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  1981-2000          (3. Teil) 



Der Fall - Beverly Allitt

Beverly Allitt, geboren am 4. Oktober 1968 in Nottingham, ist eine englische Serienmörderin.

 


Beverly Allitt fiel bereits in früher Jugend durch Grausamkeiten an Kindern auf. Diese Verhaltensstörung sollte später bis zum Mord führen. Im Jahr 1991 nahm Beverly Allitt eine Stelle in einem Hospital in Grantham an. Kurz nach ihrer Einstellung stieg die Sterberate unter den dort behandelten Kindern drastisch an. Im Februar und März 1991 kam es zu unerklärlichen Todesfällen an einem sieben Wochen alten Baby und einem elfjährigen Jungen. Beide starben an einem Herzinfarkt. Die Tatsache, dass das Herz des Babys Verschleißerscheinungen trug, wie sie sonst nur bei Erwachsenen zu finden sind, stellte die Ärzte zwar vor ein Rätsel, aber niemand schöpfte Verdacht. So konnte Allitt weitere Kinder töten.

Als schließlich Ende März ein fünf Monate altes Kind immer wieder das Bewusstsein verlor, wurde man misstrauisch. Das Blut des Kindes wurde analysiert und man stellte eine Überdosis Insulin fest. Die alarmierte Polizei fand heraus, dass in der Krankenakte des Kindes Seiten fehlten. Diese fand man im Zimmer von Beverly Allitt. Außerdem wurde festgestellt, dass sich die Vorfälle immer dann ereigneten, wenn Schwester Beverly Dienst hatte.

Rampton Maximum Security Hospital

Beverly Allitt wurde 1993 u. a. wegen vierfachen Mordes zu dreizehnmal lebenslänglicher Haft verurteilt. Sie sitzt ihre Strafe gegenwärtig im Rampton Maximum Security Hospital für psychisch erkrankte Straftäter ab.

Quellen: - wikipedia




Der Kopf in der Ilm  -  von Klaus Dalski


Zum Wochenende möchte ich den Leserinnen und Lesern eine besondere Leseprobe präsentieren. Es handelt sich um die Titelgeschichte eines neuen Buches, das Klaus Dalski, einer der bekanntesten und erfolgreichsten Kriminalisten Thüringens gerade schreibt: Der Kopf in der Ilm. Das Buch wird am 30. Oktober 2010 zur "Nacht des Kommissars" in Arnstadt im Gast -und Logierhaus "Goldene Henne" erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Nähere Infos zu diesem literarischen-kriminalhistorischen "Event" der Kriminalia-Spitzenklasse auf der Titelseite.



                                                                         Leseprobe

 


Der Fall – Hans M.   (Name verändert)

 

Wie in jedem Jahr, so war auch in diesem Februar des Jahres 1984 Faschingszeit. So auch in Weimar. Zu dieser Zeit gab es in der DDR nur einige Hochburgen des Karnevals, wie z. B. in Wasungen. Ansonsten blieben die ausgelassenen Feiern lokal beschränkt in bestimmten Einrichtungen.


In Weimar waren es in erster Linie die Studenten der Hochschule für Architektur und Bauwesen, die im „Kasseturm“ und in der „Schütze“ (Internat in der Schützengasse) ein fröhliches Treiben führten. Aber auch im „Volkshaus“, im damaligen FDGB-Haus in der Wilhelm-Pieck-Straße wurden durch Studenten, Sportler und Bürger der Stadt Traditionen des Faschings gepflegt. Auch die Handwerker veranstalteten, ihrer Tradition folgend, ausgezeichnete „Sitzungen“. Ein Malermeister, Leo der Beleibte genannt, war dabei federführend. Zeitzeugen erinnern sich gerne an diese Faschingstage, da Humor und Komik das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen förderten.


