich immer mehr in Lügen. Auch hatte er bei der Anschuldigung, Scherf sei der Doppelmörder, den Tatablauf geschildert, wie ihn nur der Täter kennen konnte und wie letztlich Einzelheiten auch am Tatort von der Polizei festgestellt worden waren.
1918 war Eitele in der Nervenheilanstalt Haar auf seine geistige Zurechnungsfähigkeit untersucht worden. Immer wenn er etwas Unbotmäßiges getan hatte, behauptete er, sich an nichts erinnern zu können. Aus heiterem Himmel täuschte er Bewusstseinsstörungen vor, legte sich hin, wand sich in Zuckungen und schäumte aus dem Mund. Wie er dies bewerkstelligte, darüber bestand bei den Fachärzten die größte Ratlosigkeit. Das Schlussurteil der Anstalt Haar lautete bei seiner Entlassung: "Er (Eitele) ist ein Psychopath vom Typ des reizbaren, erregten Menschen, der einen hysterischen Anfall zu inszenieren jederzeit in der Lage ist."
Bevor über Eitele zu Gericht gesessen wurde, kam er erneut in psychiatrische Behandlung. Nach eingehenden Beobachtungen beurteilten ihn die sachverständigen Ärzte folgendermaßen: "Eitele ist ein Spinner. Er glaubt sich vor den Eltern verstoßen, kokettiert mit Selbstmordideen, hat es aber damit nicht eilig, findet stattdessen an der Vorstellung, sich selbst totzuschießen, einen Vorgenuss seines Todes an einem Geburtstag, um dann mit der Wunde am Kopf über dem Grab seiner Vorfahren zu liegen."
Eitele hatte sich von einer Braunschweiger Film-Aktiengesellschaft Broschüren schicken lassen, auf deren Titelseite ein spitzer Dolch abgebildet ist, der am Schaftende einen Totenkopf hat. Die Klinge durchbohrt ein Fragezeichen, und an der Klingenspitze tropft Blut herab. In sechs Abteilungen mit dem Titel: "Der geheimnisvolle Dolch" werden 18 Kriminalepisoden beschrieben, wie beispielsweise: "Ein schrecklicher Unglücksfall", "In den Klauen des Todes", "In verbrecherischen Händen", "Ein teuflischer Plan" u.a.m. In jeder dieser Episoden spielt der "geheimnisvolle Dolch" eine Rolle. Tat er dies auch im Mordfall der Lisa Lengmüller? Ihr war mit einem spitzen Gegenstand in die Halsgrube gestochen worden! Besaß Eitele einen solchen Dolch? Nie war das Tatwerkzeug gefunden worden. Hatte Eitele es in die Isar geworfen? Rätsel reihten sich aneinander, zu einer Lösung hatte auch das Gericht nicht gefunden.
Die Hauptverhandlung gegen Eitele und Scherf fand am 10. Juli 1922 vor dem Volksgericht für den Landgerichtsbezirk Landshut statt. In dem Mammutprozess waren 49 Zeugen aufgeboten. Eitele wurde überführt, den Doppelmord und den Raub des Schmuckes begangen zu haben. Das Volksgericht sprach das Urteil:
·Eitele Ludwig, geboren am 7.November 1898 in Landshut, lediger Bürstenmacher in Landshut, seit 2. April 1922 in Untersuchungshaft, ist schuldig, zweier Verbrechen des Mordes in Tateinheit mit einem Verbrechen des schweren Raubes und
·Scherf Heinrich Rudolf, geboren am 9. Juni1895 in Aschaffenburg, seit 2. April 1922 in Untersuchungshaft, eines Verbrechens der Personenhehlerei mit einem Vergehen der Sachhehlerei werden verurteilt:
Eitele Ludwig wegen jedes der beiden Verbrechen zur Todesstrafe, Scherf Heinrich Rudolf zur Gesamtstrafe von vier Jahren und fünf Tagen Zuchthaus.
Die bürgerlichen Ehrenrechte werden aberkannt; Eitele auf Lebenszeit - Scherf auf die Dauer von fünf Jahren.
Volksgerichte urteilen schnell und präzise. Die Urteile wurden sofort rechtskräftig. Hatte der Ministerrat des Freistaates Bayern von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch gemacht, musste das Urteil binnen 24 Stunden vollstreckt werden. Ludwig Eitele erhielt keinen Gnadenerweis. Das gegen ihn verhängte Todesurteil wurde durch Erschießen vollstreckt. Das Erschießungskommando hatte die bayerische Landespolizei zu stellen, die Exekution erfolgte im Hof des Landgerichtsgefängnisses Landshut.
Zur Urteilsvollstreckung hatte die Staatsanwaltschaft in einem Schreiben vom 27. August 1922 an den Kommandeur der Bayerischen Landespolizei in Landshut angeordnet:
"Die Vollstreckung hat spätestens 24 Stunden, nachdem der Beschluss des Ministerrates dem Staatsanwalt zugegangen ist, zu erfolgen, also bis längstens 28.August 1922, vormittags 8 Uhr 25 Minuten. Ein Mitglied des Volksgerichtes muss dabei zugegen sein. Das Vollzugskommando hat aus 10 unteren und einem oberen Vollzugsbeamten der Landespolizei (Polizeihauptmann oder Oberleutnant) zu bestehen. Auf dem Richtplatz wird dem Verurteilten durch den Führer des Vollzugskommandos die Urteilsformel mit dem Vermerk über den die Begnadigung ablehnenden Beschluss des Ministerrats vorgelesen.
Nachdem dem Geistlichen gestattet worden ist, dem Verurteilten nochmals zuzusprechen, führen die zehn, in zwei Gliedern eingeteilten und fünf Schritte vor dem Verurteilten aufgestellten Unterbeamten der Landespolizei das Urteil auf Kommando oder Wink aus. Ob dem Verurteilten die Augen zu verbinden oder ob er zu fesseln ist, wird von dem Führer des Vollstreckungskommandos nach den Umständen entschieden.
Die Urkunde über den Vollstreckungakt, unterzeichnet von dem die Vollstreckung leitenden Beamten und dem Mitglied des Volksgerichts, bitte ich mir alsbald nach der Vollstreckung übersenden zu wollen."
Der Führer des mit der Erschießung beauftragten Kommandos, ein Polizeioberleutnant, meldete am 28. August 1922 an das Kommando der Bayerischen Landespolizei in Landshut: "Exekution ausgeführt um 8 Uhr 15 Minuten."
Der Kommandeur, ein Polizeimajor, erstattete schriftliche Vollzugsmeldung an die Staatsanwaltschaft. Eiteles Eltern übernahmen den Leichnam und veranlassten die Beerdigung. Sie lehnten es ab, die Leiche obduzieren zu lassen.
Heinrich Rudolf Scherf verbüßte seine Zuchthausstrafe im Zuchthaus Kaisheim bei Donauwörth.
Quellen: Tollkirschen im Blaubeersaft - alte Morde, neu protokolliert (von Johann Dachs) 1. Auflage 1995 - S. 41 - ISBN 3-924-484-97-X.
Der Fall - Arthur Thurner
In den Mittagsstunden des 1. April 1933 besuchte der arbeitslose Hilfsarbeiter Arthur Thurner wieder einmal seine Adoptivmutter Mathilde Thurner in deren Wohnung am Zentaplatz 7. Wieder einmal hatte seinen Besuch nur einen Grund: sich von der wohlbetuchten Telegrapheninspektorswitwe Geld zu erbitten.
Diesmal jedoch stieß er bei der alten Frau auf taube Ohren, alles Bitten und Fordern war erfolglos.
Da griff der junge Mann zu einem Hammer und schlug auf die Frau ein, die mit schwersten Schädelverletzungen zusammenbrach, aber noch in der Lage war, um Hilfe zu rufen.
Arthur Thurner ergriff daraufhin die Flucht und ließ seine Adoptivmutter in ihrem Blut liegen. Er lief zu seiner nahe wohnenden Freundin und das Paar besorgte sich bei einem Fahrradverleih Räder. Auf der Bundesstraße Richtung Westen flüchteten die beiden mit dem Fahrrad aus Wien und hofften, da sie vier Stunden Vorsprung hatten, der Polizei zu entkommen.
In Kapellen nächst St. Pölten war die Radtour jedoch zu Ende, Arthur Thurner wurde im wahrsten Sinne des Wortes vom Arm des Gesetzes eingeholt. Dies in Person von zwei Wiener Kriminalbeamten, ihn mit einem Motorrad den Radfahrern gefolgt waren.
Da das Opfer trotz schwerster Verletzungen überlebt hatte, urteilten die Richter wieder einmal milde über den Täter: nicht einmal Mordversuch sondern nur schwere Körperbeschädigung hatten die Geschworenen erkannt und entsprechend gering war die Strafe: für nur zweieinhalb Jahre sollten sich die Kerkertore hinter dem "mörderischen Adoptivsohn" schließen.
Quellen: Tatort Wien - 2. Band / Die Zeit von 1925 bis 1944 (von Harald Seyrl) Ausgabe 2007 - S.94 - ISBN: 3-911697-10-1
Der
Fall – Willy Roloff
Es war bereits
dunkel an diesem frühen Abend des 24. Oktober 1936. Als der Autofahrer von Bad
Freienwalde* kommend gegen 18.30 Uhr die nach Wriezen führende alte Chaussee
befuhr, erfasste der Lichtkegel seines Autos etwa 200 Meter hinter der alten
Oderbrücke, zwischen den Ortschaften Altranft und Adlig-Reetz**, einen
Lieferkraftwagen. Er stand mit offenem Kastenaufbau und einem zweirädrigen
Anhänger am Straßenrand. Beide waren mit leeren Kisten beladen. Das Führerhaus
war leer, von dem Fahrer fehlte zunächst jede Spur. Erst als der Reisende das
Fahrzeug mit der Taschenlampe ableuchtete, entdeckte er den Fahrer. Er lag in
einer Blutlache auf der Straße, genau zwischen dem Lieferwagen und dem
Anhänger. Um ihn herum waren leere Kisten aufgestapelt. Ein alter
Soldatenmantel bedeckte die Leiche. Erschrocken machte der Autofahrer kehrt und
fuhr nach Bad Freienwalde zurück, wo er die Gendarmerie verständigte.
* Bad
Freienwalde, nachweislich ältester Kurort der Mark Brandenburg, lag im Osten
der Provinz Brandenburg an der Alten Oder, an der Grenze zwischen Mittel- und
Neumark, und zählte 1936 etwa 11.000 Einwohner. 1683 waren dort Heilquellen
entdeckt worden. Seitdem „kurten“ dort überwiegend reiche Berliner.
** Trägt heute
den Namen Oderaue-Neureetz.
Die Beamten waren
innerhalb weniger Minuten am Tatort. Anhand der aufgefundenen Papiere stellten
sie fest, dass es sich bei dem Toten um den 52jährigen Handelsmann Christian
Worreschk handelte. Er war in Boblitz im Spreewald ansässig und handelte mit
Obst und Gemüse sowie Leinöl. Der Tote wies fürchterliche Schädel- und
Gesichtsverletzungen auf; das Gesicht bildete eine blutige Masse. Am Hinterkopf
war deutlich eine Schusswunde erkennbar, die vermutlich die Todesursache war.
Offenbar war der Händler erst vor kurzer Zeit an dieser Stelle ermordet und
beraubt worden. Zwar fand man eine Geldbörse mit 140 Mark, die der Täter wohl
übersehen hatte, doch meinten später Zeugen, er müsse mindestens 180 Mark bei
sich gehabt haben.
Die Bad
Freienwalder Beamten setzten sofort telefonisch die Staatsanwaltschaft in
Prenzlau von der Entdeckung der Bluttat in Kenntnis. Diese wiederum
verständigte zur Unterstützung die Berliner Mordkommission, die eine Abordnung
unter der Leitung des erfolgreichen Kriminalrats Lobbes entsandte. Beide
Behörden nahmen noch in der Nacht die Ermittlungen auf. Sie erleuchteten den
Tatort mit großen Scheinwerfern und begannen, die Umgebung nach Spuren
abzusuchen.
Indessen erfuhren
die Beamten, dass der ermordete Händler seine Geschäftsreisen, die
hauptsächlich im Ankaufen von Obst bestanden, immer in seinem an den Anhänger
gekoppelten Lieferwagen unternahm. Bewohner von Altranft sagten aus, dass
Worreschk am Sonnabendnachmittag in ihrer Ortschaft gehalten habe. Kurz vor der
Abfahrt des Händlers, es begann bereits zu dunkeln, sei ein unbekannter
Motorradfahrer langsam vorausgefahren und mit sehr niedriger Geschwindigkeit in
Richtung alte Oderbrücke verschwunden. Hinter der Oderbrücke hätten dann beide,
der Motorradfahrer und der Händler, angehalten. Kurz danach musste der Mord
passiert sein. Nach Bekanntwerden der Mordtat hat man tatsächlich in Altranft
ein herrenloses, am Straßenrand stehendes Motorrad aufgefunden, dessen
Benzintank völlig leer war. Die Polizei ermittelte sofort nach dem Besitzer der
Maschine. Sie war in der Nacht auf den 15. Oktober in Wilmersdorf bei Templin
in der Uckermark gestohlen worden! Ebenfalls in Wilmersdorf hatte am 16.
Oktober ein Mann versucht, ein 13jähriges Mädchen zu vergewaltigen. Dieser
Täter und der Raubmörder konnten durchaus identisch sein. Ebenso wurde der
Polizei gemeldet, dass ein Unbekannter in den letzten Tagen auf dem Wege von
Templin nach Bad Freienwalde Betrügereien und Zechprellereien begangen habe.
Die
Mordkommission nahm nun vorrangig die Fahndung nach dem unbekannten
Motorradfahrer auf. Er war der Tat dringend verdächtig. Die Bewohner
beschrieben seine Kleidung folgendermaßen: Lederjacke, schwarze Stiefelhosen,
schwarze hohe Schnürstiefel und eine dunkelblaue Seglermütze. Sämtliche
Einwohner der Umgebung wurden zur Mitfahndung aufgerufen. Vor allem sollten
sich diejenigen Personen melden, die in den vergangenen Tagen einen Unbekannten
bei sich aufgenommen hatten. Da das Opfer auch intensive geschäftliche und
private Beziehungen zur Reichshauptstadt Berlin unterhielt, versuchte die
Polizei Näheres über diese Kontakte zu erfahren. Über den Berliner Rundfunk
wurde eine Personenbeschreibung des Motorradfahrers verlesen.
Die in Berlin
wohnende Besitzerin des südwestlich von Briesen in der Mark gelegenen Gutes
Angelenhof hörte die Meldung und war der Ansicht, die Beschreibung träfe auf
ihren früheren Gutsangestellten Willy Roloff zu. Dieser sei auch kurz vor der
Tat wieder in der Gegend gesehen worden war. Sie teilte dies der Mordkommission
mit.
In den folgenden
Tagen versuchte die Mordkommission, den Weg des Täters von Wilmersdorf nach Bad
Freienwalde nachzuzeichnen. Und sie hatte Erfolg. Es meldeten sich immer mehr
Zeugen, die den unbekannten Motorradfahrer gesehen haben wollten. Und sie
berichteten von einer Spur von Diebstählen und Betrügereien, die der Unbekannte
seit Anfang Oktober in Mecklenburg und in der Uckermark hinterlassen hatte.
Mehrere Motorraddiebstähle gingen auf sein Konto. Seit dem 20. Oktober beging
er in der Gegend von Templin mehrere Betrügereien. So suchte er in Metzelthin
eine Geschäftsfrau auf, schwindelte ihr vor, er sei Kriminalbeamter, und
verlangte von ihr sämtliches Barvermögen: bei der Polizei sei eine Anzeige
eingelaufen, dass sie in ihrer Wohnung Falschgeld aufbewahre. Die Frau zeigte
ihm zwar das Geld, zögerte aber, es auszuhändigen. Hals über Kopf sei der
Unbekannte dann verschwunden. Am 22. Oktober fuhr er mit seinem gestohlenen
Motorrad bei einer Tankstelle in der Nähe von Seelow im Kreis Lebus vor, ließ
sich den Tank füllen und fuhr ohne zu bezahlen davon.
Und dann meldete
sich ein Wirt, der am Mittag des 24. Oktober, also dem Tag des Mordes, den
Unbekannten mit seinem späteren Opfer in seiner Gaststätte in Müllrose,
ebenfalls im Kreis Lebus, zusammen gesehen haben wollte. Dort habe der
Unbekannte, da er nicht bezahlen konnte, seine Uhr, eine silberne Zylinderuhr,
als Pfand hinterlegt. Er habe auch gehört, wie sich die beiden in Frankfurt an
der Oder wiedertreffen wollten. Die genaue Stelle habe er nicht verstanden. Beide
Männer seien dann in verschiedene Richtungen davongefahren. Am Nachmittag waren
die beiden von weiteren Zeugen zusammen auch in Metzdorf bei Wriezen und gegen
17 Uhr auf der Landstraße zwischen Wriezen und Alt-Ranft gesehen worden.
Der
Regierungspräsident in Potsdam setzte nun eine Belohnung von 1000 Reichsmark
für die Ergreifung des dreisten Täters aus.
Die Obduktion des
Toten ergab, dass Worreschk durch mehrere wuchtige Schläge auf den Hinterkopf
niedergestreckt worden sei, vermutlich mit einem Hammer oder dem stumpfen Ende
eines Beiles. Außerdem hatte er einen Kopfschuss aus nächster Nähe erhalten. An
seiner Mütze wurden deutliche Brandspuren und Pulverschleim gefunden.
Am 30. Oktober,
also eine Woche nach dem Raubmord, konnten die Ermittler einen ersten und
zugleich entscheidenden Erfolg verbuchen: Es gelang ihnen, den Namen des
Unbekannten, der seine Uhr verpfändet hatte, ermitteln. Dabei handelte es sich
um den 27jährigen Willy Roloff, jenen Mann, dessen Personalbeschreibung die
Besitzerin des Gutes Angelenhof hatte hellhörig werden lassen! Roloff stammte
aus Schivelbein in der Provinz Pommern und war bis Juli 1936 als
landwirtschaftlicher Arbeiter auf dem Gut Angelenhof Mark beschäftigt. Zuvor
hatte er auf verschiedenen Gütern in der Kurmark, in Mecklenburg und in Pommern
gearbeitet. Roloff war bereits vorbestraft, zuletzt 1933 in Stettin wegen
Einbruchs. Im Juli wurde er als Schütze zu einem Ersatzbataillon eingezogen,
entfernte sich aber am 22. September unerlaubt von der Truppe. Seit September trieb
sich Roloff in der Gegend von Templin umher, beging Gelegenheitsdiebstähle und
übernachtete in Feldscheunen. Er war im Falle des Vergewaltigungsversuchs an
dem 13jährigen Mädchen in Wilmersdorf als Täter dringend verdächtig.
Noch am selben
Sonnabend intensivierte die Mordkommission die Fahndung und wies alle
Polizeikräfte zu erhöhter Wachsamkeit an. Es gingen Hinweise ein, wonach sich
Roloff in der Gegend von Eberswalde aufhielt. In der Vorhalle des Bahnhofs von
Eberswalde wurde er schließlich von zwei Gendarmen erkannt. Geistesgegenwärtig
lief er davon, rannte über die Gleise in die dahinter beginnenden Felder und
war verschwunden.
Unverzüglich
besetzten Gendarmerie und Polizei sowie SA, SS, freiwillige Feuerwehren aus den
umliegenden Ortschaften sowie eine große Zahl von Zivilisten sämtliche
Straßenkreuzungen in der Umgebung von Angermünde und Eberswalde. Eine derart
aufwendige Fahndung hatte dieser Landstrich noch nicht erlebt! Die
Staatsanwaltschaft Prenzlau und die Berliner Mordkommission veranlassten
gleichfalls eine groß angelegte Suchaktion rings um Eberswalde. Das gesamte
Gebiet wurde großräumig abgeriegelt. Polizei und Gendarmerie durchkämmten
Wälder und Felder und wurden dabei von Suchtrupps der Fliegerkommandantur in
Prenzlau, des Reiterregiments in Schwedt und des Schützenregiments in
Eberswalde unterstützt. Die Einkreisung des gesamten Gebietes von Eberswalde
bis Prenzlau war so gut wie lückenlos! Der Mörder konnte nun nicht mehr
entrinnen!
