Beverly Allitt, geboren am 4. Oktober 1968 in Nottingham, ist eine englische Serienmörderin.
Beverly Allitt fiel bereits in früher Jugend durch Grausamkeiten an Kindern auf. Diese Verhaltensstörung sollte später bis zum Mord führen. Im Jahr 1991 nahm Beverly Allitt eine Stelle in einem Hospital in Grantham an. Kurz nach ihrer Einstellung stieg die Sterberate unter den dort behandelten Kindern drastisch an. Im Februar und März 1991 kam es zu unerklärlichen Todesfällen an einem sieben Wochen alten Baby und einem elfjährigen Jungen. Beide starben an einem Herzinfarkt. Die Tatsache, dass das Herz des Babys Verschleißerscheinungen trug, wie sie sonst nur bei Erwachsenen zu finden sind, stellte die Ärzte zwar vor ein Rätsel, aber niemand schöpfte Verdacht. So konnte Allitt weitere Kinder töten.
Als schließlich Ende März ein fünf Monate altes Kind immer wieder das Bewusstsein verlor, wurde man misstrauisch. Das Blut des Kindes wurde analysiert und man stellte eine Überdosis Insulin fest. Die alarmierte Polizei fand heraus, dass in der Krankenakte des Kindes Seiten fehlten. Diese fand man im Zimmer von Beverly Allitt. Außerdem wurde festgestellt, dass sich die Vorfälle immer dann ereigneten, wenn Schwester Beverly Dienst hatte.
Rampton Maximum Security Hospital
Beverly Allitt wurde 1993 u. a. wegen vierfachen Mordes zu dreizehnmal lebenslänglicher Haft verurteilt. Sie sitzt ihre Strafe gegenwärtig im Rampton Maximum Security Hospital für psychisch erkrankte Straftäter ab.
Quellen: - wikipedia
Der Kopf in der Ilm - von Klaus Dalski
Zum
Wochenende möchte ich den Leserinnen und Lesern eine besondere Leseprobe
präsentieren. Es handelt sich um die Titelgeschichte eines neuen Buches, das
Klaus Dalski, einer der bekanntesten und erfolgreichsten Kriminalisten
Thüringens gerade schreibt: Der Kopf in der Ilm. Das Buch wird am 30. Oktober
2010 zur "Nacht des Kommissars" in Arnstadt im Gast -und Logierhaus
"Goldene Henne" erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Nähere Infos
zu diesem literarischen-kriminalhistorischen "Event" der
Kriminalia-Spitzenklasse auf der Titelseite.
Leseprobe
Der
Fall – Hans M.(Name verändert)
Wie
in jedem Jahr, so war auch in diesem Februar des Jahres 1984 Faschingszeit. So
auch in Weimar. Zu dieser Zeit gab es in der DDR nur einige Hochburgen des
Karnevals, wie z. B. in Wasungen. Ansonsten blieben die ausgelassenen Feiern
lokal beschränkt in bestimmten Einrichtungen.
In
Weimar waren es in erster Linie die Studenten der Hochschule für Architektur
und Bauwesen, die im „Kasseturm“ und in der „Schütze“ (Internat in der
Schützengasse) ein fröhliches Treiben führten. Aber auch im „Volkshaus“, im
damaligen FDGB-Haus in der Wilhelm-Pieck-Straße wurden durch Studenten,
Sportler und Bürger der Stadt Traditionen des Faschings gepflegt. Auch die
Handwerker veranstalteten, ihrer Tradition folgend, ausgezeichnete „Sitzungen“.
Ein Malermeister, Leo der Beleibte genannt, war dabei federführend. Zeitzeugen
erinnern sich gerne an diese Faschingstage, da Humor und Komik das
Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen förderten.
Doch
nicht für alle Menschen, sollte der Fasching Lustiges oder gar Komisches
bringen. In den Nachmittagsstunden eines Tages im Februar begab sich Annemarie
Krause von Zu Hause aus auf den Weg zum Kirschberg, wo ihr Mann arbeitete.