Doch nicht für alle Menschen, sollte der Fasching Lustiges oder gar Komisches bringen. In den Nachmittagsstunden eines Tages im Februar begab sich Annemarie Krause von Zu Hause aus auf den Weg zum Kirschberg, wo ihr Mann arbeitete. Dabei passierte sie den Steg an der Ilm an der sogenannten „Hundewiese“. Den Namen führte dieser Platz, weil dort die Hundebesitzer die Möglichkeiten zur Abrichtung und Dressur ihrer Tiere erhielten.


Als Frau K. über den Ilmsteg ging, schaute sie unvermittelt in das eiskalte strömende Gewässer und erschrak aufs heftigste. Unmittelbar neben dem Steg, befand sich ein im Wasser liegender menschlicher Kopf. Er hatte sich im Strauchwerk, das bis in die Ilm ragte, verhakt. Ihrer Meinung nach war es der Kopf einer Frau. Aber war es wirklich der Kopf einer Frau oder wegen der


Faschingszeit ein Gebilde aus Pappe mit Knete und Leim?

Annemarie K. holte ihren Mann von der Arbeit ab und erzählte ihm von ihrer Entdeckung. Auch der Ehemann Kurt K. konnte nicht mit Bestimmtheit sagen, ob es sich um einen menschlichen Kopf oder ein karnevalistisches Kuriosum handelte. Die Eheleute entschlossen sich trotzdem die Entdeckung der Polizei zu melden; glücklicherweise, denn so konnte eines der scheußlichsten Verbrechen der thüringischen Kriminalgeschichte aufgedeckt werden.


Die eingesetzten Polizisten äußerten anfänglich ebenfalls Zweifel, aber bei der Bergung wurde es zur Gewißheit, daß es sich um einen menschlichen, weiblichen Kopf handelte.


Nachdem ich als Leiter der Untersuchung verständigt wurde, schickte ich eine komplette Mordkommission unter Leitung von Peter Sch. nach Weimar. Ich selbst hatte den kürzesten Anmarschweg, da ich in Weimar wohnte. Die Gerichtsmedizin Jena wurde verständigt und traf nach 90 Minuten ein. Was war festzustellen?


Das Gesicht der Toten war relativ gut erhalten, was zweifellos am kalten Wasser der Ilm lag. Außerdem gab es kaum sogenannte „Treibverletzungen“, die durch das Treiben im Wasser durch Strauchwerk, Holzbretter oder Sonstigem verursacht werden. Somit konnte festgestellt werden, daß der Kopf nicht sehr weit entfernt vom Fundort in das Wasser gelangt war.


Der Frauenkopf hatte schwarze, mittellange Haare. Ein wichtiges Merkmal bei der Identifizierung unbekannter Toter ist der Zahnstatus. Bei der unbekannten Toten wurde festgestellt, daß sie ca. 30-35 Jahre alt sein konnte. Ihr Gebiß wies verfaulte Zahnstümpfe auf, die Hinweise auf Ungepflegtheit und Asozialität gaben. Am Hals war festzustellen, daß der Kopf traumatisch vom Körper getrennt wurde. Ein sehr scharfes Tatwerkzeug war dafür ursächlich. Zum Vorliegen eines Tötungsverbrechens gab es überhaupt keine Zweifel.


Da das Gesicht der Getöteten relativ gut erhalten war, wurde ein Halstuch zur Abdeckung der Schnittstellen genommen und ein Kopfporträt angefertigt. Niemand konnte am Foto erkennen, daß es sich nur um einen Kopf handelte. Das Bild erschien in den lokalen Zeitungen, mit der Bitte um Hinweise zur Identität der abgebildeten Person. Zudem wurden alle im Kriminalregister erfaßten Vermißten überprüft – ohne Erfolg.

Aufgrund des katastrophalen Zahnstatus` richtete sich die Ermittlung auf den – wie es damals hieß – „asozialen Bereich“ Weimars aus. Erst wenn die Identität der Toten feststand, ließen sich weitere Ermittlungen ableiten!


