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PROZESSE  2009





22.11.2009


Hochschwangere Frau getötet

Ehemann für unbestimmte Zeit in psychiatrischer Anstalt


Magdeburg (ddp-lsa). Im Prozess um die Tötung einer hochschwangeren Frau aus Groß Börnecke (Salzlandkreis) hat das Landgericht Magdeburg die unbefristete Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Anstalt angeordnet. Der 30-jährige Angeklagte leide unter einer schweren psychischen Störung und habe Wahnvorstellungen, hieß es in der Urteilsbegründung. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Hochschwangere Ehefrau erstochen
  Die 27-jährige, im achten Monat schwangere Ehefrau war in der Nacht zum 8. Februar nach 15 Messerstichen zu Hause verblutet. Ihr Ehemann war im März in Berlin festgenommen worden, «in einem Verwirrzustand», wie die Vorsitzende Richterin Claudia Methling es nannte. Weil weiterhin Gefahr von dem Mann ausgehe, bleibe er bis zu einer möglichen Heilung in einer Anstalt.

Psychische Störung seit Kindheit nachgewiesen
  Der Beschuldigte hörte sich die rund 45-minütige Urteilsverkündung beinahe regungslos und mit ausdruckslosem Gesicht an. In ihren umfangreichen Ausführungen zeichnete Methling die Entwicklung der schweren psychischen Störung des Mannes von dessen Kindheit bis heute nach. Es bestehe kein Zweifel mehr, dass der Mann tatsächlich halluziniere. Zunächst habe es die Vermutung gegeben, die Krankheit sei nur vorgetäuscht.

Trotz Psychopharmaka Halluzinationen
  Im Laufe des Prozesses hätten mehrere Sachverständige überzeugend dargelegt, dass sich der Mann dem Unrecht seiner Tat nicht bewusst gewesen sei. Obwohl er derzeit Psychopharmaka in hohen Dosen erhalte, bestünden seine Halluzinationen fort, sagte Richterin Methling.

Familie hat Krankheit nicht bemerkt
  Dass die Familie des Opfers von der Krankheit des Mannes nichts gemerkt habe, sei nach Meinung von Sachverständigen nicht ungewöhnlich, erklärte die Richterin. «Das ist das eigentlich Tragische.» Sie zitierte aus der Vernehmung der Mutter des Opfers, nach deren Aussage kein Blatt zwischen die beiden gepasst habe.

Angeklagte für Tat verantwortlich
  Das Gericht habe keinen Zweifel, dass der Mann für die Tat
verantwortlich sei, hieß es im Urteil. Er habe seiner Ehefrau Untreue unterstellt und die Vaterschaft des ungeborenen Kindes angezweifelt. Für diese Einbildungen gebe es zwar «überhaupt keine Stützen in der Realität», sagte die Richterin. Dennoch habe er damit ein «wenn auch
wahnhaftes» Motiv gehabt.

Die Verteidigung wollte das Urteil nicht kommentieren. Ihrem
Mandanten bleibt nun eine Woche Zeit, den Richterspruch anzufechten.

Quellen:  e110