Dabei passierte sie den Steg an der Ilm an der sogenannten „Hundewiese“. Den
Namen führte dieser Platz, weil dort die Hundebesitzer die Möglichkeiten zur
Abrichtung und Dressur ihrer Tiere erhielten.
Als
Frau K. über den Ilmsteg ging, schaute sie unvermittelt in das eiskalte
strömende Gewässer und erschrak aufs heftigste. Unmittelbar neben dem Steg, befand
sich ein im Wasser liegender menschlicher Kopf. Er hatte sich im Strauchwerk,
das bis in die Ilm ragte, verhakt. Ihrer Meinung nach war es der Kopf einer
Frau. Aber war es wirklich der Kopf einer Frau oder wegen der
Faschingszeit ein
Gebilde aus Pappe mit Knete und Leim?
Annemarie
K. holte ihren Mann von der Arbeit ab und erzählte ihm von ihrer Entdeckung.
Auch der Ehemann Kurt K. konnte nicht mit Bestimmtheit sagen, ob es sich um
einen menschlichen Kopf oder ein karnevalistisches Kuriosum handelte. Die
Eheleute entschlossen sich trotzdem die Entdeckung der Polizei zu melden;
glücklicherweise, denn so konnte eines der scheußlichsten Verbrechen der
thüringischen Kriminalgeschichte aufgedeckt werden.
Die
eingesetzten Polizisten äußerten anfänglich ebenfalls Zweifel, aber bei der
Bergung wurde es zur Gewißheit, daß es sich um einen menschlichen, weiblichen
Kopf handelte.
Nachdem
ich als Leiter der Untersuchung verständigt wurde, schickte ich eine komplette
Mordkommission unter Leitung von Peter Sch. nach Weimar. Ich selbst hatte den
kürzesten Anmarschweg, da ich in Weimar wohnte. Die Gerichtsmedizin Jena wurde
verständigt und traf nach 90 Minuten ein. Was war festzustellen?
Das
Gesicht der Toten war relativ gut erhalten, was zweifellos am kalten Wasser der
Ilm lag. Außerdem gab es kaum sogenannte „Treibverletzungen“, die durch das
Treiben im Wasser durch Strauchwerk, Holzbretter oder Sonstigem verursacht
werden. Somit konnte festgestellt werden, daß der Kopf nicht sehr weit entfernt
vom Fundort in das Wasser gelangt war.
Der
Frauenkopf hatte schwarze, mittellange Haare. Ein wichtiges Merkmal bei der
Identifizierung unbekannter Toter ist der Zahnstatus. Bei der unbekannten Toten
wurde festgestellt, daß sie ca. 30-35 Jahre alt sein konnte. Ihr Gebiß wies
verfaulte Zahnstümpfe auf, die Hinweise auf Ungepflegtheit und Asozialität
gaben. Am Hals war festzustellen, daß der Kopf traumatisch vom Körper getrennt
wurde. Ein sehr scharfes Tatwerkzeug war dafür ursächlich. Zum Vorliegen eines
Tötungsverbrechens gab es überhaupt keine Zweifel.
Da
das Gesicht der Getöteten relativ gut erhalten war, wurde ein Halstuch zur
Abdeckung der Schnittstellen genommen und ein Kopfporträt angefertigt. Niemand
konnte am Foto erkennen, daß es sich nur um einen Kopf handelte. Das Bild erschien
in den lokalen Zeitungen, mit der Bitte um Hinweise zur Identität der
abgebildeten Person. Zudem wurden alle im Kriminalregister erfaßten Vermißten
überprüft – ohne Erfolg.
Aufgrund
des katastrophalen Zahnstatus` richtete sich die Ermittlung auf den – wie es
damals hieß – „asozialen Bereich“ Weimars aus. Erst wenn die Identität der
Toten feststand, ließen sich weitere Ermittlungen ableiten!
Eine
weitere, entscheidende Frage war, wo die anderen Körperteile der geschädigten
verblieben waren. Der Kopf lag in der Ilm, warum nicht die restlichen Teile?