Eine weitere, entscheidende Frage war, wo die anderen Körperteile der geschädigten verblieben waren. Der Kopf lag in der Ilm, warum nicht die restlichen Teile?


Tagelang waren Feuerwehrleute mit Spezialisten im Einsatz. Sie suchten die Ilm über eine Länge von zwei Kilometern ab, leider erfolglos. Nichts wurde von der Unbekannten gefunden. Die Wehre wurden ständig überprüft, ebenfalls ohne Erfolg. Da es zu dieser Zeit enorm viele Wasserratten gab, fragten wir uns, ob diese in der Lage gewesen wären einen ganzen Menschen zu fressen, inklusive Knochen?


Nach einer Woche erhielten wir plötzlich Unterstützung von „Kommissar Zufall“. Beim Kreisstaatsanwalt von Weimar, Dieter R., meldete sich ein mehrfach vorbestrafter Mann aus der Haft zurück und fragte, ob seine „Verlobte“ Marion Kramer in der Zeit seines Haftaufenthaltes inhaftiert worden sei, da er sie nicht mehr angetroffen habe. Nachdem ihm das Fahndungsbild vorgelegt wurde, brach er schmerzlich berührt zusammen.


Er erkannte Marion K. ohne Zweifel auf dem Foto. Damit begannen die Ermittlungen in einer neuen Qualität. Konkret konnte jetzt das Umfeld des Opfers aufgeklärt werden. Hier sei noch angemerkt, daß ihr Vater sie auf dem Foto nicht erkannt hatte! Zu seiner Entschuldigung sei gesagt, daß er sich kaum um die Belange seiner Tochter gekümmert hatte und schon gar nicht die letzten Zwei Jahre vor dem verbrechen, wo Marion allein in einer Wohnung „hauste“. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen erhärtete sich die Erkenntnis von ihrer asozialen Lebensweise. Sie ging weder einer geregelten Arbeit nach, noch kümmerte sie sich um lebenswichtige Belange. Stattdessen machte sie häufig „Männerbekanntschaften“ und ließ sich von ihnen aushalten.


Marion K. war einmal ein gut aussehendes Mädchen mit – wie sagt man so schön – rassigen Zügen. Leider rutschte sie im Laufe ihres Lebens immer tiefer in die Asozialität. Durch den ständigen Alkoholgenuß und die damit einhergehende Abhängigkeit vernachlässigte sie ihr Äußeres. Fehlende hygienische Pflege taten ein Übriges, um aus der ehemals schönen Frau eine heruntergekommene, ausgemergelte Alkoholikerin zu machen. Das erklärt auch den katastrophalen Zustand ihrer Zähne.


Es war zu untersuchen und aufzuklären, mit wem die 28jährige Frau in letzter Zeit verkehrte und wer sie noch gesehen hatte. Alle einschlägig bekannten Sexualstraftäter bildeten eine Gruppe potenzieller Täter.


Ein weiterer Ansatzpunkt der Ermittlungen war die Annahme, daß der oder die Täter mit dem Kopf und eventuell mit den anderen Körperteilen keinen weiten Weg bis zur Fundstelle an der Ilm gegangen waren. Aber wer wohnte von den einschlägig vorbestraften Personen im Umkreis von einem Kilometer?


Das Ergebnis war viel versprechend. Ganz in der Nähe hatte der mehrfach vorbestrafte Hans M. vor einem Jahr eine Parterrewohnung bezogen. Ich erinnere mich noch, daß er bereits als Jugendlicher im Goethepark unterhalb der Sternbrücke hinter dem Schloß Frauen anfiel und versuchte, sie bestialisch sexuell zu nötigen. Im Mauerwerk der Brücke war in einem Pfeilersegment ein ca. 2 Meter offenes Rondell vorhanden. Hier zerrte er seine Opfer hin. Heute befindet sich dort ein Treppenaufgang. Einer der Geschädigten stach er mehrfach mit einem Stock in die Scheide und verletzte sie. Noch während des Krankenhausaufenthaltes versuchte das Opfer sich zu erinnern, wie sie den Täter beschreiben könnte.