Am Sonntagmorgen,
es war der 1. November, betrat ein Mann eine Konditorei im Zentrum von
Eberswalde und bestellte einen Kaffee sowie acht Stück Kuchen zum sofortigen
Verzehr. Die Verkäuferin wurde stutzig, nicht nur die Kuchenportion erstaunte
sie. Sie musterte den Kunden eingehend: Er machte einen scheuen, recht
verstörten Eindruck und trug schmutzige Kleidung, ähnlich der, wie sie in der
Personenbeschreibung des Flüchtigen angegeben war. Und da fiel ihr die
Beschreibung ein, die sie kurz zuvor in der in einem Schaufenster gegenüber
ausgehängten Berliner Morgenpost gelesen hatte. Während ihre Kollegin die
Bedienung des Verdächtigen übernahm, eilte sie über die Straße und las die
Beschreibung nochmals durch! Dann begann sie sich unauffällig in den Hinterraum
der Konditorei und rief die Polizei an.
Bevor diese
eintraf, hatte der Unbekannte jedoch den Laden bereits verlassen. Er mag wohl
gespürt haben, dass etwas nicht stimmte. Kaum hatte er wieder die Straße
betreten, als er gegen 8.45 Uhr direkt einer Polizeistreife in die Arme lief.
Er war so überrascht, dass er sich widerstandslos ergab. Die drei Pistolen, die
er mit sich führte, konnte er nicht mehr benutzen. Sie waren geladen und
entsichert! In seinen Taschen fand man den Starterschlüssel zu dem Wagen des
ermordeten Händlers sowie dessen Uhr, Geldbörse und Messer!
Unter strengster
Bewachung wurde der Verhaftete unverzüglich in einem Polizeiwagen nach Berlin
gebracht und dort dem Polizeipräsidium überstellt. Dort begann eine inzwischen
gebildete „Sonderkommission Roloff“ sofort mit dem Verhör. Doch trotz der lückenlosen
Beweiskette leugnete Roloff beharrlich jede Beteiligung an dem Raubmord. Er gab
lediglich den Notzuchtversuch, mehrere Motorraddiebstähle und die
Zechprellereien sowie Einbrüche und Betrügereien zu. Er änderte erst sein
Verhalten, als man ihm einen in seiner Handschrift geschriebenen Zettel
vorlegte, der in der Tasche des Ermordeten gefunden worden war: Er wurde
unruhig. Dann gestand er, er habe den Händler an den Tatort gelockt, um ihn zu
ermorden und zu berauben. Denn er hätte erfahren, dass dieser als Obstankäufer
stets im Besitz einer größeren Geldsumme, meist 800 Mark, war. Allerdings habe
er nur einige Wertsachen und Kleingeld gefunden. Eine Geldbörse mit 140 Mark
habe er übersehen. Später sollte sich herausstellen, dass er die für die Ermordung
des Händlers benutzte Pistole seinem Vater gestohlen hatte! Danach hatte er sie
ihm wieder per Post zurückgeschickt. Die Beamten fanden auch heraus, dass der
Verhaftete bereits im Alter von 13 Jahren seinen ersten Einbruch beging.
Schon nach kurzer
Zeit beschlich die Vernehmer das Gefühl, dass Roloff noch mehr auf dem Kerbholz
hatte. Das mysteriöse Verschwinden eines Landwirts aus der Prignitz war immer
noch nicht aufgeklärt. Auch das spurlose Verschwinden anderer Personen in der
Provinz Brandenburg gab weiterhin Rätsel auf. Zu diesem Zeitpunkt konnten die
Beamten nicht ahnen, dass sie einen der schlimmsten Serienmörder in den Annalen
der Provinz Brandenburg vor sich hatten. Noch glaubten sie, nur im Falle des
Freienwalder Raubmordes zu ermitteln. …
Am 24. Mai 1936
inserierte ein gewisser „Ortsbauernführer Karl Müller aus Berkenbrück“ in einem
landwirtschaftlichen Wochenblatt. Er suchte für seine verwitwete Schwägerin
einen Wirtschafter für deren 120 Morgen großen Bauernhof. Eine spätere
Einheirat in den Hof wurde auch in Aussicht gestellt.
Der 33jährige
Landwirt Albert Lüdke aus Kötzlin im Kreis Ostprignitz meldete sich auf diese
Anzeige. Ungeschickterweise teilte er in seinem Antwortschreiben auch gleich
mit, er verfüge über ein Vermögen von 8000 Reichsmark. Schriftlich
unterrichtete ein „Herr Schwenger“ ihn daraufhin, er könne die Stellung am 4.
Juni antreten und möge sich an diesem Tage gegen 19 Uhr am Gepäckschalter des
Bahnhofs in Frankfurt an der Oder einfinden, wo ihn ein Beauftragter namens Schwenger
abholen werde. Also fuhr Lüdke am 4. Juni zunächst nach Berlin, gab am
Schlesischen Bahnhof sein Gepäck und sein neues Fahrrad der Marke Göricke nach
Frankfurt auf und nahm dann den Zug nach der Oderstadt.
Seitdem fehlte
von ihm jede Spur. Sein Gepäck und das Fahrrad waren nachweislich vom Bahnhof
abgeholt worden. Die von mehreren Vermisstenzentralen angestellten Ermittlungen
verliefen im Sande. Und allmählich wurde die Vermutung immer größer, dass er
einem Verbrechen zum Opfer gefallen sein könnte. Einige Tageszeitungen wiesen
darauf hin, dass Lüdke SS-Truppführer war.
Als Schreiber des
Inserats und des mit „Schwenger“ unterschriebenen Briefes konnte nur Roloff in
Frage kommen. Es war nicht auszuschließen, dass er den Landwirt Lüdke am
Bahnhof in Frankfurt in Empfang genommen und ihn auf dem Wege zu dem
angeblichen Bauernhof ermordet und beraubt haben könnte. Denn die Mutter des
Verschwundenen hatte gewisse Gegenstände, die sich in Roloffs Besitz fanden,
als die ihres Sohnes wieder erkannt. Darunter befanden sich auch ein neues
Fahrrad der Marke Göricke sowie ein Koffer. Über die Herkunft des Fahrrads
verweigerte Roloff jegliche Aussage. Als Roloff verhaftet wurde, trug er die
Socken mit dem Monogramm seines Opfers! Ein Pfandleiher wiederum bestätigte, dass
Roloff einen Ring, der dem Ermordeten gehörte, bei ihm versetzt hatte.
Hatte Roloff
durch fingierte Anzeigen etwa noch mehr Menschen an sich gelockt und sie
ermordet? Er bediente sich bei diesen Anzeigen vorwiegend kleinerer
Tageszeitungen, die hauptsächlich in Landwirtskreisen gelesen wurden. Und dass
diese Annoncen aufgegeben wurden, konnte einwandfrei nachgewiesen werden. Dabei
ging der Unbekannte immer nach dem gleichen Muster vor: Für seine Schwägerin,
abwechselnd auch für seine Schwester, die als Witwe einen größeren Hof besäße,
suche er einen Wirtschafter und stellte auch gleich eine eventuelle Heirat in
Aussicht. Als Wohnorte benannte der Inserent stets Orte in der Nähe von
Frankfurt an der Oder. Seine Briefe waren sowohl in Frankfurt als auch in
Fürstenwalde und Eberswalde aufgegeben. Die Antwort erbat er sich immer
postlagernd.
Die Ermittlungen
konzentrierten sich jetzt auf die Zeit ab Januar 1935. Damals war Roloff als
Wirtschafter auf dem kleinen Gut Angelenhof unweit von Briesen in der Mark, westlich
von Frankfurt an der Oder, tätig. Und es wurde befürchtet, dass er während
dieser Zeit weitere Straftaten begangen haben könnte, möglicherweise auch einen
Mord!
Wochenlange, fast
pausenlose Verhöre im Berliner Polizeipräsidium trugen schließlich Früchte. Am
21. November ließ sich Roloff wieder vorführen. Er wolle nunmehr ein Geständnis
ablegen, allerdings ein Teilgeständnis, wie sich herausstellen sollte. Ja, er
wisse, wo der verschwundene Landwirt Lüdke begraben liege. Das Grab befände
sich am Seeufer unweit des Gutes bei Briesen in der Mark, auf dem er über ein
Jahr lang beschäftigt war. Und er zeichnete eine Skizze, um die Auffindung zu
erleichtern. Doch darüber, wie der Landwirt ums Leben gekommen war, verweigerte
er jede Auskunft.
Sofort begaben
sich Beamte der Sonderkommission nach dem bezeichneten Ort, ein einsames
Waldstück unweit des idyllisch gelegenen Kersdorfer Sees, der auf der Flur des
Gutes Angelenhof lag. Zusammen mit mehreren Forstbeamten, Waldarbeitern und
Spürhunden suchten sie anhand der Skizze Roloffs die Stelle ab. Zunächst zogen
sie Meter für Meter Gräben, fanden aber nichts. Dann fühlten Waldarbeiter mit
angespitzten Eisenstäben einen nach dem See abfallenden Gang ab. Unter einer
großen Kiefer, etwa 150 Meter von der auf der Skizze bezeichneten Stelle,
stießen sie auf einen durchgegrabenen Boden, dessen Grund rasch nachgab. Sofort
begannen sie zu graben und stießen in einer Tiefe von einem halben Meter auf
die verwesten Überreste eines Menschen. Dem Toten war das Jackett ausgezogen
und um den Kopf geschlungen worden. Er trug markante gelbe Schuhe. Solche
Schuhe hatte auch Lüdke getragen, als er seinem Mörder entgegenfuhr. Die Leiche
wurde zur Obduktion nach Frankfurt an der Oder übergeführt.
Die Befürchtungen
der Beamten, dass Roloff noch weitere Opfer in die Falle gelockt haben könnte,
erwiesen sich nunmehr als durchaus real! Denn am Tage des Leichenfundes meldete
sich ein Landwirt aus der Gegend von Seelow, der ebenfalls von einem „Karl
Müller“ nach Frankfurt an der Oder gelockt worden war. Auch ihm hatte dieser
eine Stellung in Aussicht gestellt. Als der Unbekannte aber bemerkte, dass das
auserwählte Opfer kein Bargeld und keinerlei Wertsachen bei sich hatte,
entfernte er sich rasch und ließ den Landwirt einfach stehen. Das rettete ihm
das Leben! Als er Roloff gegenübergestellt wurde, erkannte er in ihm eindeutig
den „Ortsbauernführer Karl Müller“ wieder! Roloff stritt ab, sein Gegenüber
jemals gesehen zu haben, dann erklärte er den Beamten, nun überhaupt keine
Auskunft mehr geben zu wollen.
Die Kette der
Indizien war nunmehr geschlossen. Und die am 24. November durchgeführte
Obduktion des am See gefundenen Toten ergab, dass Lüdke durch einen einzigen Pistolenschuss
aus nächster Nähe in den Hinterkopf getötet worden war. Die Identifizierung
gelang dadurch, dass sein Dentist die auffälligen Zahnkorrekturen wieder
erkannte, die er an ihm vorgenommen hatte.
In der
Zwischenzeit arbeitete die Mordkommission unermüdlich an der Aufklärung
weiterer Fälle. Sie nahm sich eine Liste von in letzter Zeit vermissten
Personen vor und überprüfte anhand der Örtlichkeiten und der Zeit, ob Roloff
auch hierfür verantwortlich sein könne. Immer wieder stießen sie auf den Namen
des landwirtschaftlichen Arbeiters und Chauffeurs Wilhelm Kochan, gebürtig aus
Heinersbrück bei Cottbus, der am 4. Dezember 1935 spurlos verschwunden war. Der
30jährige Kochan war bei einem Bauern in Seddin bei Beelitz (Kreis
Zauch-Belzig) in Stellung, gab diese aber am 3. Dezember 1935 auf, um eine neue
Stellung in Stettin anzunehmen, wie er seinem Arbeitgeber gegenüber angab. Er
hatte nämlich am 1. Dezember in einem landwirtschaftlichen Wochenblatt ein
Inserat aufgegeben, in dem er eine neue Stellung suchte. Daraufhin hatte sich
„Ortsbauernführer Heinz Schröder“ gemeldet, der angeblich einen Wirtschafter
für seinen „intensiv bewirtschafteten Erbhof“ suchte, und ihn zu einem Treffen
gebeten. Wunschgemäß reiste Kochan am 4. Dezember nach Frankfurt an der Oder.
Auf der Durchreise schrieb er aus Fürstenwalde drei Postkarten an Verwandte und
Freunde, auf denen er seine neue Anschrift als „Markendorf, Frankfurt/Oder Ld.“
angab. Es bestand so gut wie kein Zweifel mehr, dass Roloff auch hier seine
Hand im Spiel hatte.
Am 9. Dezember
gab er nach weiteren intensiven, wohl auch zermürbenden Verhören zu, Kochan am
4. Dezember 1935 vom Frankfurter Bahnhof abgeholt zu haben. Spät abends sei er
mit seinem Opfer auf dem Rücksitz seines kurz zuvor gestohlenen Motorrads
zunächst nach Briesen in der Mark gefahren und dann in den Feldweg nach
Neubrück eingebogen. An der Sandfurt-Brücke, die den Oder-Spree-Kanal
überquert, habe er eine Panne vorgetäuscht. Als sich Kochan zum Motorrad
hinunterbückte, um zu helfen, habe er ihn hinterrücks mit einem
Schraubenschlüssel erschlagen. Nachdem er Geld, Wertsachen und Papiere und
Gepäck des Toten an sich genommen habe, habe er die Leiche in den Kanal
gestoßen. Seine Beute seien lediglich zwölf Mark gewesen. Tatsächlich meldeten
sich Zeugen, die am Tage darauf, also am 5. Dezember, nahe der Brücke eine
große Blutlache gesehen haben wollten.
Die Ermittler
waren jedoch skeptisch. Sie bezweifelten, dass Roloff sein Opfer am
Oder-Spree-Kanal ermordet hatte. Vor allem aber war im Kanal keine Leiche
gefunden worden. Sie mutmaßten als Mordstelle die nähere Umgebung des nur wenige
Kilometer südlich von Briesen gelegenen Gutes Angelenhof.
Zwei Tage lang
durchforstete kurz nach Weihnachten ein großes Aufgebot von Polizei,
Waldarbeitern und Freiwilligen, unterstützt von Spürhunden, das Gelände rings
um das in einem Seengebiet gelegene Gut. Sie fanden nichts. Da brach am Abend
des 30. Dezember Roloff sein Schweigen. Er wolle jetzt die Stelle zeigen, an
der Kochan vergraben sei. Noch in der hereinbrechenden Nacht fuhren die Beamten
ihn im Auto zum Gut Angelenhof. Roloff führte sie zu der Stelle, an der er
Kochan vergraben haben wollte. Sie befand sich nicht weit von derjenigen, an
der später der Landwirt Lüdke ermordet und verscharrt worden war. Eine
gespenstige Szene entfaltete sich nun. Im Schein mehrerer Taschenlampen begann
man zu graben und wurde bald fündig. In etwa 90 Zentimeter Tiefe kam eine fast
völlig verweste, zusammengekrümmte männliche Leiche zum Vorschein. Ihr war der
Schädel fast vollständig zertrümmert, möglicherweise mit einem Beil oder einem
Hammer. Die Kleidung war diejenige, wie Kochan sie nach übereinstimmender
Aussage von Zeugen am Tage seines Verschwindens getragen hatte. Roloff musste
den als sehr stark und kräftig gebaut geschilderten landwirtschaftlichen
Arbeiter an diese einsame Stelle gelockt und dort hinterrücks mit einem Beil
erschlagen und beraubt haben. Bei der Durchsuchung der Manteltaschen stieß man
auf die Ausweispapiere, die auf den Namen Kochan ausgestellt waren, sowie auf
den hinterhältigen Brief, den Roloff ihm geschrieben hatte. Beide hatte der Täter
übersehen.
Kaum war das
dritte Opfer ausgegraben, verdichteten sich Hinweise, dass auch noch eine
vierte Person Opfer ein vorzeitiges Ende durch die Hand des Serienmörders
gefunden hatte. Bislang hatte Roloff „erst“ drei Morde gestanden. Und noch immer
beschäftigten sich die Ermittler mit der Blutlache bei der Sandfurt-Brücke
unweit von Briesen, die Zeugen entdeckt haben wollten. Hatte hier Roloff sein
viertes, bislang noch unbekanntes Opfer ums Leben gebracht? Erneut rief die
Berliner Sonderkommission die Bevölkerung auf, alle an der Sandfurt-Brücke und
in der Nähe des Gutes bei Briesen gemachten Wahrnehmungen unverzüglich zu
melden.
Wochenlang traten
die Ermittler auf der Stelle. Roloff verweigerte jede weitere Aussage. Er gab
nur das zu, was man ihm lückenlos beweisen konnte. Doch meinte man, genügend
Beweismaterial gegen ihn in der Hand zu haben, um Anklage zu erheben. Der
Beginn der Gerichtsverhandlung wurde für den 6. März 1937 vor dem Schwurgericht
in Eberswalde angesetzt.
Der Prozess
platzte! Denn Ende Februar 1937 überraschte Roloff die Gerichtsbehörden mit der
Mittelung, er habe ein weiteres Geständnis abzulegen. Den staunenden Beamten
erzählte er, dass er an einem Juliabend des Jahres 1931 auf der Landstraße von
Teterow nach Gnoien (in Mecklenburg) unweit des Gutes Remlin mit seinem
Motorrad eine Frau angefahren und schwer verletzt habe. Um sich Ärger mit der
Polizei zu ersparen, habe er dann die Ohnmächtige in eine nahe gelegene Scheune
geschleppt und mit einem Holzscheit erschlagen. Die Leiche habe er zunächst
unter einem Strohhaufen versteckt und später unter dem Scheunenboden vergraben.
Es könne sich um eine polnische Schnitterin gehandelt haben, die eine grüne
Strickjacke trug. So genau wisse er dies nicht. Und er bezeichnete die Stelle,
wo die Tote liegen könnte.
Die
Sonderkommission begann an der angegebenen Stelle zu suchen. Tatsächlich stieß
sie am 1. März in einer Scheune in unmittelbarer Nähe des Gutes Remlin auf das
Skelett einer Frau. Die Kleidung war mit Ausnahme der Gummisohlen ihrer
Turnschuhe völlig zersetzt und barg nur einige unbedeutende Gegenstände. Das
Alter der Toten wurde mit 23 bis 30 Jahre angegeben. Bislang konnte sie nicht
identifiziert werden, und man machte sich keine allzu großen Hoffnungen, dass
dies jemals gelingen würde. Allerdings gab es keinen Zweifel daran, dass Roloff
von November 1930 bis November 1931 Sekretär auf dem Gut Remlin war! Er war
also mit den örtlichen Verhältnissen bestens vertraut und musste auch das
unbekannte Opfer gekannt haben. Vielleicht hatte er an ihr ein
Sittlichkeitsverbrechen verübt und sie dann als Zeugin beseitigt.
In den folgenden
Tagen wurde insbesondere die Bevölkerung der Gegend von Gnoien gefragt, wer von
einer im Juni 1931 verschwundenen Frau wisse und mit welchen Frauen Roloff Umgang
gehabt habe. Roloff indessen fuhr fort, sich weiterer Morde zu bezichtigen, um
die Ermittler in die Irre zu leiten. Einige der Angaben klangen so
phantastisch, dass die Beamten noch nicht einmal darauf eingingen.
Ende Mai 1937
waren die Voruntersuchungen so weit abgeschlossen, dass der Oberstaatsanwalt in
Prenzlau Anklage gegen Willy Roloff wegen Mordes in vier Fällen erheben konnte.
Allerdings war noch ungeklärt, ob der Prozess in Prenzlau oder in Eberswalde
stattfinden solle. Eines aber stand fest: Er sollte die Sühne bringen für eine
in der Provinz Brandenburg fast beispiellos dastehende Mordserie, die wegen der
Kaltblütigkeit des Täters reichsweit größtes Aufsehen erregt hatte. Nach
langwierigen Abwägungen entschlossen sich die Justizbehörden für Prenzlau als
Verhandlungsort. Da aber der Schwurgerichtssaal des dortigen Landgerichts
gerade umgebaut wurde und nicht genügend Platz für die Verhandlung bot, ging
man dazu über, die geräumige Aula des Städtischen Gymnasiums zu einem
Gerichtssaal herzurichten. Wegen der Sommerferien wurde die Schule ohnehin
nicht benutzt.