Tagelang
waren Feuerwehrleute mit Spezialisten im Einsatz. Sie suchten die Ilm über eine
Länge von zwei Kilometern ab, leider erfolglos. Nichts wurde von der
Unbekannten gefunden. Die Wehre wurden ständig überprüft, ebenfalls ohne
Erfolg. Da es zu dieser Zeit enorm viele Wasserratten gab, fragten wir uns, ob
diese in der Lage gewesen wären einen ganzen Menschen zu fressen, inklusive
Knochen?
Nach
einer Woche erhielten wir plötzlich Unterstützung von „Kommissar Zufall“. Beim
Kreisstaatsanwalt von Weimar, Dieter R., meldete sich ein mehrfach
vorbestrafter Mann aus der Haft zurück und fragte, ob seine „Verlobte“ Marion
Kramer in der Zeit seines Haftaufenthaltes inhaftiert worden sei, da er sie
nicht mehr angetroffen habe. Nachdem ihm das Fahndungsbild vorgelegt wurde,
brach er schmerzlich berührt zusammen.
Er
erkannte Marion K. ohne Zweifel auf dem Foto. Damit begannen die Ermittlungen
in einer neuen Qualität. Konkret konnte jetzt das Umfeld des Opfers aufgeklärt
werden. Hier sei noch angemerkt, daß ihr Vater sie auf dem Foto nicht erkannt
hatte! Zu seiner Entschuldigung sei gesagt, daß er sich kaum um die Belange
seiner Tochter gekümmert hatte und schon gar nicht die letzten Zwei Jahre vor
dem verbrechen, wo Marion allein in einer Wohnung „hauste“. Im weiteren Verlauf
der Ermittlungen erhärtete sich die Erkenntnis von ihrer asozialen Lebensweise.
Sie ging weder einer geregelten Arbeit nach, noch kümmerte sie sich um
lebenswichtige Belange. Stattdessen machte sie häufig „Männerbekanntschaften“
und ließ sich von ihnen aushalten.
Marion
K. war einmal ein gut aussehendes Mädchen mit – wie sagt man so schön –
rassigen Zügen. Leider rutschte sie im Laufe ihres Lebens immer tiefer in die
Asozialität. Durch den ständigen Alkoholgenuß und die damit einhergehende
Abhängigkeit vernachlässigte sie ihr Äußeres. Fehlende hygienische Pflege taten
ein Übriges, um aus der ehemals schönen Frau eine heruntergekommene,
ausgemergelte Alkoholikerin zu machen. Das erklärt auch den katastrophalen
Zustand ihrer Zähne.
Es
war zu untersuchen und aufzuklären, mit wem die 28jährige Frau in letzter Zeit
verkehrte und wer sie noch gesehen hatte. Alle einschlägig bekannten
Sexualstraftäter bildeten eine Gruppe potenzieller Täter.
Ein
weiterer Ansatzpunkt der Ermittlungen war die Annahme, daß der oder die Täter
mit dem Kopf und eventuell mit den anderen Körperteilen keinen weiten Weg bis
zur Fundstelle an der Ilm gegangen waren. Aber wer wohnte von den einschlägig
vorbestraften Personen im Umkreis von einem Kilometer?
Das
Ergebnis war viel versprechend. Ganz in der Nähe hatte der mehrfach
vorbestrafte Hans M. vor einem Jahr eine Parterrewohnung bezogen. Ich erinnere
mich noch, daß er bereits als Jugendlicher im Goethepark unterhalb der
Sternbrücke hinter dem Schloß Frauen anfiel und versuchte, sie bestialisch
sexuell zu nötigen. Im Mauerwerk der Brücke war in einem Pfeilersegment ein ca.
2 Meter offenes Rondell
vorhanden. Hier zerrte er seine Opfer hin. Heute befindet sich dort ein
Treppenaufgang. Einer der Geschädigten stach er mehrfach mit einem Stock in die
Scheide und verletzte sie. Noch während des Krankenhausaufenthaltes versuchte
das Opfer sich zu erinnern, wie sie den Täter beschreiben könnte.