Zur gleichen Zeit setzten wir jeden Abend bis in die Nachtstunden Polizistinnen als sogenannte „Lockvögel“ ein. Kriminalisten, ich selbst war mehrfach mit eingesetzt, observierten unsere Kolleginnen, um bei einem eventuellen Überfall des Täters sofort eingreifen zu können. In erster Linie mußten wir den Schutz der Lockvögel garantieren, gleichzeitig wollten wir aber auch den Täter stellen. Es waren abenteuerliche Einsätze – leider ohne Erfolg!


Nach mehreren Tagen kam die Nachricht aus dem Krankenhaus, daß die Geschädigte, Frau H., den mutmaßlichen Täter wiedererkennen würde. Ja, sie war fast überzeugt, ihn in Weimar schon öfters gesehen zu haben!


Nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus willigte sie ein, täglich in Begleitung eines Kriminalisten zu unterschiedlichen Zeiten durch die Stadt „spazieren“ zu gehen. Ihr Betrieb stellte sie für diese Aktion frei. Doch nach fast drei Wochen „Spazierengehens“ gab es noch immer keine Hinweise.


Die Observationsmaßnahmen im Goethepark wurden noch verstärkt – und auch das Nationaltheater „spielte“ mit! Täglich gegen 18 Uhr betrat ein gut aussehender Kollege das Theater, um es 20 Minuten später als recht attraktive weibliche Person zu verlassen. Mit aufreizendem Gang bewegte sich dieser umfunktionierte Mann im Park. Zum Glück für ihn dauerten die Einsätze nicht ewig. An einem Dienstag, gegen 15.30 Uhr, bewegte sich unser Pärchen, bestehend aus der Geschädigten und einem Kriminalisten, von der Schillerstraße in Richtung Markt. Plötzlich machte Frau H. ihren Begleiter auf einen jungen, ca. 17jährigen Mann aufmerksam, der ihrer Meinung nach der Täter war.

Unser Kriminalist sprach ihn unter der „Legende“ nach dem Weg zum Bahnhof an. Aber noch ehe der Mann begriff wie ihm geschah, hatte unser Kollege ihn in enen der nächsten Hausflure gezogen und ihm die Handfessel angelegt. Er sprach ihm die vorläufige Festnahme aus und nahm ihn mit in das Rathaus. Von dort wurde ein Funkwagen angefordert, der den nunmehr namentlich bekannten Hans M. zur Dienststelle brachte.


Die Alibiüberprüfung und das Wiedererkennen durch Frau H. sowie die Vergleiche mit den am Tatort gefundenen Schuheindrucksspuren mit seinem Schuhwerk (er verfügte lediglich über ein Paar Turnschuhe und einem Paar Halbschuhe) führten dazu, daß er ein umfassendes Geständnis ablegte.


Er wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt und demzufolge bereits nach 1,5 Jahren wieder auf freiem Fuß.

Hans M. besuchte die Sonderschule in Weimar auf Grund festgestellter Debilität. Nach dem Schulabschluß kam er in die Berufsschule der Sonderschule, die den Namen Herders noch heute trägt. Die Zeit der Inhaftierung verzögerte seinen Abschluß. Er erhielt eine Teilausbildung als „Fluchtenmaurer“, das heißt, er wurde beim Mauern nur in der Mitte der hoch zu mauernden Wand eingesetzt. Simse, Ecken und Kanten sowie das Anfertigen von Türstürzen blieben den mit vollem Berufsabschluß tätigen Maurern überlassen.


Seine Lernbrigade war längere Zeit auch auf dem Gelände des Schlachthofes eingesetzt. Zeugen konnten sich erinnern, daß Hans M. mit fanatischer Begeisterung beim Ausnehmen von Tieren, insbesondere von Schweinen, zugesehen hat. Er stahl während dieser Zeit mehrere Schlachtemesser.