Schon am frühen
Morgen dieses 5. Juli 1937, einem Montag, versammelte sich vor der Schule eine
riesige Menschenmenge. Das kleine, im Herzen der Uckermark gelegene Städtchen
Prenzlau mit seinen damals rund 23.000 Einwohnern hatte in seinen Mauern noch
nie einen derartigen Sensationsprozess erlebt. Da die Räumlichkeit beschränkt
war, hatten nur etwa 80 Zuhörer Einlasskarten erwerben können.
Als der
Angeklagte, der noch bis zum frühen Morgen im Untersuchungsgefängnis Moabit in
Berlin gesessen hatte, in einem geschlossenen Polizeiauto auf den hinteren Hof
des Gymnasiums gefahren wurde, kam Bewegung in die Menge. Vor allem diejenigen,
die keinen Platz im Gerichtssaal gefunden hatten, bemühten sich, einen Blick
auf den gefürchteten Serienmörder zu werfen, der gemäß des Berliner
Lokal-Anzeigers als der „Freienwalder Mörder“ in die Kriminalgeschichte
eingehen würde. An den Händen gefesselt wurde Roloff in den Saal geführt und
nahm, von zwei bewaffneten Polizisten flankiert, auf der Anklagebank Platz. Die
Fesseln sollten ihm für die gesamte Dauer des Prozesses nicht abgenommen, hielt
man ihn doch für einen höchst gefährlichen und rücksichtslosen Verbrecher.
Dann betrat das
Gericht den Saal. Zunächst wurden die Geschworenen vereidigt, ehe der
Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Riethe, die Personalien des Angeklagten
feststellte: Willy Roloff, geboren am 29. September 1909 in Schivelbein in
Hinterpommern, Vater Bahnhofsvorsteher, drei Vorstrafen. Der Eröffnungsbeschluss*
lautete auf Mord in vier Fällen.
* Der
schriftliche Beschluss zur Eröffnung des Hauptverfahrens.
Als der
Vorsitzende zur Vernehmung des Angeklagten schritt, zeigte sich Roloff äußerst
störrisch. Immer wieder verweigerte er die Auskunft, schaute gelangweilt im
Saal umher, als ginge ihn das alles nichts an, als ginge es nicht um seinen
Kopf! Fragen des Vorsitzenden beantwortete er meist mit Kopfnicken oder
Kopfschütteln. Mahnungen, dass das Gericht laut der Prozessordnung gegen diesen
Mangel an Mitwirkung vorgehen könne, beeindruckten ihn nicht.
Das Gericht
erfuhr dann, dass Roloff Sohn achtbarer Eltern war. Während seine Geschwister
jedoch einen einwandfreien Lebenswandel führten, geriet er selbst schon früh
auf die schiefe Bahn. Mit 13 beging er seinen ersten Einbruch. Auf seinen
Lehrstellen bestahl er seine Mitlehrlinge und Lehrmeister, so dass seine Eltern
ihn schließlich auf eine landwirtschaftliche Schule schickten. Zu Beginn der
1930er Jahre war er dann auf verschiedenen Gütern als so genannter
„Rentamtsgehilfe“* tätig, wobei er immer wieder gefälschte Zeugnisse vorlegte.
* Das Rentamt war
eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen, z.B. auf einem
Gut.
Der Vorsitzende
kam auf den an dem Händler Worreschk begangenen Mord zu sprechen. Ob er die Tat
begangen habe? Roloff nickte. Auch als er auf die Morde an den beiden
landwirtschaftlichen Arbeitern angesprochen wurde, bestätigte er seine Schuld
durch Kopfnicken. Der Richter kam nun auf die unbekannte Frau zu sprechen. Bei
ihr sei doch nichts zu holen gewesen. Nun hüllte sich Roloff in tiefes
Schweigen. Ob er zugebe, diese Frau umgebracht zu haben? Der Angeklagte nickte
erneut.
Dann trat das
Gericht in die Beweisaufnahme zu dem Raubmord an Worreschk ein. Als erste
Zeugen wurden die Berliner Kriminalbeamten vernommen. Sie sagten
übereinstimmend aus, dass die Vernehmungen des Mörders sehr schwierig gewesen
sein. Meist habe er geschwiegen und nur gelegentlich Äußerungen getan. Dann
aber habe er ein umfassendes Geständnis über den Mord an Worreschk abgelegt.
Die Tat habe er mit der Mauserpistole seines Vaters verübt, die er ihm
gestohlen hatte. Nachdem er auch die anderen drei Morde gestanden hatte, habe
er gesagt: „Ich hatte auf meine Opfer geschossen, denn Schießen ist sicherer.
Ein Schlag kann danebengehen.“
In der
Nachmittagssitzung wurde Roloff ein wenig gesprächiger. Ja, er wolle sich
jetzt zu dem Mord an dem Händler Worreschk äußern. Wann er den Plan zum Mord gefasst
habe, wollte der Vorsitzende sofort von ihm wissen.
Roloff:
„Vielleicht habe ich diese Absicht schon in Markendorf gehabt, als ich ihn kennen
lernte. Aber damals hat dieser Plan noch keine greifbare Gestalt gehabt.“
Vorsitzender:
„Was wollten Sie denn tun?“
Roloff: „Ich
wollte ihm eigentlich nur auf legalem Wege sein Geld abnehmen …“
Vorsitzender:
„Auf legalem Wege? Meinten Sie damit einen Raub?“
Roloff nickte.
Dann sagte er, er habe für die Ausführung des Verbrechens die Dunkelheit
abgewartet und nach der Tat um die Leiche Kisten aufgetürmt, um die Entdeckung zu
verzögern.
Auch wenn Roloff
in diesem Falle keine verlässliche Schilderung der Tat abgab, hatte sie sich
nach Angaben der Staatsanwaltschaft so zugetragen:
Auf die Tat an
dem Landwirt Lüdke angesprochen, sagte Roloff, er habe ihn zunächst nur
berauben wollen. Zu diesem Zwecke habe er ihm in Briesen Alkohol angeboten, um
ihn betrunken zu machen. Doch weil Lüdke nicht darauf einging, schließlich
wolle er ja nüchtern bei seiner neuen Arbeitgeberin erscheinen, habe er den
Plan gefasst, ihn zu ermorden und dann erst zu berauben. Und er schilderte die
Tat: Nachdem er Lüdke am 4. Juni 1936 gegen 19 Uhr am Hauptbahnhof in Frankfurt
a.d. Oder getroffen hatte, fuhr er mit ihm nach Briesen. Von dort gingen beide
zu Fuß zum vermeintlichen Hof der Schwägerin, der nach Angaben Roloffs nur
wenige Kilometer südlich von Briesen lag. Lüdke hatte seine beiden Koffer über
sein Fahrrad gelegt und schob es durch den dichten Wald. Unweit des Gutes
Angelenhof, auf dem Roloff damals beschäftigt war und dessen Umgebung er genauestens
kannte, ließ er Lüdke auf dem schmalen Weg vorangehen. Dann schoss er ihm mit
einer Pistole einmal in den Hinterkopf. Er schleifte den Toten vom Weg ab in
ein Gebüsch und beraubte ihn seiner Geldbörse mit etwa 15 Mark, seiner Uhr und
seiner Ringe. Das Fahrrad und die Koffer verbarg er in einer nahe gelegenen
Feldscheune, holte sich einen Spaten und vergrub die Leiche. Dann begab er sich
auf sein im Gutsgebäude gelegenes Zimmer.
Die Verhandlung
wurde am frühen Abend vertagt.
Am nächsten
Vormittag, dem zweiten Verhandlungstag, wurde zunächst der Mord an dem
Wirtschafter Kochan erörtert. Roloff will ihn am 4. Dezember 1935 begangen
haben. Roloff hatte seinerzeit auf ein Inserat des Opfers geantwortet, sich mit
ihm in Frankfurt a.d. Oder verabredet, ihn auf das Gelände des Gutes Angelenhof
gelockt und dort erschossen und beraubt. Die mit diesem Fall vertrauten
Kriminalbeamten waren drei Wochen lang von dem Angeklagten in die Irre geleitet
worden, weil dieser immer wieder behauptete, er habe den Toten ins Wasser
geworfen.
Dem Geständnis
Roloffs zufolge hatte sich die Tat folgendermaßen abgespielt:
Beide waren gegen
17 Uhr auf dem Frankfurter Bahnhof zusammengetroffen und dann mit der Bahn nach
Briesen gefahren. Dort holte Roloff zunächst sein Fahrrad, das er dort
untergestellt hatte, ab und ging mit dem ahnungslosen Wirtschafter in Richtung
auf das Gut Angelenhof. Es war bereits stockfinster. Etwa einen Kilometer vor
dem Gut bat er Kochan, er möge immer dem Weg folgen. Er selbst fuhr unter einem
Vorwand mit dem Fahrrad voraus. Während Kochan tat, wie ihm geheißen, legte
sich Roloff in einer Scheune einen Hammer zurecht und ging nun zu einer
Weggabelung, wo er wieder mit seinem Opfer zusammentraf. Dann führte er es
unter dem Hinweis, es sei nun nicht mehr weit, zu der Nähe der Scheune, ergriff
den Hammer und versetzte ihm damit mehrere Schläge auf den Kopf. Anscheinend
war Kochan auf der Stelle tot. Der Mörder durchsuchte ihn, fand zu seiner
großen Enttäuschung aber nur zwölf Mark. Sein eigenes Lockschreiben, das Kochan
mitgenommen hatte, sowie die Ausweispapiere übersah er allerdings. Er
verscharrte die Leiche an der Stelle auf dem Gutsgelände, wo sie über ein Jahr
später gefunden wurde.
Als der
Vorsitzende den Angeklagten fragte, ob er den Mord an Kochan zugebe, schwieg er
zunächst. Dann stammelte er kaum hörbar: „Die Tat an Kochan war ein Irrtum.“ Er
habe bei dem Opfer eine Kaution von 1000 Mark vermutet. Dies hatte sich als
Irrtum erwiesen, denn er habe nur etwa 40 Mark bei sich gehabt. Er musste ihn
mit einem anderen potentiellen Opfer, das er angeschrieben hatte, verwechselt
haben!
Vorsitzender:
„Warum haben Sie eigentlich die Kriminalpolizei so lange irregeführt, um die
Aufführung der Leiche Kochans zu verhindern?“
Angeklagter: „Ich
hatte Angst. Wenn man Knochen finden würde, wusste ich, dass man sagt, das war
unmenschlich!“ Er habe außerdem Angst vor der Leiche gehabt, denn der
„Anblick sei unmenschlich“. Überhaupt sei „alles so unmenschlich!“
Vorsitzender:
„Diese Erkenntnis kommt reichlich spät.“*
* Berliner
Volkszeitung, 6. Juli 1937 Abendausgabe.
Als man auf den
Mord an der unbekannten polnischen Schnittersfrau auf dem mecklenburgischen Gut
Remlin erörterte, kam es zu einer Überraschung. Ein Kriminalbeamter sagte aus,
nachdem Roloff immer wieder beteuert hatte, den Namen der Frau nicht zu kennen,
habe er wenige Tage vor dem Prozess erklärt, bei der Toten handele es sich um
die Ehefrau des polnischen Schnitters Kowalski. Er habe sie eines Tages im Juni
1931 zum Geschlechtsverkehr aufgefordert. Da sie ihm nicht zu Willen gewesen
sei, habe er sie erschlagen. Dann habe er auch gestanden, den Ehemann ermordet
zu haben, weil dieser sich immer wieder bei ihm nach dem Verbleib seiner Frau
erkundigt habe. Einzelheiten wollte Roloff aber nicht preisgeben.
Vorsitzender:
„Und was ist nun aus dem Ehemann Kowalski geworden? Haben Sie ihn auch
ermordet?“
Roloff sah zu
Boden und schwieg. Er schwieg auch, als die nächsten 19 Zeugen vernommen
wurden.
Eine
Angestellte der Gastwirtschaft in Markendorf gab an, der Händler Worreschk und
Roloff hätten sich im Gastraum kennen gelernt. Dabei müsse der Angeklagte
erfahren haben, dass der Händler einen größeren Geldbetrag mit sich führe, und
sich mit ihm verabredet, um die Tat auszuführen.
Der dritte
Verhandlungstag begann mit der Anhörung der beiden Verlobten des Angeklagten.
Beide hatte er ebenfalls durch ein Inserat kennen gelernt und ihnen
vorgeschwindelt, er werde demnächst einen großen Erbhof seines Onkels bei
Angermünde übernehmen. In der Zwischenzeit aber ließ er sich von beiden
aushalten. Da sie ihn für einen Heiratsschwindler hielten, brachen sie schon
bald mit ihm. Die eine hatte sich von ihm getrennt, als er ohne ihr Wissen eine
Verlobungsanzeige in der Zeitung aufgegeben hatte. Als er dann zum
Militärdienst eingezogen wurde, sei er desertiert und habe sie wieder
aufgesucht. Sie habe aber die vorgesetzte Dienststelle unterrichtet. Bevor
Roloff verhaftet werden konnte, tauchte er unter und drohte der jungen Frau mit
Erschießung. Tatsächlich habe er in der Nähe ihrer elterlichen Wohnung mit
einer Schusswaffe in der Hand hinter einem Baum gestanden, sei aber geflüchtet,
als die Polizei gerufen wurde.
Die gramgebeugte
Mutter des ermordeten Lüdke wurde sodann vernommen. Sie habe ihren Sohn vor der
Fahrt extra mit neuer Kleidung ausgestattet, damit er bei seiner neuen Stelle
einen guten Eindruck mache. Lüdke sei bester Stimmung gewesen, als er sie
verließ, und habe sich auf die neue Stellung so sehr gefreut und sei mit großen
Hoffnungen weggegangen. Als er nichts mehr von sich hören ließ, habe sie gleich
gedacht, ihm sei etwas zugestoßen, denn er habe sonst immer aus der Fremde
geschrieben. Sie habe dann eine Vermisstenanzeige aufgegeben.
Kaum hatte die
noch immer unter dem Verlust des Sohnes leidende 63jährige Frau den Zeugenstand
verlassen, ließ der Angeklagte über seinen Rechtsanwalt erklären, er wolle nun
die Wahrheit über den Mord an der polnischen Schnitterin sagen. Zugleich
verlange er den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Das Gericht gab
seinem Verlangen statt und ließ den Zuhörerraum räumen. Dann schilderte der
Angeklagte, wie es zu dem Mord gekommen sei. Am 16. Juli 1931, da sei er gerade
21 Jahre alt und Gutssekretär auf Remlin bei Gnoien gewesen, habe ihn eine
junge polnische Frau auf dem Gut aufgesucht, weil sie ein Nachtlager brauchte.
Da sie sehr hübsch war und ihm gefiel, habe er ihr eine leerstehende Scheune
nahe dem Gutshof angeboten und sie hineingeführt. Dort habe sie sich ihr
Nachtlager zurechtgemacht. Dann sei er wieder weggegangen. Kurz vor Mitternacht
sei er wieder in die Scheune gegangen, habe sich zu der Frau gesetzt und sich
ihr unsittlich genähert. Die Frau aber habe ihn abgewiesen. Da habe er
versucht, sie zu vergewaltigen, sei aber auf heftigen Widerstand gestoßen, und
sie habe laut geschrieen. Aus Furcht, dies könne auf dem Gutshof gehört werden,
habe er von ihr abgelassen, sei auf sein Zimmer gegangen und habe gegrübelt,
was zu tun sei. Schließlich habe die Furcht vor einer Anzeige und einer
schweren Bestrafung überwogen, auch die Furcht, seine Stellung zu verlieren. In
der Nacht habe er sich mit einem Wagenschwengel bewaffnet, sei damit in die
Scheune geschlichen und habe der schlafenden Frau drei oder vier wuchtige
Schläge auf den Kopf versetzt. Sie sei sofort tot gewesen. Dann habe er die
Scheune wieder verschlossen und sie in den nächsten Wochen in panischer Furcht
gemieden. Schließlich habe der Gutsbesitzer sie wieder benutzen wollen. So sei
er doch wieder an den Tatort zurückgekehrt und habe die in der Sommerhitze
bereits verweste Leiche im Scheunenboden verscharrt. Später habe er erfahren,
dass der Name der Frau Kowalski gewesen sei, weil er nämlich in den Besitz
ihrer Papiere gelangt sei. Wie, wollte er nicht preisgeben.
Und was hat er
mit dem Ehemann des Opfers getan? wollte der Vorsitzende erneut wissen. Da
schwieg Roloff wieder, so dass das Gericht zu der Überzeugung kam, der Mann sei
gar nicht ermordet worden. Es war auch kein Schnitter Kowalski als vermisst
gemeldet.
Der vierte
Verhandlungstag am 8. Juli sah die Beendigung der Beweisaufnahme. Es wurden die
anderen Landwirte vernommen, die sich auf Roloffs Inserate hin gemeldet hatten.
Einem war abgesagt worden, weil sich der Inserent bereits für Albert Lüdke
entschieden hatte. Einen anderen ließ er unbehelligt, weil der kaum Geld bei
sich hatte und auf diesbezügliche Fragen des Unbekannten misstrauisch geworden
war.
Der Gutsbesitzer
von Remlin wurde ebenfalls vernommen. Er erklärte, seine Frau habe den Roloff
nie leiden mögen, weil er solch einen unehrlichen Blick habe! Im Übrigen halte
er die Darstellung des Mordes an der Polin für glaubwürdig, weil die Scheune
wochenlang nicht benutzt wurde. Roloff sei übrigens noch im selben Jahr
entlassen worden, weil er bei der Lohnzahlung Landarbeiter betrogen hatte. Ja,
ein Ehepaar Kowalski mit einem Kind sei in Remlin bekannt gewesen, wie ein
Gendarmeriebeamter schon vorher bestätigt habe. Auch sei einmal auf dem Gut
Gepäck von polnischen Landarbeitern zurückgelassen worden. Der oder die
Eigentümer hatten sich dann nicht mehr gemeldet …
Es folgte die
stundenlange Anhörung der Sachverständigen. Der medizinische Sachverständige
Dr. Weimann aus Berlin hatte seinerzeit die Leichen von Lüdke und Woreschk
obduziert. Er sagte dem Gericht, die Art und Weise, wie Roloff ihnen ins Genick
geschossen habe, erinnere ihn stark an „bolschewistische Hinrichtungsmethoden“
…
Einer der
Berliner Kriminalkommissare zeichnete anhand von Kartenskizzen den
verbrecherischen Weg Roloffs nach. Etwa 45 Straftaten gingen auf sein Konto,
darunter auch Einbruchdiebstähle, Diebstähle, zahlreiche Betrügereien und das
Notzuchtverbrechen an einem minderjährigen Mädchen. Andere Kriminalbeamte
schilderten, wie schwierig es gewesen sei, von Roloff ein glaubwürdiges
Geständnis zu erlangen. Immer wieder habe er ihnen eine andere Version der
jeweiligen Mordtat gegeben. Auch sonst habe er allerlei Unsinn von sich
gegeben, nur um die Ermittlungen zu erschweren und zu hinauszuzögern. So habe
er erzählt, dass er eines Tages am Waldesrand gesessen habe, als ein
Eichhörnchen vorbeigehuscht und in einer Baumhöhlung verschwunden sei.
Neugierig habe er in die Höhlung gefasst und … zwei mit Gold gefüllte Beutel
gefunden! Diese habe er an sich genommen und sie in Frankfurt verkauft. Ein
anderesmal gestand er, ein junges Mädchen erschlagen zu haben, das von ihm ein
Kind erwartete. Auch dies erwies sich später als gelogen.
Der Leiter des
Instituts für gerichtliche und soziale Medizin in Berlin, Prof. Dr. Müller-Hess,
hatte Roloff eingehend untersucht. Er sei der Typ eines haltlosen Psychopathen,
was aber bei ihm keineswegs eine Krankheit bedeute, sondern eher eine
Charaktereigenschaft. Roloff sei überdurchschnittlich intelligent, aber völlig
hemmungslos. Er sei ein „universeller Krimineller“.