Zur
gleichen Zeit setzten wir jeden Abend bis in die Nachtstunden Polizistinnen als
sogenannte „Lockvögel“ ein. Kriminalisten, ich selbst war mehrfach mit
eingesetzt, observierten unsere Kolleginnen, um bei einem eventuellen Überfall
des Täters sofort eingreifen zu können. In erster Linie mußten wir den Schutz
der Lockvögel garantieren, gleichzeitig wollten wir aber auch den Täter
stellen. Es waren abenteuerliche Einsätze – leider ohne Erfolg!
Nach
mehreren Tagen kam die Nachricht aus dem Krankenhaus, daß die Geschädigte, Frau
H., den mutmaßlichen Täter wiedererkennen würde. Ja, sie war fast überzeugt,
ihn in Weimar schon öfters gesehen zu haben!
Nach
ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus willigte sie ein, täglich in Begleitung
eines Kriminalisten zu unterschiedlichen Zeiten durch die Stadt „spazieren“ zu
gehen. Ihr Betrieb stellte sie für diese Aktion frei. Doch nach fast drei
Wochen „Spazierengehens“ gab es noch immer keine Hinweise.
Die
Observationsmaßnahmen im Goethepark wurden noch verstärkt – und auch das
Nationaltheater „spielte“ mit! Täglich gegen 18 Uhr betrat ein gut aussehender
Kollege das Theater, um es 20 Minuten später als recht attraktive weibliche
Person zu verlassen. Mit aufreizendem Gang bewegte sich dieser umfunktionierte
Mann im Park. Zum Glück für ihn dauerten die Einsätze nicht ewig. An einem
Dienstag, gegen 15.30 Uhr, bewegte sich unser Pärchen, bestehend aus der
Geschädigten und einem Kriminalisten, von der Schillerstraße in Richtung Markt.
Plötzlich machte Frau H. ihren Begleiter auf einen jungen, ca. 17jährigen Mann
aufmerksam, der ihrer Meinung nach der Täter war.
Unser
Kriminalist sprach ihn unter der „Legende“ nach dem Weg zum Bahnhof an. Aber
noch ehe der Mann begriff wie ihm geschah, hatte unser Kollege ihn in enen der
nächsten Hausflure gezogen und ihm die Handfessel angelegt. Er sprach ihm die
vorläufige Festnahme aus und nahm ihn mit in das Rathaus. Von dort wurde ein
Funkwagen angefordert, der den nunmehr namentlich bekannten Hans M. zur
Dienststelle brachte.
Die
Alibiüberprüfung und das Wiedererkennen durch Frau H. sowie die Vergleiche mit
den am Tatort gefundenen Schuheindrucksspuren mit seinem Schuhwerk (er verfügte
lediglich über ein Paar Turnschuhe und einem Paar Halbschuhe) führten dazu, daß
er ein umfassendes Geständnis ablegte.
Er
wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt und demzufolge bereits nach 1,5
Jahren wieder auf freiem Fuß.
Hans
M. besuchte die Sonderschule in Weimar auf Grund festgestellter Debilität. Nach
dem Schulabschluß kam er in die Berufsschule der Sonderschule, die den Namen
Herders noch heute trägt. Die Zeit der Inhaftierung verzögerte seinen Abschluß.
Er erhielt eine Teilausbildung als „Fluchtenmaurer“, das heißt, er wurde beim
Mauern nur in der Mitte der hoch zu mauernden Wand eingesetzt. Simse, Ecken und
Kanten sowie das Anfertigen von Türstürzen blieben den mit vollem
Berufsabschluß tätigen Maurern überlassen.
Seine
Lernbrigade war längere Zeit auch auf dem Gelände des Schlachthofes eingesetzt.
Zeugen konnten sich erinnern, daß Hans M. mit fanatischer Begeisterung beim
Ausnehmen von Tieren, insbesondere von Schweinen, zugesehen hat. Er stahl
während dieser Zeit mehrere Schlachtemesser.