Doch kommen wir zu den Ermittlungen in unserem mutmaßlichen Tötungsverbrechen zurück. Hans M. bewohnte, wie bereits erwähnt, eine im Erdgeschoß befindliche kleine Wohnung. Betrat man das Haus befand sich links die Korridortür, rechts eine durchgehende Wand zum Nebenhaus und geradeaus ging es zum Hof.


In der ersten Etage wohnte eine stadtbekannte Frau, die ständig wechselnde Männerbekanntschaften hatte. Diese Frauen wurden in den polizeilichen Berichten und unterlagen als HWG-Personen bezeichnet. HWG stand für „häufig wechselnder Geschlechtsverkehr“.


Elli G., so hieß die Frau, wollte eines Tages aus dem Fenster guckend gesehen haben, wie Hans M. mit einem zusammengerollten Teppich aus dem Haus ging. Da es bereits dunkel war, hatte sie nicht sehen können, ob etwas eingerollt war. Als Hans M. bemerkte, daß man ihn beobachtete, ging er ins Haus zurück.

 

 

An einem recht kalten Tag Ende Februar wurde Hans M. zur Kripo Weimar geholt, wo sich die Mordkommission mit ihm befaßte. Auf die Frage, ob er die Marion K. kennen würde, antwortete er mit „Ja“. Er hätte sie allerdings kurz nach Sylvester das letzte Mal in der Mitropa-Gaststätte am Bahnhof gesehen. Als ihm das Fahndungsbild gezeigt wurde, bemächtigte sich eine deutliche Blässe seines Gesichts und er fragte die Vernehmer, ob mit ihr etwas passiert sei.


Was Hans M. zu dieser Zeit nicht wußte, war der Umstand, daß zu dieser Zeit bereits eine Einsatzgruppe, bestehend aus Ermittlern und Kriminaltechnikern in seiner Wohnung die Spurensuche und –sicherung durchführten.

Ich selbst begab mich ebenfalls in die Wohnung des M., da zuvor zwei sachverständige Gutachter sich nur relativ kurzzeitig in der Wohnung aufhielten und um Unterstützung baten. Warum sie Unterstützung anforderten, wurde nur allzu schnell klar.


Im sogennanten kombinierten Wohn- und Schlafraum herrschte ein unglaublich starker widerlicher Geruch nach Urin, erbrochenem, Kot, Schimmel und anderem festzustellen. Auf dem Fußboden lagen zwei Matratzen, die ebenfalls mit Urin, Kot, vermutlich Spermien und Menstruationsblut beschmiert waren. Zwischen beiden  Matratzen konnte ein Slip, wenn man das Stück Stoff noch als solchen bezeichnen konnte, gefunden werden. Der sich im Raum befindliche Nachtschrank wurde wie alle anderen Behältnisse und Schränke durchsucht.


Auffallend war, daß sich auf der hölzernen, inneren Bodenplatte des Nachtschrankes Abtropfungen von Blut fanden. Es sah aus, als hätte dort längere Zeit ein stück Fleisch gelegen.

Die Kriminaltechniker fanden im Ofen (es handelte sich um einen Kanonenofen) Reste von einem Beutel aus Jeansstoff mit Blutanhaftungen und geringen Fleischpartikeln.

Am oberen inneren Türrahmen waren rechts und links zwei Metallhaken in das Holz eingeschlagen. An einem Haken hing noch das Stück eines Hanfseiles.


In der sogenannten Küche und in der Toilette herrschten katastrophale Zustände. Verdrecktes Geschirr, schmierige Gläser und Flaschen jeglichster Art mischten sich mit verkommenen Kleidungsstücken und Unrat.