Der
Anklagevertreter, Staatsanwaltschaftsrat Gürtler aus Prenzlau, hob in seinem Plädoyer
hervor, dass der Angeklagte eine „Bestie in Menschengestalt“ sei. „Der Fall
wird in die Kriminalgeschichte eingehen als ein einzigartiger Fall. Einzigartig
nicht wegen der Fülle der Fälle der Morde, die er begangen hat, denn andere
Mörder, wie beispielsweise Haarmann, Kürten und Seefeld, haben bedeutend mehr
Menschen getötet als Roloff. Einzigartig ist der Fall Roloff aber durch seine
Motive, einzigartig durch die hinterhältige Feigheit, die der Angeklagte bei
sämtlichen Morden bewiesen hat […]“ Es stehe zweifelsfrei fest, dass Roloff
vier Menschen vorsätzlich und mit Überlegung getötet hat. „Der Angeklagte hat
sich durch seine Taten selbst den Platz in der Volksgemeinschaft verscherzt und
ist daher aus ihr auszumerzen.“*
* Berliner
Volkszeitung, 9. Juli 1937 Morgenausgabe.
Er beantragte
wegen Mordes in vier Fällen die Todesstrafe und den lebenslangen Verlust der
bürgerlichen Ehrenrechte.
Der Verteidiger
konnte dem nichts entgegensetzen. Sein Plädoyer dauerte lediglich wenige
Minuten.
Als letzter erhielt
der Angeklagte selbst das Wort. Doch er zog es vor zu schweigen. Auch dann, als
der Vorsitzende ihn eindringlich ermahnte: „Wollen Sie denn in diesem
entscheidenden Augenblick Ihres Lebens gar nichts mehr sagen?“ Dennoch wartete
das Gericht mehrere Minuten, in der Hoffnung, Roloff werde seine Gedanken
sammeln und doch noch etwas sagen. Vergeblich. Daraufhin erklärte der
Vorsitzende die Sitzung für geschlossen und beraumte die Urteilsverkündigung
für Freitagvormittag an.
Am Morgen dieses
10. Juli 1937 nahm das Gericht die Beratungen auf. Sie waren gegen 10 Uhr
beendet. Um 10.30 Uhr betrat es den bis zum letzten Platz gefüllten Saal.
Sämtliche Anwesenden erhoben sich von ihren Sitzen und warteten auf die
Verkündigung des Urteils. Da durchdrang die Stimme des Rechtsanwalts die
atemlose Stille. Sein Mandant habe ihn gebeten, noch einmal Gelegenheit zu
erhalten, einige Worte zu sprechen. Der Vorsitzende bedeutete ihm, es sei zwar
nicht üblich, im Stadium der Verurteilung dem Angeklagten nochmals das Wort zu
erteilen, doch mache er hier eine Ausnahme.
Roloff erhob sich
und erklärte mit fester, doch mitunter stockender Stimme:
„Ich möchte
ausdrücklich feststellen, dass ich meine Straftaten bereue. Es lässt sich
dadurch aber nichts mehr ändern. Ich weiß, dass mir eine schwere Strafe
bevorsteht, möchte aber nicht, dass man in der Öffentlichkeit denkt, dass ich
gar keinen guten Kern in mir habe. Ich möchte, wenn das Urteil ergangen ist, so
dastehen, dass ich mir nichts mehr vorzuwerfen habe.“ Und er bitte darum, dass auch
die „anderen Dinge“ aufgeklärt würden, damit er endlich zur Ruhe käme. Er halte
das, was er in „diesem Termin“ gesagt habe, aufrecht und hoffe, dass alles
später noch geklärt werden möge. „Trotz meiner schlechten Handlungsweise möchte
ich in dieser Stunde das Bekenntnis ablegen, dass von mir alles restlos gesagt
ist.“
Er schien zu
ahnen, dass sein Kopf verloren war.
Der Vorsitzende
fragte ihn darauf: „Meinen Sie mit dem, was Sie im Termin gesagt haben, den
Mann Kowalski?“
Roloff: „Jawohl,
das gehört auch mit dazu. Ich weiß, was für eine Strafe ich bekomme und ich
habe sie auch verdient.“*
* Berliner
Lokal-Anzeiger, 10. Juli 1937, Abendausgabe.
Darauf wurden
Staatsanwalt und Verteidiger nochmals gefragt, ob sie bei ihren Anträgen
blieben. Beide bejahten. Darauf zog sich das Gericht zu einer nochmaligen
Beratung zurück. Sie dauerte nur wenige Minuten. Erneut betrat das Gericht den
Saal. Landgerichtsdirektor Riethe verkündete das Urteil:
„Der Angeklagte
wird wegen Mordes in vier Fällen, außerdem in drei Fällen in Tateinheit mit
schwerem Raub, vier Ehrenrechte verurteilt. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden
ihm auf Lebenszeit aberkannt. Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte zu
tragen.“
Die
Urteilsbegründung währte zwei Stunden. Der Vorsitzende beschränkte sich im
Wesentlichen darauf, die durch die Beweisaufnahme sich ergebenden Tatsachen
aneinanderzureihen. Mit Ausnahme des Mordes an der polnischen Schnitterin seien
die drei anderen reine Raubmorde gewesen. Es sei dem Angeklagten nur darauf
angekommen, Geld zu bekommen. Seine Taten seien von einer hemmungslosen
Geldgier getragen gewesen. Roloff habe ein Doppelleben geführt. Einerseits sei
er jahrelang ein tüchtiger Gutswirtschafter gewesen, andererseits ist er seinen
verbrecherischen Neigungen nachgegangen. Er betonte die außerordentliche Rohheit
und Brutalität, für die es nur eine Strafe gebe: die Todesstrafe.
Ruhig und mit zu
Boden gerichtetem Blick hatte Roloff das Urteil vernommen. Und ruhig ließ
sich der 27jährige ins Untersuchungsgefängnis abführen. Er hatte mit seinem
Leben abgeschlossen. Noch am Nachmittag wurde er nach Berlin gebracht, wo ihm
im Strafgefängnis Plötzensee eine Todeszelle zugewiesen wurde.
Die Belohnung in
Höhe von 1000 Mark teilten sich übrigens die Besitzerin des Angelenhofes, die
nach der im Rundfunk gegebenen Personenbeschreibung ihren ehemaligen
Gutswirtschafter erkannt hatte, und die Konditoreiverkäuferin, die in
Eberswalde die Polizei benachrichtigt hatte.
Roloffs Berufung
an das Leipziger Reichsgericht war erfolglos. Sein Gnadengesuch an Hitler wurde
gleichfalls zurückgewiesen, das Urteil damit vollstreckbar.
Im Morgengrauen
des 24. September 1937, einem Freitag, wurde der Mann, der vier Menschen
ermordet und drei von ihnen beraubt hatte, im Richtraum des Strafgefängnisses Plötzensee
mit dem Fallbeil hingerichtet. Als Scharfrichter fungierte diesmal Ernst
Reindel aus Gommern, der die Nachfolge des Magdeburgers Carl Gröpler angetreten
hatte. Roloff sollte als einer der schlimmsten Mörder der brandenburgischen
Kriminalgeschichte eingehen.
Quellen: Kriminalchronik des Dritten Reiches (von Michael Kirchschlager)
Der Fall - Franz Gruber
Als man handtellergroße Fleischstücke im Donaukanal fand, glaubte keiner, das Geheimnis jemals lüften zu können, doch den Wiener Kriminalbeamten konnte auch dieser Täter nicht entgehen.
Eine Gruppe von Männern traf sich tagaus, tagein nahe den Simmeringer Gaswerken an der Einmündung des Hauptsammelkanals in den Donaukanal. Mit selbstgebauten Hilfsmitteln aus Draht und Holz bauten sie eine Barriere auf, die das obenauf schwimmende Fett aus dem Kanalsystem auffing und von Zeit zu Zeit abgeschöpft werden konnte. Das waren die Fettfischer, Fettsammler oder Fettschöpfer, Arbeitslose, die sich so durch den Verkauf des derart gewonnenen Rohmaterials für industrielle Zwecke ein bisschen Geld verdienten. Am Sonntag, den 10. April 1932, kamen die beiden Fettfischer Johann Böhm und Johann Watzlawik zu ihrer Schleuse, die am Vorabend gegen 16 Uhr geschlossen worden war. Als sie begannen, das gesammelte Fett abzuschöpfen, fielen ihnen handtellergroße Fleischstücke auf, die sie in einem gesonderten Bottich sammelten. Nach ungefähr neunzig Minuten zählten sie 80 Stück derartiger Brocken, die ihnen unheimlich vorkamen und sie brachten den Fund zum Kommissariat Simmering.
Dozent Dr. Schneider vom Gerichtsmedizinischen Institut musste die erste Befürchtung bestätigen, es könnte sich um menschliche Fleischstücke handeln. Für die Polizei stand unter Leitung des neuen Vorstandes des Sicherheitsbüros, Hofrat Dr. Steinhäusl, eine äußerst schwierige Arbeit bevor, weil die Herkunft der gefundenen Leichenstücke völlig unklar war. Immerhin handelte es sich um einen Hauptsammelkanal, der die Abwässer aller am rechten Donauufer gelegenen Bezirke vereinte, und das waren immerhin achtzehn. Nachdem die Fettfischer die Meldung über den Fund gemacht hatten, wurden noch weitere Fleischstückchen aus dem Wasser gefischt, zum Schluss zählte man nicht weniger als 280. Am Gerichtsmedizinischen Institut wurde versucht, Näheres zu den Funden sagen zu können. Ein schwieriges Unterfangen, denn dazu mussten die Teile einem Puzzle gleich zusammengesetzt werden. Das Ergebnis: Es sollte sich um Leichenteile einer beleibten Frau handeln, die zumindest eine Schwangerschaft hinter sich hatte. Dies ließ sich aus den sogenannten "Schwangerschaftsstreifen" ablesen, die durch die Dehnung der Bauchdecke entstanden. Das Alter wurde mit 35 bis 40 Jahren geschätzt, Hinweise deuteten auf blondes Haar.
Die Überprüfung der Meldungen von abgängigen Frauen brachte die Polizei vorerst nicht weiter und so versuchte man mit einer besonders ausgeklügelten Methode das Gebiet, in dem die Fleischstücke in den Kanal geworfen worden sein könnten, einzuengen. Polizeibeamte wurden mit bunten Holzstückchen ausgesandt und mussten sie in vorher bestimmte Kanalschächte werfen. So konnte man in der Folge beobachten, welche Farbe aus welcher Richtung kam. Tatsäch-lich ließ sich das vermutliche Einwurfsgebiet einschränken, es lag im 17. Bezirk. Eine konkrete Spur im 17. Bezirk
Am 14. April berichteten die Kriminalisten von folgenden Erhebungen: In der Wichtelgasse 73 hatte die 38-jährige Witwe Marie Walter gelebt, die nun seit 7. April spurlos verschwunden war. Walter war korpulent, blond und hatte eine Tochter, somit entsprach sie der Beschreibung der Gerichtsmedizin. Anna Magerl, die Schwester der Abgängigen hatte in der Küche einen Zettel gefunden, auf dem stand: "Die Verhältnisse zwingen mich, auf einige Tage zu verschwinden!" Bemerkenswert war, dass dieser Zettel erst einige Tage nach dem Verschwinden am Küchentisch gelegen war. Das 7-jährige Kind der Abgängigen war bei Nachbarn in Obhut. Ihr letzter Lebensgefährte, mit dem sie noch immer fallweise Kontakt hatte, wurde "Breserl" genannt, er hieß Franz Gruber.
Kriminalbeamte begaben sich in die Wohnung dieses Mannes in der Koppstraße. Auffallend war, dass erst am Vortag unweit dieser Adresse ein Beckenknochen aufgefunden worden war. Der Beckenknochen wurde dem Gerichtsmedizinischen Institut vorgelegt und dort eindeutig als der eines Menschen erkannt.
Als die Beamten in einem Abfallkübel in der Wohnung Grubers halbverbrannte Knochenstücke fanden, sah man sich der Klärung des Falles näher gekommen. Die Durchsuchungen brachten zusätzliche angebrannte Knochenstücke zum Vorschein, im Coloniakübel sowie auch in einem Kessel in der Waschküche. Auf einer Säge, die in der Waschküche gefunden wurde, konnten Blutspuren festgestellt werden. Franz Gruber behauptete, er hätte einen Spitz gefangen, zerlegt und gegessen. Die Reste hätte er dann verbrannt.
Am 15. April 1932 schreckte eine neue Nachricht die Öffentlichkeit auf: Anna Magerl hatte Selbstmord begangen! Aus Ihrem Abschiedsbrief war eine Mitschuld am Tod ihrer Schwester zu erkennen. Sie selbst soll den angeblichen Abschiedsbrief Marie Walters geschrieben haben. Die Einvernahmen des Verdächtigen brachten keine neuen Erkenntnisse, er blieb bei seiner ersten Behauptung.
Verbrennendes Fett stinkt
Erst als man ihm vom Selbstmord Anna Magerls berichtete, war er bereit, ein Geständnis abzulegen. Nur, den Mord habe nicht er begangen.
Demnach hätte er Marie Walter in ihrer Wohnung mit einem Seil um den Hals schon tot vorgefunden. Da er die Befürchtung gehegt hätte, Magerl könnte in den Verdacht geraten, ihre Schwester umgebracht zu haben, weil die beiden öfters miteinander gestritten hatten, sei ihm der Einfall gekommen, die Leiche zu zerstückeln. Während Magerl das Geschirr in der Wohnung reinigte, hätte Gruber die Zerstückelung vorbereitet. Zuerst habe er Einzelteile in Pakete verpacken wollen, die er in der Nähe des Ottakringer Friedhofes vergraben wollte. Da aber Blut durch das Packpapier sickerte, habe er seinen Plan geändert. Magerl hätte sich einen Waschtag nehmen müssen, damit er die Leichenteile in der Waschküche verbrennen konnte. In einer Kinderbadewanne hätte er die Tote stückchenweise in den Keller geschleppt und in den Ofen geworfen. Bald hätte sich ein unerträglicher Gestank verbreitet und bei der Ofentür wären Fettmassen heraus gequollen, von denen ein noch penetranterer Gestank ausströmte.
Er habe einen neuen Plan gefasst und begonnen, die Leiche so klein wie möglich zu zerteilen. Mit einer Säge habe er die Knochen zerstückeln wollen, doch das Geräusch wäre selbst ihm zu unheimlich gewesen, so dass er seine Tat mit einer Hacke fortsetzte. Er habe nur einige Knochenstücke verbrannt, die Weichteile großteils in kleine, höchstens handtellergroße Stücke zerschnitten, die er in den Abwasserkanal stopfte. Der Beckenknochen sei ihm dann zu groß gewesen und eine weitere Zerteilung zu anstrengend, so habe er ihn in Packpapier verpackt und unweit seiner Wohnung versteckt.
Er schilderte, diese Handlungen ohne große Emotionen ausgeführt zu haben. Unruhig wäre er nur geworden, als die Tochter der Toten in die Waschküche gekommen war und er sein grausames Werk unterbrechen musste. Hinsichtlich der Schilderungen über die Zerstückelung schenkte man ihm Glauben, es glaubte ihm jedoch niemand, dass er die Walter schon tot vorgefunden hatte. Doch vorerst ließ ihn auch intensives Zureden von seiner geschilderten Tatversion nicht abgehen. Magerl konnte er belasten, die konnte sich auch nicht mehr wehren. Er vermochte aber keine Erklärungen zu seinen Verletzungen im Gesicht geben. Tiefe Kratzer und eine Bisswunde an der Nase ließen vermuten, dass es zu einem schweren Kampf gekommen sein musste.
Dr. Hans Dornauer gelang es, den Verdächtigen zu überzeugen, dass seine Tatdarstellung unglaubwürdig war und endlich gab Gruber zu, nach einem heftigen Streit seine ehemalige Lebensgefährtin erwürgt zu haben. Sie hätte ihn wegen unterschlagener Versatzscheine mit einer Anzeige gedroht und darauf hätte er ihr im Affekt den Hals zugedrückt. Das wäre in der Wohnung der Walter geschehen, in der Wichtelgasse. Dort hätte er mit der Zerteilung der Leiche begonnen und auch erste Stücke verbrannt und in den Kanal gestopft. Weitere Teile hätte er dann in seine Wohnung in der Koppstraße getragen, wo er sein grausames Werk vollendet haben wollte.
Das Gerichtsverfahren. Am 26. Oktober 1932 begann das Gerichtsverfahren gegen den Angeklagten Franz Gruber wegen Meuchelmordes. Unter dem Vorsitz von OLGR Dr. Hanel war die Verhandlung für drei Tage anberaumt, als öffentlicher Ankläger trat Staatsanwalt Dr. Pruckner auf. Große Neugier ließ die Wiener in den Verhandlungssaal strömen. Manche verzichteten aber bald, am Verfahren teilzunehmen. Zu grausam war ihnen der Anblick, den der Richtertisch und die davor aufgebauten Beweisgegenstände boten. In zwei großen Einmachgläsern waren die angekohlten Knochenreste und kleingeschnittenen Fleischstücke zu sehen. Die Badewanne, in der die teilweise zerstückelte Leiche in die Waschküche getragen wurde, stand vor dem Richtertisch, daneben der Hackstock, auf dem die Zerteilung vorgenommen worden war. Auf der Säge, dem Beil und den Wäschestücken konnte jeder Laie die eingetrockneten Blutreste erkennen. Die beiden weiblichen Geschworenen wollten beim Anblick dieser Schauerinstrumente von ihrer Funktion zurücktreten, mussten aber dennoch in der Geschworenenbank bleiben. Aber auch die männlichen Volksrichter erschauderten, als sie den Gerichtssaal betraten. Makabrer Schwur des Angeklagten
54 Zeugen waren bereits geladen, 24 weitere Anträge auf Einvernahmen lagen vor. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lange Anklageschrift vorbereitet, in der in grauenvoller Anschaulichkeit die Tat in jeder Einzelheit geschildert wurde. Während die Verlesung nicht ohne Gemütsbewegungen in den Zuschauerreihen und den Geschworenen verlief, schien der Angeklagte teilnahmslos dazusitzen. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er sich im Sinne der Anklage schuldig bekenne, antwortete er deutlich und feierlich: "Nein, ich habe nicht getötet! Ich schwöre bei diesen Fettstücken der Toten, dass ich unschuldig bin!" Rufe der Empörung klangen aus den Zuschauerreihen. Der Vorsitzende hielt ihm vor, dass er vor der Polizei ein Geständnis abgelegt habe, in dem er die Tat in jeder Einzelheit geschildert hatte. Diese Aussage hatte er mehrmals vor dem Untersuchungsrichter wiederholt. "Und nun erklären Sie plötzlich: Ich bin unschuldig! Wer hat also die Walter getötet?" - Franz Gruber antwortete: "Die Anna Magerl!" Der Vorsitzende hielt ihm vor, dass es nun doch ein Leichtes sei, sich auf eine Tote zu berufen und fragte ihn, warum er denn ein Geständnis abgelegt hatte. Gruber: "Ich habe das Leid erduldet, in dem Bewusstsein, dass ich unschuldig bin. Und ich hab’ die Magerl doch so geliebt!"
Die Einvernahme des Angeklagten zeigte ihn als Liebhaber, der keine Gelegenheit ausgelassen hatte, Frauenbekanntschaften zu machen. So hatte er auch die Marie Walter kennen gelernt und als diese Beziehung auseinandergegangen war, kam Anna Magerl. Er hatte weiterhin mit Walter Kontakt und erklärte nun vor Gericht, oft zwischen den beiden Schwestern Streit geschlichtet zu haben. So näherte er sich in seinen Ausführungen der Tat, die er nun wie folgt beschrieb: Wieder hätten die beiden Frauen Streit gehabt, dem er nach erfolglosen Beschwichtigungsversuchen ausgewichen wäre. Als er dann Walter besuchen wollte, hätte niemand geöffnet und nach längerem Warten wäre Anna aus der Wohnung gekommen. Ganz verstört hätte sie gewirkt und ihm erzählt, dass ihr Marie die Seife auf den Kopf geworfen hätte und sie darauf das Küchenmesser ergriffen und auf die Marie "einig’stoch’n" hätte. Marie sei zu Boden gestürzt und sie selbst ohnmächtig geworden. Der Vorsitzende unterbrach: "Gut. Und jetzt liegen beide am Boden. Und was war weiter?" Gruber holte aus, dass Anna wieder zu sich gekommen wäre und gleich wieder das Bewusstsein verloren hätte, erst dann hätte sie sich fangen können - immerhin war sie ja nervenleidend, magenkrank und herzschwach. Gruber hätte sie zu trösten versucht, weil Anna bereits gewusst hätte, dass ihre Schwester tot war.