Doch
kommen wir zu den Ermittlungen in unserem mutmaßlichen Tötungsverbrechen
zurück. Hans M. bewohnte, wie bereits erwähnt, eine im Erdgeschoß befindliche
kleine Wohnung. Betrat man das Haus befand sich links die Korridortür, rechts
eine durchgehende Wand zum Nebenhaus und geradeaus ging es zum Hof.
In
der ersten Etage wohnte eine stadtbekannte Frau, die ständig wechselnde
Männerbekanntschaften hatte. Diese Frauen wurden in den polizeilichen Berichten
und unterlagen als HWG-Personen bezeichnet. HWG stand für „häufig wechselnder
Geschlechtsverkehr“.
Elli
G., so hieß die Frau, wollte eines Tages aus dem Fenster guckend gesehen haben,
wie Hans M. mit einem zusammengerollten Teppich aus dem Haus ging. Da es
bereits dunkel war, hatte sie nicht sehen können, ob etwas eingerollt war. Als
Hans M. bemerkte, daß man ihn beobachtete, ging er ins Haus zurück.
An
einem recht kalten Tag Ende Februar wurde Hans M. zur Kripo Weimar geholt, wo
sich die Mordkommission mit ihm befaßte. Auf die Frage, ob er die Marion K.
kennen würde, antwortete er mit „Ja“. Er hätte sie allerdings kurz nach
Sylvester das letzte Mal in der Mitropa-Gaststätte am Bahnhof gesehen. Als ihm
das Fahndungsbild gezeigt wurde, bemächtigte sich eine deutliche Blässe seines
Gesichts und er fragte die Vernehmer, ob mit ihr etwas passiert sei.
Was
Hans M. zu dieser Zeit nicht wußte, war der Umstand, daß zu dieser Zeit bereits
eine Einsatzgruppe, bestehend aus Ermittlern und Kriminaltechnikern in seiner
Wohnung die Spurensuche und –sicherung durchführten.
Ich
selbst begab mich ebenfalls in die Wohnung des M., da zuvor zwei
sachverständige Gutachter sich nur relativ kurzzeitig in der Wohnung aufhielten
und um Unterstützung baten. Warum sie Unterstützung anforderten, wurde nur
allzu schnell klar.
Im
sogennanten kombinierten Wohn- und Schlafraum herrschte ein unglaublich starker
widerlicher Geruch nach Urin, erbrochenem, Kot, Schimmel und anderem
festzustellen. Auf dem Fußboden lagen zwei Matratzen, die ebenfalls mit Urin,
Kot, vermutlich Spermien und Menstruationsblut beschmiert waren. Zwischen
beiden Matratzen konnte ein Slip, wenn man das Stück Stoff noch als
solchen bezeichnen konnte, gefunden werden. Der sich im Raum befindliche
Nachtschrank wurde wie alle anderen Behältnisse und Schränke durchsucht.
Auffallend
war, daß sich auf der hölzernen, inneren Bodenplatte des Nachtschrankes
Abtropfungen von Blut fanden. Es sah aus, als hätte dort längere Zeit ein stück
Fleisch gelegen.
Die
Kriminaltechniker fanden im Ofen (es handelte sich um einen Kanonenofen) Reste
von einem Beutel aus Jeansstoff mit Blutanhaftungen und geringen
Fleischpartikeln.
Am
oberen inneren Türrahmen waren rechts und links zwei Metallhaken in das Holz
eingeschlagen. An einem Haken hing noch das Stück eines Hanfseiles.
In
der sogenannten Küche und in der Toilette herrschten katastrophale Zustände.
Verdrecktes Geschirr, schmierige Gläser und Flaschen jeglichster Art mischten
sich mit verkommenen Kleidungsstücken und Unrat.
Desweiteren
wurde in der Toilette eine Zinkbadewanne vorgefunden, an deren Innenbodenritzen
Blutreste sichtbar waren, obwohl sie offensichtlich mit Wasser ausgespült
worden war. Unter der Wanne lag ein Schlachtemesser mit Blutresten, die natürlich
vertrocknet waren. Das erklärte insgesamt das zögernde Verhalten der Gutachter.