Desweiteren wurde in der Toilette eine Zinkbadewanne vorgefunden, an deren Innenbodenritzen Blutreste sichtbar waren, obwohl sie offensichtlich mit Wasser ausgespült worden war. Unter der Wanne lag ein Schlachtemesser mit Blutresten, die natürlich vertrocknet waren. Das erklärte insgesamt das zögernde Verhalten der Gutachter.


Es war eindeutig, daß wir uns am Tatort des Verbrechens an Marion K. befanden. Das Ergebnis der ausgewerteten Spuren erbrachte folgendes: Der Slip gehörte nachweislich dem Opfer. Die Blutgruppenbestimmung ergab, daß es sich um das Blut der Geschädigten handelte. Die bereits früher von Marion K. genommenen Fingerabdrücke, die daktyloskopischen Spuren, waren teilweise identisch mit denen auf Gläsern, Flaschen und Geschirr. Wenn es damals schon DNA-Untersuchungen gegeben hätte, wäre die Beweisführung und somit die Aufklärung wesentlich erleichtert worden.


Als wir Hans M. mit den gesamten Umständen sowie dem Beweismaterial konfrontierten und sich daraus der Vorhalt ergab, daß nur er für den Tod von Marion K. verantwortlich sein konnte, legte er nach kurzem Leugnen ein Geständnis ab. Was nun folgte, ähnelt in seiner ganzen Grausamkeit den blutigen Darstellungen in einem modernen Horrorfilm.


Hans M. kannte die Marion K. schon längere Zeit. Ihm war auch bekannt, daß ihr „aktueller“ Freund eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hatte. Zufällig traf er das Opfer Mitte Januar in einer Kneipe in Weimar. Beide tranken erhebliche mengen Alkohol. Im weiteren Verlauf des „Besäufnisses“ machte Hans M. der Marion den unzweideutigen Vorschlag, zu sich nach Hause zu gehen. Marion K. war sofort einverstanden, zumal Hans erklärte, noch über Bier und Schnaps zu verfügen.


In der asozialen „Bude“ angekommen tranken beide noch einige Schnäpse, legten sich auf die Matratzen und machten das Radio an. Als Hans M. anfing, Marion zu küssen und zwischen die Beine zu greifen, zog sich die Frau willig aus. Auch Hans M. entkleidete sich. Danach schliefen beide ein. So blieb Marion K. mehrere Tage in der Wohnung des Täters. Dieser verließ nur das Haus, um etwas zu essen und natürlich alkoholische Getränke zu „besorgen“, sprich zu stehlen. Das asoziale Liebespaar war täglich betrunken und widmete sich gelegentlich dem Geschlechtsverkehr.


Es kam der fünfte Tag ihres Beisammenseins, als Marion K. den Geschlechtsverkehr ablehnte und sich verweigerte. Wahrscheinlich war ihr Hans M. zu brutal. Darüber geriet der angetrunkene Hans M. in Wut und drohte ihr, sie umzubringen, wolle sie ihm nicht zu Willen sein. Doch Marion K. unterschätzte die bedrohliche Situation und reagierte überhaupt nicht auf die Äußerungen des Mannes. Man muß davon ausgehen, daß Marion K. ebenfalls stark alkoholisiert war.


Hans M. verlor die Gewalt über sich. Er legte beide Hände um seine „Geschlechtspartnerin“ und drückte zu. Seiner Meinung nach war sie bereits nach ca. 30 Sekunden tot. Angesichts der toten Frau war ihm klar, daß die Leiche aus dem Haus geschafft werden mußte. Er zog einen unter den beiden Matratzen liegenden, völlig verfilzten und verdreckten Teppich vor und wickelte die Leiche darin ein. Sein Plan bestand darin, die Leiche im waldähnlichen Gebiet „Webicht“, welches an die Ilm angrenzte, verschwinden zu lassen. Als es dunkel wurde, verließ er das Haus. Auf der Schulter trug er die in den Teppich eingewickelte Leiche.