Anna hätte dann noch einen Waschvortrag besucht und wäre danach zu Gruber gekommen, um zu übernachten. Er hätte aber wieder die Wohnung verlassen, um zu einer anderen Freundin zu gehen. Am nächsten Tag habe er zuerst die Leiche neben das Fenster gelegt und zugedeckt, weil die Tochter der Toten schon zum Frühstück gekommen war. Nachher hätte er die Leiche wegtragen wollen, sie wäre ihm aber zu schwer gewesen und er hätte sich bei diesem Versuch das Kreuz verrissen. Unter der Leiche hätte er das Messer liegen gesehen, mit dem Anna das Opfer erstochen hatte und er hätte bei dieser Gelegenheit gleich durch die Decke den Kopf abgeschnitten. "Warum durch die Decke?", beantwortete der Angeklagte, dass er die kalte Leiche nicht anfassen wollte. Nach dem Auslösen der Beine und Arme wäre das Kind schon wieder von der Schule gekommen und Gruber habe die Leichenteile unter dem Tisch verstecken müssen, auf dem das Mädchen dann seine Schulaufgaben geschrieben hatte.
Am Nachmittag wäre das Kind zum Spielen wieder aus der Wohnung gegangen und Gruber habe die Zeit genutzt, um mit Anna Magerl zu schlafen. Gestärkt aus diesem Liebeserlebnis konnte er die Zerstückelung weiter fortsetzen. Da die Verbrennung nicht so leicht vonstatten gegangen war, wie er sich das vorgestellt hatte, habe er Weichteile auf kleine Stücke zugeschnitten und in den Kanal geworfen. Anna habe sich das alles sehr zu Herzen genommen und den Freitod gesucht, er aber die Schuld auf sich genommen. Und dies nur, so sagte er zumindest jetzt vor Gericht, weil die Zeitungen so schlecht und unwahr berichtet hätten.
Gruber ist ein Gemütsathlet
Bei der Befragung durch den Staatsanwalt wollte er sich als der zartbesaitete und empfindsame Mann darstellen, der doch nur aus Rücksicht auf die anderen die Schuld auf sich genommen habe. Doch Dr. Pruckner beeindruckte die Vorstellung nicht: "Ein Mensch, der imstande ist, eine 90 Kilogramm schwere Frau in ein Nichts aufzulösen, ist ein Gemütsathlet!" Im Folgenden schilderte Gruber wieder eine neue Version der Zerstückelung der Toten. Dabei wollte er ein kleines Taschenmesser benutzt haben, mit dem er den ganzen Körper zerlegt hätte. Mit dieser Ausführung stieß er auf wenig Glauben. Seine Rohheit zeigte dann auch sein Verhalten, als er das erste Mal von Kriminalbeamten zum Verschwinden der Walter befragt worden war: In der Hand hielt er ein blaues Papiersackerl, in dem die Aschenreste der verbrannten Leichenteile waren!
Eine der ersten Zeugen war die Mutter des Angeklagten. Der Vorsitzende klärte sie auf, dass sie sich der Aussage entschlagen könnte. Sie wandte sich zu ihrem Sohn und fragte: "Franzl, soll i’ aussag’n?" - "Wie’st wüst!" Der Vorsitzende entrüstet: "Das geht doch nicht, dass sich die Zeugin da mit dem Angeklagten unterhält!" Doch Gruber imponierte das nicht und er schrie in den Saal: "Sag’ ruhig, was’d am Herzen hast!" Wieder rügte der Vorsitzende dieses Verhalten. Darauf entschlug sich die Frau der Aussage und ersuchte, auf die Einvernahme ihres Gatten zu verzichten, der das sonst nicht überleben werde. Danach folgten weniger aufregende Aussagen, erst als die Freundin Grubers aufgerufen wurde, wurde es wieder lebhafter. Die verheiratete Frau berichtete, zwei- bis dreimal in der Woche bei Gruber gewesen zu sein und dass sie auch ihre zwei Buben mitgehabt hätte. Erschüttert stellte der Staatsanwalt fest, dass es doch schon bemerkenswert sei, wenn eine verheiratete Frau mit ihren Kindern zum Liebhaber geht und vor diesen Geschlechtsverkehr hat.
Am zweiten Verhandlungstag wollte Gruber nicht mehr am Prozess teilnehmen, sechs Justizwachebeamte mussten ihn in den Saal tragen. Staatsanwalt Dr. Pruckner sah sich gedrängt, beruhigend auf den Angeklagten einzuwirken. Plötzlich erhob sich Gruber und sagte: "Meine gestrige Aussage, die Magerl sei die Täterin, war falsch. Ich habe die Walter umgebracht!" Er erzählte, dass die beiden Schwestern wieder einmal gerauft hätten und er eingegriffen habe, dabei habe er die Walter so unglücklich am Hals erwischt, dass sie zusammengesunken wäre und sich nicht mehr gerührt hatte. Er gab zu, schon zwei bis drei Minuten den Hals zugedrückt zu haben.
Gruber wird die Luft zu dick
Die folgenden Zeugenaussagen verliefen ruhig, erst wieder die Tochter des Hausbesorgers brachte Bewegung in die Zuschauerreihen, als sie vom angeblichen Waschtag der Magerl berichtete. Sie hatte sich noch gewundert, dass erst am Nachmittag angefangen wurde. Sie hatte dann gesehen, wie Gruber und Magerl gemeinsam den zugedeckten Waschtrog hinuntergetragen und dieser einen sehr schweren Eindruck gemacht hatte. Sie hatte sich noch gefragt, was die Leute da für Kramuri hinunterschleppten. Kurz danach sind sie schon wieder heraufgekommen und sie hatte sich gedacht, das ist aber eine komische Wascherei! Auch war ihr der bläuliche Rauch aufgefallen und hatte zu ihrer Mutter gesagt: "Jö Mutter, schau den Rauch an!" Die hatte es aber nicht so sonderlich gefunden und nur gemeint: "Is’ halt a’ Rauchfangrauch!" Und gestunken hätte es auch so, aber man hatte sich nicht weiter darum gekümmert.
Als der nächste Zeuge aufgerufen wurde, bemerkte der Vorsitzende, dass Gruber gar nicht auf seinem Platz saß, er hatte sich unbemerkt aus dem Saal geschlichen. Dr. Hanel ließ ihn wieder in den Saal bringen und sagte: "Das geht doch nicht, dass Sie einfach rausgehen." Gruber antwortete: "Herr Rat, i’ wollt’ grad’ nur a’ bisserl Luft schnapp’n!"
Der weitere Verlauf der Verhandlung an diesem Tag war ohne Zwischenfälle und brachte keine neuen Erkenntnisse. Am nächsten Tag versuchte der Staatsanwalt auf den Angeklagten einzuwirken, ein Mordgeständnis abzulegen. Er glaubte ihm seine bisherigen Aussagen nicht, denn sie zielten nur darauf aus, mit einer Verurteilung wegen Totschlages billig davon zu kommen. Auch der dritte Verhandlungstag entbehrte nicht mancher humoristisch wirkender Einlage. Als Dr. Pruckner Gruber auf den Streit der Schwestern ansprach und ihn fragte: "Was hätten Sie als Mann, der zwischen den beiden Frauen stand, pflichtgemäß tun müssen?", betrat der zu spät kommende Rechtsanwalt Dr. Sperber den Saal und hatte gerade noch die letzten Worte vernommen. Noch bevor er seinen Platz erreicht hatte, erhob er schon die Hand und sagte: "Diese Frage halte ich für unzulässig. Wir können doch nicht vom Angeklagten ein Gutachten über Ritterlichkeit einfordern!" Der Staatsanwalt reagierte verärgert: "Herr Verteidiger, Sie haben heute bis jetzt noch gar nicht am Verfahren teilgenommen und können auch gar nicht wissen, worum es geht. Also stören Sie mich nicht und lassen Sie mich hier arbeiten!"
Punkt ein Uhr war die Abfahrt zum Lokalaugenschein geplant und ein Überfallsauto der Polizei wurde bereitgestellt, um alle in die Wichtelgasse zu bringen. Es dauerte geraume Zeit, bis endlich alle im Wagen Platz gefunden hatten, nur der Vorsitzende stand noch auf der Straße. Als kein Sitzplatz mehr frei war, meinte er trocken dazu: "Also eigentlich hätte ich schon auch dabei sein wollen!"
Die Bevölkerung Wiens hatte schon auf den Lokalaugenschein gewartet, unzählige Menschen hatten sich an den Schauplätzen der Tat eingefunden. Die Polizei hielt den Weg frei, so dass der Gerichtshof mitsamt dem Angeklagten ungehindert den Tatort betreten konnte. Nach Auforderung des Vorsitzenden führte Gruber vor, wie er die Tat begangen haben wollte, wobei er immer wieder heftig schluchzend und weinend unterbrach. Dem Verteidiger war die Vorführung, bei der niemand das Opfer spielte, zu wenig und er forderte, dass der Angeklagte genau demonstrieren sollte, wie er die Walter gewürgt hatte. Der Vorsitzende lehnte ab: "Wir können nicht riskieren, dass noch jemand erwürgt wird." Dr. Sperber: "Ich habe keine Angst, packen Sie mich nur am Hals!" Gruber führte den Angriff vor. Im Keller wurde der Ofen besichtigt, in dem er mit der Verbrennung begonnen hatte. Als man die Kanalöffnung besichtigte, wunderte sich der Vorsitzende, wie es denn möglich gewesen sein konnte, die Fleischstücke in die kleine Öffnung zu stecken. Gruber gab an, dass er die Stücke öfters nochmals zerschneiden musste und dann mit einem kleinen Stöckchen in den Kanal gestopft hatte. Er selbst konnte nicht angeben, wie lange es gedauert hatte, bis alle Stücke im Kanal waren. Aufgrund der Erhebungen war anzunehmen, dass dies mindestens zwei Stunden gedauert hatte.
Die Öffentlichkeit will Gruber lynchen
Auf ein rückhaltloses Geständnis hatte man umsonst gehofft. Nach dem Lokalaugenschein verließen die Beteiligten das Haus und sahen sich Tausenden Menschen gegenüber. Als die Menge den Angeklagten erblickte, stürmte sie nach vor und durchbrach den Polizeikordon. Mit erhobenen Fäusten stürzten sie sich auf Gruber und ihre Rufe machten deutlich, was sie über ihn dachten: "Hängt’s eam auf, den feigen Mörder!" - "Auf’n Galgen mit dem Fallotten!"
Am letzten Verhandlungstag gab Prof. Dr. Werkgartner sein Gutachten ab. Aus den erhaltenen Leichenteilen konnten Rückschlüsse gezogen werden, dass ein Würgeakt zum Tod der Marie Walter geführt hatte. Eine derartige Zerstückelung hatte der Sachverständige noch nie gesehen und wurde auch noch nicht in der Fachliteratur beschrieben. Die Schlussrede des Staatsanwaltes Dr. Pruckner dauerte zwei Stunden, in der er die Verwerflichkeit der Tat hervorhob und die Verkommenheit des Angeklagten verdeutlichte, wie er zu Beginn der Verhandlung mit den Worten "bei den Fettstücken der Toten" seine Unschuld beschwor. Auch glaubte er zum Schluss der Verhandlung noch immer nicht, dass Gruber endlich die Wahrheit gesprochen hätte. Dr. Pruckner hatte sich mit der Persönlichkeit des Angeklagten eingehend beschäftigt und er könnte jetzt sagen, dass in ihm eine Hyäne sitzt, heimtückisch, feig und würgend! Die Rede des Rechtsanwaltes war dagegen wesentlich kürzer, er bat um Milde. Dass Gruber die Tat begangen hatte, war unbestritten, doch der Beweis, des vorsätzlichen Mordes wäre nicht erbracht worden. Und das, was Gruber nach der Tat mit der Leiche gemacht hatte, könnte ihn auch nicht vom Totschläger zum Mörder machen. Er flehte die Geschworenen an, im Angeklagten einen Menschen zu sehen und keine Hyäne!
Die Geschworenen benötigten eine Stunde, dann verkündete der Obmann den Wahrspruch: Die erste Frage auf gemeinen Mord wurde mit elf Ja-Stimmen gegen eine Nein-Stimme beantwortet, die Zusatzfrage auf tückische Verübung des Mordes hingegen einstimmig verneint. Nach halbstündiger Beratung verkündete der Gerichtshof das Urteil: Franz Gruber wurde zu zwanzig Jahren schweren Kerkers, verschärft durch hartes Lager in jedem Vierteljahr und einsame Absperrung in dunkler Zelle an jedem Jahrestag des Verbrechens verurteilt. Am 7. Februar 1933 verwarf der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde Grubers.
Quellen: Polizeiarchiv der Kriminalpolizei Wien ( bearb. Erich Müller)
Der Fall - Karl Ignaz Hummel alias Oskar Daubmann
Von 1946 bis zu seinem Tod 1954 wohnte im Haus Schlossergasse 1 der Schneider Karl Ignaz Hummel, Hauptakteur eines der spektakulärsten Hochstapelei-Fälle der 1930er Jahre.
Der 1898 in Oberweiler bei Basel geborene Karl Ignaz Hummel war als 11jähriger seinen Eltern entlaufen und nach einem Diebstahl in die Zwangserziehungsanstalt Flehingen (bei Bretten) eingewiesen worden. Obwohl er zwischendurch das Schneiderhandwerk erlernte, begann eine "Karriere" als Kleinkrimineller, an der auch der MIlitärdienst als Infanterist im Ersten Weltkrieg nichts änderte.
Nach zahlreichen Straftaten, die ihm mehrfach Haftstrafen in Deutschland und der Schweiz u.a. wegen Einbruchs, Diebstahls, Betrugs und Urkundenfäschung einbrachten, zog er 1930 nach Offenburg, eröffnete dort eine Schneiderwerkstatt und heiratete 1931 Kreszenzia Allgaier.
1932 verließ er seine schwangere Frau und sein durch die Weltwirtschaftskrise schlecht laufendes Geschäft, um sich in Nordafrika der Fremdenlegion anzuschließen. Hummel kam mit dem Fahrrad bis nach Neapel, musste seine Pläne aber aus gesundheitlichen Gründen und mangels Geld aufgeben. Um zu den Mitteln für seine Heimkehr nach Offenburg zu kommen, gab er sich als der im Ersten Weltkrieg vermisste Oskar Daubmann aus Endingen (Baden) aus, den er aus seiner Schulzeit und als Nachbarn seines Onkels kannte.
Angeblich sei er 1917 nach einem Fluchtversuch wegen Totschlags zu 20 Jahren Haft verurteilt und in ein algerisches Gefangenenlager transportiert worden. Die Franzosen hätten ihn 16 Jahre in Afrika festgehalten.
Obwohl es seitens der Polizei von Anfang an Zweifel an der Echtheit "Daubmanns" gab, wurden von der Öffentlichkeit ignoriert und seine angeblichen Leiden von deutschnationalen und nationalsozialistischen Kreisen aufgegriffen, propagandistisch hochgespielt und aufgebauscht. Von Anfang an stand die "politische Verwendbarkeit" des Falles Daubmann im Vordergrund und gab Anlass zu maßlosen Ausfällen und Drohungen gegen Frankreich, das betont hatte, keine deutschen Kriegsgefangenen mehr festzuhalten. Josef Goebbels etwa schrieb in der NS-Zeitung "Der Angriff" über den Empfang "Daubmanns" am 29. Mai in Freiburg: "In diesen Minuten entstanden Daubmann Rächer, die dem sadistischen Frankreich die an dem deutschen Frontkämpfer Daubmann begangene Untat heimzahlen werden". In dieser aufgeheizten Stimmung waren kritische Stimmen, die auf Unstimmigkeiten in den Geschichten "Daubmanns" hinwiesen, unerwünscht und wurden empört zurückgewiesen.
Erstaunlicherweise identifizierten auch die Eltern des echten Daubmann den Betrüger als ihren Sohn, trotz deutlicher Abweichungen wie einer anderen Augenfarbe. Hummel, der sich lediglich die Mittel für die Rückreise nach Deutschland hatte erschwindeln wollen, spielte notgedrungen mit. In den folgenden Wochen hielt er zahlreiche Vorträge im Sinne seiner deutschnationalen und nationalsozialistischen Förderer, wurde mit Ehrungen überschüttet und ließ sich feiern. Höhepunkt seiner Karriere als "Daubmann" war ein Empfang durch den Fürsten von Hohenzollern in Sigmaringen am 30. August 1932, der ihn eigenhändig mit dem Hohenzollern'schen Verdienstkreuz auszeichnete.
Postkarten und andere Daubmann-Devotionalien fanden reißenden Absatz, eine Biografie wurde gedruckt. Nachdem französische Stellen bereits die Vorwürfe "Daubmanns" und seiner Unterstützer zurückgewiesen hatten, gelang es der Polizei, Hummel mit Hilfe seiner Fingerabdrücke zu identifizieren, woraufhin er am 11. Oktober 1932 verhaftet wurde. Damit hatten sich auch Nationalsozialisten und Deutschnationale, deren angeblicher Held sich als Hochstapler entpuppte, der Lächerlichkeit preisgegeben. Die Reichsregierung sah sich genötigt, Frankreich für seine Ermittlungen zu danken und sich - allerdings nur mündlich - für die falschen Beschuldigungen zu entschuldigen.
Bei dem 1933 folgenden Prozess verurteilte ihn das Landgericht Freiburg wegen schwerer Urkundenfälschung und Betrugs zu zweieinhalb Jahren Haft. In den folgenden Jahren hielten ihn die seit 1933 regierenden Nationalsozialisten in Sicherheitsverwahrung, ab 1938 im Schwäbisch Haller Gefängnis - um den lästigen Zeugen einer Blamage in der Hand zu behalten. Man äußerte explizit, er könne sich als politischer Flüchtling in zu Verwandten in der Schweiz absetzen und sich dort mit seiner Geschichte brüsten.
In Freiheit kam Hummel erst 1945 nach der Besetzung Schwäbisch Halls durch US-Truppen. 1946 heiratete er die Witwe Lina Haussmann geb. Schwaderer aus Bibersfeld - seine erste Frau hatte sich 1932 von ihm scheiden lassen. Das Ehepaar lebte ab 1946 in der Schlossergasse 1, wo Hummel als Schneider arbeitete. Mehrere Anträge, eine eigene Maßschneiderei eröffnen zu dürfen, lehnte der Haller Gemeinderat 1947 ab - der Gesuchsteller habe zuerst den Nachweis der abgelegten Meisterprüfung zu erbringen und diese ggf. zu wiederholen. "Insolange wird ihm empfohlen, bei einem anderen Schneider zu arbeiten". 1948 erhielt er dann die Erlaubnis unter der Bedingung, alsbald die Meisterprüfung nachzuholen. Eine Gewerbeanmeldung ist aber offenbar nicht erfolgt.
Karl Ignaz Hummel starb am 20. Januar 1954 im Haus in der Schlossergasse. Seine 1990 verstorbene Witwe überlebte ihn um 36 Jahre .
Quellen: - StadtA SHA 55/5 (Gemeinderatsprot. 1947), S. 93, 159; 55/7,S. 39 (Anträge Hummel) - Karl Johann Hirtler: Fahnen raus! Der Daubmann kommt! Die Endinger Köpenickiade, Freiburg 1981 - Clemens Rehm: Oskar Daubmann / Karl Ignaz Hummel, Schneider und Schwindler, 1898-1954, in: Taddey, G.; Brüning, R. (Hrsgg.): Lebensbilder aus Baden-Württemberg; Bd. 22, Stuttgart 2007, S. 487-520 - Helmut Schulz: Der Heimkehrer und der Major. Der Fall Oskar Daubmann, in: Gerhart Hermann Mostar, Robert A. Stemmle (Hrsgg.): Die Hölle. Zehn Kriminalfälle (Der neue Pitaval), München; Wien; Basel 1963, S. 47-84
Der
Fall - Frank Nash
Frank
Nash - Amerikanische Verbrecher, der vor dem 1. Weltkrieg wegen Mordes an einem
Komplizen zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt worden war, später aber zu
10 Jahren begnadigt wurde, da er angeblich an Tuberkulose litt. Er wurde bei
Kriegsausbruch 1914 entlassen und meldete sich freiwillig zur Armee. Bald nach
Kriegsende kam er nach Amerika zurück, nahm an einem Bankeinbruch teil und
verbrachte wieder drei Jahre im Gefängnis. Zusammen mit Al Spencer, einem
anderen Häftling, der kurz zuvor aus dem Zuchthaus entlassen worden war,
gründete er nach seiner Strafverbüßung eine Einbrecherbande, auf deren Konto
innerhalb von zwei Jahren 42 Bankeinbrüche gingen. Nach einem Raubüberfall auf
einen Postzug wurde die Bande geschnappt, Spencer wurde bei dem Feuergefecht
erschossen. Nur Nash konnte als einziger noch einige Monate versteckt bleiben,
dann wurde auch er aufgespürt und zu 25 Jahren Zuchthaus verurteilt.