Es
war eindeutig, daß wir uns am Tatort des Verbrechens an Marion K. befanden. Das
Ergebnis der ausgewerteten Spuren erbrachte folgendes: Der Slip gehörte
nachweislich dem Opfer. Die Blutgruppenbestimmung ergab, daß es sich um das
Blut der Geschädigten handelte. Die bereits früher von Marion K. genommenen
Fingerabdrücke, die daktyloskopischen Spuren, waren teilweise
identisch mit denen auf Gläsern, Flaschen und Geschirr. Wenn es damals schon
DNA-Untersuchungen gegeben hätte, wäre die Beweisführung und somit die
Aufklärung wesentlich erleichtert worden.
Als
wir Hans M. mit den gesamten Umständen sowie dem Beweismaterial konfrontierten
und sich daraus der Vorhalt ergab, daß nur er für den Tod von Marion K.
verantwortlich sein konnte, legte er nach kurzem Leugnen ein Geständnis ab. Was
nun folgte, ähnelt in seiner ganzen Grausamkeit den blutigen Darstellungen in
einem modernen Horrorfilm.
Hans
M. kannte die Marion K. schon längere Zeit. Ihm war auch bekannt, daß ihr
„aktueller“ Freund eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hatte. Zufällig traf er das
Opfer Mitte Januar in einer Kneipe in Weimar. Beide tranken erhebliche mengen
Alkohol. Im weiteren Verlauf des „Besäufnisses“ machte Hans M. der Marion den
unzweideutigen Vorschlag, zu sich nach Hause zu gehen. Marion K. war sofort
einverstanden, zumal Hans erklärte, noch über Bier und Schnaps zu verfügen.
In
der asozialen „Bude“ angekommen tranken beide noch einige Schnäpse, legten sich
auf die Matratzen und machten das Radio an. Als Hans M. anfing, Marion zu
küssen und zwischen die Beine zu greifen, zog sich die Frau willig aus. Auch
Hans M. entkleidete sich. Danach schliefen beide ein. So blieb Marion K.
mehrere Tage in der Wohnung des Täters. Dieser verließ nur das Haus, um etwas
zu essen und natürlich alkoholische Getränke zu „besorgen“, sprich zu stehlen.
Das asoziale Liebespaar war täglich betrunken und widmete sich gelegentlich dem
Geschlechtsverkehr.
Es
kam der fünfte Tag ihres Beisammenseins, als Marion K. den Geschlechtsverkehr
ablehnte und sich verweigerte. Wahrscheinlich war ihr Hans M. zu brutal.
Darüber geriet der angetrunkene Hans M. in Wut und drohte ihr, sie umzubringen,
wolle sie ihm nicht zu Willen sein. Doch Marion K. unterschätzte die
bedrohliche Situation und reagierte überhaupt nicht auf die Äußerungen des
Mannes. Man muß davon ausgehen, daß Marion K. ebenfalls stark alkoholisiert
war.
Hans
M. verlor die Gewalt über sich. Er legte beide Hände um seine
„Geschlechtspartnerin“ und drückte zu. Seiner Meinung nach war sie bereits nach
ca. 30 Sekunden tot. Angesichts der toten Frau war ihm klar, daß die Leiche aus
dem Haus geschafft werden mußte. Er zog einen unter den beiden Matratzen
liegenden, völlig verfilzten und verdreckten Teppich vor und wickelte die
Leiche darin ein. Sein Plan bestand darin, die Leiche im waldähnlichen Gebiet
„Webicht“, welches an die Ilm angrenzte, verschwinden zu lassen. Als es dunkel
wurde, verließ er das Haus. Auf der Schulter trug er die in den Teppich
eingewickelte Leiche.
Doch
er wurde, wie bereits gesagt, beobachtet. „Was trägst Du denn da weg?“ krächzte
Elli G. aus dem Fenster ihrer Wohnung gelehnt zu ihm herunter. Hans M.
erschrak. Schnell lief er mit seinem furchtbaren Gepäck in die Wohnung zurück.