Doch er wurde, wie bereits gesagt, beobachtet. „Was trägst Du denn da weg?“ krächzte Elli G. aus dem Fenster ihrer Wohnung gelehnt zu ihm herunter. Hans M. erschrak. Schnell lief er mit seinem furchtbaren Gepäck in die Wohnung zurück.

Irgendwie muß ich die Leiche verschwinden lassen, dachte er. Und wie er noch darüber nachsann, schossen ihm seine Erinnerungen aus dem Schlachthof ins Gehirn. Wie hatten die Fleischer dort die Schweine zerlegt und auseinander genommen?


Hans M. ging mit irrem Blick durch seine Wohnung. Seine Augen suchten das größte, einst von ihm gestohlene Schlachtemesser. Er fand es unter einem Berg von dreckigem Geschirr. Die rostfreie, ca. 8 cm breite und stolze 65 cm lange Klinge glänzte. Mit dem Daumen fuhr er vorsichtig über die Schneide. Sie war scharf wie eine Rasierklinge. Ja, das würde gehen, dachte er.


Dann suchte er seine aus Hanf gedrehte Wäscheleine. Von ihr schnitt er zwei ca. 60 cm lange Teile ab. Mit einem Hammer schlug er nun die zwei Stahlhaken über der Tür in den oberen Türrahmen rechts und links ein. Nachdem das geschehen war, trug er seine Zinkbadewanne, die er zum Abwaschen, der Körperreinigung und teilweise auch zur Verrichtung der Notdurft gebraucht hatte, direkt unter den Türrahmen.


Jetzt rollte er die Leiche von Marion K. wieder aus dem Teppich heraus. Mit einiger Mühe ergriff er je ein Bein der Leiche und umwickelte es mit einem Stück Wäscheleine. Doch trotz seiner körperlichen Kräfte kostete es ihn einige Mühen, die Beine der Leiche an die jeweils dafür vorgesehenen Haken mit den Stücken Wäscheleine festzubinden. Als das geschehen war, hing die Leiche mit gespreizten Beinen wie ein geschlachtetes Tier vor ihm im Türrahmen. Der Kopf lag auf dem Boden der Zinkwanne.


Als der Täter sein zum „Ausnehmen“ vorbereitetes „Schlachtvieh“ vor sich sah, entschloß er sich, zuerst den Kopf abzutrennen. Das gewaltige Schlachtemesser leistete ihm dazu hervorragende Dienste. Nachdem der Kopf abgetrennt war, packte er ihn an den Haaren und stellte ihn mit der blutigen Halsseite nach unten auf die Bodeninnenplatte des Nachtschrankes ab.


Dann arbeitete er als Fleischer weiter. Wie er es im Schlachthof gesehen hatte, öffnete er mit dem scharfen Schlachtemesser die weiche Bauchdecke der Leiche über der Scham beginnend bis unterhalb des Brustkorbes. Mit zitternden Händen weidete er sein Opfer aus. Er entnahm alle Innereien, dabei auch den Brustbereich aufbrechend. Dann verstaute er sie in einem Plastebeutel, den er dann in den Jeansstoffbeutel steckte. Mit diesem Inhalt begab er sich zur Ilm, die nur etwa 200 Schritte von seinem Haus entfernt vorbei floß. Dort schüttete er, von keinem Menschen beobachtet, die Innereien des Opfers ins Wasser und ging wieder nach Hause.  Hier angekommen, begann er in seinem grausamen Werk fortzufahren. Er trennte nun die Beine ab, worauf der Torso in die Zinkwanne rutschte. Mit kräftigen Schnitten zerstückelte er auch diese und trug sie im genannten Beutel zur Ilm. Wieder sah kein Mensch das furchtbare Tun des Hans M., der sich mehrfach davon überzeugte, daß auch wirklich alle Leichenteile von der Strömung fortgerissen wurden.