1930
gelang ihm die Flucht aus dem Gefängnis. Er schloss sich Vernon Miller an. Um
sich unkenntlich zu machen, beschaffte er sich eine Perücke (Nash war kahlköpfig)
und unterzog sich (ähnlich wie John Dillinger) einer Gesichtsoperation.
Banküberfall folgte nun auf Banküberfall. 1933 gelang es FBI-Agenten, Nash in
Hot Springs, Arkansas, zu verhaften. Als er von sieben Detektiven (drei FBI
Agenten und 4 lokale Beamte) nach Kansas City gebracht wurde, warteten Vernon
Miller und Pretty Boy Floyd auf die Eskorte.
Vernon MillerPretty Boy Floyd
Gerade, als die Beamten mit ihrem
Gefangenen in einen Polizeiwagen steigen wollten, eröffneten die beiden
Gangster auf dem belebten Platz vor dem Union Station Gebäude aus
Maschinenpistolen das Feuer. Vier Beamte wurden getötet, zwei schwer verletzt.
Eine Kugel traf allerdings auch Frank Nash tödlich, den die beiden eigentlich
hatten befreien wollen.
Das Ergebnis der misslglückten Befreiungsaktion...Tote und Verletzte auf der Beamtenseite und den Befreiungskandidaten
versehentlich gleich mit erschossen.
Dieses
Blutbad ging als "Kansas-City-Massaker" in die Geschichte des FBI
ein.
Quellen:
Verbrecher von A-Z (Hubert Gundolf) S. 339
Der Fall - Franz Jagenteufel
Das Ehepaar Alois und
Franziska Fürbacher betrieb das kleine aber gut gehende Cafe „Mariahilf' in der
Stumpergasse 61. Nichts trübte das Glück, wenn nicht Alois Fürbacher immer mehr
dem Alkohol zugesprochen und Geld im Spiel verloren hätte. Wenn seine Frau
Vorhaltungen machte, reagierte er meist äußerst rüde und attackierte sie sogar.
So
auch am Morgen
des 5. Dezember 1931, als er nach einer durchzechten Nacht heimkam und
seine Frau, die ihm Vorwürfe machte, schwer misshandelte. Einziger Trost im
Leben der Frau war nur ihr Sohn aus erster Ehe. Franz Jagenteufel - so hieß der
Bursche - hing
mit großer Zuneigung an seiner Mutter und stellte den Stiefvater immer
wieder zur Rede, wenn dieser die Frau wieder einmal geschlagen hatte. Als an
diesem Tag Jagenteufel von der Misshandlung seiner Mutter erfahren hatte, eilte
er voll des Zornes in das
Cafe in der Stumpergasse, wo er
Fürbacher zur Rede stellte. Es kam zu einem Streit und
schließlich Kampf zwischen den Männern, den auch die einschreitenden Gäste des Kaffeehauses nicht schlichten konnten. Die Tobenden
verlegten nun ihren Raufhandel aus dem Lokal in die Kaffeehausküche, als
plötzlich beängstigende Stille eintrat. Nach dem Öffnen der Tür zur Küche bot
sich den Gästen ein schreckliches Bild: Franz Jagenteufel stand in der Mitte
des Raumes und hatte ein blutiges Taschenmesser in der Hand. Sein Stiefvater
lag am Boden, ein Herzstich hatte ihn getötet.
Richter und Geschworenen
erkannten und berücksichtigten jedoch die besonders tragischen Hintergründe der
Tat und Franz Jagenteufel wurde sowohl des Totschlages als auch der
Überschreitung der Notwehr für nicht schuldig befunden. Er konnte als freier
Mann das Gericht verlassen.
Quellen: Tatort Wien 2.Band (1925 - 1944) von Harald Seyrl - S.105 - ISBN 3-911697-10-1
Der Fall
- Leonard Earle Nelson
Nelson,
geboren am 12. Mai 1897 in Philadelphia, wurde schon im Alter von neun Monaten
zum Waisen, als
seine Mutter in Folge einer fortgeschrittenen Geschlechtskrankheit starb.
Leonard
wuchs bei einer fast fanatisch religiösen Tante auf und galt anfänglich als
„ruhiges und melancholisches“ Kind. Im Alter von zehn Jahren wurde er beim
Spielen auf der Straße von einem Trolleybus angefahren und 50 Meter
mitgezogen. Er lag sechs Tage im Koma, ein Loch in der Schläfe, was Kopfschmerzen
und Schwindelanfalle zur Folge hatte, die mit der Zeit immer schlimmer wurden.
Kurz vor seinem Tod waren die Schmerzen so stark geworden, dass es ihm
gelegentlich nicht einmal möglich war, zu gehen.
Abgesehen
von den Kopfschmerzen holte er sich bei dem Unfall noch weitere Nebenwirkungen.
Er wurde immer bedrückter; unterbrochen wurde seine Stimmung nur durch
kurzzeitige manische Phasen, in denen er Handstände machte oder mit den Zähnen
schwere Sessel aufhob. Er las zwanghaft die Bibel und markierte zahlreiche
Passagen. Gleichzeitig schockierte er seine Tante mit anstößigen Wörtern und
damit, dass er seine Kusine abends beim Ausziehen beobachtete. Wenn er nicht gerade
in seiner Bibel las oder seinem voyeuristischem Trieb nachging, verbrachte
Nelson seine Zeit in Kellern und genoss dort die Einsamkeit und die Dunkelheit.
Am
21, Mai 1918 wurde Earle angeklagt, da er ein Mädchen aus der Nachbarschaft in
einen Keller gezerrt und versucht hatte, sie zu vergewaltigen. Vor Gericht kam
heraus, dass Nelson zum Militär einberufen worden war, der Ausschuss des
Marinespitals ihn aber als unzurechnungsfähig abgewiesen hatte.
Nichtsdestotrotz verurteilte der Richter ihn zu zwei Jahren Arbeit auf einer
Straffarm.
Sein
dritter Fluchtversuch am 4. Dezember glückte, und bis Frühling 1921 sollte
Nelson auf freiem Fuß bleiben.
Earl
gab sich als „Roger Wilson" aus und heiratete am 5. August 1919 eine 36
Jahre ältere Frau. Ihre Beziehung war nur von kurzer Dauer, da Nelsons sexuelle
Perversionen und seine rasende Eifersucht bei seiner Frau schon nach sechs
Monaten zu einem Nervenzusammenbruch führten. Er besuchte sie im Spital und
versuchte dort, sie in ihrem Bett zu begrapschen, bis das Krankenhauspersonal
auf ihre Schreie reagierte und Earl aus dem Zimmer schaffte.
Nach
seiner Verhaftung gelang ihm im November 1923 erneut die Flucht.
Über
die darauf folgenden zwei Jahre seines Lebens ist nichts bekannt; aber irgendwann
in dieser Zeit, zwischen seiner Flucht und dem Wiederauftauchen, muss er den
Schritt von der Vergewaltigung hin zum Mord getan haben.
In
den 16 Monaten zwischen Februar 1926 und Juni 1927 tötete er mindestens 22
Frauen, wobei er sich seine Opfer vorwiegend unter Witwen und Ledigen suchte,
die ihn vertrauensvoll in ihre Wohnung ließen, in der Annahme, dass es sich um
einen sanftmütigen Pensionsgast handle. Sein Charme und die Bibel, die er mit
sich führte, trugen das Übrige dazu bei. Am 20. Februar 1926 mietete sich Earl
bei der 60jährigen Clara Newman in San Francisco ein. Noch am selben Tag vergewaltigte
und erdrosselte er sie. Als es in San José zu einem identischen Mord an der
65jährigen Laura Beale kam, begannen Journalisten, Artikel über den „Dark
Strangler", den „Dunklen Würger", zu schreiben. Einen Verdächtigen
hatten sie aber nicht.
Clara Newmann Beata Whithers
Das sind die einzigen überlieferten Fotos einiger Opfer Nelsons und zeigen sie in jüngeren Jahren.
Blanche Myers Mabel Fluke
Wieder
zurück in San Francisco vergewaltigte und erwürgte Nelson am 10. Juni die
63jährige Lillian St. Mary und stopfte ihre Leiche unter ein Bett in ihrer Wohnung.
Als nächste musste am 24. Juni in Santa Barbara Ollie Russell sterben. Mary
Nisbit ereilte in Oakland am 16. August dasselbe Schicksal.
Kalifornien
war für Nelson ein zu heißes Pflaster geworden, und so zog er weiter nach
Portland, Oregon. Dort vergewaltigte und erdrosselte er am 19. Oktober die
32jährige Beata Withers und ließ ihre Leiche in einem Baumstumpf verschwinden.
Einen Tag später verlor Virginia Grant ihr Leben. Ihren Leichnam ließ Nelson
hinter einem Ofen eines Hauses liegen, das sie zur Miete ausgeschrieben hatte.
Tags darauf traf Nelson auf Mable Fluke. Ihren mit einem Schal erdrosselten
Leichnam fand man später auf dem Dachboden ihres Hauses.
Endlich
konnte die Polizei in Portland den Täter identifizieren; ihn auch zu finden,
war aber gar nicht so einfach. (Nelsons Tante erinnerte sich bei einem
Interview an seine „Handstand-Aktionen", was ihm bei Reportern den
Spitznamen „Gorilla-Mörder", einbrachte.) Am 18. November schlug Nelson
erneut zu. In San Francisco erdrosselte er die Frau von William Edmonds. Sechs
Tage später tötete er Blanche Myers in Oregon City und schob ihre Leiche unter
ein Bett in ihrem Haus.
Während
die Fahndungsbemühungen der Polizei sich auf die Westküste konzentrierten, zog
Nelson per Autostopp und Zug Richtung Osten. In Council Bluffs, Iowa tötete er
am 23. Dezember die Vermieterin Mrs. John Brerard. Weihnachten verbrachte er in
Kansas City, wo er die 23jährige Bonnie Pace erdrosselte. Drei Tage später, am 28.
Dezember, folgte der Doppelmord an Germania Harpin und deren acht Monate altem
Sohn.
Das
nächste Opfer war die 53jährige Mary McConnell, die am 27. April 1927
in Philadelphia ihr Leben lassen musste. EinMonat verging, bis die ebenfalls 53jährige Jennie Randolph
in Buffalo, New York erdrosselt wurde. In Detroit ermordete Nelson am 1. Juni
die Vermieterin Fannie May sowie Maurene Oswald, eine ihrer Mieterinnen. Zwei
Tage darauf erwürgte er in Chicago die 27jährige Cecilia Sietsema.
In
seiner Angst, von der Polizei erwischt zu werden, fasste er einen
folgenschweren Entschluss: Er überschritt die Grenze zu Kanada und mietete am
8. Juni 1927 ein Zimmer in Winnipeg. Noch am selben Tag erdrosselte er die
13jährige Nachbarstochter Lola Cowan. Keine 24 Stunden später wurde Emily
Patterson erschlagen und vergewaltigt in ihrem Haus aufgefunden; die Leiche
lag unter einem Bett.
Die Belohnung für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen.....
und Emily
Patterson wird erschlagen und vergewaltigt aufgefunden.
Um
an Geld zu gelangen, stahl Nelson Kleiderstücke und verkaufte sie in einem
Secondhandladen in der Stadt. Mit dem Geld ging er zum Friseur. Dort wurde man misstrauisch,
da sich in seinem Haar getrocknete Blutflecken fanden. Anhand eines
Steckbriefes im Postamt konnte Nelson identifiziert werden und wurde ins Gefängnis
von Killarney gebracht, von wo ihm die Flucht gelang, indem er das Schloss
seiner Zelle mit einer Nagelfeile öffnete. Bereits zwölf Stunden später wurde
er beim Versuch, die Stadt zu verlassen, wieder aufgegriffen.
Nelsons
Verfahren wegen des Mordes an Emily Patterson begann am 1. November 1927 in
Winnipeg. Um seinen Antrag auf Unzurechnungsfähigkeit zu unterstützen, rief die
Verteidigung einzig und allein Nelsons Tante sowie seine Ex-Frau in den Zeugenstand.
Trotzdem
wurde Leonard zum Tod durch Erhängen verurteilt und starb am 13. Januar 1928.
Minuten
vor seinem Tod sagte er zu den Zuschauern: „Ich bin unschuldig. Ich bin
unschuldig vor Gott und den Menschen. Ich vergebe jenen, die mir Unrecht getan
haben, und bitte jene um Vergebung, denen ich Unrecht getan habe. Gott, hab
Erbarmen!"
Zusätzlich
zu den 22 bestätigten Morden war Nelson auch der Hauptverdächtige in einem
Dreifach-Mord 1926 in Newark, New Jersey. Bei den drei Opfern handelte es sich
um Rose Valentine und Margaret Stanton - beide erdrosselt - sowie um Laura
Tidor, die beim Versuch, sich zu wehren, vom Killer erschossen worden war.
Quellen:
Die große Enzyklopädie der Serienmörder (von Michael Newton) 2. Auflage 2005 –
S. 286 – ISBN 3-85365-189-5
Der Fall - Anna Etzinger
Selbstmord, alles klar - so schien es auf den ersten Blick, als am Morgen des 27. September 1926 der Söldner Matthias Etzinger in Freudenstein tot in seinem Bette aufgefunden wurde. Dem scheinbaren Selbstmord war einer der zahllosen Krawalle vorausgegangen, die zwischen den Eheleuten Etzinger an der Tagesordnung waren. Mitten in der Nacht war die Anna Etzinger zu ihrer Nachbarin Rosa Nöbauer gekommen und hatte gebeten, die Nacht bei ihr verbringen zu dürfen. Ihr Mann sei gegen elf Uhr wieder einmal betrunken nach Hause gekommen, habe im Hause herumgepoltert, wüste Drohungen gegen sie ausgestoßen und schließlich auch auf sie geschossen.
Am nächsten Morgen gingen die beiden Frauen zum Etzinger-Haus und während Anna Etzinger heraußen wartete, ging die Rosa Nöbauer hinein, um nach dem Nachbarn zu sehen. Sie fand ihn tot im Bett mit einem Einschuß oberhalb des rechten Auges. Neben dem Bette lag ein Trommelrevolver mit zwei leeren Patronenhülsen. Selbstmord, klarer Fall, meinte auch die Gendarmerie.
Nur die Nachbarn wollten das nicht recht glauben. Hatte nicht die Anna Etzinger schon öfter gesagt, irgendwann werde sie ihren Mann einmal umbringen?
Gewundert hätte das ohnehin niemanden, der die Verhältnisse in der Sölde genauer kannte: Matthias Etzinger war ein rabiater Trunkebold, der seine Frau häufig verprügelte, während sie ein braves und arbeitsames Weib war. Einmal war er sogar zu zwei Monaten Arrest verurteilt worden, weil er seine Frau zuerst geohrfeigt und ihr dann die ganzen besseren Kleider zerschnitten hatte.
Die Gendarmen erfuhren von diesen Gerüchten und begannen mit Nachforschungen. So erfuhren sie, daß die Anna Etzinger am 23. August in Linz einen Revolver gekauft hatte. Jetzt wurde die Frau verhaftet und bald schilderte sie den wirklichen Verlauf der verhängnisvollen Nacht: Ja, ihr Mann war wirklich betrunken heimgekommen, sie hat sich im Keller versteckt, er ist ihr nachgekommen, sie ist ihm entschlüpft und schließlich ist er auf sein Bett gesunken und eingeschlafen. Anna Eitzinger hat den Revolver zunächst durch einen Schuß im Freien ausprobiert und dann ihren Mann aus nächster Nähe in den Kopf geschossen.
Bei Gericht sprachen die Geschworenen Anna Etzinger des Mordes schuldig, einen unwiderstehlichen Zwang wollten sie ihr nicht zubilligen. „Der Obmann der Geschworenen, Kaufmann Johann Angerer aus Freistadt, selbst bat namens der Geschworenen, bei der Strafbemessung die äußerste Milde walten zu lassen." Das Urteil: acht Jahre schweren und verschärften Kerkers.
Quellen: Arsen im Mohnknödl (von Franz Steinmaßl) Ausgabe 1992 - S. 124 - ISBN 3900948133
Der Fall - Josef Seyr
Die Cacilia Nöster war ein lebenslustiges, immer heiteres Mädchen. Zwar hatte es die 23jährige nicht leicht. Ihre Eltern waren schon tot und der Bauernbursche Josef Seyr, mit dem sie seit einiger Zeit ging, hatte sie in letzter Zeit spürbar vernachlässigt. Zu allem Überfluß war sie von ihm im vierten Monat schwanger. Sie war Dienstmagd beim Mayr in Donach Nr. 1, Gemeinde Altenberg.
Der 7. Februar 1927, ein Sonntag, sollte jedoch ein schöner Tag für sie werden. Josef Seyr hatte sie zu einer Tanzunterhaltung eingeladen, gegen 13 Uhr wollte er sich mit ihr auf der Strasse zwischen Donach und Edt treffen. Cäcilia Nöster machte sich hübsch, brannte ihre Haare und borgte sich eine neue Schoß und Schuhe aus. Beim Weggehen fragte sie noch die zweite Magd, Theresia Beutelberger, ob auch alles passe. Gegen 13 Uhr verließ sie das Haus ihres Dienstherrn- und war von da an verschwunden. Weder war sie in Webemdorf beim Tanz gesehen worden noch bei ihren Stiefeltern in Hellmonsödt oder bei anderen Verwandten. Lediglich ein Bauernbursche behauptete, sie auf einei Hochzeit in Außertreffling gesehen zu haben. Ihr Freund war schon eine Stunde nach dem geplanten Zusammentreffen in einem Bauernhaus in Niederhaslach eingetroffen und hatte dort der ganzen Nachmittag Zieharmonika gespielt.
Wie immer in solchen Fällen begann die Gerüchteküche zu brodeln. Vieles deutete auf einen Selbstmord der Cäcilia Nöster hin, die sicher unerwünschte Schwangerschaft hätte Grund genug dafür sein können.
Cäcilia Nöster
Am 13. März fand der Bauernsohn Franz Stadler aus Edt in einem Jungdickicht hart an der Straße Altenberg - Reichenau außerhalb der Ortschaft Donach den blutbefleckten Kopfschal des Mädchens, der an einem jungen Fichtenbäumchen hing. Stadler erzählte später, er hätte in der Nacht zuvor geträumt, die Abgängige liege in dem Wald nächst dem Grubauerngute, dem elterlichen Anwesen von Nösters Geliebten Josef Seyr. Als er am Sonntagnachmittag an diese; Stelle nachgeschaut hatte, hat er tatsächlich den blutigen Schal gefunden.
Sofort wurde unter Mitwirkung der Bevölkerung das gesamte Gebiet durchstreift, wobei einige interessante Dinge zum Vorschein kamen: die Handtasche der Abgängigen, eine Flasche mit abgebrochenem Hals, die vermutlich Wein enthalten hatte, ein grobes Sacktuch und ein angerostetes Bajonett. Am Dienstag darauf wurde mit Hilfe zweier Polizeihunde das ganze Gebiet noch einmal abgesucht in der Hoffnung, auch die Leiche zu finden, allerdings erfolglos.
Die Nähe des Fundortes zum Seyerschen Anwesen veranlaßte allerdings die Gendarmerie, Josef Seyr zu verhaften. Eine Zeitlang kursierte das Gerücht, an Cäcilia Nöster wäre - mit Wissen Seyrs - eine Leibesfruchtabtreibung vorgenommen worden, einige Befunde an dem Schal schienen in diese Richtung zu deuten. Unter dem Verdacht der Mitwisserschaft wurde daraufhin auch der Häusler Anton Mayr aus Weigersdorf verhaftet. Am 24. März verhafteten die Gendarmen noch den
Bruder Seyrs und die Gattin Mayrs. Eine Hausdurchsuchung am Grubauerhof blieb erfolglos.