Irgendwie
muß ich die Leiche verschwinden lassen, dachte er. Und wie er noch darüber
nachsann, schossen ihm seine Erinnerungen aus dem Schlachthof ins Gehirn. Wie
hatten die Fleischer dort die Schweine zerlegt und auseinander genommen?
Hans
M. ging mit irrem Blick durch seine Wohnung. Seine Augen suchten das größte,
einst von ihm gestohlene Schlachtemesser. Er fand es unter einem Berg von
dreckigem Geschirr. Die rostfreie, ca. 8
cm
breite und stolze 65 cm lange Klinge glänzte. Mit
dem Daumen fuhr er vorsichtig über die Schneide. Sie war scharf wie eine
Rasierklinge. Ja, das würde gehen, dachte er.
Dann
suchte er seine aus Hanf gedrehte Wäscheleine. Von ihr schnitt er zwei ca. 60
cm
lange Teile ab. Mit einem Hammer schlug er nun die zwei Stahlhaken über der Tür
in den oberen Türrahmen rechts und links ein. Nachdem das geschehen war, trug
er seine Zinkbadewanne, die er zum Abwaschen, der Körperreinigung und teilweise
auch zur Verrichtung der Notdurft gebraucht hatte, direkt unter den Türrahmen.
Jetzt
rollte er die Leiche von Marion K. wieder aus dem Teppich heraus. Mit einiger
Mühe ergriff er je ein Bein der Leiche und umwickelte es mit einem Stück
Wäscheleine. Doch trotz seiner körperlichen Kräfte kostete es ihn einige Mühen,
die Beine der Leiche an die jeweils dafür vorgesehenen Haken mit den Stücken
Wäscheleine festzubinden. Als das geschehen war, hing die Leiche mit
gespreizten Beinen wie ein geschlachtetes Tier vor ihm im Türrahmen. Der Kopf
lag auf dem Boden der Zinkwanne.
Als
der Täter sein zum „Ausnehmen“ vorbereitetes „Schlachtvieh“ vor sich sah,
entschloß er sich, zuerst den Kopf abzutrennen. Das gewaltige Schlachtemesser
leistete ihm dazu hervorragende Dienste. Nachdem der Kopf abgetrennt war,
packte er ihn an den Haaren und stellte ihn mit der blutigen Halsseite nach
unten auf die Bodeninnenplatte des Nachtschrankes ab.
Dann
arbeitete er als Fleischer weiter. Wie er es im Schlachthof gesehen hatte,
öffnete er mit dem scharfen Schlachtemesser die weiche Bauchdecke der Leiche
über der Scham beginnend bis unterhalb des Brustkorbes. Mit zitternden Händen
weidete er sein Opfer aus. Er entnahm alle Innereien, dabei auch den Brustbereich
aufbrechend. Dann verstaute er sie in einem Plastebeutel, den er dann in den
Jeansstoffbeutel steckte. Mit diesem Inhalt begab er sich zur Ilm, die nur etwa
200 Schritte von seinem Haus entfernt vorbei floß. Dort schüttete er, von
keinem Menschen beobachtet, die Innereien des Opfers ins Wasser und ging wieder
nach Hause. Hier angekommen, begann er in seinem grausamen Werk
fortzufahren. Er trennte nun die Beine ab, worauf der Torso in die Zinkwanne
rutschte. Mit kräftigen Schnitten zerstückelte er auch diese und trug sie im
genannten Beutel zur Ilm. Wieder sah kein Mensch das furchtbare Tun des Hans
M., der sich mehrfach davon überzeugte, daß auch wirklich alle Leichenteile von
der Strömung fortgerissen wurden.
Als
er wieder zu Hause angekommen war, machte er erst einmal eine Pause. Die
Gefühlskälte und Stupidität des Verbrechers, die einem Jack the Ripper alle
Ehre gemacht hätte, ließen es zu, daß er sich eine Flasche Schnaps griff und
betrank. Völlig „zu“ legte er sich auf eine seiner Matratzen und schlief ein.
