Sind die Fingerabdrücke eineiiger Zwillinge identisch?
fragt Jeannot Thomé aus Schifflange (Luxemburg)
In
der Schule mag das ja noch klappen, und man kann seinen begabten
eineiigen Zwilling in die heikle Klassenarbeit schicken, aber unter
Verbrechern? Könnte ein Zwilling allein aufgrund der Fingerabdrücke für
die Untaten seines Geschwisters büßen? Wir fragten einen Spezialisten
des Bundeskriminalamts in Wiesbaden, und dessen Antwort lautet eindeutig:
Fingerabdruck
Nein! Denn auch eineiige Zwillinge sind nicht identisch; alles, was die
Natur schafft, ist einzigartig und qualitativ nicht wiederholbar.
Aufgrund des unbegrenzten Formenreichtums - dem Naturprinzip der
Einzigartigkeit - sind alle Lebewesen verschieden und somit
unterscheidbar. Das, was wir als gleich betrachten, ist also bei
näherer Betrachtung nur ähnlich: Zebra ist nicht gleich Zebra und
Ameise nicht gleich Ameise.
Dieser Grundsatz der Individualität gilt auch bei Organismen mit
identischem Erbmaterial, also eineiigen Zwillingen oder Mehrlingen. Ob
Kopfform, Lidspalten oder Pigmentflecken, auch menschliche Zwillinge
besitzen Merkmale, die sie in ihrer Kombination zu einmaligen
Individuen machen. Fingerabdrücke bilden da keine Ausnahme.
Fingerabdrücke sind Abbilder der unscheinbaren Papillarleisten.
Das sind die reliefartig hervortretenden, nebeneinander verlaufenden
Erhebungen an den Greifseiten der Finger, der Handflächen, den
Fußsohlen und Zehenunterseiten, die sich von den furchenartigen
Vertiefungen der Haut abgrenzen. Diese so genannte Leistenhaut wirkt
wie ein Stempel, und zwar ein überaus individueller. Auf der ganzen
Welt gibt es wohl keinen Menschen, dessen Abdruck dem eines anderen
gleicht. Verbrecher greifen deshalb seit 1897 zu Handschuhen,
seinerzeit überführte Scotland Yard den ersten der Zunft anhand seiner
Fingerabdrücke.
Die Papillarleistenkonfiguration bildet sich ungefähr bis zum
vierten Embryonalmonat aus. Bis dahin wird die Ausbildung der
Papillarleistengebilde von einer Vielzahl komplexer Faktoren innerhalb
der Gebärmutter beeinflusst und führt jeweils zu anderen Ergebnissen:
Papillarleisten verlaufen nebeneinander her, gabeln sich, unterbrechen
sich, bilden Häkchen und andere Unregelmäßigkeiten. Kurzum: sie zeigen
Charakteristiken, die in ihrer Form und Lage zueinander und innerhalb
des Papillarleistengebildes einmalig sind. Ab etwa dem vierten
Embryonalmonat sind die komplexen Formen der Papillarleisten
unveränderbar und bis zum Tode festgelegt.
Diese grundlegenden Eigenschaften - Einmaligkeit und
Unveränderlichkeit - werden von Wissenschaft und Rechtsprechung
gleichermaßen anerkannt und sind Grundlage der so genannten
Daktyloskopie (daktylos (griech.): der Finger, skopia (griech.): Beobachtung).
Wenngleich ein Fingerabdruck ein empirischer Tatsachenbeweis ist, der
Schluss vom Besonderen auf das Allgemeine also aufgrund zahlreicher
Beobachtungen getroffen wird, stützen sich viele wissenschaftliche
Grundsätze, die wir als einwandfrei bewiesen ansehen, auf weit weniger
Beobachtungsmaterial.
Deshalb konnte bislang niemand mit der Behauptung, eineiige
Zwillinge besäßen identische Fingerabdrücke, die Basis der
daktyloskopischen Arbeit erschüttern oder widerlegen.