Am Samstag, dem 26. März schließlich entschlossen sich die Gendarmen zu einer neuerlichen Hausdurchsuchung im Seyrschen Anwesen. Gegen 3/4 9 Uhr vormittag begannen sie mit der Arbeit. Etwa eine halbe Stunde später untersuchten sie mit Eisenstäben den Sandboden einer sogenannten Strohöse im Stadel, wo sonst die Strohfechsung aufbewahrt wurde, zu der Zeit aber nur etwas Streu eingelagert war. Zunächst kam bei diesen Grabungen ein alter Sack zum Vorschein, von dem der Besitzer Franz Seyr erklärte, er sei seinerzeit über eine im Boden befindliche Wasserrinne geworfen worden. Dann wurden einige Kleider ausgegraben, für deren Vorhandensein Seyr wieder eine harmlose Erklärung fand. Schließlich, etwa 25 Zentimeter unter der Erde, kam neuerlich ein Sack zum Vorschein, in dem eine Leiche steckte. Die Erde ringsherum war so festgestampft, daß der Körper mit einem Krampen freigelegt werden mußte. Cäcilia Nöster war - eineinhalb Monate nach ihrem Verschwinden - wieder aufgetaucht.
Die Leiche wies 25 schwere Verletzungen auf, die von einem Stilett stammten. Der Kopf war fast vollständig abgetrennt, da der Hals bis zum Genick durchschnitten worden war.
Telefonisch verständigt, brach aus Linz sofort eine Gerichtskommission nach Altenberg auf. Außerdem wurde Josef Seyr mit einem Auto aus dem Gefangenenhaus zu seinem Elternhaus hinaufgebracht. „Angesichts der Leiche gestand Seyr dann ohne Gemütsbewegung kalten, ruhigen Tones, seine Geliebte Cäcilia Nöster am 7. Februar um etwa 13 Uhr in einem Walde nächst dem Eltemhause, wo sie sich zu treffen vereinbart hatten, mit einem griffesten, eigens scharf geschliffenen Messer ermordet zu haben."
Aufgrund der eigenartigen Äußerungen, die sein Vater Franz Seyr während der Auffindung der Leiche gemacht hatte, wurde er gemeinsam mit seiner Frau ebenfalls verhaftet. Insgesamt waren somit sechs Personen in Haft, von denen aber fünf mit dem Mord letztlich nichts zu tun hatten und wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. Josef Seyr hatte den Mord ohne Mitwisser verübt.
Zunächst gestand er jedoch nur, seine Geliebte auf deren eigenes Verlangen getötet zu haben, weil sie über die Schwangerschaft völlig verzweifelt gewesen war. Als sie sich an der vereinbarten Stelle nahe seinem Elternhaus im Walde getroffen hatten, hätte sich die Nöster selber ein Taschentuch vor die Augen gebunden, sich auf den Boden gelegt und Seyr gebeten, sie zu erstechen. Er, Seyr, hätte sich dann auf sie gekniet, ihr den Hals durchschnitten und ihr noch eine Anzahl Stiche gegen Kopf, Brust und Bauch versetzt. Nachdem er die Leiche mit Reisigbündeln zugedeckt hatte, begab er sich zum Leitner in Niederhaslach, wo er den ganzen Nachmittag Zieharmonika gespielt hatte. Dann holte er von zu Hause einen Sack und einen Strick, zog im Wald der Toten den Sack über, band ihre Knie mit dem Strick zusammen und verbarg das Bündel im Stadel unter dem Stroh.
Am darauffolgenden Morgen ging er nach dem Frühstück wieder zum Tatort, um noch einige verräterische Sachen verschwinden zu lassen. Nach der Jause schaufelte er in der Scheune eine Grube aus, legte den Leichnam hinein, schüttete Erde darüber, trat die Erde fest und legte wieder Stroh darauf. Der Zeitpunkt war für ihn insoferne günstig, als sein Vater fortgegangen war und die Mutter im Hause Arbeit hatte. Er hatte sich, um nicht aufzufallen, an einem Wagen zu schaffen gemacht, und war von Zeit zu Zeit in den Stadel gegangen, um dort die Leiche zu verscharren.
Bei dieser Verantwortung blieb Seyr bis in den April hinein. Nachdem aber die Vorhaltungen des Untersuchungsrichters immer drängender geworden waren, legte er schließlich ein volles Geständnis ab: Er war am 7. Februar schon in der Absicht fortgegangen, Cäcilia Nöster zu ermorden. Am vereinbarten Treffpunkt hatte er sie aufgefordert, mit ihm in den Wald zu gehen, angeblich, um den Weg abzukürzen. In der Nähe der Reisigbündel faßte er die Ahnungslose beim Arm und stieß sie zu Boden. Sie rief: „Was machst du denn?" Der Bursche sagte darauf: „Erstechen tu ich dich", und hielt ihr mit dem Taschentuch der Mund zu, damit sie nicht mehr schreien konnte. Mit der rechten Hand führte er die Messerstiche, zuerst gegen den Hals, dann gegen die Brust. Cäcilia Nöstei hat noch mit den Armen herumgeschlagen und wollte vergeblich seine Hand, die das Messer führte, fangen. In seiner Angst, es könnten Leute dazukommen stach Seyr blindlings auf das Mädchen ein, bei der Obduktion wurden schließlich zwanzig Messerstiche gezählt.
Als Motiv für seinen Mord führte Seyr an, daß er wegen des ledigen Kindes wahrscheinlich das Elternhaus nicht erhalten hätte. Schon als er zweieinhalb Jahre zuvor das Verhältnis mit Cäcilia Nöster begonnen hatte, war es zu Hause zu Zerwürfnissen gekommen. „Sie haben die Nöster nicht wollen, weil sie nichts gehabt hat." Ihre Schwangerschaft hatte ihn dann in Panik versetzt, denn nun schien der elterliche Hof verloren und er hätte außerdem für das Kind aufkommen müssen.
In einem aufsehenerregenden Schwurgerichtsprozeß am 20. Mai 1927 wurde Josef Seyr zu 16 Jahren schweren Kerkers verurteilt, verschärft durch einen Fasttag vierteljährlich.
Quellen: Arsen im Mohnknödl (von Franz Steinmaßl) Ausgabe 1992 - S. 124-127 - ISBN 3900948133
Der Fall - Franz Gerauer
Josef Eder, Bauer in Thannöd, Gemeinde Lengsham, Bezirksamt Pfarrkirchen, war bereit zum Kirchgang nach Triftern. Wie an allen Sonntagen hatte er sich seinen Sieben-Tage-Bart mit dem Rasiermesser abgeschabt und das Sonntagsgewand angezogen. Eine dicke Überjoppe und ausgepolsterte Ohrenschützer unter dem Hut vervollständigten seinen Habit. Bereits seit geraumer Zeit begleitete ihn seine 54jährige Ehefrau Kreszenz nicht mehr auf dem dreieinhalb Kilometer langen Weg zur Pfarrkirche. Sie kränkelte und hätte körperlich die Strapazen nicht mehr durchgestanden, zumal in der winterlichen Jahreszeit das Gehen im knöcheltiefen Schnee und bei klirrender Kälte eine gute Konstitution verlangte. Josef war um die Gesundheit seiner Frau sehr besorgt und hatte sich vorgenommen, alsbald einen Doktor ins Haus zu rufen.
Die Eheleute Eder waren kinderlos und hatten eine Pflegetochter angenommen. Das Mädchen hieß Hermine Bloch, war inzwischen 19 Jahre alt und mit der Bäuerin um etliche Ecken herum verwandt. Das Mädel wurde gehalten wie ein eigenes Kind, durfte zu den Eders Vater und Mutter sagen. Zu dritt wohnten sie ziemlich weit ab von dem damals 84 Einwohner und 17 Wohngebäude zählenden Ort, nur in engerer Verbindung mit den Nachbarn in den 150 Meter und 200 Meter weit entfernten Höfen. Mina, wie sie mit Kurznamen gerufen wurde, ging nun stellvertretend für die Kreszenz an der Seite ihres Vaters zum sonntäglichen Gottesdienst.
Bevor die beiden die Wohnstube verließen, langte der Bauer mit dem rechten Zeigefinger und dem Mittelfinger in einen kleinen Emailkessel, der an einem Nagel an der Wand neben dem Türstock hing. Mit den benetzten Fingern sprühte er Weihwasser in Richtung seiner Frau, die hüstelnd auf dem Kanapee saß. „Gelobt sei Jesus Christus", flüstere sie kaum hörbar und schlug das Kreuzzeichen, „in alle Ewigkeit Amen", antwortete darauf der Mann. Dann gingen er und Mina aus dem Haus.
Die Zeit war knapp, Eder wollte nicht zu spät in die Kirche kommen. Weitausholend schritt er voraus, der Schnee knirschte unter dem festen Tritt seiner genagelten Stiefel. Die Mina hatte zu tun, um mit ihm mithalten zu können. Mehrmals rief sie dem Bauern zu: „Renn doch nöd so, ich komm' ja nimmer mit!" Das große wollene Kopftuch um Schultern und Kopf gewunden, stolperte sie mehr als sie ging hinterdrein.
Als die zwei Einödler vor der Kirche ankamen, steckten die bereits anwesenden Leute die Köpfe zusammen und tuschelten miteinander. Gar zu gerne dichteten sie dem 46jährigen Bauern und der 19 Jahre alten Ziehtochter ungerechtfertigt ein Verhältnis an. Allesamt wußten darum, daß die Kreszenz eine schwerkranke Frau, der Josef aber ein kraftstrotzendes Mannsbild war.
Nachdem der Bauer und Mina fort waren, schloß Kreszenz Eder die Haustüre ab. Jedesmal, wenn sie allein im Hause war, schlich sich eine beklemmende Angst bei ihr ein. Viele undurchsichtige Gesellen trieben sich in der Gegend umher, denen man besser nicht begegnete. Immer öfter wurde eingebrochen und gestohlen, insbesondere in den Zeiten, wo Hausbewohner abwesend waren und ihren Christenpflichten nachkamen. In Schränken und Tischschubladen im Schlafzimmer bewahrten die Eders viel Geld auf, da tat man gut daran, vor Diebsgesindel auf der Hut zu sein. Erst vor kurzem wollte sich ein Fremder gewaltsam Zutritt ins Haus verschaffen, zwei aufmerksame Hofhunde verbellten ihn aber so heftig und anhaltend, daß er schnellstens in Richtung des Waldes weglief, zu dem es vom Anwesen aus nur 120 Schritte waren.
Da der Bauer den Zugang ins Haus vom Stall her verriegelt hatte, bevor er zum Gottesdienst ging, durfte sich die Bäuerin nach dem Verschließen der Haustüre sicher fühlen, weil sie auch noch die beiden Hunde zu ihrem Schutz in die Wohnstube geholt hatte.
Nach dem Ende des Gottesdienstes verweilte Josef Eder noch auf ein Geschäft mit dem Viehhändler. Die Mina aber machte sich auf den direkten Heimweg. Gegen 10 Uhr kam sie zu Hause an, fand die Haustüre verschlossen, und auf ihr Rufen meldete sich die Bäuerin nicht. Anfänglich glaubte Mina, die Mutter habe sich ins Bett gelegt und wie schon öfter die Stalltüre aufgemacht, um es dem Bauern und ihr zu ermöglichen, ins Haus zu kommen. Die Stalltüre war offen. Als Mina in die Wohnstube eintrat, sah sie zahlreiche Blutspuren. „Die Mutter wird doch nicht schon wieder Blutbrechen gehabt haben?" erschrak das Mädchen und eilte die Stiege hinauf ins Schlafzimmer der Kreszenz, wo diese in einer großen Blutlache lag. Sie war tot.
Hermine Bloch rannte vor das Haus und schlug Blechgeschirr gegeneinander, um die Nachbarn auf sich aufmerksam zu machen. Der Bauer Weggartner hörte das Lärmen und lief zu dem Mädchen. Im selben Augenblick traf Eder in seinem Anwesen ein. Wie gehetzt folgte er der Mina hinauf ins eheliche Schlafgemach. Tieferschüttert stand er vor der von ihm geliebten Frau, sah in ihr wächsernes Gesicht und stellte fest, daß sie brutal hingemordet worden war. Die durchwühlten Schränke und offenstehenden Tischschubladen sagten ihm, daß sie der noch unbekannte Täter auch beraubt hatte. Eder ersuchte seinen Nachbarn, die Gendarmerie in Triftern zu verständigen.
Am Tatort rekonstruierten die Gendarmeriebeamten: Der Täter war vom Stadel her in den Stall und von dort aus in die Wohnstube gekommen. Das Stadeltor hatte sich von außen öffnen lassen, es brauchte nur der Riegel weggeschoben zu werden. Die Stalltüre war mit einer Arbe, einem schmiedeeisernen Türbeschlag, in dem ein Eisenstift als Verschluß diente, zugehängt. Der Eindringling hatte um die Arbe herum das Holz mit sieben Löchern ausgebohrt, und danach ging die Türe auf. Die Bäuerin war offensichtlich mit der Herstellung eines Nudelteigs beschäftigt gewesen. Alle nötigen Arbeitsgeräte und Zutaten lagen noch auf dem Tisch. Als der Täter überraschend in die Wohnstube kam, hatte die Frau aller Wahrscheinlichkeit nach die Hunde auf ihn gehetzt. Der Fremdling stach auf die Tiere ein und verletzte einen Hund mit einem langgezogenen Schnitt schwer an der Kehle. Das am Boden vorgefundene Blut stammte von diesem Hund. Er hatte sich in die hinterste Ecke der Ofenbank verkrochen, das andere Tier lag verängstigt neben ihm. Im Schlafzimmer über dem Stiegenaufgang war die Tat geschehen. Vier Messerstiche wies die neben dem Bett liegende Leiche auf.
Nahe bei der Haustür beim Hausgang lag das Kopftuch der Getöteten, welches sie stets getragen hatte. Das schloß darauf, daß die Bäuerin den Versuch unternommen hatte, dem Täter ins Freie zu entkommen.
Dem Verbrecher waren in die Hände gefallen: vier Tausender, 15 Hunderter, der Rest in Fünfzig- und Zwanzigmarkscheinen, 350 Mark in Gold, Zehn- und Zwanzigmarkstücken und 40 Mark in Silber. Insgesamt eine Summe von 15000 Mark. Der Tat verdächtigt wurde der 40 Jahre alte Schreiner Johann Schwarz aus München. Dieser, ein bekannter Schleichhändler, war in Thannöd bestens bekannt. Er kam seit längerem mindestens einmal die Woche, manches Mal sogar öfter in den Ort und zu den Eders. Diese verkauften ihm Butter, Schmalz, Geselchtes, Brot, Eier und Geflügel zu überhöhten Preisen, und Schwarz setzte die Lebensmittel in München auf dem Schwarzen Markt gewinnbringend ab. Vom Anwesen Eder weg, auf der Asamer Straße dem Wald zu, entdeckten ermittelnde Beamte im Schnee Abdrücke von gerippten Schuhsohlen. Der Schreiner Schwarz hatte einige Male Schuhe mit solchen Sohlen an, wenn er auf Hamstertour war. Mina sagte dies den Gendarmen.
Am Sonntag, dem 30. Januar 1921, war Hermine nicht zum Gottesdienst gegangen. Sie war daheim geblieben, um der bettlägerigen Bäuerin beizustehen, falls sie wieder einen Blutsturz haben sollte. Akkurat zur Gottesdienstzeit kam Schwarz ins Haus. Als Mina ihm sagte, daß die Mutter krank im Bett liege, bedrängte der Mann das Mädel, führte zweideutige Reden und versprach ihm, jeden Wunsch zu erfüllen, wenn es sich ihm hingebe. Zufällig bekam die Mina Besuch von einer Freundin aus der Nachbarschaft, und Schwarz konnte sein schmutziges Vorhaben nicht ausführen. Am Freitag, dem 4. Februar und zwei Tage vor der Mordtat, tauchte Schwarz am Vormittag schon wieder im Hause Eder auf. Er hatte herausgefunden, daß der Bauer nicht daheim sei und auch nicht so schnell zurückkommen werde. Daß die Bäuerin nach wie vor kränklich war und die meiste Zeit im Bett zubrachte, kam seiner Absicht, bei der Mina endlich zu erreichen, was er wollte, sehr entgegen. Die Gunst der Stunde wollte er nutzen, selbst wenn er gewalttätig werden müßte. Schwarz ging gleich aufs Ganze. Mina wehrte sich mit aller Kraft gegen den Wüstling und widersetzte sich lautstark seinen Wünschen. Kreszenz Eder hörte von der Wohnstube hinauf in ihre Schlafkammer laute Stimmen und ein Gepoltere. Sie verließ ihr Bett und ging nachsehen, was unten los sei. Gerade noch im rechten Moment war sie gekommen, Schwarz hatte die Mina bereits gewaltsam aufs Kanapee gedrückt.
Diese für die Ermittlungsbeamten noch unbekannten Tatsachen bestärkten den Verdacht der Täterschaft gegen Schwarz. Die Fahndung nach ihm lief an. Am späten Nachmittag teilte die Polizeidirektion München der Gendarmerie in Triftern bereits mit, daß Schwarz als Täter ausscheide, er besitze ein einwandfreies Alibi für die Tatzeit. Der Mann habe mit Bekannten seit Samstag, dem 5. Februar, in seiner Wohnung zugebracht und diese zu keiner Zeit mehr verlassen. Was für eine Enttäuschung für die Beamten der Gendarmeriestation Triftern.
Am Montag, dem 7. Februar 1921, fiel Leo Günzer, Wachtmeister der Münchner Schutzmannschaft - Abteilung „Englischer Garten" - bei seinem Streifengang ein Mann in verdächtiger Weise auf. Gegen dreiviertel 11 Uhr mittags sah er in den Anlagen der Hirschau, nahe beim Aumeister und abseits des Weges, wie dieser sich auffallend abmühte, an einem Gebüsch mit den Händen ein Loch in die Erde zu graben. Von Berufs wegen neugierig und skeptisch, wollte er es genau wissen, was der Mensch trieb. Nach intensiver Beobachtung entdeckte er, daß der Mann in das Loch etwas hineinsteckte und es schnell mit dem Häuflein ausgebuddelter Erde wieder zumachte. Sich nach allen Seiten umsehend, entfernte sich der Mann eilenden Schrittes in Richtung Innenstadt.
Als er außer Sichtweite war, suchte Wachtmeister Günzer danach, was vergraben wurde. Ungläubiges Staunen lag auf seinem Gesicht, als er einen Geldschatz vor sich hatte. Fast 15000 Mark in Tausender- und Hunderternoten, in Fünfzig- und Zwanzigmarkscheinen, sowie Gold- und Silbermarkstücke hielt er in den Händen. Er tat das Geld wieder in das Versteck zurück und gab Erde darüber.
Dem Polizeibeamten erschien eine Verfolgung des Mannes nicht erfolgversprechend. Zu groß war dessen Vorsprung. „Ich muß ihn abpassen, wenn er sein Geld holt, und dann stellen", überlegte er. „Dann darf mich der Mensch nicht erkennen, daß ich Polizist bin." Günzer hatte gelernt, daß der Täter den Tatort wieder aufsucht, und folgerichtig rechnete er damit, daß dieses alsbald geschehen werde. Er ging in die Gastwirtschaft zum Aumeister, borgte sich vom Wirt Zivilkleidung aus und gab sich auf die Lauer. Die Rechnung ging auf. Schon kurz vor 12 Uhr kam der Mann tatsächlich, und als er nach dem Geld sah, trat Wachtmeister Günter auf ihn zu. Durch Vorzeigen des Dienstausweises gab er sich als Polizeibeamter zu erkennen, verlangte von dem inzwischen einer Straftat Verdächtigten Angaben zur Person und notierte: Franz Gerauer, geboren am 11. Mai 1886 in Oberindling, Bezirksamt Griesbach/Rottal, Chauffeur bei Aichmann in der Ungererstraße 92/11 in München.
Gefragt, woher er das Geld habe, antwortete Gerauer, dieses sei sein Verdienst aus allerlei Geschäften, die er betreibe. Unter anderem handle er auch mit Gold und Silber. Auf dem Weg zur Polizeistation in der Feilitzschstraße unternahm der Festgenommene einen Selbstmordversuch. Auf der Mandlbrücke sprang er über das Geländer in den Schwabingerbach. Da er an den Händen gefesselt war, hätte er sich selbst nicht mehr retten können. Wachtmeister Günzer holte ihn sofort wieder heraus. Mit dem Suizidversuch war es Gerauer ernst gewesen, er wollte sich tatsächlich ertränken. Kurz darauf gestand Gerauer, der Raubmörder von Thannöd bei Triftern zu sein.