Als er wieder zu Hause angekommen war, machte er erst einmal eine Pause. Die Gefühlskälte und Stupidität des Verbrechers, die einem Jack the Ripper alle Ehre gemacht hätte, ließen es zu, daß er sich eine Flasche Schnaps griff und betrank. Völlig „zu“ legte er sich auf eine seiner Matratzen und schlief ein.


Am nächsten Tag beendete der Mörder sein „Schlachtefest“. Er schnitt die Arme vom Rumpf und knickte sie in der Beuge zusammen. Um sie besser transportieren zu können, band er sie mit einem kurzen Strick. Dann begann er den mittlerweile ausgebluteten Torso zu zerstückeln.


Als es dunkel war, begab er sich noch viermal zur Ilm. Notdürftig säuberte er die Zinkwanne und den Fußboden von Blutspuren, Hautfetzen und Fleischresten. Diesen kläglichen Rest menschlichen Überbleibsels stopfte er in den Jeansbeutel. Dann schob er ihn in den Ofen. Danach verließ er das Haus, um sich neuen Alkohol zu besorgen. Zwischenzeitlich ging jedoch das Feuer aus, so daß für die Spurensucher wenige menschliche Überreste im Jeansbeutel haften blieben. Da Hans M. über kein Heizmaterial mehr verfügte, hielt er sich kaum noch in der Wohnung auf.


Der Mörder glaubte das perfekte Verbrechen begangen zu haben, denn niemand vermißte Marion K. Doch den Täter treibt es immer wieder an den Tatort zurück, sagt man, und so war es auch bei Hans M. Mehrfach führten seine Wege zu der Stelle, wo er sich der Leichenteile entledigt hatte. Der Mörder vergewisserte sich, daß kein Körperteil mehr sichtbar war oder zum Vorschein kommen konnte. Nun versuchte er „Abstand von der Sache“ zu bekommen.


Zwei Tage später suchte er nach Zigaretten und öffnete unvermittelt die Tür des Nachtschrankes. Doch wie groß war sein Entsetzen, als er darin den Kopf der Ermordeten sah.


Besonders erschreckte ihn, so sagte er es in der Vernehmung, daß ihn die toten Augen Marions „angesehen“ hätten!

Hans M. verlor die Nerven, packte den blutleeren Kopf, wickelte ihn in Papier ein und lief zur Ilm. Da er sich so schnell wie möglich der greulichen Last entledigen wollte, ging er nicht zu seiner speziellen Stelle, sondern warf den Kopf vom oberen Uferrand aus über das Gestrüpp ins Wasser. Dann rannte er davon. Ein folgenschwerer Fehler, wie wir bereits gesehen haben.


Zu Hause angekommen grauste es ihm vor seinem Nachtschrank, in den er nie wieder hineinsah. Er glaubte, daß der Kopf immer wieder vor seinen Augen erscheinen würde. Aus diesem Grund trockneten die Blutabtropfungen fest und dienten der Beweisführung.

Der Kopf trieb indessen nicht im Wasser ab, sondern verhakte sich nach wenigen Metern an der späteren Fundstelle. Daher konnte er so schnell entdeckt und sichergestellt werden.


Wir Kriminalisten haben in unserem Dienst gar manche Tragik, Dramatik und Brutalität erleben müssen, aber solch eine Verbringungsart des Opfers war extrem und auch für uns unfaßbar.


Hans M. mußte psychologisch und psychiatrisch begutachtet werden. Auf Grund seiner Debilität und seiner Alkoholabhängigkeit ging man von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Auch die Frage, ob er das Opfer tatsächlich töten oder nur gefügig machen wollte, konnte nicht beantwortet werden. Es wurde vom Gericht eine hohe Gefängnisstrafe ausgesprochen. Ob Hans M. jemals freigekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.


 

Das Buch von Klaus Dalski "Der Kopf in der Ilm - Ein Thüringer Kriminalist erzählt" wird in gewohnt bester Qualität


Anfang Oktober 2010 im Verlag Kirchschlager erscheinen.