Am
nächsten Tag beendete der Mörder sein „Schlachtefest“. Er schnitt die Arme vom
Rumpf und knickte sie in der Beuge zusammen. Um sie besser transportieren zu
können, band er sie mit einem kurzen Strick. Dann begann er den mittlerweile
ausgebluteten Torso zu zerstückeln.
Als
es dunkel war, begab er sich noch viermal zur Ilm. Notdürftig säuberte er die
Zinkwanne und den Fußboden von Blutspuren, Hautfetzen und Fleischresten. Diesen
kläglichen Rest menschlichen Überbleibsels stopfte er in den Jeansbeutel. Dann
schob er ihn in den Ofen. Danach verließ er das Haus, um sich neuen Alkohol zu
besorgen. Zwischenzeitlich ging jedoch das Feuer aus, so daß für die
Spurensucher wenige menschliche Überreste im Jeansbeutel haften blieben. Da
Hans M. über kein Heizmaterial mehr verfügte, hielt er sich kaum noch in der
Wohnung auf.
Der
Mörder glaubte das perfekte Verbrechen begangen zu haben, denn niemand vermißte
Marion K. Doch den Täter treibt es immer wieder an den Tatort zurück, sagt man,
und so war es auch bei Hans M. Mehrfach führten seine Wege zu der Stelle, wo er
sich der Leichenteile entledigt hatte. Der Mörder vergewisserte sich, daß kein
Körperteil mehr sichtbar war oder zum Vorschein kommen konnte. Nun versuchte er
„Abstand von der Sache“ zu bekommen.
Zwei
Tage später suchte er nach Zigaretten und öffnete unvermittelt die Tür des
Nachtschrankes. Doch wie groß war sein Entsetzen, als er darin den Kopf der
Ermordeten sah.
Besonders
erschreckte ihn, so sagte er es in der Vernehmung, daß ihn die toten Augen
Marions „angesehen“ hätten!
Hans
M. verlor die Nerven, packte den blutleeren Kopf, wickelte ihn in Papier ein
und lief zur Ilm. Da er sich so schnell wie möglich der greulichen Last
entledigen wollte, ging er nicht zu seiner speziellen Stelle, sondern warf den
Kopf vom oberen Uferrand aus über das Gestrüpp ins Wasser. Dann rannte er
davon. Ein folgenschwerer Fehler, wie wir bereits gesehen haben.
Zu
Hause angekommen grauste es ihm vor seinem Nachtschrank, in den er nie wieder
hineinsah. Er glaubte, daß der Kopf immer wieder vor seinen Augen erscheinen
würde. Aus diesem Grund trockneten die Blutabtropfungen fest und dienten der
Beweisführung.
Der
Kopf trieb indessen nicht im Wasser ab, sondern verhakte sich nach wenigen
Metern an der späteren Fundstelle. Daher konnte er so schnell entdeckt und
sichergestellt werden.
Wir
Kriminalisten haben in unserem Dienst gar manche Tragik, Dramatik und
Brutalität erleben müssen, aber solch eine Verbringungsart des Opfers war
extrem und auch für uns unfaßbar.
Hans
M. mußte psychologisch und psychiatrisch begutachtet werden. Auf Grund seiner
Debilität und seiner Alkoholabhängigkeit ging man von einer verminderten
Schuldfähigkeit aus. Auch die Frage, ob er das Opfer tatsächlich töten oder nur
gefügig machen wollte, konnte nicht beantwortet werden. Es wurde vom Gericht
eine hohe Gefängnisstrafe ausgesprochen. Ob Hans M. jemals freigekommen ist,
entzieht sich meiner Kenntnis.
Das
Buch von Klaus Dalski "Der Kopf in der Ilm - Ein Thüringer Kriminalist
erzählt" wird in gewohnt bester Qualität
Anfang Oktober 2010 im Verlag
Kirchschlager erscheinen.