Franz Gerauer war vorbestraft. Als er im Dezember 1919 eine Strafe wegen zweier schwerer Diebstähle verbüßt hatte, fand er in der Folgezeit keine Arbeit mehr. Er wurde arbeitslos und mußte fortan mit einer geringen Arbeitslosenunterstützung seinen Lebensunterhalt bestreiten. Zuletzt bekam er 10 Mark Stütze für den Tag. Sein Schuldenberg wuchs ihm bis über beide Ohren hinaus. Als Gerauer nicht mehr ein noch aus wußte, wandte er sich an seinen Bruder Josef. Dieser griff ihm mit einem Darlehen von 1200 Mark unter die Arme. Als Josefs Ehefrau von der heimtückischen Machenschaft ihres Mannes erfuhr, verlangte sie die sofortige Rückzahlung des gesamten Betrages. Franz hatte das Geld fast aufgebraucht und konnte nichts zurückgeben. In die Enge getrieben, sah er keinen anderen Ausweg aus der mißlichen Lage als den, sich Geld zu beschaffen. Und er wußte auch gleich woher.
Im Sommer 1920 hatte ihn einmal sein früherer Arbeitskumpel Josef Schmidbauer aus der Nymphenburger Straße mit nach Thannöd genommen. Seine Stieftochter lebte dort im Hause der Bauersleute Eder. Die Hermine erwähnte damals so nebenbei, daß im Hause Eder eine Menge „Zaster" vorhanden sei. Daran erinnerte sich Gerauer. Am Samstag, dem 5. Februar 1921, setzte sich Franz Gerauer nachmittags um 3 Uhr am Hauptbahnhof in München in den Zug und fuhr nach Pfarrkirchen. Die Fahrkarte kostete etwas mehr als 14 Mark, und für eine Übernachtung in einer Bauernwirtschaft reichte sein momentanes Barvermögen gerade noch aus.
In Pfarrkirchen mietete er ein Zimmer. Gerauer verließ am nächsten Morgen zeitig sein Quartier und ging auf der Hauptstraße über Anzenkirchen nach Thannöd. Dort kam er gegen 7 Uhr früh an. Keine Menschenseele war ihm unterwegs begegnet, was er günstig für sich registrierte. Im 80 bis 100 Meter dem Anwesen Eder gegenüberliegenden Hochwald bezog er Beobachtungsposition. Er hatte richtigerweise angenommen, daß die Hausbewohner am Sonntag gemeinsam zur Kirche gehen, so wie ihm dieses aus seinen Kindertagen erinnerlich war. Selbst in einem Dort aufgewachsen, kannte er die Gepflogenheiten der Landbevölkerung.
Nach einer guten Stunde des Zuwartens bewegte sich im Hause Eder etwas. Zwei Personen gingen vom Hof weg in Richtung Triftern. Er konnte nicht erkennen, wer die Frau mit dem großen Schultertuch war, das sie auch über den Kopf geschlungen hatte. Insgeheim hoffte Gerauer, die Bäuerin möge zu Hause geblieben sein, denn von ihr würde er am ehesten Geld herauspressen können. Einige Minuten ließ er noch verstreichen, dann schlich er sich an den Hof heran. Nachdem er die Straße überquert und auf einer Wiese eine kurze Strecke zurückgelegt hatte, erreichte er eine Holzlege, von der aus er in den Stadel gelangen konnte. An der von dort in den Stall führenden Türe bohrte er um einen schmiedeeisernen Türbeschlag herum sieben Löcher, dann öffnete sich die Türe von selber. Der Weg ins Haus war frei.
Nun schilderte Gerauer die Vorkommnisse so, wie die Beamten ermittelt hatten. Nachdem er auf die Hunde eingestochen hatte, forderte Gerauer von der Bäuerin: „Geld will ich haben. Raus damit." Die Frau zögerte nicht. „Das Geld ist oben in der Schlafkammer. Gehen wir hinauf, sagte sie und trat in den Hausgang hinaus. Dort unternahm sie den Versuch, die Haustüre aufzuschließen und zu entkommen. Gerauer riß sie von der Türe zurück, dabei verlor sie ihr Kopftuch im Hausgang.
Kreszenz Eder ging über die Stiegentreppe voraus zur Schlafkammer. Ihr Peiniger folgte mit gezücktem Messer. Noch bevor sie die Kammer betrat, sagte sie den verhängnisvollen Satz: „Jetzt kenn' ich Dich, was Du für einer bist." Sie bekundete damit, zu wissen, wer er sei. Nach seinen eigenen Aussagen hatte sich Gerauer zunächst vorgenommen, die Bäuerin zu knebeln, falls diese sich weigern sollte, ihm Geld zu geben, oder um Hilfe schrie. Danach wollte er sie hilflos zurücklassen. Als die Frau jedoch sagte, sie kenne ihn, bekam er es mit der Angst zu tun, enttarnt zu werden. Er beschloß deshalb, die Bäuerin unter allen Umständen ums Leben zu bringen. Er mordete mit Überlegung und um die von ihm begangene Raubtat zu verdecken. Dabei hatte sich die Bäuerin lange verzweifelt gewehrt und um Hilfe gerufen.
In weniger als einer halben Stunde beging Gerauer das grausige Verbrechen. Bereits um 9 Uhr verließ er schon wieder das Anwesen und ging auf der Straße nach Birnbach, wo er um 10 Uhr ankam und in den aus Richtung Pöcking einfahrenden Zug stieg. Über Neumarkt-St. Veit und Mühldorf erreichte er abends den Ostbahnhof in München. Von dort zu seinem Domizil in Schwabing benutzte er die Trambahn. Daheim wechselte er den Hemdkragen - einen weichen, leinernen Samtkragen -, nahm die nächstmögliche Tram zum Stachus und ging in den Matthäser in der Bayerstraße. Seelenruhig aß er zu Abend und trank dazu zwei Maß Bier. Das geraubte Geld hatte er die ganze Zeit mit sich herumgetragen. In einer Tüte verstaut, legte er es unter das Kopfkissen und schlief darauf nach eigener Darstellung den Schlaf eines Gerechten. Noch drückte ihn das Gewissen nicht. Die furchtbare Tat hatte er hingenommen wie ein normales Tagesgeschehen.
Am Montag, dem 7. Februar 1921, stand Gerauer um 9 Uhr vormittags auf, besuchte seinen leiblichen Vater in der Ungererstraße und trank bei ihm Kaffee. Da überkam ihn plötzlich die Furcht, irgendwer könnte ihn beim Weggehen vom Eder-Anwesen gesehen haben. Das würde nicht ausgeschlossen haben, daß ihn die Polizei suchte. Um im Falle einer Festnahme keinen größeren Geldbetrag bei sich oder in der Wohnung zu haben, ging er in den Englischen Garten und vergrub dort das Geld. Noch auf halbem Wege in die Innenstadt bereute er bereits, dies getan zu haben, kehrte um und wurde dann vom Wachtmeister Günzer gestellt.
Das umfassende Geständnis des Franz Gerauer hatte bei der Gendarmerie in Triftern eingeschlagen wie eine Bombe. Zu keiner Sekunde der Ermittlungen war der Name Gerauer gefallen. Hätte er nicht die Nerven verloren und unbedacht das Geld vergraben, das Verbrechen wäre möglicherweise niemals aufgeklärt worden. Kommissar Zufall hatt Schutzmannswachtmeister Günzer zur rechten Zeit an den richtigen Ort geführt, um dafür zu sorgen, daß ein gemeiner Mörder seine verdiente Strafe bekommen konnte. Oder hatte etwa Gerauers Schicksal dieses gewollt? Wäre der Mord nicht passiert, wenn die Bäuerin geschwiegen hätte, statt dem Gerauer zu sagen, sie wisse, wer er sei? War es auch das Schicksal der Kreszenz Eder gewesen, auf so grauenhafte Weise sterben zu müssen? Alles Fragen, auf die es keine ausschließliche Antwort gibt.
Franz Gerauer hatte, so lange er lebte, an einer schweren Erblast zu tragen. Er war eines von acht unehelichen Kindern einer schwachsinnigen Mutter, seine Großmutter beging Selbstmord durch Ertränken, ein Onkel erhängte sich, und eine Tante, dem Wahnsinn verfallen, schnitt sich einen Arm ab und verstarb in der Irrenanstalt. Gerauer selber war indes von ärztlichen Sachverständigen für seine Tat voll zurechnungs- und schuldfähig beurteilt worden.
Am 22. April 1921 verurteilte ihn das Volksgericht für den Landgerichtsbezirk in Passau wegen Verbrechens des Mordes und des erschwerten Raubes zum Tode. Ein von Gerauer eingereichtes Gnadengesuch wurde vom Bayerischen Ministerrat abgelehnt. Am 9. Mai 1921, zwei Tage vor Vollendung seines 35. Lebensjahres, starb er im Hof des Landgerichtsgefängnisses in Passau durch die Kugeln eines Erschießungskommandos der 11. Compagnie, III. Bataillon des 20. Infanterieregiments in Passau.
Auf Befehl des Kommandeurs des III. Bataillons begab sich heute morgens gegen 4 1/2 Uhr der Hauptmann Weikard der 11. Compagnie mit einem Zug von 10 Schützen in den Hof des Landgerichtsgefängnisses in Passau. Dort wurde dem Befehlshaber von dem I. Staatsanwalt Dr. Schneider in Passau der zum Tode verurteilte Kraftwagenführer von München, der sich in Begleitung des katholischen Geistlichen, des Kapuzinerpaters Fidelius befand, zur Vollstreckung des Urteils übergeben.
Der Verurteilte wurde sodann zum Richtplatz geführt und ihm dort von dem Befehlshaber die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Volksgerichts Passau vom 22. April 1921 verlesen.
Auf ein Zeichen des Befehlshabers wurde hierauf aus 5 Schritt Entfernung eine Salve abgegeben. Der anwesende Landgerichtsarzt Dr. Kufner in Passau hat den sofort eingetretenen Tod des Verurteilten festgestellt (4 Uhr 36 Minuten).
Der Vollstreckung wohnte als Mitglied des Volksgerichtes, Oberlandesgerichtsrat Kempfler bei, ferner der Verteidiger des Verurteilten, Dr. Seitz, RA in Passau.
Unterschriften
Weickard Kempfler Dr. Kufner
Quellen: Tollkirschen im Blaubeersaft (von Johann Dachs) 1. Auflage 1995 - S. 75 - ISBN 3-924484-97-X
Der Fall - Wilhelm Blume
Als Dichter und Bühnenautor fühlte er sich - und dementsprechend genau inszeniert waren auch die Verbrechen, die er verübte. Wilhelm Blume wurde 1874 in Amsterdam geboren, machte in Oldenburg Abitur und schlug sich in verschiedenen Berufen durch. Dazwischen versuchte er immer wieder, Theaterstücke zu schreiben. Im Spätsommer 1918 - Arbeit und Lebensmittel waren knapp - lebte Blume nur noch auf Pump und während er durch die Straßen Berlins streifte, überlegte er, wie er am schnellsten zu Geld kommen könnte. Dabei fiel sein Augenmerk auf die Geldbriefträger mit ihren Austragtaschen voll Geldsendungen. Sie trugen genau das mit sich, was er brauchte.
Er verfolgte einige Tage lang die Route eines bestimmten Geldbriefträgers in Berlin-Mitte und stellte fest, dass der Mann immer denselben Weg abging. Auf der Strecke des Geldbriefträgers, in der Spandauer Str. 33, war zufällig ein Zimmer zur Vermietung angeboten. Wilhelm Blume mietete das Zimmer und stellte sich der allein lebenden, älteren Vermieterin als Buttergroßhändler Adolf Stubenrauch vor. Mit dem gewählten Beruf waren ihm in diesen mageren Zeiten die Sympathien sicher. Um keinen Verdacht zu erwecken, bezog er das Zimmer für eine Zeit und ließ von verschiedenen Postämtern der Stadt kleinere Geldsendungen an sich selbst zustellen. Dadurch kam er mit dem Geldbriefträger Albert Weber ins Gespräch, der den vermeintlichen Buttergroßhändler prompt um eine größere Menge Butter bat. Stubenrauch, alias Blume, sagte zu und bestellte den Geldbriefträger für Samstagmorgen, den 7. September zu sich in die Wohnung.
Seine Vermieterin bat er kurz vor der vereinbarten Zeit, ihm Medikamente aus der Apotheke zu holen. Als Albert Weber in der Wohnung vorbeischaute, erwarteten ihn jedoch Kanonen statt Butter. Mit der Pistole in der Hand forderte Blume ihn zur Herausgabe seiner Geldtasche auf. Die Situation eskalierte, als die Vermieterin, früher als erwartet, aus der Apotheke zurückkehrte. Aus dem geplanten Raub wurde ein Doppelmord. Doch die Beute war gering. Nur 1900 Mark befanden sich in der Geldtasche. Die Leichen wurden erst am 11. September entdeckt, und da niemand sonst den Mieter Stubenrauch jemals zu Gesicht bekommen hatte, blieb die Suche der Kriminalpolizei ergebnislos. Anfang Dezember 1918 hatte Stubenrauch das Geld verbraucht und sein »seelisches Gleichgewicht« wiedergefunden, so dass er einen erneuten Geldbriefträgerraub planen konnte. Diesmal sollte er jedoch lukrativer ausfallen.
Wieder wurden die Vorbereitungen mit großer Sorgfalt in Szene gesetzt. Der erste Raub hatte auch deshalb so wenig abgeworfen, da am Tag derTat ein hoher jüdischer Feiertag war und viele jüdische Firmeninhaber ihr Geschäft geschlossen hatten. Außerdem wollte sich Blume diesmal einen noblen Bezirk aussuchen, der wertvollere Geldsendungen versprach. Zu diesem Zweck bezog Blume zuerst das exklusive Hotel Bristol, wechselte jedoch nach einer kleinen Panne - der Gepäckträger hatte gesehen, dass nur Sandsäcke in seinem Koffer waren - ins Grandhotel Adlon um.
Unter den Angaben Hans von Winterfeldt, Hausbesitzer in Hamburg, mietete er ein Zimmer. Als sich dieses als zu hellhörig für seine Zwecke erwies, wechselte er in eine Suite über. Diesmal ließ er sich Lotterielose per Nachnahme vom Geldbriefträger zustellen. Wieder knüpfte er ein Gespräch mit dem Mann an und schenkte ihm Butterstullen. Oskar Lange, so der Name des Geldbriefträgers, fand, es waren die besten Stullen, die er jemals gegessen hatte und nahm gerne Blumes Angebot an, wieder einmal vorbeizuschauen, um auch Stullen für seine Familie mitzunehmen. Am 2. Januar 1919 begann Oskar Lange seine Auftragstour mit einem Abstecher ins Adlon, wo sie für immer enden sollte. Denn Blume tötete ihn in seiner Suite und erbeutete diesmal 20 000 Mark sowie Schmuck und Wertpapiere. Wieder verlor sich für die Polizei die Spur des geheimnisvollen Geldbriefträgermörders. Blume nahm nun den Namen Harry Eiler an und ging zuerst nach London, wo er unter dem Pseudonym G. Whitecliff Theaterstücke schrieb. Im Februar 1922 kehrte er nach Deutschland zurück und ließ sich als Theaterautor in Dresden nieder. Die Uraufführung des von ihm verfassten Lustspieles Simili fand im Frühjahr 1922 statt. Daneben verfasste er noch weitere Lustspiele mit den Titeln Nellys Gouvernante; Gift; Amor im Paradies; Der weiße Schornsteinfeger und Der Fluch der Vergeltung.
Letzterer traf ihn im Sommer 1922, als er seinen dritten Geldbriefträgerüberfall plante und dabei gefasst wurde.Er legte ein Geständnis ab und beendete das Drama seines Lebens dann selbst, indem er sich die Pulsadern aufschnitt.
Quellen: Das grosse Lexikon des Verbrechens (von Nobert Borrmann) Ausgabe 2005 - S. 114 - ISBN 3-89602-543-0
Der
Fall - Marie Bischof (Im Liebeswahn)
Wer
sich jemals heißem Liebeswerben ausgesetzt gesehen hat, ohne diese Gefühle
erwidern zu wollen, wird mit Interesse diesen Kriminalfall beobachten,
wenngleich glücklicherweise nicht in jedem Fall die menschliche Begehrlichkeit
in einer Katastrophe enden muss.
Der
junge Goldschmied Franz Lengsfeld hatte im Jahre 1922
in
der Tanzschule die hübsche Schneiderin Marie Bischof kennen und anfänglich auch
lieben gelernt. Das Verhältnis der beiden wurde auch nicht unterbrochen, als
Lengsfeld von einigen „Jugendsünden"desMädchenserfuhr,die wegen Diebstahlsteilnahme
mehrfach vorbestraft war. Auch dass sie neben ihm noch intime Kontakte zu
anderen Männern hatte, schien Lengsfeld nicht zu stören.
Umgekehrt
sah Marie Bischof jedoch unentwegt Rivalinnen und war in einem Maße
eifersüchtig, dass die Beziehung zu Lengsfeld immer mehr getrübt wurde. Sie
ging dabei so weit, dass sie „Beobachter" anwarb, die den Goldschmied auf
Schritt und Tritt verfolgten und ganze Nächte vor seinem Wohnhaus lauern
mussten, ob sich ihm keine andere Frau nähern würde.
Als Lengsfeld einmal etwas
früher in die Tanzschule kam und bereits mit einem anderen Mädchen tanzte,
machte sie ihm eine Szene, die durch ihre Handgreiflichkeiten und
Messerangriffe zu solch einem Exzess ausartete, dass sie gewaltsam aus der
Tanzschule entfernt werden musste. So wurde das Verhältnis für den seriösen und
allgemein beliebten Goldschmied immer unerträglicher.
Seine nun an den Tag
gelegte Distanz führte zu weiteren Attacken der Frau und sie nahm jede
Gelegenheit wahr, ihn an der Öffentlichkeit aufs Unflätigste zu beschimpfen und
zu diffamieren, wobei sie auch Morddrohungen ausstieß. Am Abend des 30. Juni
erschien Marie Bischof wieder einmal vor dem Hause Lengsfeld und wollte den
Angebeteten sprechen, der aber aus Furcht vor ihr nicht auf die Strasse kam.
Sie drohte nun mit einem weitern lautstarken Exzess, sodass die Brüder von
Franz Lengsfeld ihn beschworen, doch durch ein kurzes Gespräch die peinliche
Situation zu beenden.
Lengsfeld gab nach, Marie Bischof schien zufrieden und
man besuchte sogar gemeinsam trotz der späten Stunde ein nahe gelegenes
Gasthaus. Anschließend begleitete er die recht friedlich wirkende Frau bis zu
ihrem Wohnhaus in der Haslingergasse 9 und half ihr, das schwere Haustor
aufzusperren.
In
diesem Moment zog die Frau eine Pistole aus der Handtasche und feuerte auf den
Ahnungslosen einige Schüsse ab. Als Lengsfeld zu Boden stürzte, kniete sie sich
neben den Schwerverletzten und feuerte noch aus nächster Nähe gegen den Kopf
des Mannes. Erst Passanten konnten die rasende Frau von ihrem Opfer trennen.
Franz
Lengsfeld wurde mit schwersten Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht, wo er
wenig später starb. Alle Freunde des Toten aber zermürbten sich mit schweren
Selbstvorwürfen, da ja jeder den Liebeswahn und die unberechenbare
Gewaltbereitschaft der Täterin gekannt hatte, ohne etwas dagegen unternommen zu
haben.
Die
Verteidigung von Marie Bischof konnte die Vorsätzlichkeit der Tat so in Zweifel
ziehen, dass die Geschworenen nur für Totschlag entschieden. Das Urteil von
fünf Jahren Kerker war „nicht streng, aber dafür ungerecht", wie es
zeitgenössische Beobachter kritisch formulierten.
Quellen:
- Tatort Wien – 2. Band, die Zeit von 1925 – 1944 (von Harald Seyrl) 1. Ausgabe
– S. 246 – ISBN 3-911697-10-1